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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: x Deluxe Boy x3] - #2651088 - 31.03.2014, 16:16:51
Blackblood glücklich
​Nachkomme der Sieben

Registriert: 22.12.2006
Beiträge: 8.502
Ort: Berlin
Dir ist aber hoffentlich schon klar, dass diese Regelung sehr sinnvoll ist. Wie dir sicher nicht entgangen ist, ist die Admin- und CM-Wahl komplett anonym. Sprich, niemand weiß, wer wen gewählt hat. Wenn du also im selben Channel mit einem anderen Nick wählst, als mit dem, mit welchem du auf der Nominierungsliste stehst, kannst du das Wahlergebnis beeinflussen, weil du mit deinem Zweitnick ja einfach deinen Hauptnick wählen kannst. Du kannst zwar sagen und versichern, dass du das nicht gemacht hast, aber wissen kann das niemand. Deswegen ist diese Regelung sehr wohl sinnvoll. Was die Sache mit dem Nominieren mit einem Zweitnick angeht, da ist es NICHT so, dass das Wahlergebnis beeinflusst wird. Das Nominieren hat ja schließlich keinen direkten Einfluss auf die Wahl, also wieso soll man dies auch verbieten? Wenn ich dir einen Tipp geben darf (der absolut nicht gemein gemeint sein soll), dann ließ dir nochmal die Wahlregeln durch und verinnerliche diese erstmal, dann wirst du hoffentlich feststellen, dass so alles seine Richtigkeit hat.
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„Auf dieser Welt gibt es kein Rätsel, für das es nicht auch eine logische Erklärung gibt.“ – Conan Edogawa

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: Blackblood] - #2651107 - 31.03.2014, 16:48:01
xXsmartlXx

Registriert: 19.09.2004
Beiträge: 7.952
Huhu,

hier ist man ja sozusagen auch ein Dienstleistungsunternehmen. Man bietet Fläche für Chatten, Spiele und auch kostenpflichtige Dienste an, die der User benützen kann. Also ist man abhängig von Usern und muss eben schauen, dass man den User behält und neue dazugewinnt.

Das hat man sich immer mehr verbaut mit harten Sanktionen für "Lapalien" und für kaum Strafen für richtige Sachen. So ungefähr auch bei der CM-Wahl, wo man von Anfang an sofort perma gesperrt hat, auch für versehentliche Doppelwahlen bzw. einer Nominierung und gewählt wo anders - Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wo kommen wir denn hin in einem Dienstleistungsunternehmen das abhängig von Usern ist, dass man User so behandelt wegen kleiner Fehler? Da gehört einfach gegengesteuert mit einer Funktion, die Doppelwahl-Stimmen aussortiert bzw. rückgängig macht, mit Strafen die dann angepasst werden usw. usw. - wegen unabsichtlicher Wahlen werden User für 6 Monate von CM Wahlen ausgeschlossen und die Nicks 3-4 Wochen gesperrt, was ist denn bitte das für ein Umgang mit Usern, die sich nie was zu schulden kommen lassen?

Naja, das ganze System ist einfach krank, alles. Einfach alles. Da hilft keine Reperatur-OP mehr, da gehört ein glatter Schnitt gesetzt und Mal von Grund auf geschaut, was ist richtig und was ist falsch. Wenn aber Zeit nur in neue, tolle, super Sachen investiert wird, dann hat man eben keine für grundlegende, ebenfalls sehr wichtige Dinge - ich werd auch nicht einem Pankreas-Krebs-Patienten ein neues Bein transplantieren und den Pankreas links liegen lassen, oder irgendwie sowas halt. :-D

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: Blackblood] - #2651108 - 31.03.2014, 16:50:25
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.629
Ort: Recklinghausen
Hey,

Danke für diese ausschweifende Erklärung, abki. x Deluxe Boy x3 ging es allerdings darum, dass man nicht mit zwei Nicks in zwei Channels wählen kann. Auch wenn man sich die Wahlregeln durchliest, dann heißt es nur, dass man das nicht darf, allerdings heißt es nicht, dass man das nicht hinterfragen und kritisieren darf. Man kann sich drüber streiten, inwiefern diese Regelung tatsächlich sinnvoll ist.

Ich weiß nun nicht so recht, ob man das mit dem Reallife vergleichen sollte. Aber bei der angesprochenen Bürgermeisterwahl ist ja nunmal auch so, dass du nur aktives Wahlrecht im Hauptwohnsitz und nicht im Zweitwohnsitz hast. Daher denke ich auch, dass wenn man CM in einem Channel werden will, man sich auch auf diesen Channel konzentrieren sollte. Du suchst dir ja bewusst den als CM-Channel aus, der 70 Stammchatter hat und willst dich dort als administratives Mitglied "verankern". Klar, du hast mehrere Nicks und eventuell gleich drei, vier, fünf verschiedene Lieblingschannel, aber die Entscheidung ist in dem Moment gefallen, indem du dich für einen Channel als CM aufstellen lässt und nicht für die drei anderen.

Allerdings würde ja eine Wahl mit einem ZN in einem anderen Channel nicht die Wahl im CM-Channel beeinflussen und das ist wohl das, was hier von Deluxe Boy angesprochen wird. Wenn man dort als LCler wählt, dann würde dort die Wahl genau so ausfallen als wär man nicht noch mit einem anderen Nick irgendwo anders aufgestellt und wählt dort mit eben diesem anderen Nick. Daher kann ich schon verstehen, dass man das hinterfragen möchte. Auf die Wahl im CM-Channel hat der zweite Nick ja keinen Einfluss. Ich glaube aber, dass das Missbrauchspotential in dem Fall doch nicht allzu gering ist und dass die bestehende Regel (Wahl mit ausschließlich einem Nick) schon in Ordnung ist. Allerdings finde ich das Strafmaß dafür teilweise völlig absurd, gerade wenn man in zwei Channels gewählt hat. Das ist schon... zu hart.
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just for the record: the weather today is slightly sarcastic with a good chance of disinterest in what the critics say.

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: BloodyRebirth] - #2651154 - 31.03.2014, 18:33:48
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Zitat:
Allerdings würde ja eine Wahl mit einem ZN in einem anderen Channel nicht die Wahl im CM-Channel beeinflussen und das ist wohl das, was hier von Deluxe Boy angesprochen wird.


Ja doch. Würde man erlauben mit zweitnick in einem anderen channel wählen zu können statt mit Hauptnick im eigenen channel in dem man auch nomi hat würden sich die wahlergebnisse garantiert verändern.
Dann würde nämlich der stimmenhandel losgehen.

beispiel:

Nick A (nominiert in Channel A) wählt in Channel B mit Zweitnick eben Nick B.

Nick B (nominiert in Channel B) wählt im Channel A mit Zweitnick dann Nick A.


Und da jede Person insgesamt 5 plusstimmen hat kann hier der eine oder andere auf den gedanken kommen ein netzwerk aufzubauen damit sich dann alle beteidigten gegenseitig bis zu 5 Plusstimmen verschaffen können.

Hinzukommen dann noch die auswirkungen durch die 3 minusstimmen je nick.



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Orwell war ein Optimist
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: Blackblood] - #2651202 - 31.03.2014, 20:34:50
x Deluxe Boy x3
​Royal Bunker

Registriert: 09.03.2010
Beiträge: 874
Wenn hier die Wahl anonym ist wie du es sagst abki. Wieso werden dann User gestraft die mit 2 Nicks wählen?
Strafe ist ja zwar schön und gut aber man kann es auch übertreiben.

Und eine Wahl hier kann man keines falls mit einer Wahl im Reallife vergleichen. Denn im Reallife kann mir nicht nachgewiesen werden, ob ich 2 Stimmen abgegeben habe mit 2 Stimmzetteln. Denn es gibt ja einmal die Briefwahl und einmal die Wahl, wo ich ins Wahllokal gehe. Und sicherlich kann der dann nun sagen halt Stop sie haben die Briefwahl beantragt aber er kann nicht sagen, ob ich schon gewählt habe.


Und wenn man schon sagt, man darf nur mit seinem höchsten administrativen Nick haben, und dass solche Wahlen personenbezogen sind, frage ich mich echt warum damalige Admin's die Ehrenz waren ihren alten Nick gelöscht bekommen haben und nun mit einem neuen Nick Admin sein dürfen. Alleine schon darin widerspricht sich die Regel komplett.
Und nun sagt nicht der Nick wurde ja gelöscht man hätten ihn so gesehen nie löschen dürfen. Auch nicht wenn es der User sich gewünscht hat. Macht die Chatleitung aber von daher kann man sich nur Fragen wo hier die Fairness bei der ganzen Sache ist.
_________________________
Mit freundlichen Grüßen

x Deluxe Boy x3

- Foto-Teammitglied -

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: x Deluxe Boy x3] - #2651205 - 31.03.2014, 20:50:26
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hey.

Welche Vorteile hätte es denn, wenn jeder User mit all seinen Stamminicks wählen kann? Vielleicht kannst Du ja irgendwie mal (sinnvoll) begründen, wieso Du so stark dagegen bist, dass diese Regel so weiter existiert. Ich persönlich kann dabei keinen Vorteil erkennen, außer eben das von Kev beschriebene Szenario, dass der Handel mit Stimmen (und somit die Vergabe der Ämter durch ''Fans'') sehr schnell hervorkommen würde. Einen Nutzen einer solchen - noch nicht geforderten Änderung - entzieht sich noch meiner Kenntnis.

Ich persönlich halte es ebenfalls für sinnvoller, die Wahlregeln so bestehen zu lassen. So ist deutlich und klar definiert, dass man nur einem Nick wählen darf. Ist man selbst in einem Channel nominiert, muss man dort wählen. Ist man nicht nominiert, oder lehnt eine Nominierung ab, so kann man ja getrost darauf verzichten, mit seinem Hauptnick zu wählen und nimmt dafür einen Zweitnick. Die Adminwahl lasse ich mal außen vor, da Du es ja auch nur bei der CM-Wahl kritisiert hast.

Im Übrigen kann man Dir untersagen, dass wenn Du die Briefwahl beantragt hast, Du nicht bis zur Wahlurne kommst. Und so ganz nebenbei bemerkt: Selbst solltest Du bei einer realen Wahl zwei Stimmzettel ausfüllen und diese einreichen - spätestens bei der Kontrolle dieser, dürfte es auffallen und ob Du dann noch Post bekommst, weiß ich nicht genau, könnte mir das aber gut vorstellen. Jedoch mag das daher kommen, dass ich aus einem kleinen Dorf komme, wo Jeder, Jeden kennt und es hier eigentlich sofort auffallen würde, wenn sie zwei Stimmzettel von einer Person hätten. :-D

PS: abki, Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dir nicht darüber im Klaren bist, dass deine Freundin dich wählt? Also von völliger Anonymität kann man hier bestimmt nicht sprechen. ;-)

# Maddin.

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: x Deluxe Boy x3] - #2651212 - 31.03.2014, 21:08:57
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Zitat:
Wenn hier die Wahl anonym ist wie du es sagst abki. Wieso werden dann User gestraft die mit 2 Nicks wählen?


Die Wahl ist in der Hinsicht anonym, dass niemand sieht wen Du gewählt hast. Sehr wohl wird aber vermerkt wer überhaupt gewählt hat und so findet man auch Zweitnicks.

Zitat:
Und sicherlich kann der dann nun sagen halt Stop sie haben die Briefwahl beantragt aber er kann nicht sagen, ob ich schon gewählt habe.


Weil bei der Briefwahl einfach davon ausgegangen wird, Du hast schon gewählt. Du wirst bei keiner Wahl die Gelegenheit bekommen zwei mal zu wählen.

Zitat:
Und nun sagt nicht der Nick wurde ja gelöscht man hätten ihn so gesehen nie löschen dürfen.


Wer sagt das? Natürlich dürfen die Nicks gelöscht werden. Es geht einfach darum, dass man nicht möchte das User Zwei Nicks mit einem Status über Stammchatter haben.

Zitat:
Macht die Chatleitung aber von daher kann man sich nur Fragen wo hier die Fairness bei der ganzen Sache ist.


Die Fairness mein Freund ist ganz einfach folgende: Als CM kannst Du Dein Amt jederzeit ablegen oder Dich nicht wiederwählen lassen und dann einen neuen Nick zum Hauptnick machen und damit CM werden.
Ehrenmitglieder können das nicht so einfach, Ihr Nick müsste gelöscht werden oder der Status entzogen werden damit sie mit einem anderem Nick nochmal an der Adminwahl teilnehmen dürften.

Wo ist denn hier die Unfairness?

Zitat:
PS: abki, Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dir nicht darüber im Klaren bist, dass deine Freundin dich wählt? Also von völliger Anonymität kann man hier bestimmt nicht sprechen.


Er sagt ja auch nur das System ist völlig anonym. Natürlich kann jeder sagen "hey, ich hab Dich gerade gewählt" ebenso wie jeder rumlaufen kann und sagen "Ich hab die SPD gewählt", wenn er es verkraftet mit Tomaten beworfen zu werden. Aber Du kannst es eben nur von der Person selbst erfahren.

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: Blackblood] - #2651231 - 31.03.2014, 22:10:00
MR Bitter

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 1.468
Ich frag mich immer wieder, wie man "ausversehm" zweimal Wählen kann.
Wenn ich mir nicht sicher bin, dann gehe ich doch meine Nicks durch oder gebe im Channel /CM stat ein.
Mir kann also niemand erzählen das er "ausversehm" zweimal Wählt.
Meines erachtens gehören solche Leute permanent gesperrt, schade das der Punkt in der Doku abgeschwächt wurden ist ^^
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Kurz gesagt, Ich dulde keine Kritik, an diesen heiligen Land was meine Heimat ist!

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: MR Bitter] - #2651403 - 01.04.2014, 12:59:01
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

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wie hier bereits erwähnt wurde geht es einfach darum das man sich als amtsanwärter einzig auf seinen in zukunft amtsaustragenden channel konzentrieren soll

das wieder das beispiel mit den wahlen aufkam möchte ich versuchen es in der thematik nochmal zu erklären :-)

wenn du als politiker irgendwo kandidierst musst du auch in deiner region wählen und darfst nicht mittels ''fernstimme'' in einer dir fremden stadt/land wählen ^^

angela merkel zum beispiel darf nicht den präsidenten der vereinigten staaten wählen :-D

anderes beispiel: schulsprecher ^^

wenn du in deiner eigenen klasse kandidierst aber deine ganzen freunde in deiner paralelklasse sind darfst du auch nicht dort wählen ;-)

im endeffekt heisst der ganze spass wahlbetrug und demnach ist das strafmaß auch in ordnung so :-)

wie will man noch ''ausversehen'' wählen wenn man bei jeder wahl mindestens 3mal (im jeden durchlaufenden schritt der wahl) sogar darauf hingewiesen wird das alle beteiligten nicks für immer gesperrt werden ?-)

und nein mr bitter die 40 tage reichen aus - laut gesetz wirst du auch nicht für immer (ein)gesperrt wenn du einen betrug begehst :-D
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Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen 8-)

Direkter Kontakt: Auch erreichbar unter ~> /m 0001 ALO 1000 <~

in Liebe, der sehr engagierte Deny :-]

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: 0011 Deny 1100] - #2651487 - 01.04.2014, 17:42:20
MR Bitter

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 1.468
Antwort auf: 0011 Deny 1100


und nein mr bitter die 40 tage reichen aus - laut gesetz wirst du auch nicht für immer (ein)gesperrt wenn du einen betrug begehst :-D


Wenn für dich 40 Tage ok sind (20 bei selbst gemeldet), dann ist das so, ich bin aber für mich der Meinung das man hier den Punkt wie früher hätte lassen sollen.
Permante Sperre, wegen Wahlbetrug.
Und in richtigen Leben mein lieber 0011 Deny 1100 gibt es in Deutschland keine immer (lebenslänglichen) Sperren (Haft), da man nur maximal (ich glaube 25 oder 15) Jahre sitzt. (seitdem die SV nichtig ist)
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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: MR Bitter] - #2651567 - 01.04.2014, 20:22:46
0011 Deny 1100
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Antwort auf: MR Bitter
[quote=2651403:0011 Deny 1100]in richtigen Leben mein lieber 0011 Deny 1100 gibt es in Deutschland keine immer (lebenslänglichen) Sperren (Haft), da man nur maximal (ich glaube 25 oder 15) Jahre sitzt. (seitdem die SV nichtig ist)


es sind 15 jahre und das ist nicht ganz korrekt ^^

eine ''lebenslange haft'' ist auch eine lebenslange haft

nach den 15 jahren wirst du lediglich wegen guter führung ''entlassen'' wobei der rest deiner ''lebenslangen haft'' bewährung ist ;-)

das bedeutet jede kleinigkeit und du sitzt direkt wieder ein :-D

wofür die abkürzung sv steht musst du mir aber trotzdem mal erklären ^^
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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: 0011 Deny 1100] - #2651643 - 01.04.2014, 21:04:50
MR Bitter

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 1.468
Information zur Lebenslanger-Haft

[quote]


  • Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vorne herein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
  • 15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein. Dabei sind Zeiten, die der Gefangene aus Anlass der Straftat in Untersuchungshaft verbracht hat, vollumfänglich anzurechnen.
  • Die Freilassung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht. Allerdings kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht schon die Vermutung, der Entlassene werde z. B. gelegentlich Cannabis erwerben oder Ladendiebstähle begehen, die weitere Vollstreckung der lebenslangen Haft rechtfertigen. Auch darf das Gericht seine ablehnende Entscheidung nicht ohne Weiteres damit begründen, dass der Verurteilte noch nicht im Rahmen von Vollzugslockerungen gezeigt habe, dass er in Zukunft keine Straftaten begehen werde: Es muss auch prüfen, ob die Justizvollzugsanstalt zu Recht keine Lockerungen gewährt hatte.[1][2]
  • Es darf keine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen. Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 bis 25 Jahre. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).
  • Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann sie eine Art Sperrfrist von höchstens zwei Jahren bestimmen (Absatz 4). Ein neuer Antrag kann erst nach Fristablauf gestellt werden, woraufhin abermals und auf Grundlage des aktuellen Entwicklungsstandes des Gefangenen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Haft nun vorliegen.


Das heißt also, dass ein Mensch, nach einer gewissen Zeit (15-25 Jahre) seine freiheit wiedererlangen kann, sofern es keine SV (Sicherheitsverwahrung) vorliegt.

Inforamtionen zur SV findest du im Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung
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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: MR Bitter] - #2651850 - 02.04.2014, 13:12:46
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du erwartest aber nicht das ich das jetzt alles lese oder? :-D

Antwort auf: MR Bitter
Das heißt also, dass ein Mensch, nach einer gewissen Zeit (15-25 Jahre) seine freiheit wiedererlangen kann, sofern es keine SV (Sicherheitsverwahrung) vorliegt.


wie bereits erwähnt ist der mensch nach 15 jahren wieder auf ''freiem fuss''

wie aber auch erwähnt steht er dann auf bewährung (aber auf freiem fuss wie du sagst) kann aber genauso schnell wieder einwandern ;-)

fazit: demnach haben wir beide recht du hast mich wohl nur falsch verstanden :-P
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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: 0011 Deny 1100] - #2651917 - 02.04.2014, 15:44:15
W a n n a b e - M o d e l
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Zitat:
wie bereits erwähnt ist der mensch nach 15 jahren wieder auf ''freiem fuss''


Ich weiss, dass die Leute das immer denken, aber dem ist nicht unbedingt so. Stellt ein Gericht die "besondere schwere der Schuld" fest, so kann ein verurteilter auch gerne mal 20 Jahre in Haft sitzen ehe er aus dem Gefängnis kommen kann. Ebenso kann bei besonders "gefährlichen" Menschen eine zusätzliche Sicherungsverwahrung angeordnet wären. Es gibt Leute die sind erst nach über 25 Jahren in die Freiheit entlassen worden auch jemanden der 50 Jahren in haft saß. Du hast nur das Recht jedes Jahr einen Antrag zu stellen in dem geprüft wird ob man Dich wieder auf die Allgemeinheit los lassen kann. Dem muss aber nicht statt gegeben werden.

Aber mal abgesehen davon: Das ist etwas vollkommen anderes als hier. Hier kann sich der User jederzeit einen neuen Nick machen. Ich kann mir aber nicht einfach ein neues Leben schaffen und mein altes im Knast die Strafe verbüßen lassen und mit dem neuem alles besser machen. :-D

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Re: 'Da mir kein Admin im Chat so wirklich Hilft' [Re: ] - #2652239 - 03.04.2014, 19:41:16
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Zitat:
wie bereits erwähnt ist der mensch nach 15 jahren wieder auf ''freiem fuss''


Ich weiss, dass die Leute das immer denken, aber dem ist nicht unbedingt so. Stellt ein Gericht die "besondere schwere der Schuld" fest, so kann ein verurteilter auch gerne mal 20 Jahre in Haft sitzen ehe er aus dem Gefängnis kommen kann. Ebenso kann bei besonders "gefährlichen" Menschen eine zusätzliche Sicherungsverwahrung angeordnet wären. Es gibt Leute die sind erst nach über 25 Jahren in die Freiheit entlassen worden auch jemanden der 50 Jahren in haft saß. Du hast nur das Recht jedes Jahr einen Antrag zu stellen in dem geprüft wird ob man Dich wieder auf die Allgemeinheit los lassen kann. Dem muss aber nicht statt gegeben werden.


genau das meinte ich damit das man auf bewährung rauskommt ;-)

eine bewährung ist natürlich geprägt von mehreren auflagen - allen vorran die gute führung und auch wie du sagst das keine gefahr von ihm ausgeht ^^

Aber mal abgesehen davon: Das ist etwas vollkommen anderes als hier. Hier kann sich der User jederzeit einen neuen Nick machen. Ich kann mir aber nicht einfach ein neues Leben schaffen und mein altes im Knast die Strafe verbüßen lassen und mit dem neuem alles besser machen. :-D


mit den richtigen kontakten ist das leichter als du denkst ;-)

aus dem gefängnis rauschmuggeln (eventuell krankheit vortäuschen aus dem krankenhaus ausbrechen) auswandern / untertauchen und neu starten ^^

aber da das offtopic ist lassen wir es gut sein und sitzen unsere strafe ab :-D
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