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Frage bzgl. Jobcenter - #2551598 - 18.02.2013, 17:50:53
Dave20009
Nicht registriert


Hi, (Sorry wegen dem Titel, ich wusste nicht wie ich es am besten bezeichnen kann/soll...)

nun zu meinem anliegen:
Am 11. September 2012 habe ich beim Jobcenter in meiner gegend einen ALG II Antrag gestellt (da ich leider in eine Notsituation geraten bin), nach 3 Wochen kam ein Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wird, dann habe ich ein Widerspruch eingelegt, diesem Widerspruch wurde stattgegeben und ich wurde zum Jobcenter eingeladen um alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, also habe ich dies auch (teilweise) getan, da meine Eltern sich permanent weigern Daten von sich anzugeben (ja, ich wohne noch zuhause). Darauf hin wurde mein Antrag sogesagt in "Pause" gesetzt, bis alle Unterlagen da sind.
Dann schrieb ich dem Jobcenter einen Brief, dass ich gerne eine eigene Wohnung möchte und diese auch ganz dringend benötige, daraufhin kamen 3 Aussendienst Mitarbeiter vom Jobcenter zu mir nach Hause um zu prüfen ob ich eine eigene Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt werden soll haben darf, nach einer Minute sagte einer der Mitarbeiter zu mir: ,,Ok, Sie dürfen sich eine eigene Wohnung suchen!", danach sind die wieder gefahren, daraufhin schrieb ich eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter und fragte wie viel die Wohnung kosten darf, wie groß, ob ich mir hier oder in ganz Deutschland eine suchen muss/darf. Der Sachbearbeiter nannte mir dann alle Daten und das ich in ganz Deutschland eine suchen darf. Nun war ich letztens beim Jobcenter hier in meiner gegend und habe denen erzählt, dass ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, daraufhin erhielt ich einen Zettel vom Jobcenter mit Stempel und Begründung drauf: "Aufgrund der aktuellen Lebenssituation ist ein umzug notwendig", das habe ich am 01. Februar 2013 kopiert und den Zettel von der Wohnung mit allen Daten drauf und ans Jobcenter dort per Post gesendet, ich habe dann noch ein Brief hinzugefügt, das ich auf eine sofortige bearbeitung bestehe, da die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird. Am 05. Februar 2013 habe ich dies auch nochmal per Fax ans Jobcenter gesendet und bekam keine Antwort, dann habe ich die nacht erneut ein Fax ans Jobcenter dort gesendet und nachgefragt wie es aussieht mit der bearbeitung und das die sich bitte beeilen sollen mit der bestätigung ob die Wohnung ok ist oder nicht und ich habe immernoch keine Antwort, obwohl ich nun schon 3x darauf hingewiesen habe das es dringend ist und die Wohnung sonst vor meiner Nase weiter vermietet wird aber das scheint dem Jobcenter dort scheiß egal zu sein, ich habe langsam auch das Gefühl, die melden sich mit absicht nicht, nur damit die Geld sparen können und mir keine Miete zahlen müssen bzw. dem Vermieter der Wohnung etc. und dabei ist eine Wohnung (wie das Jobcenter bei mir schon schrieb) absolut NOTWENDIG!

Nun meine Frage:
Was kann ich da machen? Also das die sich beeilen oder mal melden? Persönlich vorbei gehen kann ich nicht, da Essen von mir ca. 300km entfernt ist, anrufen würde ich ja gerne aber geht nicht, da meine Eltern seit November Krankgeschrieben sind und jeden Tag zu hause sind, diese wissen nichts davon, das ich umziehen will und ich möchte auch nicht das die es erfahren, warum ist egal, es hat seine Gründe. Die werden das eines Tages eh merken wenn ich weg bin aber das ist mir egal.

Und ab wie vielen Wochen/Monaten kann man was gegen das Jobcenter unternehmen? Schreiben vom Anwalt oder vor dem Sozialgericht klagen?

Ich habe langsam echt die Nase voll und fühle mich extrem verarscht vom Jobcenter dort und total ignoriert, es kann doch nicht wahr sein, dass man 3 Wochen oder noch mehr brauch um ein einziges Blatt Papier zu lesen und zu gucken ob die Wohnung den Richtlinien entspricht, das ist eine Sache von 2 Minuten.. langsam werde ich echt sauer. Zumal die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird und ich wieder von 0 anfangen muss aber wenn Jobcenter ständig solange brauch kann ich mir Millionen Wohnungen suchen aber bekommen tu ich die nicht, weil das Jobcenter mir die Erlaubnis nicht zuschickt, das die Wohnung ok ist, ich finde das ehrlich gesagt auch eine ziemliche Frechheit von dem Jobcenter


Bearbeitet von Dave20009 (18.02.2013, 17:52:47)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551600 - 18.02.2013, 18:27:27
Chr1si 15

Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
Eine festgelegte Bearbeitungsdauer gibt es da glaube ich nicht, bei alg. 2 Anträgen beträgt sie bis zu 6 Monate und da ist die Genehmigung wesentlich essentieller als so eine Wohnungsbestätigung, schließlich hat man aktuell noch eine, Geld aber i. d. R. nicht.

Grundsätzlich hast du natürlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur machen kann. Das "Zubomben" mit Nachrichten führt weder bei Knuddels, noch bei Unternehmen und schon gar nicht bei Jobcentern zu einer schnelleren Bearbeitung, eher ganz im Gegenteil. Darauf, dass du auf eine schnelle Bearbeitung "bestehst", könnte man auch allergisch reagieren, da kein Recht dazu. Daher wäre es schlauer gewesen, darum zu bitten aus Gründen die man dem anfügt.

Ps. Mann kann sich auch ein Handy schnappen, eine Telefonzelle nehmen oder bei einem Freund telefonieren oder hast du Ausgangssperre? :-O


Bearbeitet von Chr1si 15 (18.02.2013, 18:28:30)
_________________________
I amar prestar aen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: Chr1si 15] - #2551602 - 18.02.2013, 18:36:07
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: Chr1si 15
Eine festgelegte Bearbeitungsdauer gibt es da glaube ich nicht, bei alg. 2 Anträgen beträgt sie bis zu 6 Monate und da ist die Genehmigung wesentlich essentieller als so eine Wohnungsbestätigung, schließlich hat man aktuell noch eine, Geld aber i. d. R. nicht.

Grundsätzlich hast du natürlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur machen kann. Das "Zubomben" mit Nachrichten führt weder bei Knuddels, noch bei Unternehmen und schon gar nicht bei Jobcentern zu einer schnelleren Bearbeitung, eher ganz im Gegenteil. Darauf, dass du auf eine schnelle Bearbeitung "bestehst", könnte man auch allergisch reagieren, da kein Recht dazu. Daher wäre es schlauer gewesen, darum zu bitten aus Gründen die man dem anfügt.

Ps. Mann kann sich auch ein Handy schnappen, eine Telefonzelle nehmen oder bei einem Freund telefonieren oder hast du Ausgangssperre? :-O


Ja, ich habe lebenslänglich! :(( spaß XD

Jetzt mal im ernst:
Ich habe die ja nicht zugebombt, es waren nur 1 oder 2 Erinnerungsbriefe, ich war in den Briefen Nett gewesen, nicht frech, unhöflich etc. im gegenteil.

Naja... ich will endlich die Wohnung bzw. Erlaubnis dazu vom Jobcenter Essen da die Lebensverhältnisse bei mir hier zuhause (wie sich die Aussendienst Mitarbeiter ausdrückten) Katastrophal! Sogar mein Sachbearbeiter sagte zu mir: Wir haben Ihnen ja die Erlaubnis erteilt, da die Lebensverhältnisse bei Ihnen zuhause Katastrophal sind. Aber die sind nicht nur Katastrophal sondern auch Gesundheitsschädlich aber weitere Details erspare ich mir... das Jobcenter hier und das in Essen (glaube ich zumindest) wissen darüber bescheid, das reicht vollkommen. Der Umzug ist wie gesagt ja nicht umsonst als NOTWENDIG eingestuft worden vom Jobcenter.

Ich würde ja gerne beim Jobcenter vom Handy oder so anrufen, nur das Problem sind die guten alten abzockmaschen (in Warteschleife knallen) und darauf hab ich kein bock, ich finde das Geld ja schließlich nicht bei mir im Garten, das ich mir sowas erlauben kann...

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551624 - 18.02.2013, 20:11:49
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Ich kann mich meinem Vorposter nur anschließen.. so oft schreiben bringt eher das Gegenteil.
Ich hätte da echt mal angerufen..

Und gerade zu Beginn des Jahres (dazu zähle ich den Februar noch) kann es eben auch mal dauern, da über die Feiertage (Weihnachten/Neujahr) eben sicherlich mal was liegen geblieben ist.

Mag sein, dass du es vielleicht alles schnell willst, aber manchmal geht es im Leben eben nicht immer alles so schnell.. besonders nicht, wenn man vom Amt abhängig ist.
Du musst dir klar machen, wenn DIE was VON DIR wollen, geht es meistens schneller, als wenn DU was VON DENEN möchtest..

Wir können schlecht einschätzen, ob die Verhältnisse echt katastrophal sind oder nicht und wie dringend das ist..

Aber du kannst doch schonmal froh sein, dass das Amt dir eben erlaubt hat, dass du ausziehen darfst und das sogar deutschlandweit.. Da die ja dann nicht nur Wohnung, sondern sicherlich auch den Umzug + Einrichtung bezahlen dürfen..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2551637 - 18.02.2013, 20:43:03
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

danke :), ja, ich hab Angst das Jobcenter da anzurufen weil ich ja schon Brief schrieb :x nicht das die denken "Oh man... der geht mir echt aufn Keks.." :x vllt nächste Woche oder so mal, mal abwarten ob diese Woche ein Brief kommt..


Ja, das Jobcenter bezahlt mir die Miete, Nebenkosten (glaube ich), Umzug, Erstausstattung und Monatlich halt die 374€ :x solange ich in Essen ein sogenanntes Werkstattjahr mache, danach will ich dort eine Ausbildung machen um nicht mehr weiter abhängig vom Amt zu sein bzw. nicht mehr so sehr, ich bin auch sehr ungerne von wem abhängig aber geht leider nicht anders derzeit.

Nach 2 oder 3 Monaten wenn das Jobcenter sich nicht gemeldet hat kann man vor dem Sozialgericht klagen (Untätigkeitsklage), ist das korrekt? Ich glaube dann muss das Jobcenter innerhalb von 5 Tagen oder 24 Stunden (weiß gerade nicht mehr) eine Entscheidung fällen und diese mir mitteilen (Eilverfahren).


Wie du schon sagtest: Wenn das Amt von uns Bürgern etwas will, sollen wir sofort springen, da wir sonst mit saftigen Sanktionen o.ä. rechnen müssen aber wenn wir was von denen wollen lassen die sich gefühlte 6987 Jahre zeit, das kann irgendwie auch nicht sein und ist ziemlich Unfair und dass das Jobcenter immer so viel zu tun hat stimmt garnicht und das weiß jeder! Immer wenn ich hier bei mir zum Jobcenter ging waren kaum Leute da... also gemütlich zeit für die Mitarbeiter um Anträge etc. zu bearbeiten aber lieber trinken die Kaffee, schnacken mit Mitarbeitern oder hängen am Internet, ich hab das schon sehr oft selbst gesehn als ich da war...


Bearbeitet von Dave20009 (18.02.2013, 20:46:05)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551683 - 18.02.2013, 21:41:30
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Also die haben sicherlich schon einiges zu tun, da ja nicht nur eine Person ALG2 bekommt..
und wie gesagt, zu Beginn des Jahres kann eben schonmal mehr liegen geblieben sein, was zu Weihnachten/Neujahr reinkam..

und ich kann mir eben vorstellen, dass es eben vielleicht aus Sicht derer zurzeit noch wichtigere Fälle gibt, da du zurzeit ja noch in einer Wohnung lebst und nicht auf der Straße oder sonst was..

Und 3 Wochen finde ich persönlich, was so Amtskram angeht echt noch keine lange Zeit, auch wenn ich es aus deiner sicht natürlich nachvollziehen kann, dass es für dich lange und dringlich ist..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2551750 - 19.02.2013, 00:03:43
BundSchuh
Nicht registriert


Moin Dave!

Wie ich sehe, hast du das typische Problem eines unter 25-jährigen Leistungsbeziehers, der bei einem Umzug die vorherige Zusicherung des Jobcenters (zwingend) benötigt.
Ich hätte erst einmal ein, zwei Fragen an dich:
Hast du von deinem jetzigen Jobcenter eineN festeN AnsprechtpartnerIn beim Jobcenter Essen vermittelt bekommen? Und hast du die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft (Solltest du bei deiner Antragsbewilligung an deinem Wohnort bekommen haben) mit angegeben, als du dich an das Jobcenter Essen gewandt hast? Liegt die Umzugsbewilligung des für dich aktuell noch zuständigen Jobcenters dem Jobcenter Essen definitiv vor?

Es besteht allgemein die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir die Kosten der Unterkunft auch im Nachhinein bewilligt, wenn du überzeugend argumentieren kannst, dass es nicht zumutbar war, auf die Zusicherung des Essener Jobcenters zu warten. Dazu sollte sich die Wohnung aber definitiv im Rahmen der Mietobergrenze bewegen, die in Essen bei derzeit 230,50€ kalt liegt (Ohne Neben-/Betriebskosten).
Aber: Aufgrund deines Alters ist das Jobcenter nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, das Gegenteil ist der Fall. Es ist vorgesehen, dass die Kosten in diesem Fall nicht übernommen werden.
Aber du hast ja zumindest die Bescheinigung vom jetzt zuständigen Jobcenter, dass ein Auszug aus der elterlichen Wohnung dort genehmigt wird.
All das sind jedoch Ermessensentscheidungen und wenn du einen Paragrafenfetischisten erwischst in Essen, stehst du mit ner Wohnung da, die dir nicht bezahlt wird.
Von daher bleibt dir wirklich nur, so schnell wie möglich im Jobcenter Essen anzurufen. Vielleicht kennst du ja auch wen, der eine Flatrate ins Festnetz hat und von dem aus du anrufen kannst.
Deine verschiedenen Ausreden verstehe ich auch nicht ganz (Eltern sollen nix mitbekommen, Anruf ist zu teuer, magst keinen faschen Eindruck machen).
Entweder, die Wohnung und der Umzug sind dir wichtig, dann bewegst du jetzt deinen Hintern und kümmerst dich drum, oder du wartest, bis die Wohnung definitiv weg ist.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551757 - 19.02.2013, 00:38:15
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
Moin Dave!

Wie ich sehe, hast du das typische Problem eines unter 25-jährigen Leistungsbeziehers, der bei einem Umzug die vorherige Zusicherung des Jobcenters (zwingend) benötigt.
Ich hätte erst einmal ein, zwei Fragen an dich:
Hast du von deinem jetzigen Jobcenter eineN festeN AnsprechtpartnerIn beim Jobcenter Essen vermittelt bekommen? Und hast du die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft (Solltest du bei deiner Antragsbewilligung an deinem Wohnort bekommen haben) mit angegeben, als du dich an das Jobcenter Essen gewandt hast? Liegt die Umzugsbewilligung des für dich aktuell noch zuständigen Jobcenters dem Jobcenter Essen definitiv vor?

Es besteht allgemein die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir die Kosten der Unterkunft auch im Nachhinein bewilligt, wenn du überzeugend argumentieren kannst, dass es nicht zumutbar war, auf die Zusicherung des Essener Jobcenters zu warten. Dazu sollte sich die Wohnung aber definitiv im Rahmen der Mietobergrenze bewegen, die in Essen bei derzeit 230,50€ kalt liegt (Ohne Neben-/Betriebskosten).
Aber: Aufgrund deines Alters ist das Jobcenter nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, das Gegenteil ist der Fall. Es ist vorgesehen, dass die Kosten in diesem Fall nicht übernommen werden.
Aber du hast ja zumindest die Bescheinigung vom jetzt zuständigen Jobcenter, dass ein Auszug aus der elterlichen Wohnung dort genehmigt wird.
All das sind jedoch Ermessensentscheidungen und wenn du einen Paragrafenfetischisten erwischst in Essen, stehst du mit ner Wohnung da, die dir nicht bezahlt wird.
Von daher bleibt dir wirklich nur, so schnell wie möglich im Jobcenter Essen anzurufen. Vielleicht kennst du ja auch wen, der eine Flatrate ins Festnetz hat und von dem aus du anrufen kannst.
Deine verschiedenen Ausreden verstehe ich auch nicht ganz (Eltern sollen nix mitbekommen, Anruf ist zu teuer, magst keinen faschen Eindruck machen).
Entweder, die Wohnung und der Umzug sind dir wichtig, dann bewegst du jetzt deinen Hintern und kümmerst dich drum, oder du wartest, bis die Wohnung definitiv weg ist.


Hi :-)

ich versuche dir nun auf all deine Fragen zu Antworten :-D

Beginnen wir mit Frage 1:
Einen festen Ansprechpartner habe ich nicht vermittelt bekommen, ich habe seltsamerweise zwei Sachbearbeiter bei dem Jobcenter hier in der Gegend, der eine ist ein Mann, das ist mein hauptansprechparter und das andere ist eine Frau, die hat als Vertretung für ihn sich um mich gekümmert.
Als ich zu meinem Jobcenter ging und sagte das ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, ging der junge nette Mann an der Information zu meinem Sachbearbeiter und hat ihm das berichtet, da dieser aber zu dieser Zeit in einem Gespräch mit einem anderen "Kunden" oder wie man das dort nennt war, kam die Frau (die mich zuvor auch paar mal beraten hat etc.) und hat mich gefragt ob ich schon Kontakt mit dem Jobcenter in Essen aufgenommen habe und ob ich zufällig die Adresse von dem Jobcenter in Essen wüsste?
Darauf habe ich dann geantwortet das ich die Papiere vom Vermieter und ein Brief an das Jobcenter dort gesendet habe und das ich die Adresse nicht wüsste, dann hat die Frau auf einer Karte geguckt und im Internet und mir die Adresse vom Jobcenter Essen aufgeschrieben und mir dann die Bescheinigung ausgestellt das ich umziehen darf.

Frage 2:
Ja, ich habe die BG-Nummer etc. bekommen.
Auf der schriftlichen Genehmigung steht folgendes bzw. ist so aufgebaut:

Warnung! Spoiler!
Jobcenter Trier-Saarburg

Ablaufplan bei Umzug

Name: MEIN NACHNAME BG-Nr. Meine BG NUMMER
Vorname: David

Das folgende Verfahren ist zu durchlaufen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.

Begründung der erforderlichkeit:
Der Umzug ist aus meiner Sicht erforderlich weil
Die derzeitige Wohnsituation erfordert einen Umzug

Der Umzug ist erforderlich weil (das ist angekreuzt vom Jobcenter)




Name: i.A. UNTERSCHRIFT BG-NR: NUMMER


Der Grund warum meine Eltern nichts davon erfahren sollen ist folgender:
Ich mag meine Mum zwar, mein Dad nich so aber meine Eltern sind irgendwie komisch... denen wäre es am liebsten ich würde ewig, am besten bis ich als Opa sterbe zuhause im Elternhaus wohnen bleiben soll aber ich will das nicht, ich bin 20 Jahre alt und ich will langsam meinen Freiraum, ich will mein eigenes Leben führen, mein eigenen Haushalt führen, das machen was ich will und für richtig halte in meiner eigenen Wohnung, ausserdem sind meine Eltern auch so, dass diese dann heimlich alles versuchen um den Umzug zu stoppen, das geht von heimlich Briefe an Person X schreiben bis heimlich Briefe vom Amt etc. an mich verschwinden zu lassen, das dies Kriminell ist, ist mir bewusst aber da ich es nicht beweisen kann, kann ich auch nicht rechtlich gegen meine Eltern vorgehen wegen Unterschlagung von Amtspost etc. ich weiß das zwar, dass die das machen aber ich habe keinerlei Beweise dafür, also würde das verfahren so oder so eingestellt werden.

Warum ich nich so gerne anrufen mag ist wie du schon sagtest, ich will kein falsches Eindruck machen ala BOAH der Kerl nervt uns!

Das schreiben vom Jobcenter hier das ich umziehen darf mit BG-Nr. und Stempel etc. drauf habe ich als Kopie ans Jobcenter Essen geschickt per Post und nochmal als Fax, beides kam dort auch an. Auch habe ich ein schreiben zwischen mir und meinem Sachbearbeiter als Kopie ans Jobcenter Essen dort geschickt, wo deutlich hervor geht, dass die Lebensverhältnisse bei mir zuhause Katastrophal sind.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551761 - 19.02.2013, 00:52:44
BundSchuh
Nicht registriert


Dann brauchst du dich vor einem Anruf nicht zu fürchten. Du beantragst ja kein Almosen, sondern forderst eine Leistung ein, die dir gesetzlich zusteht. Denn die Zustimmung ist ja, sofern deine neue Wohnung angemessen ist, eine reine Formalität. Das Jobcenter Essen ist verpflichtet, dem zuzustimmen, wenn die Notwendigkeit eines Umzugs bereits festgestellt wurde (was ja der Fall ist).
Zwei Wochen sollten mehr als angemessen sein, deine Anfrage zu beantworten.

Fakt ist: Das Jobcenter Trier-Saarburg kann dir da auch nur beratend zur Seite stehen, weil sie da keine Entscheidung treffen dürfen, sie sind nur dafür zuständig, den Umzug zu zahlen, sofern du denn eine Wohnung bekommst. Von daher bleibt nur der Weg zum Jobcenter Essen. Du kannst natürlich einen Anwalt beauftragen, aber den musst du auch selber bezahlen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist zu diesem Zeitpunkt und in diesem Fall allgemein auch nicht zielführend.

Ergo: Morgen anrufen und nachfragen, warum die Bearbeitung so lange dauert.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551764 - 19.02.2013, 01:08:13
Dave20009
Nicht registriert


Vielen Dank BundSchuh, ich glaube ich werde dort echt mal anrufen und nachfragen warum es solange dauert.

Ich habe mal die Erlaubnis hochgeladen, aus Sicherheitsgründen habe ich alles zensiert, BG-Nr., Name, Nachname, Stempel, Unterschrift und Logo des Jobcenter Trier und die Begründung, die begründung stimmt schon so wie ich es eben schrieb, ich habe die deshalb zensiert, damit niemand die schriftart erkennt und eventuell rückschlüsse auf die Sachbearbeiterin oder mich schließen kann, da ich nicht so genau weiß ob so ein schreiben öffentlich gestellt werden darf, ich habe es aber auch noch unzensiert auf dem Laptop, als Beweis das ich mir nichts ausgedacht habe etc.

Hier die Erlaubnis:
Warnung! Spoiler!
[img]http://s14.directupload.net/images/130219/9j3xyt8n.jpg[/img]



Den Vermieter habe ich bereits darüber informiert, das es etwas dauern kann bis ich die Erlaubnis vom Jobcenter Essen habe, da diese das erst prüfen müssen und er bitte Verständnis dafür haben soll.

Die Wohnung müsste den Richtlinien entsprechen..

Kaltmiete: 247€
Heizkosten: 50€
Nebenkosten: 101€

2 Zimmer, Küche, Bad und 49m²

Die Kaltmiete liegt ca. 17€ drüber aber das sollte noch im Rahmen sein, ich müsste dann von meinem Geld Monatlich die 17€ selbst dazu zahlen aber das sollte kein Problem darstellen, da mein Onkel und ein Kumpel (der auch ü25 ist) paar € selbst dazu zahlen muss bei ihren Wohnungen.


Bearbeitet von Dave20009 (19.02.2013, 01:11:32)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551768 - 19.02.2013, 01:33:44
BundSchuh
Nicht registriert


Ja, liegt etwas über der Angemessenheitsgrenze, aber 16.50€ fallen nicht so sehr ins Gewicht. bei 382€ Regelsatz bleiben dir immer noch 275.50€ zur freien Verfügung.
Aber da du über der Höchstgrenze liegst, solltest du dir definitiv die Erlaubnis vom Amt holen, bevor du unterschreibst.
Mit nachträglicher Genehmigung schauts in den Fällen meist schlecht aus.


Edit: Informiere dich auf jeden Fall auch, wie in deiner neuen Wohnung das Wasser gewärmt wird. Wenn Strom zur Warmwasserbereitung verwendet wird, hast du Anspruch auf einen "Stromkostenzuschuss", damit dir kein Nachteil gegenüber LeistungsempfängerInnen entsteht, die ihr Warmwasser über die Heizkosten abrechnen.


Bearbeitet von BundSchuh (19.02.2013, 01:36:54)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551771 - 19.02.2013, 01:50:12
Dave20009
Nicht registriert


Ok O.O da muss ich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen später und mal nachfragen wegen warmwasser etc. das weiß ich jetzt nicht, ich weiß nur wegen Heizung das es Zentralheizung ist die mit Gas "befeuert" wird. Ich werde dann nachher wohl mal nach Essen beim Jobcenter anrufen und nachfragen wie es mit meiner Genehmigung zur Wohnung aussieht, ich hoffe nur die sind nicht genervt von mir :-D ich muss dann wenn ich die Erlaubnis habe auch noch Erstausstattung beantragen und auf den bescheid warten, das Jobcenter die Kaution von 400€ zahlt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551859 - 19.02.2013, 14:45:27
Bigg Boss
Nicht registriert


Warnung! Spoiler!
Antwort auf: Dave20009
Hi, (Sorry wegen dem Titel, ich wusste nicht wie ich es am besten bezeichnen kann/soll...)

nun zu meinem anliegen:
Am 11. September 2012 habe ich beim Jobcenter in meiner gegend einen ALG II Antrag gestellt (da ich leider in eine Notsituation geraten bin), nach 3 Wochen kam ein Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wird, dann habe ich ein Widerspruch eingelegt, diesem Widerspruch wurde stattgegeben und ich wurde zum Jobcenter eingeladen um alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, also habe ich dies auch (teilweise) getan, da meine Eltern sich permanent weigern Daten von sich anzugeben (ja, ich wohne noch zuhause). Darauf hin wurde mein Antrag sogesagt in "Pause" gesetzt, bis alle Unterlagen da sind.
Dann schrieb ich dem Jobcenter einen Brief, dass ich gerne eine eigene Wohnung möchte und diese auch ganz dringend benötige, daraufhin kamen 3 Aussendienst Mitarbeiter vom Jobcenter zu mir nach Hause um zu prüfen ob ich eine eigene Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt werden soll haben darf, nach einer Minute sagte einer der Mitarbeiter zu mir: ,,Ok, Sie dürfen sich eine eigene Wohnung suchen!", danach sind die wieder gefahren, daraufhin schrieb ich eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter und fragte wie viel die Wohnung kosten darf, wie groß, ob ich mir hier oder in ganz Deutschland eine suchen muss/darf. Der Sachbearbeiter nannte mir dann alle Daten und das ich in ganz Deutschland eine suchen darf. Nun war ich letztens beim Jobcenter hier in meiner gegend und habe denen erzählt, dass ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, daraufhin erhielt ich einen Zettel vom Jobcenter mit Stempel und Begründung drauf: "Aufgrund der aktuellen Lebenssituation ist ein umzug notwendig", das habe ich am 01. Februar 2013 kopiert und den Zettel von der Wohnung mit allen Daten drauf und ans Jobcenter dort per Post gesendet, ich habe dann noch ein Brief hinzugefügt, das ich auf eine sofortige bearbeitung bestehe, da die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird. Am 05. Februar 2013 habe ich dies auch nochmal per Fax ans Jobcenter gesendet und bekam keine Antwort, dann habe ich die nacht erneut ein Fax ans Jobcenter dort gesendet und nachgefragt wie es aussieht mit der bearbeitung und das die sich bitte beeilen sollen mit der bestätigung ob die Wohnung ok ist oder nicht und ich habe immernoch keine Antwort, obwohl ich nun schon 3x darauf hingewiesen habe das es dringend ist und die Wohnung sonst vor meiner Nase weiter vermietet wird aber das scheint dem Jobcenter dort scheiß egal zu sein, ich habe langsam auch das Gefühl, die melden sich mit absicht nicht, nur damit die Geld sparen können und mir keine Miete zahlen müssen bzw. dem Vermieter der Wohnung etc. und dabei ist eine Wohnung (wie das Jobcenter bei mir schon schrieb) absolut NOTWENDIG!

Nun meine Frage:
Was kann ich da machen? Also das die sich beeilen oder mal melden? Persönlich vorbei gehen kann ich nicht, da Essen von mir ca. 300km entfernt ist, anrufen würde ich ja gerne aber geht nicht, da meine Eltern seit November Krankgeschrieben sind und jeden Tag zu hause sind, diese wissen nichts davon, das ich umziehen will und ich möchte auch nicht das die es erfahren, warum ist egal, es hat seine Gründe. Die werden das eines Tages eh merken wenn ich weg bin aber das ist mir egal.

Und ab wie vielen Wochen/Monaten kann man was gegen das Jobcenter unternehmen? Schreiben vom Anwalt oder vor dem Sozialgericht klagen?

Ich habe langsam echt die Nase voll und fühle mich extrem verarscht vom Jobcenter dort und total ignoriert, es kann doch nicht wahr sein, dass man 3 Wochen oder noch mehr brauch um ein einziges Blatt Papier zu lesen und zu gucken ob die Wohnung den Richtlinien entspricht, das ist eine Sache von 2 Minuten.. langsam werde ich echt sauer. Zumal die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird und ich wieder von 0 anfangen muss aber wenn Jobcenter ständig solange brauch kann ich mir Millionen Wohnungen suchen aber bekommen tu ich die nicht, weil das Jobcenter mir die Erlaubnis nicht zuschickt, das die Wohnung ok ist, ich finde das ehrlich gesagt auch eine ziemliche Frechheit von dem Jobcenter



Nach dem deutschen sogenannten Gesetz gilt nach § 22 Absatz 2a des zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II das Folgende:

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551950 - 19.02.2013, 18:33:28
BundSchuh
Nicht registriert


Danke Bigg Boss, dass du den Gesetzestext 1:1 einkopierst, obwohl dessen Inhalt bereits weiter oben kommentiert und verständlich dargestellt wurde^^
Dass er die Zustimmung braucht, weiß er ja bereits.

Das bringt hier leider auch nicht weiter, wenn man nicht weiß, was die Rechtswissenschaft mit "wichtigem Grund" meint, aus dem "nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen".
Auch beantwortet das in keiner Weise die Frage des TE, wie er nun weiter vorgehen soll, wenn das Amt weder zustimmt, noch ablehnt, sondern sich gar nicht rührt.


An Dave: Und, heute angerufen? Was kam raus? :)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551963 - 19.02.2013, 19:05:22
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

erstmal zu Bigg Boss, das die Gründe schwerwiegend sind, dass ich nicht mehr zuhause bei meinen Eltern wohnen kann habe ich ja bereits schon geschrieben und wurde auch durch eine Prüfung von 3 Mitarbeitern des Jobcenters bestätigt, ich könnte zwar die Gründe alle auflisten, die ich dem Jobcenter auch schilderte und die es bestätigten aber damit würde ich mich selbst bloßstellen, deswegen lasse ich es.

Bundschuh, ich habe heute nicht angerufen, da ich zu tun hatte und deswegen es nicht zeitlich schaffte, dafür werde ich aber Morgen dort mal anrufen und hier berichten was bei rauskam.
Aber zum Vermieter habe ich per Fax kontakt aufgenommen, dieser hat mir per E-Mail geantwortet, dass die Wohnung noch frei ist, er diese aber leider nicht verbindlich reservieren kann, da ich ihm auch schilderte, dass das Jobcenter einfach nicht in Gänge kommt und ich jeden Tag auf die schriftliche Genehmigung für die Wohnung warte, auch habe ich gefragt wegen Warmwasser, der Vermieter meinte das wird über die Zentralheizung die mit Gas "befeuert" wird erwärmt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552178 - 20.02.2013, 15:15:46
Dave20009
Nicht registriert


Soo.....

Ich habe gerade beim Jobcenter in Essen angerufen und fühle mich gerade schön verarscht...
Sagt der Mitarbeiter zu mir: Ich kann Ihren Namen nirgends im System finden, tut mir leid und Anträge können eigentlich nicht per Post gestellt werden! Habe zu ihm gesagt das es ca. 300km bis Essen sind. Ich würde mal gerne wissen was die mit meinem ALG II Antrag und Wohnungsantrag da gemacht haben und mit meinen Faxen? Bestimmt in den Müll geworfen -.- echt schön, habe ich das Geld für Brief, Papier, Tinte usw. ausm Fenster geworfen, die Wohnung kann ich damit wohl auch knicken... schön wie man da mit Neukunden umgeht -.-

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552239 - 20.02.2013, 18:20:34
SüsseKathy1987
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Dann geh doch morgen nochmal bei deinem Jobcenter vorbei und schilder denen die Situation. Vielleicht könnten die ja dann mal in Essen anrufen?!
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552244 - 20.02.2013, 18:38:14
Dave20009
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Antwort auf: SüsseKathy1987
Dann geh doch morgen nochmal bei deinem Jobcenter vorbei und schilder denen die Situation. Vielleicht könnten die ja dann mal in Essen anrufen?!


Ich schreibe nachher mal eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter vom Jobcenter hier, hab ja seine E-Mail Adresse.
Morgen geht ein Kumpel der in Essen wohnt für mich da zu Jobcenter und gibt meine Anträge erneut ab und er versucht das sofort ne Entscheidung fällt ob ich die Wohnung haben darf, der hat eine Vollmacht von mir die ich Unterschrieben habe, dass er in meiner Abwesenheit alle Behördengänge und Besichtigungen für mich tätigen darf und Sachen für mich Unterschreiben darf, morgen will er das ja alles in meinem Auftrag machen, sollte es Probleme geben, können die vom Jobcenter da mich ja gerne anrufen und nachfragen.

Sollte das Jobcenter wieder scheiße bauen, werde ich härtere Wege einschlagen (Anwalt etc.)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552338 - 21.02.2013, 00:16:04
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Dave20009
Sagt der Mitarbeiter zu mir: Ich kann Ihren Namen nirgends im System finden, tut mir leid und Anträge können eigentlich nicht per Post gestellt werden!


Da würde ich dem Mitarbeiter aber was husten.

Nach §20 Abs. 3 SGB X ist eine Behörde verpflichtet, Anträge anzunehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Wenn du in deinem Schreiben glaubhaft gemacht hast, dass "du wirklich du" bist, sollte dies auch für Anträge per Post gelten.

Nach §9 S. 1 SGB X sind Behörden sogar verpflichtet, formlose Anträge anzunehmen. Du musst nur IRGENDWIE einen Antrag stellen, wenn die Behörde zur Bearbeitung mehr Infos von dir braucht, ist sie verpflichtet, dir nach deiner Antragstellung entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, die du dann im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht nach §60 SGB I ausfüllen musst.
Nach §61 SGB I können sie dich auch zum persönlichen Gespräch einladen, aber den Antrag müssen sie erst einmal annehmen.


Keine Gewähr, dass die Angaben so komplett zutreffen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies der Fall ist.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552342 - 21.02.2013, 00:35:36
BundSchuh
Nicht registriert


Ergänzung: Ich bin mir gerade jedoch unsicher bei einem anderen rechtlichen Aspekt: Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann i.d.R. nur beim für dich zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Da du in Essen nicht wohnhaft bist, kannst du beim Jobcenter Essen auch keinen Antrag auf Leistungen stellen.

Ich hab mich gerade noch einmal ins Gesetz vertieft und im Internet recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Das bisher für dich zuständige Jobcenter muss (!) für dich beim Jobcenter Essen die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft prüfen lassen. Das heißt, du reichst dein Wohnungsangebot bei deinem alten Jobcenter ein und dieses lässt die Angemessenheit vom Essener Jobcenter prüfen.
Wenn das geschehen ist, kannst du den Mietvertrag unterschreiben und kannst umziehen. Sobald du umgezogen bist, lässt du dir von deinem "alten" Jobcenter einen Bescheid über die Leistungsaufhebung geben und gehst mit diesem und deinem neuen Mietvertrag zum Jobcenter Essen.
Rechtlich habe ich dazu in §16 Abs. 2 SGB I eine Grundlage gefunden: Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger eingehen, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten.


Entschuldige die bisher unzureichenden Auskünfte, ich werde selber noch ausgebildet :P

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552345 - 21.02.2013, 01:07:25
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

ich hätte dir gerne in Knuddels geantwortet aber Knuddels mukkt im Moment irgendwie extrem rum und ich fliege dauernd, deswegen hier:

Ob das Gesetzlich so ist keine Ahnung, jedoch habe ich bei mir beim Jobcenter andere Informationen erhalten, als ich beim Jobcenter hier war sagten die zu mir, dass die nicht dafür zuständig sind und ich mit der Erlaubnis zum Umzug (die ich bekam) mich an das Jobcenter Essen wenden muss.
Ich beziehe derzeit auch keinerlei Leistungen, weder ALG II noch sonst was, der ALG II Antrag wurde im Januar endgültig eingestellt, da meine Eltern sich permanent weigerten Daten von sich offen zu legen.
Der Sachbearbeiter der für mich zuständig ist meinte aber das ist nicht schlimm, wenn ich eine Wohnung habe soll ich bei dem zuständigen Jobcenter einfach ein neuen Antrag stellen, auch auf eine E-Mail von mir an Ihn antwortete er folgendes:

Warnung! Spoiler!
Sehr geehrter Herr M******,

In Essen müssen Sie einen neuen Antrag auf Leistungen ALG II stellen. Die hier bereits vorliegenden Antragsunterlagen können wir nicht an das in Essen zuständige Jobcenter weiterleiten. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

H*zensiert* N*zensiert*
Jobcenter Trier-Saarburg
Niederlassung *zensiert*
Tel.: *zensiert*
E-Mail: *zensiert*


Aufgrund dessen fühle ich mich von meinem derzeitigen Jobcenter, dem Jobcenter Essen und dem Gesetz total verarscht!

Aufgrund der Aussage des Mitarbeiters die ich ein paar Antworten zuvor schrieb, habe ich eine Beschwerde an das Jobcenter Essen gefaxt und drauf geschrieben z. Hd. Geschäftsführer des Jobcenter Essen, auch habe ich dort erwähnt, wenn die meine Anträge nicht bearbeiten etc. werde ich ein Anwalt und das Sozialgericht einschalten, auch wenn ich diesen per Post dorthin gesendet habe MUSS der bearbeitet werden, es gibt Juristisch gesehen keinerlei Gründe dieses zu Verweigern.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552348 - 21.02.2013, 01:32:14
BundSchuh
Nicht registriert


Aha, du brauchst eine Wohnung in Essen, um dort einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen zu können. Da du jedoch unter 25 bist, brauchst du die Zusage des Jobcenters Essen, um überhaupt eine Wohnung in Essen anmieten zu dürfen. Wie soll das nun gehen, wenn das Jobcenter Essen mangels Wohnung gar nicht für dich zuständig ist? Das soll mir dein Sachbearbeiter mal erklären.
Ich würde mich eindeutig an jemanden wenden, der sich im Sozialrecht gut auskennt. Leider sind gerade Semesterferien, weshalb ich nur schlecht meinen Prof diesbezüglich fragen kann, der meine Fragen zu SGB II-Angelegenheiten sonst immer sehr kompetent beantwortet. Ich könnte ihm höchstens mal eine Mail schicken. Aber der hat gerade als Vorsitzender der Prüfungskommission wahrscheinlich genug Arbeit (Ist ja gerade Prüfungskorrektur und Einsichtnahme, da hat er erfahrungsgemäß viel zu tun mit Beschwerden).

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552509 - 21.02.2013, 19:23:55
Dave20009
Nicht registriert


so :D Update 21.02.2013

Mein Kumpel war heute beim Jobcenter Essen mit der Vollmacht die ich ihm ausstellte und er wurde doch wirklich -hust- herzlich empfangen, so herzlich das er angeschriehen wurde, die Vollmacht zerrissen wurde und er hochkant rausgefeuert wurde, was ein Service dort! Aber das deckt sich genau mit Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Essen, mein Kumpel will nun deswegen Rechtliche Schritte gegen das Jobcenter dort einleiten und eine Beschwerde an den Geschäftsführer bzw. Oberbürgermeister davon senden.

Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter Essen hat sich heute auch urplötzlich gemeldet per E-Mail, nachdem ich gestern eine saftige Beschwerde an den Geschäftsführer des Jobcenter Essen schrieb, diese meinte sie hat alle meine Anträge bekommen aber sie konnte nichts entscheiden, da sie angeblich im Urlaub war und ich angeblich das Wohnungsdatenblatt (was wichtig ist) nicht mitgeschickt hätte, dabei habe ich es 1x per Post und 2x per Fax dorthin gesendet, nun habe ich es erneut per Fax dorthin gesendet und dazu nochmal als Anhang in der E-Mail, ich bin mal sehr gespannt ob sie die jetz bekommen hat oder ob die wieder auf Mysteriöse weise nicht ankamen bzw. verschwunden sind...

Die Sachbearbeiterin meinte auch so wieso ich überall mein jetzigen Wohnort drauf geschrieben habe, das ist doch wohl normal wenn man in eine andere Stadt umziehen will und noch keine feste Wohnung hat und auf die Erlaubnis des Jobcenters warten muss die Adresse abweicht und die alte noch angeben muss, sonst würden die Bescheide ja irgendwo im nirgendwo landen...

Ich bin mal sehr gespannt wie es nun weiter geht und ob ich die Wohnung bekomme... so wie sich die E-Mail anhört steht dem Umzug nach Essen "scheinbar" nichts im Wege, nur das einzige was fehlte war angeblich dieses Wohnungsangebot bzw. Wohnungsdatenblatt...


Warnung! Spoiler!
Dieser Thread soll nebenbei auch als Informations & Hilfe Thread gelten für all diejenigen, denen es auch so geht oder in naher/ferner Zukunft selbiges vorhaben und "Probleme" dabei haben.


Bearbeitet von Dave20009 (21.02.2013, 19:26:25)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552514 - 21.02.2013, 19:43:55
TrikoFlex
Nicht registriert


Das beim Jobcenter Zettel auf Mysteriöse Art und Weise verschwinden ist nichts neues. Mein Kollege musste 4 Monate lang Zettel immer und immer wieder nachtragen, die er schon zig mal eingereicht haben.

Was ich allerdings nun mitbekommen habe ist, dass die ganzen Sachbearbeiter oft gegeneinander arbeiten. Kommunikation innerhalb des "Betriebs" ist nicht gewährleistet. Wahrscheinlich wird das bei dir der selbige Fall gewesen sein, dass sich 100 andere Sachbearbeiter sich den Fall angenommen haben und die Information nicht an die/den Hauptverantworliche/n gegeben.

Kann dir nur die Daumen drücken. Das Jobcenter ist nun mal bekannt dafür, dass sie nicht (be)arbeiten können. Das ist ein kompletter Saftladen durch und weg. Egal wo du hingehst, es wird immer mit dem Jobcenter Probleme geben. Sind ja auch immer wieder negativ in den Nachrichten.

Du tust mir leid!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552516 - 21.02.2013, 19:56:26
Jennyhamster
Nicht registriert


Zitat:
Das bisher für dich zuständige Jobcenter muss (!) für dich beim Jobcenter Essen die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft prüfen lassen. Das heißt, du reichst dein Wohnungsangebot bei deinem alten Jobcenter ein und dieses lässt die Angemessenheit vom Essener Jobcenter prüfen.


Sicher?

Problem ist aber eher, dass das zuständige Jobcenter ERSTMAL den Umzug genehmigen muss, bevor es weiter tätig werden kann/muss. Da bin ich aber in diesem Einzelfall nicht ganz sicher, so habe ich das aber verstanden.

Tatsache ist aber, das "Ortsabwesenheit" genehmigt werden muss, zumindest bei Leistungsempfängern. Man muss täglich postalisch erreichbar sein am üblichen Ort, wer das nicht ist, muss das genehmigen lassen. Es KÖNNTE ja sein, dass an dem Tag der Abwesenheit das Super-Jobangebot kommt. so etwa wird das begründet. Mal eben 300 km weg sein für nur einen kompletten Tag kann zur Sanktion, sprich Geldabzug führen.

Das nur mal wegen der 300 km bis Essen ...

Eine Vollmacht ist da sicher ein guter Ansatz, aber vermutlich nicht völlig rechtssicher.

Tatsache jedenfalls: Wer Leistungen bekommt, darf NICHT einfach so einen Tag weit weg sein ohne Genehmigung, sonst Sanktion!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552523 - 21.02.2013, 20:34:01
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

ich beziehe ja (noch) keine Leistungen, mein Antrag vom 11. September 2012 wurde diesen Januar endgültig abgelehnt und daran waren meine Eltern schuld, die Einladung zum Jobcenter um das zu besprechen wurde von meinen Eltern strikt verweigert, Daten offen legen wurde von meinen Eltern verweigert etc. Deswegen wurde der Antrag endgültig abgelehnt aber die Erlaubnis zum Umzug wurde nach wie vor aufrecht erhalten. Nun hat das Jobcenter Essen meinen ALG II Antrag, die Erlaubnis zum Umzug von meinem Jobcenter und das Wohnungsangebot liegt auch dem Jobcenter Essen nun vor -hoffentlich-, deswegen kann kein Jobcenter mir derzeit Sanktionen aufbrummen.

Danke an alle :-D und ja, ich tu mir selbst auch leid das ich so verarscht und hingehalten werde von dem Jobcenter dort.


Bearbeitet von Dave20009 (21.02.2013, 20:34:56)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552547 - 21.02.2013, 21:50:59
BundSchuh
Nicht registriert


Also 300 Km sind kein Problem, sofern man nicht vorhat, länger weg zu fahren. Man muss nur "zeitnah" am Wohnsitz verfügbar sein. Tagesausflüge kann man auch ohne vorherige Absprache machen.
Bei der Anwendung und Interpretation von Rechtsnormen zählt nicht nur das geschriebene Wort, sondern auch die Intention und der Zweck, der hinter der Norm steht und der zieht hier darauf ab, dass H4-EmpfängerInnen nicht einfach mal für ne Woche in den Urlaub fahren unangemeldet und in der Zeit keine Termine wahrnehmen können.

Zu der Sache mit der Verpflichtung zur Weiterleitung der Anträge wie oben erwähnt $16 Abs. 2 SGB I:

Antwort auf: gesetze-im-internet.de
§ 16 Antragstellung

(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.


Ich weiß nicht genau, wo hier das Problem liegt, ob es daran liegt, dass Dave aktuell keine Leistungen nach dem SGB II erhält, oder daran, dass er gar nicht berechtigt ist, einen Antrag auf Leistungen in Essen zu stellen.
Vielleicht weigern sie sich tatsächlich nur, diese Auskunft in Essen einzuholen, weil Dave aktuell in Trier kein Leistungsbezieher ist.
Der Fall überschreitet meinen Horizont etwas.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552581 - 22.02.2013, 07:28:05
Bigg Boss
Nicht registriert


Antwort auf: Jennyhamster


Tatsache ist aber, das "Ortsabwesenheit" genehmigt werden muss, zumindest bei Leistungsempfängern. Man muss täglich postalisch erreichbar sein am üblichen Ort, wer das nicht ist, muss das genehmigen lassen. Es KÖNNTE ja sein, dass an dem Tag der Abwesenheit das Super-Jobangebot kommt. so etwa wird das begründet. Mal eben 300 km weg sein für nur einen kompletten Tag kann zur Sanktion, sprich Geldabzug führen.



Das ist einfach nur unmenschlich.
1. Man ist nicht verpflichtet ein Handy zu besitzen!
2. Job-Angebote kommen eigentlich immer per Post zugeschickt!
3. Die Vermittlung vom Jobcenter ist sehr schlecht (Nur Zeitarbeitsfirmen)!!!


Bei einer Eingliederungsvereinbarung steht z.b drin, dass man immer erreichbar sein muss. Die Formulierung ist sehr dreist und unmenschlich. Mal angenommen die Person muss auf die Toilette oder ins Bad. Da kann er doch nicht sein Handy mit ins Bad mitnehmen! Würde er dem Jobcenter diese Begründung geben, heißt es dann: *Das ist nicht unser Problem, Sie haben die EGV unterschrieben und gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen.*

Wenn er sie doch nicht unterschreibt, dann gibt es ebenfalls eine Sanktion! Also völlig unlogisch!

Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es genau so. Dort muss man immer erreichbar sein. Ich habe das bei vielen Arbeitsverträgen von Leuten gelesen. Dort steht, man muss morgens und abends immer erreichbar sein.
Das ist eindeutig Sklavenbetreiberei. Die Leute werden nicht geschlagen wie im Mittelalter, sondern deren Geld genommen und erniedrigt. Das ist sehr unmenschlich und identisch! Eindeutig Sklaverei!

Selbst wenn man nichts vom Staat kriegt und einen Arbeitsvertrag von einer Zeitarbeitsfirma bekommt, muss man trotzdem immer erreichbar sein. Man hat keine Privatsphäre/Ruhe mehr. Man weiß nicht wann man arbeiten muss, ob man Frühschicht, Nachtschicht, Spätschicht hat etc....

Der Arbeitnehmer muss doch wissen wann er endlich frei hat! Wenn er nur Frühschicht wählt, dann wird er sanktioniert wegen Arbeitsverweigerung. Zeitarbeitsfirmen kennen ihren Zeitplan, aber der Leiharbeiter nicht.

1. Nachts schläft man!! Da ist Ruhezeit !!!!
2. Abends muss man frei haben! Feierabend!!!!!
3. Die Arbeit beginnt normalerweise immer ab Morgens bis Abends!


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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552583 - 22.02.2013, 07:41:30
SüsseKathy1987
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1. Nachts schläft man!! Da ist Ruhezeit !!!!
2. Abends muss man frei haben! Feierabend!!!!!
3. Die Arbeit beginnt normalerweise immer ab Morgens bis Abends!



Was ist das denn für eine Aussage? Hat zwar nun nicht viel mit dem Thema zu tun, aber es gibt genug Leute, die Nachts arbeiten müssen (Ärzte, Krankenpfleger, Polizei, Feuerwehr, usw usw)
zu 2. Abends muss man nicht frei haben und Feierabend, weil es eben auch hier Berufe gibt, wo Personal zwingend erforderlich ist..
und zu 3. nein, die Arbeit beginnt nicht normalerweise immer morgens bis abends.. das kommt nunmal auf den Beruf an.. beim Pflegepersonal usw ist es eben NORMAL, dass man im Schichtdienst arbeitet..

Und ich bin froh, dass es Menschen gibt, die nicht so denken, sondern auch wissen, wie notwendig diese Menschen sind, die nachts arbeiten oder abends, wo man laut deiner Ansicht frei haben muss..

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552584 - 22.02.2013, 07:59:54
Bigg Boss
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Antwort auf: SüsseKathy1987
aber es gibt genug Leute, die Nachts arbeiten müssen (Ärzte, Krankenpfleger, Polizei, Feuerwehr, usw usw)


Das sind Ausnahmen, weil es sich da um Menschenleben handelt. Die Leute machen es doch freiwillig weil sie gerne Menschen helfen wollen.


Antwort auf: SüsseKathy1987
zu 2. Abends muss man nicht frei haben und Feierabend, weil es eben auch hier Berufe gibt, wo Personal zwingend erforderlich ist..
und zu 3. nein, die Arbeit beginnt nicht normalerweise immer morgens bis abends.. das kommt nunmal auf den Beruf an.. beim Pflegepersonal usw ist es eben NORMAL, dass man im Schichtdienst arbeitet..


Die Rede ist nicht von Menschenhelfen etc....


Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich bin froh, dass es Menschen gibt, die nicht so denken, sondern auch wissen, wie notwendig diese Menschen sind, die nachts arbeiten oder abends, wo man laut deiner Ansicht frei haben muss..



Und wenn es sich nicht um Menschenleben handelt? Aber sag mir nicht, dass die Leute gezwungen werden nachts zu arbeiten. Das machen sie nämlich freiwillig.

Aber die Rede ist von Arbeitnehmer die einfach als Produktionshelfer etc... arbeiten.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552589 - 22.02.2013, 08:43:57
Bigg Boss
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Mit Freiwillig meinte ich die Polizei, Feuerwehr etc...

Aber die anderen welche Nachts nicht unbedingt arbeiten müssen um Menschenleben zu retten, werden gezwungen Nachts zu arbeiten, obwohl man keine Menschen rettet und diese Menschen haben das Recht nur Nachts zu schlafen!

Wenn sie vom Staat leben, heißt nicht dass sie keine Menschenrechte haben. Sie müssen zwar arbeiten, aber nicht Nachts! Man soll nicht übertreiben so nach dem Motto: *Boahhhhh du kriegst Geld vom Staat du musst unbedingt arbeiten koste es was es wolle!*

Ja natürlich muss er arbeiten, aber diese Übertreibungen sind so ekelhaft.

Aber ich arbeite gerne 3 Schichten. Die anderen nicht und das ist ihr gutes Recht.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552646 - 22.02.2013, 15:21:39
Dave20009
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Meine Anträge, Wohnungsangebot sowie mein Schriftverkehr mit der Sachbearbeiterin wurde heute von ihr vom Neukundenbereich an das für den Bezirk wo die Wohnung sich befindet zuständige Jobcenter weitergeleitet, mir wurde auch der neue Sachbearbeiter und das Aktenzeichen sowie Adresse, E-Mail Adresse und Fax Nummer des anderen Jobcenters mitgeteilt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552688 - 22.02.2013, 17:52:09
SüsseKathy1987
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Klar übt man den Beruf freiwillig aus.. jedoch glaube ich nicht, dass jeder von denen freiwillig ständig Nachtdienste oder an Feiertagen arbeitet.. aber einige MÜSSEN, weil es irgendwer machen muss..

Und auch in anderen Bereichen.. Es gibt Firmen, da müssen auch Nachtschichten gemacht werden, damit Maschinen laufen usw usw..

Und daher ist es für mich genauso normal nachts zu arbeiten, oder abends.. es gehört eben, je nach Beruf, einfach dazu..

Und man braucht nicht so tun, als sei das Amt total unmenschlich.. es gibt sicherlich genug Arbeitslose, die den ganzen Tag nur rumlungern (natürlich nicht alle) und ja, auch von denen könnte man erwarten, dass sie morgens, abends oder nachts arbeiten..

Man soll doch froh sein, wenn man Arbeit findet..

Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552806 - 23.02.2013, 03:35:47
Bigg Boss
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Antwort auf: SüsseKathy1987
Klar übt man den Beruf freiwillig aus.. jedoch glaube ich nicht, dass jeder von denen freiwillig ständig Nachtdienste oder an Feiertagen arbeitet.. aber einige MÜSSEN, weil es irgendwer machen muss..


Das ist falsch. Wenn jemand Bäcker werden möchte, muss er damit rechnen sehr früh aufzustehen - also macht er das freiwillig und übt diesen Beruf aus. Er wird dazu nicht gezwungen.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und auch in anderen Bereichen.. Es gibt Firmen, da müssen auch Nachtschichten gemacht werden, damit Maschinen laufen usw usw..


Die Maschinen sind dir wohl wichtiger als der Mensch! Ließt du überhaupt was ich dir die ganze Zeit geantwortet hatte? Wann habe ich den behauptet dass Maschinen Nachts nicht laufen müssen? Das ist doch keine Rechtfertigung dass man Nachts deshalb arbeiten muss. Ich sagte dass diese Rechtfertigung vom Jobcenter eigentlich immer durch geht, aber im Endeffekt ist es falsch und unmenschlich!

Ich verstehe gerade nicht warum du die Maschinen erwähnst. Ich sprach die ganze Zeit davon dass das Jobcenter die Nachtschicht nicht zur Pflicht machen soll. Also musst du doch darunter verstehen dass ich gleichzeitig auch glaube, dass Nachts die Maschinen laufen. Also wo habe ich denn behauptet dass Nachts keine Maschinen laufen?

Oder willst du mir nur sagen, dass man deshalb Nachts arbeiten muss, weil die Maschinen laufen müssen?
Das ist doch nicht das Problem des Arbeitnehmers. Wenn der Arbeitnehmer nur Frühschicht arbeiten will, dann muss das akzeptiert werden und er darf nicht sanktioniert werden. Der Arbeitnehmer wird gefragt ob er das will. Also hat er die Möglichkeit mit Ja oder Nein zu antworten.

Nur weil der Arbeitnehmer vorher ALG bezog, muss er 3 Schichten machen? Wo steht im Gesetz dass der Mensch 3 Schichten machen muss, wenn er vorher ALG bezog?

Und Derjenige der vorher kein ALG bezog darf entscheiden wann er arbeiten will? Das ist doch das gleiche! Wenn sie für ihn keine Frühschicht haben, dann wird er doch auch arbeitslos!

Jedesmal wenn der Mensch ALG bezogen hat, werden ihm seine Rechte weggenommen. Der Arbeitsuchende wird gezwungen beim Vorstellungsgespräch immer mit: *JA* zu antworten. Wenn er eine Kleinigkeit ablehnt, dann gibt's sofort Sperre.

Der Arbeitslose hat auch das Recht beim Vorstellungsgespräch so zu handeln wie es üblich ist. Wenn er gefragt wird, darf er entweder mit JA oder Nein antworten. Und nicht einfach alles annehmen was nach Arbeit riecht, nur weil er Geld vom Staat erhält!

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und daher ist es für mich genauso normal nachts zu arbeiten, oder abends.. es gehört eben, je nach Beruf, einfach dazu..


Das ist freiwillig. Nachts schläft man. Abends hat man frei. Und von Morgens bis Abends sollte man arbeiten. Alles andere ist freiwillig.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und man braucht nicht so tun, als sei das Amt total unmenschlich..


Die Sache ist doch offenkundig. Da braucht man nicht so tun als sei das Amt total unmenschlich, weil die Tatsache offenkundig ist.


Antwort auf: SüsseKathy1987
es gibt sicherlich genug Arbeitslose, die den ganzen Tag nur rumlungern (natürlich nicht alle) und ja, auch von denen könnte man erwarten, dass sie morgens, abends oder nachts arbeiten..


Das ist kein Grund, dass sie Nachts arbeiten müssen. Die Nacht ist für das Schlafen bestimmt.
Ich erwarte doch auch nicht dass mein Garten im Winter blüht. Wer gegen die Natur ist, handelt falsch.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Man soll doch froh sein, wenn man Arbeit findet..


Ja aber doch nicht Nachts.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..


Das Amt könnte das machen und wenn du weiterschläfst und nicht rangehst, dann gibts sofort Sperre :)
Aber wenn man tagsüber schwimmen gehen möchte oder ins Bad gehen muss und nicht das Telefon mitnehmen kann? Das Amt muss mal darüber nachdenken.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552808 - 23.02.2013, 04:37:18
TrikoFlex
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Antwort auf: Bigg Boss

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..


Das Amt könnte das machen und wenn du weiterschläfst und nicht rangehst, dann gibts sofort Sperre :)
Aber wenn man tagsüber schwimmen gehen möchte oder ins Bad gehen muss und nicht das Telefon mitnehmen kann? Das Amt muss mal darüber nachdenken.

OMG, darf ich dich mal unterbrechen, mein chinesischer Freund? Bitte was ist los? Sowas habe ich ja noch nie gehört, dass das Amt einen Nachts aus dem Bett klingelt. Das Jobcenter mag vielleicht eine riesige Katastrophe sein, wie sie sich keiner wünscht und die Mitarbeiter sind gewiss unmenschlich und rücksichtslos, aber soweit geht keiner. Das kannst du mir glauben. Das klingt ja schon leicht nach Folter. Jeder hat sein Recht auf Privatsphäre und das kann kein Amt einen nehmen. Wenn man nicht erreichbar ist, dann hat man die Sorgepflicht zurück zurufen. Und überhaupt, das Amt weiß, dass man nicht immer erreichbar ist und deswegen rufen sie auch mehrfach an. Was anderes ist mir gar nicht bekannt.

Bitte nicht solche Horrorgeschichten erzählen. Kriegt man ja Alpträume davon. Das Jobcenter arbeitet nicht mal nachts..Das ist ein faules Pack, wie es im Buche steht. Die machen überpünktlichst Feierabend und dann ist denen auch alles scheiß egal.

Aber ganz ehrlich, ich dachte gerade echt, ich werd' nicht mehr, als ich deinen Beitrag gelesen habe..
Wo hast du bitte sowas aufgeschnappt?

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552811 - 23.02.2013, 04:49:23
Bigg Boss
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Ich habe nicht geschrieben, dass sie Nachts anrufen, sondern ich sagte dass sie zu allem fähig sind.

Ich habe auch noch nie erlebt dass sie Nachts anrufen, aber trotzdem ist das machbar.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552814 - 23.02.2013, 06:43:55
BundSchuh
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Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.
Und Bigg Boss, du solltest etwas weniger reißerisch argumentieren, wenn du von Dingen redest, von denen du anscheinend nur sehr wenig Ahnung hast. Du übertreibst hier maßlos.

Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).

Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.

"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552815 - 23.02.2013, 06:49:07
Bigg Boss
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Antwort auf: BundSchuh
Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden
Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.


Es geht doch garnicht um Zeitarbeit! Nur weil man etwas als Zusammenhang erwähnt, heißt nicht dass man vom Thema abgewichen ist.!

Antwort auf: BundSchuh
Und Bigg Boss, du solltest etwas weniger reißerisch argumentieren, wenn du von Dingen redest, von denen du anscheinend nur sehr wenig Ahnung hast.


Du hast doch selber keine Ahnung. Dein Beitrag ist widersprüchlich und du behauptest Dinge die ich garnicht geschrieben habe.


Antwort auf: BundSchuh
Du übertreibst hier maßlos.


Womit den?

Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).


Habe ich behauptet dass sie Nachts anrufen? Trotz Erklärung meinerseits wiederholst du immer den gleichen Schrott! Das zeigt dass du nur provozieren willst!

Ich sagte lediglich, dass sie dazu fähig sind und Nachts anrufen würden. Sie sind zu allem fähig. Aber ich habe nie behauptet dass sie Nachts anrufen. Aber man kann es erwarten.....

Wenn ich z.b sage dass du zu allem fähig bist und mich jederzeit angreifen würdest, dann heißt es nicht dass du mich angegriffen hast.

Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.


Doch. Ist leider so :)


Antwort auf: BundSchuh
"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.


Sag es doch dem Jobcenter, nicht mir :)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552818 - 23.02.2013, 07:50:55
BundSchuh
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Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden
Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.


Es geht doch garnicht um Zeitarbeit! Nur weil man etwas als Zusammenhang erwähnt, heißt nicht dass man vom Thema abgewichen ist.!


Mir ist wurscht, ob du Zeitarbeit als Beispiel genannt hast, das, was du hier schreibst, hat rein gar nichts mit dem Problem des TE zu tun, von daher ist es themenfremd.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).


Habe ich behauptet dass sie Nachts anrufen? Trotz Erklärung meinerseits wiederholst du immer den gleichen Schrott! Das zeigt dass du nur provozieren willst!

Ich sagte lediglich, dass sie dazu fähig sind und Nachts anrufen würden. Sie sind zu allem fähig. Aber ich habe nie behauptet dass sie Nachts anrufen. Aber man kann es erwarten.....


Cool, darf ich mir deine Glaskugel ausleihen? Ich wüsste gerne die Lottozahlen von nächster Woche.
Oder spielen wir hier "was wäre, wenn"?
Ich frage mich, woher du dir das Recht nimmst, einen derart anmaßenden Vorwurf an alle 896392589032 SachbearbeiterInnen da draußen zu richten.
Ich habe auch nie behauptet, dass du behauptet hättest, dass sie tatsächlich nachts anrufen. Ich habe nur begründet, warum dies definitiv niemals der Fall sein wird und man deshalb gar nicht erst darüber diskutieren muss.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.


Doch. Ist leider so :)


Ich habs dir zusammengefasst, damit du nicht so viel lesen musst, alles Screenshots aus aktuellen Formularen auf arbeitsagentur.de:

Warnung! Spoiler!
[img]http://s1.directupload.net/images/130223/c225r6jj.png[/img]
[img]http://s7.directupload.net/images/130223/snj29bj4.png[/img]
[img]http://s1.directupload.net/images/130223/mn7hit8n.png[/img]
[img]http://s14.directupload.net/images/130223/uvl54hs9.png[/img]


Das ist auch nur logisch, da das Jobcenter niemanden zum Besitz/Kauf eines Telefons zwingen kann. Die Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut und niemand kann gezwungen werden, einen Festnetzvertrag abzuschließen. Selbst WENN sie dich verpflichten KÖNNTEN, eine Telefonnummer anzugeben, wärst du nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn es klingelt.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.


Sag es doch dem Jobcenter, nicht mir :)


Die MitarbeiterInnen des Jobcenters wissen das selber und halten sich auch daran, von daher bleibt mir nur, es dir zu erklären, bevor du weiterhin Falschinformationen verbreitest. (In einem Thread, in dem das Thema gar nichts zu suchen hat)


Wie heißt es so schön? Schuster, bleib bei deinen Leisten. Ich mag deine Beiträge im "Zeig uns dein Essen!", dort sind deine Beiträge zumindest gehaltvoller als hier.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552819 - 23.02.2013, 08:00:13
Bigg Boss
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Naja das ist mir eigentlich egal, solange ich nichts mit dem Jobcenter zu tun habe. Aber sollte ich irgendwann mal was damit zu tun haben, was ich nicht glaube, dann haben sie es nicht leicht mit mir :) Never :)

Ich sehe dass viele vom Jobcenter verarscht werden und ich kenne die besten Argumente. Aber ich werde mich jetzt einfach mal daraus halten.

Und Apropo *Zeig uns dein Essen*,soll ich dich einladen? lol

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552823 - 23.02.2013, 09:55:28
Darklord1966
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Hallo zusammen!!

Zu seiner Überheblichkeit fällt mir nur eine Zeile aus einem Lied ein:**flieg nicht zu hoch mein kleiner Freund--am Ende fällste auf die Nase!!

Aber vom Bigg Boss was anderes zu erwarten ist wie Weihnachten aufs Christkind warten-da weiss auch jeder das es das nicht gibt!!

Wer zuletzt lacht lacht am besten :)
Schönes WE dann noch
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: Darklord1966] - #2552986 - 23.02.2013, 20:21:46
Bigg Boss
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Antwort auf: Darklord1966
Hallo zusammen!!

Zu seiner Überheblichkeit fällt mir nur eine Zeile aus einem Lied ein:**flieg nicht zu hoch mein kleiner Freund--am Ende fällste auf die Nase!!


Wusstest du dass die Scheinunüberheblichkeit (so zu tun als sei man nicht überheblich) ebenfalls eine Überheblichkeit ist? Dieses trifft voll auf dich zu :)

Und so überheblich bin ich garnicht, wenn ich es ernst meine. Es ist wirklich die Wahrheit :)
Überheblichkeit ist völlig was anderes.

Antwort auf: Darklord1966
Aber vom Bigg Boss was anderes zu erwarten ist wie Weihnachten aufs Christkind warten-da weiss auch jeder das es das nicht gibt!!


Tja, selbst schuld, wenn es ihn nicht gibt. Aber mich gibt es wirklich :)

Antwort auf: Darklord1966
Wer zuletzt lacht lacht am besten :)


Dann bin ich wohl der Letzte lol

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552992 - 23.02.2013, 20:40:55
Darklord1966
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Hallo zusammen

Nur eins noch:warum habe ich mit so einer Antwort gerechnet??weil er nichts anderes kann ausser sein Licht scheinen lassen !!Gottes Mühlen mahlen langsam aber sicher und Danke für die Bestätigung

Schönen Abend noch :o)
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: Darklord1966] - #2553028 - 23.02.2013, 22:46:06
Bigg Boss
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Ich habe mich nicht widersprochen. Von daher ist es richtig was ich geschrieben habe. Dein letzter Beitrag ist unlogisch und widersprüchlich. Sowas nennt man auch *Augenwischerei*

http://de.wikipedia.org/wiki/Augenwischerei

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2553083 - 24.02.2013, 08:17:08
Darklord1966
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Hallo zusammen
Mit Google umgehen kann er aber ich glaube er hat im realen Leben ein Problem Meinungen anderer gelten zu
lassen und das ist ja nichts Neues!!
In diesem Sinne fein gegoogelt und ich klink mich aus diesem Thread aus, denn ich trag lieber Perlen nach Athen
(Ironie off)
Schönen Sonntag noch
LG
_________________________
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: Darklord1966] - #2553212 - 24.02.2013, 18:37:32
Bigg Boss
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Antwort auf: Darklord1966
Hallo zusammen
Mit Google umgehen kann er aber ich glaube er hat im realen Leben ein Problem Meinungen anderer gelten zu
lassen und das ist ja nichts Neues!!


Führst du Selbstgespräche oder wen sprichst du da an? Was ist genau dein Problem? Was hat dein Meinungsgelabere mit dieser Sache zu tun? Ich weiß nicht mal wovon du sprichst. Hier ging es nie um Meinungen sondern um was anderes. Und Wikipedia hat mit Google nichts zu tun. Wieso sollte ich googeln wenn ich das Wort schon bereits habe? Ich habe lediglich die Beschreibung hinzugefügt aus Wikipedia, damit du es kapierst. Google ist, wenn man etwas sucht. Aber wie soll ich etwas suchen was ich schon habe?! Wie geht das überhaupt? Das ist doch unlogisch. Was müsste ich den eingeben? *Augenwischerei*?? Wieso googeln wenn ich das Wort schon im Kopf habe? Ich habe das Wort bei Wikipedia eingegeben. Google ist eine Suchmaschine!


Antwort auf: Darklord1966
In diesem Sinne fein gegoogelt und ich klink mich aus diesem Thread aus, denn ich trag lieber Perlen nach Athen
(Ironie off)
Schönen Sonntag noch
LG


Unlogisches Gelabere!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2603273 - 06.09.2013, 02:02:22
Dave20009
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Sau lange ist's her... deswegen nun ein News-Update :-D

Ich habe nun endlich eine Wohnung und den Mietvertrag unterschrieben...

Aber alles von Anfang an:
Damals als ich ja so dermaßen Streit mit dem Jobcenter in Essen hatte und mein Antrag dort dann abgelehnt wurde, habe ich NRW wieder verlassen und bin zurück nach Rheinland-Pfalz. Als ich dann wieder zuhaus war, machte ich mich auf die Suche nach einer Wohnung in einer anderen Stadt (ebenfalls in NRW), nach Monatelangem suchen, hatte mir dann ein Vermieter fest zugesagt und ein Besichtigungstermin, sowie Termin zum Unterschreiben des Mietvertrages mit mir vereinbart und mir ein Wohnungsangebot zukommen lassen sowie Fotos von der Wohnung.
Da mir die Wohnung gut gefiel, habe ich das Angebot dem dortigen Jobcenter + alle weiteren Anträge zugesendet, nach einer Woche erhielt ich dann Antwort, dass meinem Zuzug in die Stadt zugestimmt wurde und die Wohnung auch völlig inordnung sei (vom Preis, Größe etc.) und ich den Mietvertrag (wenn ich den habe) per Post an die (also ans Jobcenter) senden soll.

Dann war der Termin zur Besichtigung und unterzeichnung vom Mietvertrag, die Wohnung sah wirklich schön aus, 3 Zimmer, Küche, Bad, 47m² usw. nach der Besichtigung ging es zum Büro des Vermieters, wo schon zwei Mietverträge auf mich lauerten :-D dann habe ich den Mietvertrag durchgelesen und seinen Unterschrieben, meinen jedoch noch nicht. Als ich dann wieder zuhaus ankam, habe ich erstmal überlegt was ich nun mache.... und dann am Montag 02.09.2013 mein Mietvertrag an das dortige Jobcenter gesendet.

Der Vermieter meinte noch zu mir: Da haben Sie richtig Glück gehabt, das war die einzige Wohnung die noch den Vorgaben des Amtes entspricht, das hat noch keiner geschafft per E-Mail sich eine Wohnung zu sichern, Sie sind der erste, wissen Sie, wie schwer es ist heutzutage noch eine Wohnung zu bekommen? Ich dachte mir nur omg FAIL :-D Naja wie dem auch sei. Dann fragte er mich warum ich dahin ziehen will? Ob ich schon eine Berufliche perspektive dort habe etc. dann habe ich dem mal klar gemacht, dass ich dort die VHS (Volkshochschule) besuchen möchte und danach endlich eine Ausbildung beginnen möchte mit anschließender Weiterbildung zum Betriebswirt.

Jetzt warte ich nur noch auf die Rückantwort des Jobcenters, danach muss ich die Hausverwaltung von der Mietwohnung anrufen und irgendwann für Oktober 2013 ein Termin zur Wohnungsübergabe ausmachen.

Deswegen möchte ich allen die das selbe Problem wie ich haben den Tipp geben: Gebt nicht auf, sucht weiter, auch wenn es in einer komplett anderen Stadt ist als ihr eigentlich wolltet, irgendwann wird die lange Suche belohnt!

Ach und übrigens: Das Jobcenter in der Stadt hat nicht so ein Theater gemacht wie das in Essen, von wegen Meldebestätigung, Bestätigung der Krankenkasse bla bla bla vorlegen um einem Zuzug zuzustimmen *denen in Essen den Vogel zeig* :-D


Bearbeitet von Dave20009 (06.09.2013, 02:03:37)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605658 - 18.09.2013, 00:21:51
Dave20009
Nicht registriert


Habe heute 3 Briefe vom Jobcenter bekommen und weiß nicht so recht was ich nun tun soll?

Aber erstmal die ganze Geschichte:
Das Jobcenter hat mir heute 3 Briefe geschickt (was soweit ja auch nicht schlimm ist) aber nun kommts, in dem großen Umschlag befanden sich 4! weitere Schreiben die NICHT für mich bestimmt waren sondern für 4 andere Leute, dort steht deren Name, Adresse, BG Nummer und andere Vertrauliche Dinge drauf, ausserdem steht in einem von den 3 Briefen die ankamen ich soll den Antrag auf Erstausstattung bei meinem Jobcenter einreichen... Aha... das Jobcenter was im moment noch für mich zuständig wäre ist das in Trier, was zur Hölle haben die damit zu tun??? Die haben nichts mit meiner Wohnung die ca. 300km weiter weg ist am Hut und sind auch NICHT dafür zuständig, sondern das Jobcenter da vor Ort.

Irgendwie kommt es mir vor, als hätte der/die Mitarbeiter/in da wo die Briefe Schrieb und zusammenlegte extrem unter Drogeneinfluss gestanden, erst die 4 Briefe die nicht für mich bestimmt waren in meinem Kuvert drin, dann der seltsame Text den die Schrieben (der totaler Bullshit ist) usw.

Ausserdem habe ich auch das ganz böse Gefühl, dass die mein Mietvertrag auch an wen anders geschickt haben...

Nun überleg ich was ich tun soll? Anwalt einschalten? Anzeige wegen Verstoß gegen den Datenschutz? Weil die mir Schreiben schickten die nicht für mich bestimmt sind.

Sollten die mein Mietvertrag tatsächlich an wen fremdes geschickt haben, werde ich aufjeden Anzeige erstatten und Anwalt einschalten, da in meinem Mietvertrag Private Sachen stehen wie z.B. Bankverbindung, Handynummer, Adresse, ... usw. die NIEMAND anderes ausser mich und den Vermieter etwas angehen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605696 - 18.09.2013, 10:40:58
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.646
Ort: Recklinghausen
Hey,

Ich weiß, du willst mit mir nicht reden und alles, aber trotzdem: Reg dich ab. Ich kenn mich mit Jobcenter und so nun absolut nicht aus, weswegen ich dir zu der Sache mit Trier nichts sagen kann, aber wenigstens für die Briefe kann man ja eine Lösung finden. Hast du mal dort angerufen und das Missverständnis aufgeklärt? ODer hast du dich direkt danach an den Rechner gesetzt und in Rage diesen Beitrag hier getippt? Sowas sollte doch eigentlich immer der erste Weg sein. Fehler können immer passieren und auch wenn das unschön ist, so kann man dagegen noch immer anders vorgehen als mit Anwalt. Ruf an. Dann kannst du nochmal hier schildern, was sie dir geraten haben und wie du nun vorgehen sollst.

Mir passierte kürzlich im Krankenhaus etwas ähnliches. Ich hab zu meinen gesamten OP-Unterlagen, die mir zusammengetackert in die Hand gedrückt wurden, noch zwei Bögen von einem Herrn K. bekommen. Mit Diagnose, mit Namen, mit Versichertennummer, mit Therapievorschlag, etc. Auch Dinge, die nicht für mich bestimmt sind und die ich gar nicht lesen sollte. Ärztliche Schweigepflicht und so. Ich rief dann augenblicklich in der Ambulanz an, schilderte denen den Fall, die bedankten sich und sagten mir, ich könne das Papier vernichten und die würden die Bögen dann dem rechtmäßigen Herrn zukommen lassen. Damit war das erledigt. Das Papier liegt zerrissen im Müll und ich nehme mal an, dass Herr K. nun auch weiß, was ihm fehlt. So schnell ging das. Das wär auch zunächst mal der Weg, den ich dir raten würde, notfalls geh halt vorbei und gib denen die Briefe zurück.
_________________________
just for the record: the weather today is slightly sarcastic with a good chance of disinterest in what the critics say.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605709 - 18.09.2013, 11:23:31
Freakatronic
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Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall mal dort anrufen, um die Sache zu klären? Es wird ja ein/e Mitarbeiter/in für dich zuständig sein, bzw als Ansprechpartner in dem Brief stehen. Vielleicht hat man sich einfach vertan, was natürlich absolut nicht schön ist, was aber passieren kann, denn da arbeiten auch nur Menschen, keine Roboter. Bevor du jetzt zu Anwalt rennst und das Jobcenter verklagst würde ich erstmal den Sachverhalt eroieren und schauen wo deine Unterladen geblieben sind und fragen wohin du die falschen Unterlagen zurücksenden sollst.

Edit: Hab den Beitrag von BloodyRebirth erst jetzt gesehen. Sehe es aber absolut genauso!


Bearbeitet von Freakatronic (18.09.2013, 11:25:12)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605762 - 18.09.2013, 15:07:18
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

nein ich habe nicht in Rage diesen Beitrag getippt :-D ich hab mir den ganzen Tag Gedanken darüber gemacht was ich nun tun soll, wo mein Mietvertrag womöglich rumgeistert etc. hab auch mit Freunden und meiner Schwester darüber geredet und um Rat gefragt was ich tun soll weil mir sowas noch nie passiert ist, dass ich direkt 4 falsche schreiben aufeinmal bekam, die Schreiben allein machen mir ja nicht so große Sorgen sondern vielmehr mein Mietvertrag :x und die ganzen Daten die da über mich draufstehen :/

Deswegen hatte ich heute morgen als ich wach wurde ein Fax an das Jobcenter dort geschrieben und denen erklärt was für ein Mist die gebaut haben und hab auch dringend um eine Stellungnahme gebeten wie es dazu kommen konnte, ausserdem habe ich nachgefragt wo mein Mietvertrag abgeblieben ist, ob die den auch an wen anders geschickt haben aber wie gewohnt bekam ich mal wieder keine Antwort darauf, obwohl ich sogar meine E-Mail adresse angab und um Antwort bat aber ich bin eh nichts anderes gewöhnt, wäre ja mal ein Wunder wenn die mir antworten und anrufen könnte ich zwar aber ich seh das nicht ein 1. Weil die einen voll lange in der Warteschlange lassen das einem fast der Kragen platzt und man das Telefon am liebsten aufm Fenster werfen will weil die Musik und die ständige Ansage da einem dermaßen auf den Keks gehen und 2. bekommt man da eh nur dumme oder unfreundliche/genervte antworten ala "Ich hasse meinen Job und da musst du mich auch noch am Telefon nerven".

Naja ich bin mal gespannt ob ich noch Antwort per E-Mail oder Post bekomme was ich mit den 4 schreiben da tun soll und wo mein Mietvertrag ist ansonsten muss ich Freitag oder Montag mal anrufen, auch wenn ich mich dann wieder auf ein genervten Mitarbeiter einstellen kann... war bis jetzt immer so, entweder unfreundlich oder total genervt.

Ich werd dann mal hier erzählen was bei rauskam.


edit: Komischerweise sind gleich 3 Mitarbeiter für mich zuständig... die spinnen echt. Als ob einer nicht reicht.


Bearbeitet von Dave20009 (18.09.2013, 15:10:45)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605808 - 18.09.2013, 17:59:31
Walking Disaster <3
Nicht registriert


Scheinbar waren es ja ganz normale geschlossene Kuverts, die irgendwie in einen großem Umschlag gelandet sind?
Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben und war garantiert keinesfalls Absicht. Du kannst dir sicher denken, dass an einem einzigen Tag hunderte Briefe rausgehen können.

Wahrscheinlichste Möglichkeiten: Da es keine offenen Schreiben sind, diese sich also in geschlossenen Kuverts befinden, (korrigier mich, wenn das nicht stimmt, ich gehe einfach mal davon aus), hat entweder jemand beim Verpacken nicht ganz geschaut oder das Problem lag nicht am Jobcenter bzw. Sachbearbeiter selbst.

Viele Behörden nutzen eine eigene Poststelle, das ist hier möglicherweise auch der Fall. Dort kann es ganz einfach, je nachdem, welche Maschinen benutzt werden, technische Ursachen haben oder eben die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters, sodass die Briefe versehentlich durchgerutscht sind. Deshalb geh nicht direkt davon aus, dass dieser Fehler gleich bei deinem Mietvertrag ebenfalls passiert sein könnte, das wäre in diesem Fall eher unwahrscheinlich.

Dass du ein Fax geschickt hast, ist gut, die Antwort wird verständlicherweise ein wenig dauern, weil intern ja erst geprüft werden muss, wo der Fehler vorkam.

Falls es dich beruhigt: Auch bei der Poststelle setzt sich niemand hin und ließt deine Schreiben, das ist alles strengstens vertraulich und genau geregelt. Daher gehe ich von einem technischen Fehler aus oder eben davon, dass der Sachbearbeiter die anderen Schreiben versehentlich in das große Kuvert steckte, was dann von niemand anderem mehr nachgeprüft wird.

Ich verstehe die Sorge um deine Daten, aber würde da nun nicht gleich den Teufel an die Wand malen, soetwas kann immer mal wieder passieren.

Zu den genervten Mitarbeitern: Ich weiß nicht, wie du mit den Leuten sprichst, aber wenn du die Sache ganz neutral erklärst und dabei einfach höflich nachfragst, wie das passiert ist sowie was du nun mit den Schreiben machen sollst und dich eben nach deinem Vertrag erkundigst, solltest du auch eine freundliche Antwort und ggf. Entschuldigung erhalten.

Die Zuständigkeiten sind je nach Gebiet getrennt, es ist glaube ich Gang und Gebe, dass man beispielsweise einen normalen Arbeitsvermittler sowie einen Leistungssachbearbeiter hat, der sich nur um die Berechnung des Geldes kümmert, welches du erhälst. Das ist eigentlich nachvollziehbar, da beide Gebiete völlig unterschiedlich sind.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2605817 - 18.09.2013, 18:14:54
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

ich versteh zwar nicht ganz wie du das mit den Kuverts meintest aber ich erklär es mal:
Ich bekam zwei normale Kuverts (die Standart dinger), wo der Brief 3x gefaltet wird und ein großen braunen Kuvert wo man nen ganzes DIN A4 Blatt reinschiebt :-D naja in den normalen Kuverts standen halt nur Termine bla bla das übliche Zeugs und in dem großen auch irgendwas und dahinter nen Antrag den ich ausfüllen soll obwohl ich den schon damals ausgefüllt dahin geschickt hatte aber naja... und hinter dem Antrag befanden sich die 4 anderen Schreiben (die halt nicht für mich bestimmt sind).

Wie das nun passieren konnte ist mir um ehrlich zu sein ein Rätsel, eine mögliche Antwort (wie du auch schriebst) könnte die unachtsamkeit eines Mitarbeiters gewesen sein, das der meine Schreiben auf die anderen 4 gelegt hat und nicht mehr dran gedacht hat und dann alles zusammen in den kuvert (der an mich ging) reingesteckt hat, anders kann ich mir das derzeit einfach nicht erklären o.o

Naja ich bin mal gespannt ob eine Antwort und ggf. Entschuldigung kommt aber vorallem bin ich gespannt wo mein Mietvertrag sich derzeit befindet :x ob die den noch haben oder ob das doch eingetroffen ist was ich befürchte :x was ich aber nicht hoffe :x

Hab nochmal nachgeguckt, du hast recht, ein Ansprechpartner von mir ist für Jobvermittlung zuständig und der andere für Leistungen.


Bearbeitet von Dave20009 (18.09.2013, 18:16:19)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2606553 - 22.09.2013, 08:28:21
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Hallo,

also ich würde statt Email schreiben oder Fax verschicken einfach da anrufen, auch wenn es eventuell dann mal was kostet.
Wenn dir dein Datenschutz so wichtig ist, dann nimm doch die paar Euro mal in Kauf.
1. hast du dann direkt wen am Telefon, den du fragen kannst wieso, weshalb, warum und wo dein Mietvertrag ist und 2. kannst du auch direkt noch andere Rückfragen stellen, die aufgrund deren Antwort am Telefon entstanden sind.

Ich würde das erstmal tun, bevor ich einen Anwalt oder sonstiges einschalte.
Und wie schon gesagt wurde: Fehler können jedem passieren, mir, deinem Sachbearbeiter, aber auch mal dir.. Niemand ist fehlerfrei.. ist in so einer Angelegenheit zwar unschön, aber nunmal nicht mehr änderbar.

Daher anrufen, nachfragen und fertig!
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2606905 - 23.09.2013, 22:12:54
Dave20009
Nicht registriert


Habe letzte Woche die falschen Anträge da zurück geschickt ans Jobcenter + ein Schreiben dazu das ich nichts mit diesen Anträgen zu tun habe und hab auch gleichzeitig nachgefragt wo mein Mietvertrag bleibt, da ich sowieso noch Anträge für Erstausstattung, Abtrittserklärung, Antrag für Kautionsübernahme und noch so ein Antrag wo ich persönliche Daten über mich angeben musste eh dahin schicken musste, hab ich gleich alles aufeinmal in den Brief gesteckt :-D mein Bruder meinte auch ich soll die einfach wieder zurück ans Jobcenter schicken und dazu schreiben, das die fälschlicherweise an mich gesendet wurden, was ich dann auch getan habe, ich schätz mal damit sollte das Problem gelöst sein, nur noch abwarten was jetzt mit meinem Mietvertrag ist... bis jetzt noch keine Antwort, mal sehen bis zum Weekend, ansonsten ruf ich nächsten Montag mal da an.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2608428 - 30.09.2013, 19:41:06
Dave20009
Nicht registriert


Mein Jobcenter Tagebuch geht weiter :-D

Habe heute Post vom Jobcenter bekommen, mal wieder 2 Briefe.... u.a. hab ich auch mein Mietvertrag zurück bekommen (nach fast einem Monat) -.- und mal wieder eine Einladung zum Gespräch bekommen :-D aber auf meine Anträge z.B. für Kautionsübernahme, Abtrittserklärung und Erstausstattung habe ich bis heute leider keine Bestätigung bekommen, obwohl ich schon 2x drum gebeten haben mit jeweils einer Frist von 14 Tagen und beide male wurde die Frist seiten des Jobcenters verstreichen gelassen.

Also d.h. mein Mietvertrag wird ab 01. Oktober gültig, ich muss ein Termin zur Wohnungsübergabe machen und es gibt nur zwei Möglichkeiten für mich: Entweder ich zieh ein und das Jobcenter zahlt auch wirklich die Miete etc. oder ich zieh ein, die zahlen nix und die kacke ist am Dampfen, obwohl die eh am Dampfen wäre, egal ob ich einzieh oder nicht, da ich den Mietvertrag ja schon unterschrieben habe... bis zum 22. Oktober muss ich dort persönlich vorgesprochen haben und am 23. Oktober Termin zur Berufsberatung da, ich weiß zwar nicht was ich da soll weil ich Schule gehen will aber naja... und ganz besonders nett finde ich auch immer tollen drohungen in den Briefen vom Jobcenter, wenn ich nicht erschein das mir Geld um 10% gekürzt wird bzw. die Leistungen komplett versagen, schade das hierzu nicht mal die Gesetze geändert werden. Drohungen in Briefen müssen ja nun echt nicht sein, ich versteh zwar den ernst der Lage aber trotzdem finde ich das soetwas zu weit geht. Ich schreibe ja schließlich auch keine Briefe ans Jobcenter und droh denen wenn die bis zum DATUM nicht geantwortet haben, das ich dann dafür sorgen werde, dass die ganz schnell ihren Job verlieren.

Da das Jobcenter mir anfangs die Wohnung genehmigte und auch kein Schreiben schickte das die Wohnung nicht ok sei, geh ich einfach mal von einer endgültigen Genehmigung aus...

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2608841 - 02.10.2013, 19:45:21
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Die 'Drohungen' sind aber standartmäßig da drin, zudem du ja eine Mitwirkungspflicht hast, immerhin willst du ja Kohle haben..

Also nicht immer so viel meckern.. bei Ämtern braucht man Geduld (auch wenn man die leider manchmal nicht hat)..

Und ich gehe auch mal davon aus, dass die sich schon äußern würden, wenn die Bude nicht okay wäre..

Und Berufsberatung ist oft auch Beratung für Schule, weil es da ja eher um die allgemeine berufliche Zukunft geht, welche ja auch mit Schule zu tun hat.
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2613708 - 25.10.2013, 11:26:38
Dave20009
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So... ich war nun am 22.10.2013 erneut bei dem Jobcenter und hab da wieder mal interessante Sachen erfahren...

Als ich da ins Büro zu so ner Tante ging, schaute die in den Computer und meinte dann plötzlich so:

Mitarbeiterin: Hier steht, dass Sie ungenehmigt in Urlaub waren...
Ich: Was?? Ich bekomm doch noch nichtmal Geld oder sonst was?!
Mitarbeiterin: Guckt mich ganz groß an.
Mitarbeiterin: Hier steht ja Ihre neue Adresse.
Ich: Ja, aber ich wohne da noch nicht! Ich kann da erst einziehen, wenn ich eine Bestätigung von Ihnen habe, dass Sie die Miete und Kaution auch wirklich übernehmen!
Mitarbeiterin: Guckt mich wieder groß an, nimmt so ein Blatt heraus und ruft irgendwo an aber da ging niemand dran.
Mitarbeiterin: Kommen Sie am 31.10.2013 wieder, Sie haben dann bei Frau bla bla ein Termin.
Ich: Wie? Hier bei mir im Brief steht doch ich hätte am 23.10.2013 bei Frau bla bla ein Termin...
Mitarbeiterin: Nein, am 31.10.2013!
Ich: Ich weiß garnichts davon und wurde garnicht darüber informiert.

Nun gut, dann bin ich Nachts um 3:20Uhr mit dem Zug wieder 6!!! Stunden zurück nach Hause gefahren.

Jetzt meine Frage:
Ich habe meinem Bruder eine Generalvollmacht (die Rechtskräftig ist) ausgestellt, damit war er gestern beim Jobcenter und teilte mir mit, dass die sagten, ich müsse am 31.10.2013 selbst dahin, er darf trotz dieser Generalvollmacht NICHTS für mich erledigen. Obwohl auf der Vollmacht steht er darf jegliche dinge für mich machen, unterschreiben und wenn es sein muss sogar in meinem Auftrag mich vor Gericht vertreten etc.

Darf das Jobcenter trotz Generalvollmacht (die mächtiger als eine normale Vollmacht ist) jegliche Dinge meinem Bruder gegenüber Verweigern?

Und darf das Jobcenter einfach eintragen ich wäre ungenehmigt in Urlaub gewesen, obwohl ich noch nicht von denen Abhängig bin? Also noch kein einzigen Cent bekomme/bekommen habe? Und mir noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt?

Soweit ich weiß und mich informiert habe, ist der Eintrag ungültig und muss sofort gelöscht werden, da ich derzeit noch machen kann was ich will, solange ich kein Bewilligungsbescheid und kein einzigen Cent bekommen habe, muss ich das Jobcenter für nichts um Erlaubnis fragen und bin Rechtlich gesehen ein "freier" Mensch, der tun und lassen kann was er will, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen.
Ich kann jederzeit auch anhand Kontoauszügen und Bestätigung meiner Bank beweisen, das ich noch nie Geld vom Jobcenter dort bekommen habe.
Auch hat das Jobcenter sich selbst verraten, diese meinten: Sie müssen mit Ihrer Fahrkarte zu Ihrem Jobcenter, wo Sie wohnen, um das Geld davon zurück bekommen, da Sie noch nicht hier wohnen und gemeldet sind, sind wir nicht dafür zuständig.

Da haben wir es doch: Da ich noch nicht dort wohne und gemeldet bin. Schon alleine aus diesem Grund ist der Eintrag mit dem Urlaub da ungültig.

Habe deswegen auch eine Beschwerde an die Geschäftsführung des Jobcenters geschrieben und um sofortige Stellungnahme gebeten, was denen das Recht dazu gibt, sowas einzutragen obwohl ich noch nichtmal ein einzigen Cent bekommen habe von denen und noch kein Bewilligungsbescheid o.ä. vorliegt und ich das jederzeit auch alles Beweisen kann.

Auch ärgert es mich, das ich schon wieder umsonst 6 stunden Zug gefahren bin, da das Jobcenter einfach Termine verschiebt und es nicht für nötig hält mich darüber zu informieren aber naja, mit mir kann man es ja machen...
Ich habe denen auch gesagt, das ich finanziell bald im ruin bin und mir es einfach nicht leisten kann andauernd 6 Stunden Zug zufahren, die Fahrkarte kostet zwischen 63-100€ aber das ist denen egal, die meinen nur so: Gucken Sie wo Sie das Geld herbekommen, wenn Sie bis dann und dann nicht da waren, wird alles eingestellt.

Ich finde das eine unverschämtheit, also heißt im Klartext, ich soll mich selbst finanziell in den totalen ruin treiben, mein Konto bis zum geht nicht mehr überziehen etc. nur um dorthin zu fahren damit die Glücklich sind? Das darf doch alles nicht wahr sein, wo leben wir? Und das Jobcenter weiß ganz genau das ich kaum Geld habe und meine Eltern usw. mich kein stück unterstützen, ich muss jedesmal meine Oma richtig anbetteln um Geld, die hat eh schon kaum Geld zum Leben (400€ Witwenrente nur), ich hasse es so sehr meine Oma immer anzubetteln nur wegen dem Jobcenter, meine Oma muss sowieso schon immer gucken wie sie mit ihrer knappen Rente über die Runden kommt und das sie jeden Tag auch was zu Essen aufm Tisch hat.

Ich weiß einfach nicht was ich tun kann :/ soll ich vllt ne Bank ausrauben? Ne alte Oma überfallen? Nur damit ich am 31.10. dahin kann? Ich finde das auch irgendwie verarsche und erpressung, die zwingen mich regelrecht dahin zu kommen und wenn ich nich Spur wird alles eingestellt, die interessiert es ein scheiß ob ich Geld habe oder nicht, die wollen das ich dahin komme, egal wie.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613747 - 25.10.2013, 15:33:08
Dirty Michel
Nicht registriert


Zunächst einmal die Frage:


Warum musst du 6 (!!!) Stunden bis zu deinem Jobcenter fahren, das ist ja eine Reise in ein anderes Bundesland??
Es wird doch wohl auch in deiner Nähe ein Jobcenter geben, dort musst du vorstellig werden!!

Und ein Grundsatz gilt bei solchen Behörden immer~~> Nicht zuviel preißgeben, genau nachdenken wenn man dich etwas fragt Stichwort: Was könnte hinter der Frage stecken, ist es eventuell eine Fangfrage auf die du (wenn du vorschnell, und ohne nachzudenken ) antwortest nicht mehr ohne weiteres rauskommst!!

Grundsatz ist: DU hast keinerlei Barvermögen, deine Verwandten sind nicht in der Lage dich zu unterstützen, du hast gar nix, noch nichtmal ein Sparschwein, du bist bedürftig!!!
Zur Not: Geh zum ortsansässigen Amtsgericht, hol dir da einen Beratungsschein (kostenloes) für einen Anwalt, und lass den das machen!!

AUF KEINEN FALL solltest du dich zu vorschnellen Aussagen hinreissen lassen, die dir nachher womöglich leid tun!
Sag ihnen einfach, das du einen Anwalt beauftragt hast, und eben dieser für dich die Fragen des Jobcenters beantwortet!
Mit deinem Bruder, und Generalvollmacht kannste vergessen, DU bist Antragsteller, und wenn sie dich sehen wollen musst du kommen, es sei denn du lässt dich krankschreiben, und schickst ihnen den gelben zu!!
Aber das ist auch nur eine Hinauszögerung, irgendwann kommste net dran vorbei da aufzutauchen!!

Wichtig ist hier auf JEDENFALL nicht zuviel zu erzählen, die Fragen überdenken(welchen Zweck könnten sie haben), auf keinen Fall vorschnell antworten, oder irgendwas unterschreiben!!!!

Ich hatte selbst mal vor vielen Jahren mit der Bande zu tun, da musst du auf jedenfall hellhörig sein, denn sie versuchen alle Tricks!


M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613752 - 25.10.2013, 15:43:27
Dave20009
Nicht registriert


Huhu Dirty Michel,

danke :) ja ich muss 6 Stunden (jenachdem mit welchem Zug ich fahr) fahren, weil ich wohn ja in Rheinland-Pfalz (Trier) und meine Wohnung und das Jobcenter was für mich zuständig ist, ist in NRW, deswegen muss ich jedes mal 63-100€ für Fahrkarte bezahlen, nur um zu diesem Jobcenter zu kommen, weil das Jobcenter da nur für meine Wohnung zuständig ist.

Das mit dem Anwalt ist garnicht mal so eine schlechte Idee, ich bin ernsthaft am überlegen einen einzuschalten, da es mir total auf den Sack geht was das Jobcenter sich da erlaubt und ich das Gefühl habe, das da auch einiges nicht ganz mit rechten Dingen abläuft, wie z.B. der ungültige Eintrag wegen Urlaub, wozu das Jobcenter nicht berechtigt war.

Ich war mal hier beim Jobcenter und die sagten die können leider nichts tun, da die Wohnung nicht in Ihrem bereich liegt und das Jobcenter vor Ort (wo meine Wohnung ist) für mich zuständig und mein Ansprechpartner ist.

Was mich halt so gewaltig aufregt, das ich kaum Geld habe und immer und immer wieder zu diesem Jobcenter muss, ich weiß garnicht was die dauernd von mir wollen...
Mein Bruder sagte mir, der Herr mit dem er da gesprochen hatte beim Jobcenter sagte, das mein Berater Herr Blaaaa die ganze Zeit auf mich wartet um endlich mein Antrag und wegen Zahlung von Miete, Kaution etc. alles fertig zu machen. Jetzt versteh ich aber nicht warum die Frau bei der ich am 22.10. war mir das nicht gesagt hat -.- dann hätte ich jetzt vllt nicht so ein Theater und alles wäre sicherlich soweit geregelt und ich könnte den Schlüssel von meinem Vermieter für meine Wohnung endlich abholen aber so werf ich wieder sinnlos Geld (das ich nicht habe) ausm Fenster, nur weil da scheinbar Vollidioten arbeiten und keiner weiß was der andere macht aber mich wundert sowas nicht... Ist ja nicht deren Geld und deren Problem, deswegen können die ihre Kunden ja verarschen ohne ende.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613762 - 25.10.2013, 16:19:21
Dirty Michel
Nicht registriert


Was mir aber noch nicht so ganz schlüssig ist~~> Hast du denn 2 Wohnungen, eine in RLP, und die andere in NRW??

Wenn das so ist, dann müsstest du natürlich eine Wohnung abmelden! Denn die bezahlen ja keine 2 Wohnungen für dich, wo ist denn dein Haupt-Lebenspunkt, in RLP??

Solltest du überwiegend in RLP wohnen, so musste die Wohnung in NRW abstoßen, dann hat sich das auch mit dem dortigen Jobcenter erledigt, und es wäre nur das Jobcenter in deinem Wohnort für dich zuständig!
Auf jedenfall werden sie dir keine 2 Wohnungen bezahlen!!

Ach nochwas, wenn du zum ortsansässigen Amtsgericht gehst musste aktuelle Kontoauszüge, evnt. Bewilligungsbescheid des Jobcenters, und Ausweis mitnehmen! (damit sie sehen das du net viel Geld hast), dann kriegst du von ihnen einen Beratungsschein womit du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen kannst, ich würde dann natürlich einen Anwalt vorschlagen der sich mit dem SGB2 auskennt (ein Strafverteidiger nützt dir da z.b. nichts)



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613766 - 25.10.2013, 16:32:06
Dirty Michel
Nicht registriert


Zusatz, sorry Editzeit~~>


Das mit den sinnlosen Einbestellungen von Kunden machen die schonmal gerne, das ist reine Schikane, es interessiert die einen Dreck wie du das bezahlst!
Theoretisch, und auch praktisch kann alles in einem einzigen Gespräch abgehandelt werden!

Wenn sie dich aufm Kiecker haben, machen sie es sogar noch extra, und genussvoll!

Sie sollen sich nur nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn es könnte sie selbst ganz schnell treffen.....



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613792 - 25.10.2013, 17:27:13
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

mein derzeitger Lebensraum bzw. Ort ist nähe Trier in RLP ja :D aber ich hab da keine eigene Wohnung sondern Wohne derzeit noch bei meinen Eltern, meine Eltern haben ein eigenes Haus und mussten das über 20 Jahre abbezahlen, da es aber vermehrt zu starken Problemen und anderem kam im Elternhaus, wurde mir von dem Jobcenter hier vor Ort der Auszug aus dem Elternhaus genehmigt, diese Genehmigung legte ich dem Jobcenter in NRW auch vor, danach wurde mir der Zuzug in die Stadt dort genehmigt und die Wohnung die ich vorgelegt hatte auch genehmigt, daraufhin hat mein Vermieter ja auch mit mir den Mietvertrag gemacht, welchen ich ebenfalls dem Jobcenter zuschickte und diese den scheinbar genehmigt haben, es kam kein Schreiben zurück, das die Wohnung plötzlich doch nicht mehr ok sei, nun wartet der Mann von der Hausverwaltung seit einem Monat das ich mich melde wegen Wohnungsübergabe aber da das Jobcenter mich ja ständig hinhält und mir einfach nicht die notwendigen Papiere aushändigen will, muss er halt eben warten... Das Jobcenter in NRW weiß ganz genau, das meine Frist am 30.10. bei der Hausverwaltung abläuft wegen Wohnungsübergabe, ich habe die mehrmals Schriftlich darauf aufmerksam gemacht und komisch das ich am 31.10. erst Termin da bekomme, langsam hab ich das Gefühl, die machen das extra, damit der Vermieter mir kündigt und das Jobcenter eine Wohnung weniger finanzieren muss... aber damit werden die nicht durchkommen, ich werd die Hausverwaltung darauf aufmerksam machen und notfalls lasse ich das Jobcenter durch einen Anwalt dazu zwingen, mir sofort die notwendigen Papiere auszuhändigen, da die Wohnung schriftlich Genehmigt wurde durch das Jobcenter in NRW, MUSS das Jobcenter mir alle Papiere aushändigen und die Miete etc. zahlen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613832 - 25.10.2013, 19:41:42
Dirty Michel
Nicht registriert


Das ist alles ziemlich durcheinander, und wirr!

Ich würde an deiner Stelle zum AG gehen, mir den Beratungsschein holen, einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem SGB2 auskennt, und den das machen lassen!
Ich würde dann bei dem Anwalt auch deine ständigen Reisekosten anführen, und ihn ggf. bitten die ARGE aufzufordern dies voll umfänglich zurückzuerstatten!

Hier ein Link, dieser betrifft nicht nur Sanktionen, sondern alles was mit dem Arbeitsamt zu tun hat~~>

Klagen/Statistiken

Du siehst also das es sich lohnt dagegen vorzugehen, vorallem weil du bei einem kostenlosen Anwalt eh nix zu verlieren hast!!
Einziges Manko~~> Die Sache wird sich natürlich noch länger hinziehen!!

Mehr Tips kann ich dir nicht geben, sag mal Bescheid wenn sich was neues ergibt,


L.G.



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613835 - 25.10.2013, 19:51:40
Dave20009
Nicht registriert


Hallo Dirty Michel,

habe mir mal die verlinkte Seite angeschaut, sieht gut aus, ich werde wohl deinem Rat folgen und am Montag zum Amtsgericht fahren und mir ein Beratungsschein dort holen, zuvor muss ich aber dann wohl noch zur Bank die jetzigen Kontoauszüge holen, ich nehm dann einfach mein Kontoauszug ordner mit, dann können die sehen das ich seit 2011 kein einkommen mehr habe und die einzigen Buchungen die da drauf sind das Geld von meiner Oma is, wo ich für Fahrkarten eingezahlt habe (ich zahl die Fahrkarte immer mit EC Karte am Fahrkartenautomat).

Danke :)

Ich werd euch auch weiterhin hier auf dem laufenden halten :-D


Bearbeitet von Dave20009 (25.10.2013, 19:52:03)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613836 - 25.10.2013, 19:56:28
BundSchuh
Nicht registriert


Hey Dave, erst einmal muss ich Michel widersprechen:

Natürlich hast du das Recht, dich in einem (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahren von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dies ist geregelt durch §13 SGB X.
Eine korrekt ausgestellte Bevollmächtigung darf von einem Jobcenter nicht zurückgewiesen werden.
Das Jobcenter bei mir hat bzw. hatte sogar Vorlagen für solch eine Bevollmächtigung:

Warnung! Spoiler!
[img]http://s1.directupload.net/images/131025/waiwvw4w.png[/img]


Dies nur allgemein, damit dein Geldbeutel geschont wird.

Weiterhin habe ich den Eindruck, dass dir das alles über den Kopf wächst und der Punkt, an dem dir in einem Online-Forum geholfen werden kann, längst überschritten ist.
Du brauchst jemanden, der Einsicht in den gesamten Schriftverkehr zwischen dir und Jobcenter hat und der eine gewisse Routine hat, was derartige Fälle und Feinheiten angeht.
Ich habe mittlerweile keinen Durchblick mehr bei deinem Fall. Insofern kann ich dir nur empfehlen, was ich eigentlich allen Menschen empfehle, die sich regelmäßig mit Ämtern herumschlagen müssen:

Werde Mitglied beim Sozialverband VdK. Das kostet lediglich 4.50-5.00€ im Monat und du hast Anspruch auf ein rechtliches Rundum-Sorglos-Paket. Der VdK bietet kompetente Rechtsberatung, hilft dir bei Widersprüchen und vertritt dich sogar ohne weitere Kosten vor allen Sozialgerichten.

VdK RLP
VdK NRW


EDIT: Wenn du erst einmal nur Rechtsberatung willst, so wird diese auch oft kostenlos von Trägern der freien Wohlfahrtspflege angeboten (z.B. AWO, Caritas...).
Oftmals ist diese Rechtsberatung sogar besser als die "Zweite-Klasse-Beratung", die dir ein Beratungsschein eröffnet. Zudem muss hierfür nichts extra beantragt werden. Du musst nur anrufen und dir einen Termin geben lassen.
Dies gilt natürlich nur für Beratung, vor dem Sozialgericht wirst du von diesen Stellen nicht vertreten.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 20:07:23)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613843 - 25.10.2013, 20:20:30
Dirty Michel
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
Hey Dave, erst einmal muss ich Michel widersprechen:

Natürlich hast du das Recht, dich in einem (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahren von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dies ist geregelt durch §13 SGB X.
Eine korrekt ausgestellte Bevollmächtigung darf von einem Jobcenter nicht zurückgewiesen werden.
Das Jobcenter bei mir hat bzw. hatte sogar Vorlagen für solch eine Bevollmächtigung:



Das ist so nicht ganz richtig Bundschuh, das mit der Vollmacht kann in Ausnahmefällen geschehen (z.b. wenn der Antragsteller bettlägerig ist, und nicht kommen kann)
Das ist aber kein Dauerzustand, wenn sie dich als Antragsteller sehen wollen, hast du zu erscheinen, es sei denn wie z.b. du bist bettlägerig und gibst einem anderen eine vorübergehende Vollmacht!



M.


P.S: Was willste ihm den jetzt eine gebührenpflichtige Anmeldung bei irgendeiner Institution drandrehen, wenn er beim Amtsgericht, den Anwalt frei Haus bekommt?

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613857 - 25.10.2013, 20:54:23
Dirty Michel
Nicht registriert


Zusatz, sorry Editzeit~~>


Antwort auf: BundSchuh
Oftmals ist diese Rechtsberatung sogar besser als die "Zweite-Klasse-Beratung", die dir ein Beratungsschein eröffnet. Zudem muss hierfür nichts extra beantragt werden. Du musst nur anrufen und dir einen Termin geben lassen.
Dies gilt natürlich nur für Beratung, vor dem Sozialgericht wirst du von diesen Stellen nicht vertreten.





Was heisst hier 2te-Klasse-Beratung? Wenn er mit dem Beratungsschein beim Anwalt auftaucht, und dieser Erfolgsaussichten sieht wird er im kompletten Verfahren vertreten!!-kostenlos-
Das ist ja wohl bei deinen Beratungsstellen nicht so, denn es sind ja teilweise nichtmal zugelassene Anwälte!
Und glaub mir SGB2 Anwälte sind richtig scharf drauf den Jobcentern einen zu verpassen!

Beim Amtsgericht braucht u.a. nichts extra beantragt zu werden, man geht mit den Papieren hin, und kriegt den Schein SOFORT ausgestellt!
Da braucht er keine 4-5 €uro Mitgliedsgebühr zu zahlen!! :-D

Dann nochmal zu der Sache mit der Vollmacht, sie werden den ANTRAGSTELLER auf jedenfall sehen wollen, und wenn sie dafür den Aussendienst rausschicken, sonst könnte ja jeder damit kommen, und dies und jenes behaupten, und letztendlich stellt es sich als Phantom raus, eine Person die gar nicht existiert!
Müsstest du aber eigentlich selbst wissen, das die deutschen Behörden nicht so einfach abspeisen lassen!
DU als Politikprofi! :-D



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613859 - 25.10.2013, 20:56:34
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Dirty Michel

Das ist so nicht ganz richtig Bundschuh, das mit der Vollmacht kann in Ausnahmefällen geschehen (z.b. wenn der Antragsteller bettlägerig ist, und nicht kommen kann)
Das ist aber kein Dauerzustand, wenn sie dich als Antragsteller sehen wollen, hast du zu erscheinen, es sei denn wie z.b. du bist bettlägerig und gibst einem anderen eine vorübergehende Vollmacht!

Aha. Und was ist die rechtliche Grundlage für diese Aussage? Das würde mich nun interessieren, da §13 SGB X derartige Einschränkungen nicht vorsieht. Ebenso finde ich in §40 SGB II (Anwendung von Verfahrensvorschriften) keinerlei Einschränkungen. Im Gegenteil, in §40 SGB II Abs.1 S.1 steht klipp und klar:
Antwort auf: §40 SGB II Abs.1 S.1
Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch.




Antwort auf: Dirty Michel

P.S: Was willste ihm den jetzt eine gebührenpflichtige Anmeldung bei irgendeiner Institution drandrehen, wenn er beim Amtsgericht, den Anwalt frei Haus bekommt?


1. Für die Rechtsberatung beim Anwalt wird in fast allen Fällen eine Schutzgebühr von 10 Euro fällig, auch mit Beratungsschein.

2. Ein Beratungsschein bringt dir - wie der Name sagt, nur Beratung, während für die knapp 5€ im Monat beim VdK auch Rechtsbeistand vor Gericht inbegriffen ist, ohne dass extra noch Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (was auch die Steuerzahler*innen entlastet, aber das nur nebenbei)

3. Habe ich Alternativen für komplett kostenlose Rechtsberatung genannt

4. 60€ im Jahr für eine komplette sozialrechtliche Absicherung und unbegrenzte Rechtsberatung würde ich in jedem Fall den 10€ Schutzgebühr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt vorziehen. So viel zahlt Dave ja schon für eine einzige Zugfahrkarte.




EDIT:
Antwort auf: Dirty Michel
Was heisst hier 2te-Klasse-Beratung? Wenn er mit dem Beratungsschein beim Anwalt auftaucht, und dieser Erfolgsaussichten sieht wird er im kompletten Verfahren vertreten!!-kostenlos-


Alter Falter, mir stehen die Haare zu Berge. Den Anwalt/die Anwältin, der/die dich kostenlos vor Gericht vertritt, möchte ich mal sehen. Es heißt BERATUNGShilfe. Diese findet außergerichtlich statt. Wenn du vor Gericht ziehen willst, werden natürlich Anwaltskosten fällig und du musst PROZESSKOSTENhilfe beantragen.
Wenn du mit einem Beratungsschein kommst und der Staat die Rechtsberatung zahlt, so kann der Anwalt/die Anwältin nur einen gesetzlich geregelten Mindestsatz abrechnen, was die Vertretung von "armen Schluckern" unattraktiv macht gegenüber der Beratung und Vertretung von solventen Kund*innen. Wer nur den Mindestsatz bekommt, ist oft nicht übermäßig engagiert. Daher verwendete ich den Begriff "Zweite-Klasse-Beratung" (in Bezug auf Beratung, die Selbstzahler*innen zuteil wird).
Aber ich gebe zu, dass die Bezeichnung unfair gewählt ist. In den meisten Fällen erfolgt die Beratung natürlich dennoch kompetent und umfassend.

Weiterhin schrieb ich, dass ich den Beitritt zum VdK denjenigen empfehle, die REGELMÄßIG mit Ämtern zu tun haben (wie Dave). Bevor ich bei jedem Problem einen Beratungsschein beantrage und 10€ Schutzgebühr zahle, verlasse ich mich lieber auf eine Komplett-Absicherung inklusive Gerichtsvertretung für knapp 5€ im Monat.
Aber ich diskutiere nun auch nicht weiter, da das sonst wahrscheinlich eine 2-Seiten-Diskussion wird, die dem Thread vollkommen die Übersichtlichkeit nimmt.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 21:19:05)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613889 - 25.10.2013, 21:41:42
Dirty Michel
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
1. Für die Rechtsberatung beim Anwalt wird in fast allen Fällen eine Schutzgebühr von 10 Euro fällig, auch mit Beratungsschein.

2. Ein Beratungsschein bringt dir - wie der Name sagt, nur Beratung, während für die knapp 5€ im Monat beim VdK auch Rechtsbeistand vor Gericht inbegriffen ist, ohne dass extra noch Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (was auch die Steuerzahler*innen entlastet, aber das nur nebenbei).



Wenn der Anwalt für sich, und für das Verfahren Erfolgsaussichten sieht, wird die Prozesskostenhilfe direkt vor Ort beantragt, der Mandant unterschreibt nur, um alles andere kümmert sich der Anwalt!

Die 10€uro werden nur erhoben wenn es sich um eine reine Beratung geht, sollte der Anwalt wie o.g. Erfolgsaussichten im weiteren Verfahren sehen, ist diese Gebühr hinfällig!

Antwort auf: BundSchuh
4. 60€ im Jahr für eine komplette sozialrechtliche Absicherung und unbegrenzte Rechtsberatung würde ich in jedem Fall den 10€ Schutzgebühr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt vorziehen. So viel zahlt Dave ja schon für eine einzige Zugfahrkarte.).


Du darfst nicht vergessen, das es sich bei Dave um eine bisher einmalige Sache handelt, warum soll er deswegen direkt eine volle Mitgliedschaft antreten, wo er womöglich am Ende nur die jährlichen 60 €uro raushaut?


Antwort auf: BundSchuh
Alter Falter, mir stehen die Haare zu Berge. Den Anwalt/die Anwältin, der/die dich kostenlos vor Gericht vertritt, möchte ich mal sehen. Es heißt BERATUNGShilfe. Diese findet außergerichtlich statt. Wenn du vor Gericht ziehen willst, werden natürlich Anwaltskosten fällig und du musst PROZESSKOSTENhilfe beantragen.
Wenn du mit einem Beratungsschein kommst und der Staat die Rechtsberatung zahlt, so kann der Anwalt/die Anwältin nur einen gesetzlich geregelten Mindestsatz abrechnen, was die Vertretung von "armen Schluckern" unattraktiv macht gegenüber der Beratung und Vertretung von solventen Kund*innen. Wer nur den Mindestsatz bekommt, ist oft nicht übermäßig engagiert. Daher verwendete ich den Begriff "Zweite-Klasse-Beratung" (in Bezug auf Beratung, die Selbstzahler*innen zuteil wird).
Aber ich gebe zu, dass die Bezeichnung unfair gewählt ist. In den meisten Fällen erfolgt die Beratung natürlich dennoch kompetent und umfassend.



Das brauchst du mir nicht zu erzählen Bundschuh, ich habe dieses Verfahren selbst vor Jahren 2x durchlaufen, kenn mich also aus!
Alles andere steht oben!


Aber lassen wir das, diese Diskussion (wer nun Recht hat) hilft Dave auch nicht weiter, er wird sein Ding durchziehen, ob so, oder so, das muss er auch um den........ von der ARGE mal Einhalt zu gebieten, er wird uns ja dann informieren......


Gute Nacht,



M.


P.S: Vertretung von armen Schluckern sind unattraktiv.......dir dürfte aber bekannt sein das ein zugelassener Anwalt keine Mandanten aus nichtigen Gründen ablehnen darf, ansonsten geht der Mandant zum AG zurück, und beschwert sich über die Handlungsweise des Anwaltes, das wird er sich dann schon überlegen ob er dich als Mandant aufnimmt, oder nicht!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613899 - 25.10.2013, 21:51:38
Dirty Michel
Nicht registriert


P.S: Bundschuh, ich glaube nicht das es OK ist wenn du deinen Beitrag (auch als Mod) weit über die zulässigen 6 Min. noch bearbeitest, ich kann jetzt auf die Veränderungen natürlich nicht mehr eingehen, weil ich diese Funktion nicht besitze, unterlass das bitte zukünftig! Danke,



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613901 - 25.10.2013, 21:56:09
BundSchuh
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Antwort auf: Dirty Michel

P.S: Vertretung von armen Schluckern sind unattraktiv.......dir dürfte aber bekannt sein das ein zugelassener Anwalt keine Mandanten aus nichtigen Gründen ablehnen darf, ansonsten geht der Mandant zum AG zurück, und beschwert sich über die Handlungsweise des Anwaltes, das wird er sich dann schon überlegen ob er dich als Mandant aufnimmt, oder nicht!


Nur das noch:
Genau deshalb schrieb ich ja "Zweite-Klasse-Beratung" :P
Wenn mir jemand eine Arbeit gibt, die ich annehmen MUSS, die aber deutlich schlechter bezahlt ist als meine sonstige Arbeit, so versuche ich, diese Arbeit möglichst schnell zu erledigen. Zwischen "Ich berate dich" und "Ich nehme mir tatsächlich Zeit für eine umfassende und kompetente Beratung unter Einbezug aller Optionen" liegen Welten^^

EDIT: Ich mache meine Editierungen ja stets kenntlich und editiere nur, damit ich keine Doppelposts generiere. Ob ich editiere oder in einem neuen Beitrag "Sorry, editierzeit abgelaufen" schreibe, ist ja erst einmal egal. Aber ich prüfe in Zukunft, ob jemand zwischenzeitlich etwas geschrieben hat, bevor ich eine längere Editierung abschicke :)
Dennoch steht dir jederzeit frei, auf meine Aussagen zu antworten, ob sie nun im letzten oder vorletzten Beitrag stehen.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 22:00:43)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615403 - 31.10.2013, 21:44:06
Dave20009
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So...

Mein Bruder war heute stellvertretend für mich beim Termin beim Jobcenter mit einer Vollmacht die ich ihm extra dafür nochmals ausgestellt habe und was soll ich sagen?... Die Vollmacht wurde wieder mal vom Jobcenter ignoriert und wieder meinten die zu meinem Bruder, entweder ich erscheine dort persönlich oder es wird alles eingestellt, d.h. ich verliere nicht nur mein "Geld" welches ich bis jetzt noch immer nicht erhalten habe, sondern auch meine Wohnung, in die ich dank dem Jobcenter bis heute noch nicht einziehen konnte.. wenn ich meine Wohnung verliere, muss ich die Miete vom Oktober, November zahlen + 3 Monate kündigungsfrist? Wären das noch Dezember, Januar, Februar oder vllt auch bis nächstes Jahr Oktober, da in meinem Mietvertrag steht, ich könnte die Wohnung erst am 01. Oktober 2014 kündigen.

Wenn ich das mal alles zusammenrechne, hätte ich am ende Mietschulden von 5520€, dazu kommen dann sicherlich noch Mahnungskosten etc. so das sich der Betrag dann sicherlich auf 6000€ oder mehr beläuft und ich kann soviel Geld NIEMALS zahlen, wovon auch? Ich hab derzeit keine Ausbildung, kein Job, Bewerbungen werden immer schön abgelehnt etc. Ersparnisse oder Wertgegenstände besitze ich auch nicht und meine Eltern und Verwandten brauch ich garnicht erst fragen, die bezahlen mir sowieso nichts, also wäre ich richtig schlimm im ruin und käme da nie wieder raus.

Ich weiß echt langsam nicht mehr was ich noch alles tun soll :/ normale Vollmacht wird abgelehnt, Generalvollmacht wird abgelehnt... geht das überhaupt alles mit Rechten dingen zu?

Ich werd wohl am Montag zum Amtsgericht mir ein Beratungsschein holen oder gucken das ich das irgendwie über die Rechtschutzversicherung meiner Eltern laufen lassen kann und dann werde ich ein Anwalt für Sozialrecht einschalten, bevor ich finanziell wirklich total ruiniert bin, auch habe ich weder lust auf Sozialstunden, noch auf eine Haftstrafe, nur um die extrem hohen Schulden irgendwie begleichen zu können :/

Auch seh ich es nicht ein, das ich mich selbst an den Rand des Ruins treibe, indem ich ständig zu dem Jobcenter fahren soll und 63€ je Fahrt hinblättern muss, nur um mir dummes gelaber anzuhören und dann wieder nach Hause geschickt zu werden mit der Ausrede, ich hätte wann anders ein Termin, ich kann mir das finanziell absolut nicht mehr leisten, sonst gehe ich bald komplett den Bach runter.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615434 - 01.11.2013, 00:18:48
BundSchuh
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Hey, ich habe nun noch einmal Rat von meinem Professor für Sozialrecht eingeholt. Stand laut seiner Aussage:

Vollmachten gelten generell schon, im Falle des SGB II gib es jedoch ein "Schlupsloch" für das Jobcenter:
Laut §59 SGB II (Meldepflicht) kann dich das Jobcenter tatsächlich einbestellen und zwar zum Zweck der "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch". (§309 Abs. 2 SGB III).
Allerdings können nach diesem Paragrafen auf Antrag auch Reisekosten übernommen werden.
Weiterhin muss Verwaltungshandeln immer verhältnismäßig sein. Das heißt, das Jobcenter darf dich nicht dauernd wegen irgendeinem Kleinscheiß einladen.
Bedeutet für dich: In deinen Briefen schauen, auf welcher gesetzlichen Grundlage du einbestellt wurdest (z.B. §59 SGB II).
Falls die Einbestellung rechtmäßig ist, dem Jobcenter eine ausführliche Mail schicken mit der Bitte/Aufforderung, einen Fragenkatalog zu erstellen und alles Anstehende abzuhandeln. Also darum bitten, dass dieser Termin dazu genutzt wird, ALLE ausstehenden Fragen betreffend der Leistungsgewährung zu klären.
Sollte dich das Jobcenter danach noch einmal einbestellen wollen, kann dies als Schikane gewertet werden. Dann solltest du ggf. einen Anwalt einschalten und diesen die Kommunikation mit dem Jobcenter übernehmen lassen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615443 - 01.11.2013, 00:52:59
Dave20009
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Huhu BundSchuh,

Danke, dass du dir so viel Mühe machst und das nur wegen mir :/ aber ich bin dir sehr dankbar für deine Mühe und Hilfe :-)

Ich habe mir nun überlegt, genau so vorzugehen, wie du schriebst, das klingt für mich auch am besten.
Ich werde diesen einen Termin noch wahrnehmen, sollte das Jobcenter mich jedoch dann wieder verarschen, werde ich ein Anwalt einschalten und ggf. den Anwalt eine Klage (so das es zur Gerichtsverhandlung kommt) machen lassen.
Schon das letzte mal wo die mich dahin bestellt haben nur um mir mitzuteilen das mein Termin verschoben wurde, war schon eine Frechheit ohne ende, hätte ich nicht ne Freundin mit zum Jobcenter dort genommen, hätte ich die blöde Sachbearbeiterin da richtig zusammengefaltet, ich war so unfassbar sauer, aber 1. wollte ich mich nicht negativ vor der Freundin präsentieren und mit meiner schlechten Laune den ganzen Tag kaputt machen und 2. wollte ich sie auch nicht unnötig draußen vor der Zimmertür warten lassen, naja... aber anstatt die mir ein Brief Schreiben der 55Cent kostet das der Termin verschoben wurde, lassen die mich lieber 63€ ausm Fenster werfen, ist ja auch sehr sinnvoll, ich bin ja Millionär...

Mein Bruder sagte mir, die vom Jobcenter sagten, wenn ich zum nächsten Termin (der mir noch mitgeteilt wird) erscheine, wird alles fertig gemacht (meine Anträge wegen Geld, Miete, Kaution, Erstausstattung etc.) und ich könnte dann auch sofort die Hausverwaltung anrufen wegen Wohnungsübergabe, ich bin mal gespannt... hab irgendwie das ganz böse Gefühl, dass das nur wieder ein Trick vom Jobcenter ist, nur damit ich voller Vorfreude dahin komm und die mich dann wieder richtig böse enttäuschen.

Aber dieses mal bin ich vorbereitet und werde denen dann auch klipp und klar und unmissverständlich klar machen, dass das das letzte mal war, wo ich mein Geld umsonst aus dem Fenster geworfen habe und ich nun ein Anwalt einschalten werde und die dann die weiteren Termine etc. dem Anwalt ja mitteilen können und noch viel wichtiger, warum ich da überhaupt hinkommen soll, auch versuche ich mir ein Anwalt dann dort vor Ort zu schnappen, der dann gemeinsam mit mir zu Terminen beim Jobcenter kommt, mal sehen ob das Jobcenter sich dann immernoch erlaubt mich zum Narren zu halten.

Ich muss auch dauernd überlegen, was ich dem Mann von der Hausverwaltung erzählen soll, warum ich mich bis jetzt nicht gemeldet habe :x der ist sicherlich auch schon sauer auf mich... und das alles nur wegen dem Jobcenter.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2616634 - 06.11.2013, 12:43:35
calumon
Norma​n Ree​dus <​3​

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Ort: Trier
Also ich hatte ja noch nie was mit dem Jobcenter zu tun. Aber was du da erlebst ist ja echt fern von jedem Verständnis! Das liest sich wie aus einer RTL-Sendung gegriffen ist aber anscheinend die traurige Wahrheit.

Ich wünsch dir viel Erfolg das du diese Probleme noch irgendwie gelöst bekommst und die ihr Wort halten das sie am letzten Termin alles erledigen.

Nur einen Tipp noch: Dem Hausverwalter würde ich das schon erzählen das du Probleme mit dem Jobcenter hast und da noch nix bestätigt wurde etc. sonst machst du dir den vielleicht auch noch zum Problem. Der hat sicherlich Verständnis dafür denn du kannst ja überhaupt nichts für diese ganze Geschichte.
_________________________
Liebe Grüße calu
Ehrenz

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: calumon] - #2619627 - 20.11.2013, 15:32:32
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

wieder ein Update wie es nun weiter gelaufen ist:

Als mein Bruder anfang November in meinem Auftrag beim dortigen Jobcenter war, wurde ihm von meinem Berater versprochen, dass ein neuer Termin gemacht wird und ich diesen per Post mitgeteilt bekomme... Ok, also habe ich jeden Tag auf ein Brief mit neuem Termin gewartet aber es kam einfach nichts an, dann kam heute endlich ein Brief vom dortigen Jobcenter und ich mich natürlich schon gefreut aber die Freude hielt sich leider nur solange bis der Brief offen war, als ich den Betreff des Schreibens las, dachte ich mir: Verarschen? Anstatt ein neuen Termin (wie versprochen wurde), wurden meine Leistungen und alles andere eingestellt! Das verstehen die also unter "neuen Termin geben"? interessant!
Weiter im Brief steht dann, dass die Leistungen und alles eingestellt werden, da ich meiner Mitwirkungspflicht angeblich nicht nachkam, dabei war ich 2x persönlich angereist (126€ ausm Fenster geworfen) und 2x ging mein Bruder mit einer Vollmacht in meinem Auftrag hin, wo bitte habe ich hier gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen? Auch habe ich dem Jobcenter MEHRMALS mitgeteilt, das ich nicht dauernd mit dem Zug anreisen kann, da ich kein Geld bekomme und auch keinerlei Einkommen und Unterstützung habe, dies wurde wie es jetzt aussieht alles vom Jobcenter einfach ignoriert, d.h. also ich soll mein Konto bis ins unendliche überziehen oder gar Straftaten begehen, nur um Geld für den Zug zu haben? Das darf doch alles nicht wahr sein?!
Unten im Brief steht dann noch, das die davon ausgehen, das mein derzeitiger Aufenthalts bzw. Wohnort woanders ist (hört sich für mich an wie eine leichte Unterstellung, das ich Sozialbetrug versuchen wollte?), dabei habe ich das Jobcenter da auch ein paar mal (persönlich, per Post und per Fax) ausdrücklich darauf hingewiesen, das ich nicht eher in meine neue Wohnung einziehen kann, solange ich kein Schreiben vom Jobcenter habe, dass die Miete und Kaution auch wirklich zu 100% übernommen wird, dieses Schreiben ist aber grundvorraussetzung für den Bezug meiner Wohnung, ohne dieses Schreiben bekomme ich die Schlüssel nicht ausgehändigt.

Was soll ich jetzt machen? Widerspruch werde ich aufjedenfall einlegen und ein Anwalt einschalten aber wie sieht es wegen meiner Wohnung und Miete aus? Ich hab kein Geld um die ganzen Mieten (dürften mittlerweile schon ca, 3000€ sein) die aufgelaufen sind zahlen -.- was soll ich denn jetz der Hausverwaltung sagen? Bis das mit dem Jobcenter alles geklärt ist und evtl. wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, das kann sich locker bis zum Frühling 2014 ziehen, in dieser Zeit sind die Mietschulden sicher schon bei 8000€ oder mehr aufgelaufen für mich -.- ich kann dieses Geld niemals abbezahlen, ich frage mich manchmal echt was ich getan habe, das ich so bestraft werde vom leben und immer tiefer in den Ruin rutsche...

Muss das Jobcenter nicht eigentlich Miete zahlen? Die haben mir ja schließlich schriftlich die Wohnung genehmigt, diese Genehmigung liegt auch meinem Vermieter und vermutlich der Hausverwaltung als Kopie vor.

Ich bin so enttäuscht, das mein Berater scheinbar dreckig gelogen hat, ich hab jeden Tag voller Vorfreude auf den versprochenen Termin gewartet, damit endlich alles über die Bühne ist und was habe ich bekomme? Eine bittere Enttäuschung.

Ich kann Nachts auch nichtmal mehr ruhig schlafen, immer wieder diese Gedanken wie es mit mir mal weitergehen soll, ob ich eines Tages im Gefängnis landen werde wegen extrem hohen Schulden usw.


Bearbeitet von Dave20009 (20.11.2013, 15:35:22)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619632 - 20.11.2013, 16:04:51
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Also so schnell wirst du sicherlich nicht im Gefängnis landen, eher in der Insolvenz, was aber auch nicht unbedingt toll ist.

Du musst nun versuchen positiv zu denken, egal wie schwer es dir fällt.
Natürlich bist du einen schweren Weg gegangen, weil du in eine andere Stadt willst und in ein anderes Bundesland.. Und leider ist das oft nicht so einfach, wenn man vom Amt abhängig ist, da sich die Ämter öfters mal auch untereinander im Wege stehn.. Siehe Jobcenter & Arge, die sogesehn zwar beide für ALG2 da sind, aber je nach Stadt entweder Jobcenter oder Arge sind und getrennt arbeiten..

Dann kenn ich einen Fall, da sagte das Amt 'da sie in eine andere Stadt ziehen wollen, sind wir nicht für sie zuständig, sondern die andere Stadt..' die andere Stadt sagte dann 'solange sie nicht hier gemeldet sind, sind wir auch nicht für sie zuständig'
Dh, da ist dieser Zwiespalt.. vielleicht wäre es einfacher gewesen, dir eine Erlaubnis für die Wohnung zu holen, dann direkt umzuziehen und dich dort zu melden und dann den restlichen Papierkram zu erledigen..

Und noch einfacher wäre es wohl gewesen in deiner jetzigen Stadt dir einfach Wohnung & Ausbildung zu suchen und sobald du vom Amt weg wärst (spät. nach der Ausbildung) halt in dein Wunschbundesland zu ziehen..

An deiner Stelle würde ich aber schnellstens zum Anwalt.. und zwar lieber heute als morgen...
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619681 - 20.11.2013, 18:05:22
ChaosKücken <3

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Beiträge: 2.291
Hallo Dave.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich nicht jeden Beitrag hier verfolgt habe, darum entschuldige bitte, wenn ich Dich etwas frage, was bereits beantwortet wurde. Zudem kommt, dass ich noch nicht viel mit dem Amt zu tun hatte, aber zumindest einige Erfahrungen, gerade bei unseren Lehrlingen mitbekomme. Zudem absolviert meine Schwester zur Zeit noch ein duales Studium im Amt und erzählt so viel darüber, dass ich zumindest versuchen möchte, Dir ratsam bei Seite zu stehen. :-)

Zunächst stellen sich mir die Fragen: Wieso möchtest Du denn umziehen? Und wer bezahlt den Umzug?

Deinen Frust und deine Enttäuschung über das Geschehene, kann wohl jeder nachvollziehen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist das Du einen Berater (? wie genau ist das gemeint? Sachbearbeiter?) in einer anderen Stadt hat. Dieser ist doch gar nicht für Dich zuständig. Erst mit der polizeilichen Ummeldung, dass Du wohnhaft in diesem Ort bist, oder auch obdachlos gemeldet bist, ist auch dieses Amt für Dich zuständig.
Dir eine 100 %-ige Sanktion darf Dir das Amt, sofern Du denn wirklich die Mitarbeit verweigert hast (Du machst auf mich aber nicht den Eindruck, als ob..) zwar geben, allerdings hast Du selbst dann noch Anspruch auf einen Mindestregelsatz, nach deutschem Gesetzt. Meistens erreichst Du das aber nur, indem Du den Geschäftsführer des zuständigen Amtes kontaktierst, am Besten persönlich vorbei gehst.
(Diesen Fall hatte ein Lehrling bei uns in der Übergangsphase mal, vom ALG II zur Ausbildungsgütung - damals war ich auch mit ihm bei Geschäftsführer, der dann den Mindestregelsatz zur Auszahlung veranlasst hat und 3 Tage später, war das Geld auch auf seinem Konto.)

Das Dir der neue Vermieter den Schlüssel ohne Bestätigung, dass die Miete gezahlt wird und eine Kaution für die Wohnung hinterlegt ist, nicht raus gibt, ist verständlich. Du solltest trotzdem versuchen, auch ihm die Gesamtsituation zu erklären, ansonsten vermietet er die Wohnung noch an wen anderes. Wenn ich so sehe, dass Du diesen Thread im Feb. 2013 eröffnet hast und bis jetzt noch nicht umgezogen bist, ist das schon wahnsinnig viel, was Dir der Vermieter entgegen kommt. Wenn ich da an meinen Vermieter denke, der würde mir vielleicht 2 Wochen Zeit geben und sich danach einen neuen Mieter suchen, immerhin ist sein Ziel durch die Vermietung ja auch, der Umsatz.

Als nächstes würde ich Dir noch den Tipp geben, Fahrkostenanträge zu stellen. Für jeden Termin, den Du beim Jobcenter wahrnimmst, hast Du Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten. Auch hier kann ich nur von Erfahrungen berichten, die ich mitbekommen habe. Diese sind bei dem Thema erschreckend positiv, denn bislang war es so, dass wenn unsere Lehrlinge diese Anträge gestellt haben, sie auch alle bewilligt wurden und sie die vorgeschossenen Fahrkosten ersetzt bekamen. Auch wenn die Termine vielleicht schon etwas her sind, versuchen würde ich es trotzdem.

Die Unterstellung verstehst Du denke ich falsch. Das ist genau das, was ich oben meinte. Es ist einfach nicht ihr Zuständigkeitsbereich, solange Du noch woanders gemeldet bist. Ein Umzug, müsste ja, wenn er vom Jobcenter gezahlt werden soll, auch von dem gezahlt werden, welches sich bei Dir im Ort befindet und nicht von dem, welches in der Stadt seinen Sitz hat, wo Du hinziehen möchtest.

Zitat:
was soll ich denn jetz der Hausverwaltung sagen?
Das Du kein Einkommen hast und das Amt, aus für Dich nicht ersichtlichen Gründen, die Zahlung eingestellt hat.
Zitat:
Muss das Jobcenter nicht eigentlich Miete zahlen? Die haben mir ja schließlich schriftlich die Wohnung genehmigt, diese Genehmigung liegt auch meinem Vermieter und vermutlich der Hausverwaltung als Kopie vor.
Nein, bei einer 100%-igen Sanktion, müssen sie für den Zeitraum (meistens 3 Monate) keine Miete zahlen, denn das ist ja ein Teil deiner Leistung. Genauso wäre ein weiteres Beispiel, dass das Amt keine Miete zahlen muss, wenn Du ein Einkommen ab 400 Euro monatlich hast. Dann würden sie Dir zwar den Lebensunterhalt zugestehen aber kein Geld für deine Unterkunft.
Dies kann ich insoweit bestätigen, da ich auch in meinem Freundes- & Bekanntenkreis einige Leute habe, die ALG II beziehen (müssen) und diese Fragen bereits von einem Gericht beantwortet bekommen haben.

Zitat:
Ich kann Nachts auch nichtmal mehr ruhig schlafen, immer wieder diese Gedanken wie es mit mir mal weitergehen soll
Wenn es so weit ist, dass Du dadurch Schlafstörungen hast, solltest Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Psychisch oder auch physisch an deiner momentanen Lebenssituation kaputt zu gehen um gar nicht mehr aufstehen zu können, ist bestimmt auch das Letzte, was Du willst. Daher nur der Rat, Dir auch dafür Hilfe zu suchen.

Zitat:
ob ich eines Tages im Gefängnis landen werde wegen extrem hohen Schulden usw.
Das wird wohl so schnell nicht passieren, allerdings könnte es, wie SüsseKathy1987 es bereits sagte, eine Privatinsolvenz sogar ratsam sein. Das wären dann zwar 7 Jahre - aber danach bist Du dann zumindest schuldenfrei.

Ich würde Dir also empfehlen:
Begib Dich so schnell wie möglich zum Jobcenter, welches für Dich zuständig ist und versuche dort etwas zu klären. Lass Dir die Anträge geben, füll sie am Besten direkt aus und reich sie gleich wieder ein.
Einen Anwalt könntest Du, wenn Du einen Bewilligungsbescheid (vom neuen Jobcenter) hast und nachweisen kannst, dass Du bei den Terminen warst, auch einschalte. Jedoch solltest Du bei der Auswahl ganz genau hinschauen. Mittlerweile erheben viele Anwälte bereits bei Beratungsgesprächen, Gebühren. Da Du finanziell in einer ungeklärten Lage bist, wäre es natürlich besser einen zu finden, der dies nicht macht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinen nächsten Wegen und hoffe für Dich, dass sich deine Situation möglichst schnell zum Guten wendet.

Liebe Grüße,
# Maddin.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2619739 - 20.11.2013, 19:59:01
Dave20009
Nicht registriert


Hey,

Zitat:
Zunächst stellen sich mir die Fragen: Wieso möchtest Du denn umziehen? Und wer bezahlt den Umzug?
Ich möchte aus dem Grund umziehen, da die Lebensverhältnisse im Elternhaus (wie es vom Jobcenter Trier-Saarburg geprüft wurde) Katastrophal sind und ein Umzug deswegen zwingend notwendig ist! Welche Gründe das "Katastrophal" hat tut nichts zur Sache :x dies ist aber nur ein Grund. Ein weiterer Grund ist u.a. da dort wo ich hinziehen möchte viele Leute wohnen die ich teilweise auch Real kenne und für mich ist NRW das Bundesland mit den meisten möglichkeiten, vorallem was Arbeit usw. betrifft, da ist eine große Stadt an der anderen und somit hat man viel mehr möglichkeiten sich wo zu bewerben.

Wer den Umzug bezahlt? NIEMAND! Ich habe hier im Elternhaus sowieso keinerlei Möbel ausser ein neues Bett aber das will ich nicht mitholen sondern hier lassen, falls ich mal zu besuch komm, ich will ja nicht auf dem Boden schlafen, da ich irgendwie immer Fieber und starke Kopfschmerzen bekomme wenn ich auf dem Boden schlafe aber keine Ahnung warum das so ist o.o

Jetzt könnte man ja fragen: Warum suchst du dir keine Wohnung in Trier und Umgebung? Oh glaubt mal, ich habe gesucht, jeden tag wie ein irrer aber in Trier und Umgebung ist das riesen Problem, das es dort kaum brauchbare Wohnungen gibt, grund dafür ist u.a. ja weil Trier an der Luxemburger Grenze liegt und viele Luxemburger und Franzosen deswegen günstig in Trier und Umgebung sich die Wohnungen krallen, ein anderer Grund sind die Studenten, da Trier zwei Unis hat und Studenten ja bekanntlich nicht viel Geld haben, schnappen die sich natürlich auch die besten und günstigsten Wohnungen, deswegen ist es ein Kampf eine passende Wohnung zu finden. Mein einer Onkel und Tante suchen nun schon seit 4 Jahren eine neue Wohnung in Trier und Umgebung aber vergeblich, da eine Wohnung zu bekommen ist nahe so unmöglich wie ein großen Diamanten in seinem Garten beim Graben zu finden.

Dann wegen dem Jobcenter hier vor Ort: Ich war damals da und sagte denen das ich da und da ne Wohnung gefunden habe etc. dann meinten die zu mir: Ja, damit haben wir aber nichts zu tun, sondern das Jobcenter dort vor Ort, wo sich Ihre neue Wohnung befindet. Das Jobcenter hier vor Ort hat mir lediglich den Umzug in eine andere Stadt schriftlich Genehmigt, diese Genehmigung liegt dem Jobcenter in der Stadt vor wo meine Wohnung ist und diese haben mir aufgrund der Erlaubnis meines Jobcenters hier, den zuzug genehmigt und auch die Wohnung genehmigt.

Naja, der ganze Witz an der Sache ist ja: Ich habe bis heute weder vom Jobcenter im neuen Ort, noch vom Jobcenter hier vor Ort auch nur einen einzigen Cent bekommen und warum die plötzlich meine Anträge einstellen, obwohl mein Sachbearbeiter (sorry das meinte ich vorhin, nicht Berater), versprochen hatte, mir ein neuen Termin zu geben, damit wir alles fertig machen und ich die Schlüssel holen kann, ich versteh absolut nicht warum der Sachbearbeiter sein versprechen nun gebrochen hat und mir ganz krass gesagt ein Scheißdreck gibt.

Aber ich und paar andere sind mittlerweile der Meinung, dass das Jobcenter das alles mit Absicht macht (wäre ja nicht das erste und nicht das letzte mal), nur um Geld zu sparen, man muss ja schließlich bedenken: Jeder neue der Hartz 4 bekommt, ist der Staat jedesmal um 392€ (ab Januar 2014) ärmer + Mietkosten + kaution + Erstausstattung etc. womit man sicherlich auf so 1500-2000€ kommt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2619836 - 21.11.2013, 10:16:52
Waron
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Registriert: 12.05.2004
Beiträge: 4.423
Antwort auf: ChaosKücken <3
Genauso wäre ein weiteres Beispiel, dass das Amt keine Miete zahlen muss, wenn Du ein Einkommen ab 400 Euro monatlich hast. Dann würden sie Dir zwar den Lebensunterhalt zugestehen aber kein Geld für deine Unterkunft.
Dies kann ich insoweit bestätigen, da ich auch in meinem Freundes- & Bekanntenkreis einige Leute habe, die ALG II beziehen (müssen) und diese Fragen bereits von einem Gericht beantwortet bekommen haben.


Das ist definitiv nicht richtig, wenn man einen 450€ Job hat sind die ersten 100€ frei und werden auf den Satz draufgelegt, bei jedem weiteren € sind 20% frei was dann ein Selbstbehalt von 170€ ergibt und ein effektiver Abzug von 270€ von den verdienten 450€. Alles andere wäre auch vollkommen sinnfrei, denn dann würde man ja für die Arbeitsaufnahme nicht belohnt sondern bestraft. http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/z...II-Minijob.html

In Deutschland kann niemand für seine Schulden in den "Knast" kommen, ausser man wird zu einer Vermögenserklärung geladen und gibt jene nicht ab, dann kann auf Antrag des Gläubigers Beugehaft beantragt werden bis zu 6 Monate.
_________________________
Wie macht die Robbe? - owned owned owned..

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619891 - 21.11.2013, 17:53:01
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Wie bereits gesagt, ich glaube da bist du halt in dieser Zwickmühle, dass das Jobcenter in Trier halt nur für Trier zuständig ist und das Jobcenter in NRW (Stadt weiß ich grade nicht) halt erst, wenn du dort gemeldet bist..

Da ist halt das Problem vermute ich..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2620601 - 24.11.2013, 13:59:38
xXRed-SoulXx
Forum​user​

Registriert: 15.02.2008
Beiträge: 29
Hallo Dave

Habe den Thread grade entdeckt und mit bekannten gedanken gelesen...

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir folgendes schildern und raten:

Ich Selbst bin im Jahr 2008 von Moers (Niederrhein, NRW) nach Lünen (bei Dortmund) gezogen.

Der Ablauf ist Rechtlich folgender, diesen weg musst du auch leider einhalten.

Du gehst zu dem Jobcenter in der Stadt, in der du dich Gewöhnlich aufhälst, stellst dort den Antrag & dieser wird bewilligt, bei bedürftigkeit.
Danach kannst du den Antrag auf Umzug stellen.
Dieser Muss durch das Jobcenter genehmigt werden.
Du suchst dir eine Wohnung.

Danach gehst du zu dem NEUEN Jobcenter, mit Umzugsgenehmigung, Mietvertrag und Einkommensnachweis.
Dies MUSST du leider Persönlich machen, anders geht das nicht, Formlos ja, aber PERSÖNLICH!

Das Neue Jobcenter, in deinem Fall Essen, >>> !! DARF !! <<< den antrag bei Vorlage der Genehmigung zum umzug nicht ablehnen!!!!! (Das hat das Jobcenter Kreis Unna bei mir versucht, ich habe dann Kurz in Moers angerufen, nochmal zu der Sachbearbeiterin die gerade abgelehnt hat, ihr gesagt "Meine Sachbearbeiterin in Moers hat gesagt sie DÜRFEN den Antrag nicht ablehnen, da das ABGEBENDE Jobcenter entscheidet, das ANNEHMENDE hat einfach anzunehmen, diese lehnte erneut ab, ein weiterer Anruf in Moers brachte die Erkenntnis dass ich zur Vorgesetzten sollte [JC Kreis UNNA], da bin ich Direkt hin, diese hat ein Lautstarkes gespräch mit der Sachbearbeiterin geführt und Schwupp! Antrag Bewilligt)

Sowie der Antrag bewilligt wurde, kannst du weitere anträge stellen, aber OBACHT!!!

Das Jobcenter > KANN < die Kosten für Umzug, Renovierung, Erstausstattung übernehmen, Hierfür ist Aussschlaggebend ob die wohnung ANGEMESSEN ist, liegt sie nur einen Cent über dem Regelsatz für Miete kann Keiner kostenübernahme für Einmalzahlungen zugestimmt werden. Keine Kaution, Nichts!

Ist der Antrag bewilligt, und es bestehen Mietrückstände, gehst du mit der Zahlungsaufforderung zu dem Jobcenter und lässt dir diese als Darlehn übernehmen, dieses wird dann in 10 v. Hundert von den Regelleistungen abgehalten, Sprich bei einem Regelsatz von 382€ werden im Monat 38,20 € abgehalten, bis das Darlehn abgezahlt ist, egal ob der Betrag 100 €, 1000 € oder gar 6000 € beträgt, wie in deinem fall anzunehmen ist.

Das Jobcenter hat absolut Falsch gehandelt und Beraten, jedoch OHNE deine Persönliche Anwesenheit in Essen, geht es nicht.

DU bist der Antragssteller, DU bist die "Hauptperson" der Bedarfsgemeinschaft, daher kannst nur DU persönlich dort vorsprechen...

Anders würde es aussehen wenn du zu Jemandem in die Bedarfsgemeinschaft ziehen würdest, dieser wäre dann Berechtigt die Anträge für dich zu Stellen. Da du alleine eine wohnung beziehen möchtest, musst du das Leider auch selber machen, auch wenn deinen Jetzigen wohnort und deine neue Wahlheimat 300 km trennen...

Die Fahrtkosten kannst du dir aber Erstatten lassen, Frag halt deine Oma ob sie dir das geld leiht, sie wird dich nicht alleine sitzen lassen, Omas sind so, selbst wenn sie selber nur wenig haben :)
im zweifel musst du halt zum jobcenter in deiner jetzigen stadt gehen & dir einen Barvorschuss geben lassen, damit du nach Essen kannst, sollte auch klappen...

Rechtlich sieht es Momentan so aus, als wenn das Jobcenter auf der besseren seite sitzt >.<

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen...
Im Übrigen hab ich alles was ich grade beschrieben habe selber erlebt/durchgemacht...

Gruß, Julian
_________________________
Julian aka dva

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: xXRed-SoulXx] - #2626489 - 14.12.2013, 19:16:48
SüsseKathy1987
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Gibts nun eigentlich schon was Neues?
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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2627278 - 17.12.2013, 13:48:49
Dave20009
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Antwort auf: SüsseKathy1987
Gibts nun eigentlich schon was Neues?


Hey,

derzeit leider nicht, hab am 05.12. 2013 Widerspruch eingelegt und gestern ein Brief erhalten, das mein Widerspruch am 09.12.2013 beim Jobcenter dort einging und nun ein Widerspruchsverfahren läuft, das sich einige Zeit in die Länge ziehen kann, aber das ich, sobald es Neuigkeiten gibt (was den Widerspruch anbelangt), unaufgefordert Benachrichtigt werde.

Ich schätze mal, das Widerspruchsverfahren wird wohl bis Januar/Februar andauern, bis ich eine Entscheidung mitgeteilt bekomme.

Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, werde ich sowieso ein Anwalt einschalten und ggf. das Jobcenter verklagen lassen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2627472 - 17.12.2013, 18:15:20
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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okay, dann viel Erfolg. Hab gedacht, dass du mittlerweile schon einen Anwalt eingeschaltet hättest, der sich vielleicht damit auskennt.

Edit: Kam der Bescheid nicht schon einige Zeit vor dem 5.12.? Wenn ich fragen darf, wieso dann erst so spät der Widerspruch?

Sorry, falls ich da nun was falsch in Erinnerung habe oder so :x


Bearbeitet von SüsseKathy1987 (17.12.2013, 18:16:43)
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29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2627507 - 17.12.2013, 19:24:20
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: SüsseKathy1987
okay, dann viel Erfolg. Hab gedacht, dass du mittlerweile schon einen Anwalt eingeschaltet hättest, der sich vielleicht damit auskennt.

Edit: Kam der Bescheid nicht schon einige Zeit vor dem 5.12.? Wenn ich fragen darf, wieso dann erst so spät der Widerspruch?

Sorry, falls ich da nun was falsch in Erinnerung habe oder so :x


Danke :-P

Ja, der Bescheid das alles eingestellt wurde kam am 20.11.2013 wenn ich mich nich irre oder am 22.11.2013.

Hab den Widerspruch erst so spät abgeschickt, da ich erst nicht wusste was ich so schreiben soll... hab dann nachher 2 Seiten geschrieben und den auf meinem Lappy gespeichert, hatte in der Zwischenzeit noch anderes zu tun und deswegen immer vergessen den Widerspruch auszudrucken und abzuschicken, hab dann am 05.12.2013 einfach das Datum 05.12.2013 in den Brief geschrieben, ausgedruckt und weg geschickt, weil mir da wieder eingefallen ist, das ich ja noch was wichtiges zu erledigen habe.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2632454 - 10.01.2014, 23:03:54
Dave20009
Nicht registriert


Hallo,

gestern habe ich wohl ein Einschreiben des Jobcenter bekommen, jedoch ist das Einschreiben wieder mal spurlos verschwunden...

Meine Post wird ja zu meiner Oma geliefert, weil hier Zuhaus meine Eltern immer meine Post klauen, mein einer Bruder wohnt ja zur Zeit mit seiner Freundin bei meiner Oma und meinte eben zu mir, ob der Postbote mir mein Einschreiben vom Jobcenter gebracht hat? ich war ganz erstaunt gewesen, da ich keinerlei Post erhalten habe, nun habe ich den Verdacht, das meine Eltern schon wieder zugeschlagen haben und den Brief verschwinden gelassen haben -.- es wäre ja nicht das erste mal...

Als der Brief heute wohl kam, saß ich gerade im Zug für nach Trier (Fahrtkarte und Video aufnahme des Zugs können das Beweisen), somit konnte ich KEINERLEI Post annehmen. Unser Postbote händigt Einschreiben leider auch Familienmitgliedern aus, das weiß ich daher, da er mir damals auch mal ein Einschreiben für mein Bruder aushändigte, da dieser zu der Zeit in Urlaub war.

Nun stellt sich mir die Frage: Wenn ich wirklich ein Einschreiben bekam und meine Eltern das verschwinden gelassen haben, wie soll ich das Nachweisen? Das Einschreiben war zu 100% die bestätigung, ob mein Widerruf erfolgreich war oder abgelehnt wurde.

Was soll ich nun machen? Muss ich denn wirklich diesen harten Schritt gehen und meine eigenen Eltern wegen Diebstahl und Unterschlagung von Amtspost bei der Polizei anzeigen? Meine Eltern versuchen mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern, das ich Zuhause ausziehe aber keine Ahnung warum... die merken scheinbar garnicht, das die damit genau das Gegenteil erreichen, nämlich das ich noch viel viel schlimmer von Zuhause weg will und das sie mir damit mein ganzes Leben und Zukunft zerstören.

Bei dem Brief geht es nicht nur darum ob mir nun Geld gezahlt wird, sondern auch um meine Nachzahlung von ca. 2000€ (hab nachgerechnet) und wie es mit meiner Wohnung aussieht, ob Miete gezahlt wird und wenn ja ab wann? Alles, meine ganze Zukunft hängt von diesem Brief ab. Vorallem der dadurch entstehende Verlust von den ca. 2000€ ist sehr sehr heftig, insgesamt habe ich durch die Manipulation meiner Eltern 6000€!!! Verloren, das muss man sich mal vorstellen, wie krank ist das?

Kann ich denn wirklich keinerlei Post mehr zu mir liefern lassen? Muss ich wirklich alles per E-Mail oder Postfach abwickeln lassen? Und was ist wenn meine Eltern das Einschreiben echt verschwinden gelassen haben? Wie soll ich das Beweisen und wer haftet für diesen enormen finanziellen schaden der für mich dadurch entsteht? Und muss/soll ich wirklich Strafanzeige gegen meine eigenen Eltern erstatten? :/

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2632469 - 11.01.2014, 01:16:03
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hallo.

Zu dem Einschreiben:
Es müsste dabei zwei Anlaufstellen geben, an die Du dich wenden könntest, auf Erstattung/Entschädigung hin gesehen. Nämlich zum Einen, den Postboten, der es lediglich Dir aushändigen darf (und das auch nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises? - Bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine es war so). Zum Anderen natürlich deine Eltern, sofern sie denn das Schreiben entgegengenommen haben.

Was hat dein Bruder Dir denn gesagt, was er dem Postboten erzählt hat, als dieser ihm erzählte, dass Du eine andere Adresse hast aber deine Post sonst ruhig bei ihm zugestellt werden soll/darf?

Zudem würde ich an deiner Stelle das Amt mal anschreiben, ob sie es Dir erneut zusenden könnten, an folgende Adresse: -Adresse- wegen dem und dem Grund. Vielleicht sind sie ja dazu bereit, Dir die Entscheidung über deine Leistungen erneut zukommen zu lassen (Leistungen = Mietzahlungen etc.).

Das deine Eltern dich um so viel Geld gebracht haben, ist sicherlich unschön, jedoch bist Du damit kein Einzelfall. Ich würde ja weiter darauf eingehen, aber das wäre wahrscheinlich zu sehr entfernt vom Thema, darum lass ich das an dieser Stelle. Zur Anzeige gegen deine Eltern: Meinst Du wirklich, dass Dir dabei jemand helfen kann? Die Entscheidung, denke ich, musst Du ganz allein treffen. Du könntest maximal darüber informieren, wie Du dich entschieden hast, wobei ich persönlich das gar nicht machen würde, in deiner Situation. Meiner Meinung nach, ist es hier der verkehrte Ort diese Frage zur Aussprache zu bringen - ich hoffe trotzdem für Dich, dass Dir jemand helfen kann dabei. :-)

Liebe Grüße,
# Maddin.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2632523 - 11.01.2014, 13:08:01
Dave20009
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Antwort auf: Dave20009
Meine Eltern versuchen mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern, das ich Zuhause ausziehe aber keine Ahnung warum... die merken scheinbar garnicht, das die damit genau das Gegenteil erreichen, nämlich das ich noch viel viel schlimmer von Zuhause weg will und das sie mir damit mein ganzes Leben und Zukunft zerstören.

Das Fett markierte war ein Fehler meinerseits, das sollte nicht schlimmer, sondern schneller heißen! In der Eile wo ich den Beitrag schrieb, ist mir leider dieser Fehler unterlaufen :x

Antwort auf: ChaosKücken <3
Was hat dein Bruder Dir denn gesagt, was er dem Postboten erzählt hat, als dieser ihm erzählte, dass Du eine andere Adresse hast aber deine Post sonst ruhig bei ihm zugestellt werden soll/darf?

Als der Postbote bei meiner Oma klingelte, hat mein Bruder ihm die Tür geöffnet und der Postbote wollte wohl mein Einschreiben erst dort zustellen, dann sagte mein Bruder wohl zum Postbote, das ich nicht da bin und der Postbote sagte zu ihm, das er dann hier bei meinen Eltern klingeln wird und den Brief abgibt. Meine Oma wohnt ca. 10-15 min zu Fuß von mir bzw. Eltern entfernt. Der Postbote da stellt schon seit ich in den Kindergarten ging die Post hier zu und kennt deshalb mich, meine Geschwister, Eltern und Oma, deswegen gibt er meiner Oma ja auch Post die an mich Adressiert ist, ist ja auch nicht weiter schlimm, meine Oma gibt mir wenigstens immer meine Post und lässt diese nicht verschwinden so wie meine Eltern -.-

Naja, ich werde nachher mal ein Fax an das Jobcenter dort schreiben und die Sache erklären und um eine erneute Zusendung bitten, da mein Brief gestohlen wurde. Weitere eventuelle Rechtliche Schritte gegen meine Eltern oder den Postboten, muss dann das Jobcenter in die Wege leiten, da nur diese Beweise können wer Unterschrieben hat und da ich Beweise habe, das ich zu dieser Zeit nicht Zuhause war sondern im Zug saß, konnte ich den Brief garnicht entgegen nehmen und nicht unterschreiben (falls meine Eltern meine Unterschrift gefälscht haben sollten).

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2632608 - 11.01.2014, 22:45:06
SchildkröteMitKleptomanie
​pas endene larmes

Registriert: 21.10.2008
Beiträge: 673
Zu dem Einschreiben, dies darf Familienangehörigen ausgehändigt werden solange nicht eigenhändig auf dem Einschreiben steht.

Bei einem Einschreiben muss auch immer ein Zettel unterschrieben werden, auf diesem wird dann auch angekreuzt wem es ausgehändigt wurde, sprich einem bevollmächtigen oder einen Ehegatten etc. (Bei Familienangehörigen geht man davon aus das diese bevollmächtigt sind).

Sag dem Jobcenter sie sollen es am besten per Einschreiben mit rückschein und dem vermerk eigenhändig rausschicken, weil dann darf es auch nur dir übergeben werden und keinem anderen.

Oder du richtest dir wirklich ein Postfach ein was einmalig 15€ kostet dann können dir deine Eltern auch keine Post mehr stehlen. In das Postfach kommt dann auch ein Karte wenn du ein Einschreiben erhalten hast.

Jediglich die gelben Briefe kommen nicht ins Postfach.
_________________________
Für Fehler und Schrift haftet der Stift xD

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SchildkröteMitKleptomanie] - #2635732 - 28.01.2014, 00:02:48
Dave20009
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Und weiter gehts...

Hab am Samstag (25.01.2014) das Einschreiben endlich erhalten, als ich den Brief öffnete, traute ich meinen Augen nicht, das Jobcenter hat doch tatsächlich mein Widerspruch zurück gewiesen, die Schrieben: Der Widerspruch sei zwar gültig aber unbegründet! Wie soll ich das denn verstehen? Ich habe 3 Seiten ausführlich erklärt, warum die einstellung meines Antrages in meinen Augen ungerechtfertigt ist und dann is der Widerspruch unbegründet? Warum?
Da steht auch drin: Mein Widerspruch wird abgelehnt, da ich nicht zur Arbeitsvermittlung erschienen bin und nicht in der Stadt wohnhaft gemeldet bin *facepalm*

Ich habe dem Jobcenter ausführlich erklärt, das ich einige Termin Einladungen NICHT erhalten habe und teilweise auch kein Geld hatte, um eine Zugfahrt zu finanzieren.
Desweiteren erklärte ich, das ich nicht in der neuen Stadt wohnhaft gemeldet bin, weil ich zuerst eine schriftliche Zusage des Jobcenter (von denen) benötige, das Miete usw. auch wirklich gezahlt wird, ohne diese Zustimmung bekomme ich den Schlüssel zu meiner Wohnung NICHT ausgehändigt! Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung besteht auf eine schriftliche Zusage des Jobcenter, vorher bekomme ich den Schlüssel nicht, ausserdem kenne ich NIEMANDEN in der Stadt und rundrum, also kann ich auch nirgends wohnen, mein einer Bruder wohnt zwar in der selben Stadt da aber er möchte nicht das ich mehr als 1-2 Wochen bei ihm bin, warum weiß ich leider nicht aber ich hab mich dem Wunsch meines Bruder zu fügen, wenn er das nicht möchte, kann ich nichts tun, er ist ja "Chef" in seiner Wohnung und kann deswegen selbst entscheiden, wer wann und wie lange zu ihm zu besuch kommt. Zudem habe ich auch keinerlei Geld und kenne auch niemanden, der mir die Miete vorstrecken könnte, ich hab nicht mal Geld um in einer Jugendherberge o.ä. unterzukommen, logische Schlussfolgerung: Ich kann mich dementsprechend nicht wohnhaft da melden und bei schönen gemütlichen Minus graden unter ner Brücke pennen und ausm Mülleimer fressen, nur weil das Jobcenter das so will, werde ich NICHT tun. Ich werde mich niemals so dermaßen selbst erniedrigen, das ist es mir echt nicht wert.

Nun steht in dem Brief, wenn ich nicht mit der Entscheidung zufrieden bin, kann ich innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen...

Jetzt überlege ich, was ich tun soll?
1. Klagen und das Risiko eingehen, den Prozess zu verlieren?
2. Das einfach so hinnehmen und alle Anträge neu stellen?
3. Oder letzte und schlimmste Variante :x auf alles Kacken und meine Wohnung kündigen.

Zu 1. Wenn ich Klage und verlier, bekomme ich die Fahrtkosten zum Gericht, was in der Nachbarstadt meiner Wohnung da ist, nicht erstattet, d.h. dann ist mein Konto leer, dann ist das Spiel eh aus, da ich kein Einkommen habe und nichts! Dann ist endgültig ende im Gelände für mich.

Zu 2. Wäre ne möglichkeit aber ob das Jobcenter eine neue Antragstellung von mir akzeptiert ist auch so eine Frage.

Zu 3. Müsste ich meine Wohnung da kündigen und mein großen Traum von eigener Wohnung, Schule, Ausbildung, Weiterbildung und vllt Fachabitur aufgeben, wäre das ein sehr schwerwiegender Verlust für mich, erneut hätte ich dann versagt und wäre dann wieder da wo ich angefangen habe: Ganz tief unten im Sumpf der Kacke :x



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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2635776 - 28.01.2014, 08:19:28
calumon
Norma​n Ree​dus <​3​

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Also ich würde ganz klar zum Sozialgericht, ich mein was hast du denn jetzt noch großartig zu verlieren?
Und wenn das wirklich alles so ist wie du das hier geschildert ist, da wird dir jedes Gericht der Welt Recht geben.
Wie die dich hinhalten und sich nicht zuständig fühlen und immer von A nach B verweisen und zurück, das geht doch auf keine Kuhhaut mehr. Ich kenne mich da zwar nicht besonders aus, weil ich mit dem Jobcenter noch nie was zu tun hatte, aber die hatten dir doch die Wohnung bereits zugesagt, soweit ich das aus diesem ganzen Thread verstehen konnte. Deshalb denk ich mal das du ganz sicher recht bekommst. Das einzige Problem ist wohl das die sagen werden das du zu den Terminen nicht da warst, aber du kannst ja wie du schon geschrieben hast nachweisen, das du manche Post gar nicht bekommen hast und auch nicht entgegen genommen hast, das müssten die bei dem Gericht ja alles prüfen. Also ich würd ganz klar zum Gericht gehen. Du kannst dich ja auch zuerst mal rechtlich beraten lassen wenn du dir unsicher bist, ich glaub das ist in deinem Fall kostenfrei.

_________________________
Liebe Grüße calu
Ehrenz

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2635790 - 28.01.2014, 11:13:58
W a n n a b e - M o d e l
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Ich für meinen Teil würde erstmal einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Und da die gerne mal Termine für in 2 Wochen vergeben, würde ich denen gleich klar machen, worum es geht und dass es sehr dringend ist.

Dann würde ich mir auch eine Beratungsstelle suchen. Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber in größeren Städten gibt es sowas zu Hauf.

Draußen schlafen ist auch nicht nötig, ebenso wenig aus Mülleimern essen. In jeder größeren Stadt gibt es Bahnhofs Missionen oder vergleichbares. Was zu Essen und warmes zu Trinken bekommt man da immer. Und oft haben die auch "Notschlafplätze", wenn man denen alles erzählt werden die sicher auch Verständnis haben und Dir weiterhelfen.

Was es ebenfalls gibt, falls Du wirklich keinerlei Geld mehr hast: Es gibt auch Sozialstellen (unter verschiedenen Namen), wo man täglich einen Hartz4-Satz ausgezahlt bekommen kann.
Ebenso kann man sich auch beim Amt Lebensmittelgutscheine ausstellen lassen.

Es gibt viele Möglichkeiten. Zwar erfordern diese, dass man seinen Stolz mal etwas vergisst und Hilfe annehmen kann, aber das wäre mir lieber, als draußen zu schlafen und zu verhungern.
Und da wird Dich auch niemand komisch ansehen oder sowas. Viele Menschen haben solche Probleme wie Du. Du bist da nicht der erste. Die Leute die dort Arbeiten sind i.d.R sehr freundlich und Hilfsbereit.

Vorallem von Bahnhofsmissionen kann ich Dir sagen, dass die meisten dort gerne helfen, egal ob es um Essen oder ne Tasse Tee geht. Und auch wenn man sich nur aussprechen will oder sonstige Hilfe braucht, versuchen die, was sie können. Und wenn sie selbst nicht weiterhelfen können, kennen sie wenigstens Menschen oder Stellen die Dir weiterhelfen können.

Falls Du all sowas nicht hast, dann hat jeder Ort eine Kirche. Ich bin zwar kein Freund der Kirche im allgemeinen, aber i.d.R lassen die selten jemanden hängen, der wirklich Hilfe braucht.

Also: Ums verhungern und erfrieren machen wir uns erstmal keine Sorgen mehr.

Und ansonsten, wie gesagt: Such Dir einen Anwalt für Sozialrecht, Notfalls tuts auch jeder andere Anwalt erstmal.
Manchmal reicht schon ein böser, ernst gemeinter Brief von jemanden der das Logo einer Anwaltskanzlei nutzen darf udn falls nicht, wird der Dir trotzdem am ehesten helfen können und auch Klage für Dich einreichen können.
Und auch hier muss man sich i.d.R keine Sorgen wegen der Bezahlung machen:

Du hast Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Anwalt, weil Du ja mittellos bist.
Du kannst beantragen, dass man Dir die Fahrtkosten bei Gericht (auch im Voraus) erstattet bzw. Dir eine Fahrkarte zuschickt.
Falls das nicht gemacht wird: Frag Deinen Anwalt ob er Dich an dem Tag mitnimmt oder Dir die Fahrtkosten vorstrecken kann.

Es hat einfach keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken. Ebenso hat es keinen Sinn, im Selbstmitleid zu zerfließen oder den Teufel an die Wand zu malen. Es gibt immer etwas, was man tun kann.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2636680 - 01.02.2014, 13:20:36
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Also was mich hier mittlerweile wundert, dass du dir immer noch keinen rechtlichen Beistand gesucht hast..
Du sagst seit Ewigkeiten, dass du zum Anwalt willst, aber es mal endlich durchziehen tust du nicht.

Tut mir ja leid, dass meine Worte nun so hart klingen, aber so kann das ganze ja auch nix werden..
Du verlangst so viel vom Amt usw. Wohnung in einer anderen Stadt, da dann irgendwann vielleicht mal Ausbildung/Schule..

Dir war doch vorher klar, dass du, wenn du was vom Amt willst, auch mitwirken musst.. und da gehört für mich halt auch dazu, da zu erscheinen.. Da weiß ich aber im Vornherein, wenn ich aus einer andere Stadt komme, das dies Kosten mit sich bringt.. Das muss man eben alles mit einberechnen.

Ich mag das Amt keinesfalls in Schutz nehmen, aber so wirklich ausm Schweiß kommst du auch nicht, denn sonst würde sich das nicht wie ein Kaugummi ziehn.. Und du musst ehrlich sein, das Ganze geht ja nun schon Monate (Sonst hättest du ja nicht so hohe Mietschulden)

Auch damals hatte ich dir schonmal gesagt, dass da halt dieser Zwiespalt ist, dass du zurzeit nicht in der Stadt gemeldet bist, in der du eine Wohnung suchst und das Amt somit ja auch Schwierigkeiten macht und dein derzeitiges Amt ja ans andere verweist..
Alleine da hätte ich mir schon mal einen Fachmann genommen.. Es gibt so viele Beratungsstellen..

Man muss sich halt auch mal dahinter hängen und gerade wenn man etwas vo anderen will, muss man Einsatz zeigen..

Zitat:

Zu 3. Müsste ich meine Wohnung da kündigen und mein großen Traum von eigener Wohnung, Schule, Ausbildung, Weiterbildung und vllt Fachabitur aufgeben, wäre das ein sehr schwerwiegender Verlust für mich, erneut hätte ich dann versagt und wäre dann wieder da wo ich angefangen habe: Ganz tief unten im Sumpf der Kacke :x


Wenn das dein Traum ist, eigene Wohnung usw.. DANN KÄMPF UND JAMMER NICHT RUM! Es bringt dich doch nicht weiter, wie du mittlerweile merken müsstest..

Zumal du die Schule doch auch bei dir machen könntest oder? Vielleicht hättest du dir kleine Ziele setzen sollen.. und darauf die großen aufbauen.. z.B. Wohnung in der jetzigen Stadt, dort Schule -> Ausbildung.. dann wegziehen..
Und ja ich habe deine Situation zuhause nicht vergessen..

_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2643209 - 02.03.2014, 20:07:29
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

wieder Neuigkeiten :-D hatte letztens Monat wie beschrieben Klage beim Sozialgericht eingereicht welches im Brief vom Jobcenter stand, gestern bekam ich dann ein Einschreiben des Sozialgericht mit folgendem Inhalt:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr -unwichtig-,

in der Streitsache wird darauf hingewiesen, dass der Kläger wohnhaft in -unwichtig- ist. Nach § 57 SGG ist örtlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hat. Steht der Kläger in eunem (abhängigen) Beschäftigungsverhältnis, so kann er auch vor dem für den Beschäftungsort zuständigen Gericht klagen (§ 57 Abs. 1 S. 1 SGG).

Nach bisherigem Sachstand dürfte mithin das Sozialgericht Trier, nicht das Sozialgericht -unwichtig-, zuständig sein.

Es ist daher beabsichtigt den Rechtsstreit an das o. g. Gericht zu verweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungsnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsitzende der 36. Kammer
-unwichtig-
Richter am Amtsgericht
(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Also versteh ich das nun richtig, das Sozialgericht in -unwichtig- leitet meine Klage an das Sozialgericht Trier weiter und dann kommt es in Trier zum Prozess? Oder muss ich selbst erneut Klage einreichen, dieses mal aber in Trier? Einer den ich fragte sagte mir, dass das Sozialgericht in -unwichtig- alles weiterleitet an das Sozialgericht nach Trier aber ka ob das stimmt und was meinen die mit "Stellungsnahme"? Soll ich da jetz ein Brief hinschreiben, das ich damit Einverstanden bin, das die das nach Trier weiterleiten oder ich das selbst machen muss/soll oder wie soll ich das alles verstehen? x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch? :-O

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643346 - 03.03.2014, 05:30:22
Walking Disaster <3
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Moin,

ich verstehe das so: Das Gericht, bei dem du Klage eingereicht hast, ist nicht für die Sache zuständig, daher wird die Klage an Trier weitergeleitet (verwiesen). Da es die genannte Ausnahmeregelung gibt, dass du in dem anderen Ort klagen könntest, wenn du dort in einem Beschäftigungsverhältnis bist (sprich: Arbeit in diesem Ort hast), hast du noch die Chance, etwas dazu zu sagen.

Das bedeutet, du musst keine Stellungnahme abgeben, kannst es aber, insbesondere, wenn du aus dem o.g. Grund unbedingt bei diesem Gericht klagen möchtest. Weitergeleitet wird der Fall so oder so.

Soweit ich verstehe, musst du nicht erneut Klage einreichen. Ich würde an deiner Stelle kurz Stellung dazu nehmen und mitteilen, dass ich mit der Verweisung an Trier einverstanden bin, einfach, um die Sache ggf. zu beschleunigen, sofern du damit einverstanden bist und nicht auf das andere Gericht bestehst.

Gruß Mike

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643410 - 03.03.2014, 15:38:10
W a n n a b e - M o d e l
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Zitat:
x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch?


Das hast Du schon richtig verstanden. Das Gericht leitet Deinen Fall weiter an das zuständige Gericht in Trier weiter.
Die Stellungnahme muss man Dir ermöglichen. Denn es kann ja sein, dass Du einen wichtigen Grund, der vom Gericht auch anerkannt werden muss, hast weswegen Du darauf bestehst dass der Fall nicht nach Trier geht sondern dort bleibt wo er ist.
So einen Grund wirst Du aber wahrscheinlich nicht haben. Was Du aber mit einer Stellungnahme evtl. ebenfalls erreichen kannst ist eine beschleunigung des Verfahrens. Schreib da einfach hin, dass Du keine Einwände hast, dann brauchen die auch nicht die ganze 2-Wochen-Frist warten. So könnte es dann sein, dass der Fall sofort weitergeleitet wird.

Müssen tust Du das aber nicht. Das Gericht muss Dir nur die Möglichkeit geben evtl. Einwände hervorzubringen oder selbst darauf zu verzichten.

Mein Tipp also: Schreib einfach hin, dass Du mit der verweisung ans Sozialgericht trier einverstanden bist. Evtl. beschleunigt das die ganze Sache.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643417 - 03.03.2014, 15:45:53
Dave20009
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Huhu,

habe heute ein Brief geschrieben, dort mein Aktenzeichen angegeben welches im Brief stand und nur kurz geschrieben, das ich damit Einverstanden bin, das die die Klage an das Sozialgericht Trier weiterleiten.


Bearbeitet von Dave20009 (03.03.2014, 15:46:48)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2650544 - 29.03.2014, 16:54:14
SüsseKathy1987
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Gibts schon Neuigkeiten? Ist ja schon fast wieder einen Monat her!
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29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2650769 - 30.03.2014, 16:39:35
Dave20009
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Antwort auf: SüsseKathy1987
Gibts schon Neuigkeiten? Ist ja schon fast wieder einen Monat her!


Huhu,

noch gibt es keine spannenden Neuigkeiten, ich habe gestern am 29.03.2014 nur ein Brief vom Sozialgericht Gelsenkirchen bekommen, das ein Gerichtsbeschluss mit Unterschrift und Stempel enthielt, dort stand nur drin, dass der Richter von dem Sozialgericht den Beschluss gefasst hat, das meine Klage nun offiziell nach Trier an das Sozialgericht weitergeleitet wird. Von Trier selbst hab ich bis jetzt noch keinerlei Post bekommen (ausser meine Eltern haben meine Post mal wieder geklaut, wie so oft...). Sobald es da irgendwie was neues gibt (Gerichtstermin etc.) werde ich das hier posten, ebenso wie die Gerichtsverhandlung ausgegangen ist.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2753245 - 15.10.2015, 18:26:42
Dave20009
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Hallo und Sorry, dass ich so lange nichts mehr gepostet habe hier, ich hatte damals wegen Abendschule und Prüfungen (hab bestanden) und wegen Gesundheitlichen Gründen und Krankenhausaufenthalt leider keine Zeit und Kraft mehr irgendwie was zu posten.

Nun... viele fragen sich jetzt bestimmt wie es ausging alles, das erzähl ich jetzt!

Gegen April oder Mai 2015, bekam ich mehrere Briefe vom Sozialgericht u.a. auch Schreiben vom Jobcenter Herne an das Sozialgericht Trier weitergeleitet, in den Schreiben hat das Jobcenter Herne regelrecht darum gefleht, die Verhandlung platzen zu lassen und mir sogar Angebote gemacht, diese habe ich aber eiskalt ignoriert und dem Jobcenter und Sozialgericht unmissverständlich klar gemacht, dass die Verhandlung aufjeden Fall stattfinden wird, koste es was es wolle und das ich jegliche Angebote seitens des Jobcenter Herne (so nett diese auch waren) strikt ablehne. Wenige Tage später kam es dann zur Gerichtsverhandlung (in Abwesenheit) und jetzt ratet mal was passiert ist? Genau, ich habe den Prozess gewonnen (war aber eh von vornerein klar) und das Jobcenter Herne wurde Rechtskräftig verurteilt, das Urteil bekamen sowohl ich, als auch das Jobcenter Herne dann schriftlich per Post zugesendet. Ich habe mich natürlich gefreut und war erleichtert, obwohl ich sowieso von Anfang wusste: Ich werde gewinnen!

Nun sieht die Sache aber so aus: Das Jobcenter Herne wurde im Mai 2015 Rechtskräfitg verurteilt jedoch kam das Jobcenter Herne bis heute nicht der Aufforderung des Gerichts nach, trotz Verurteilung, weswegen ich nun in naher Zukunft eine weitere Klage gegen das Jobcenter Herne (dieses mal vor dem Amtsgericht Trier) anstrebe inkl. Einstweiliger Verfügung mit einem Strafsatz von 50.000€, sollte dies auch nichts nutzen, werde ich vor dem Landgericht Trier klagen, dann vor dem Oberlandesgericht Koblenz und schlussendlich sogar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Mir geht es hierbei nicht darum, irgendwie Geld oder andere Leistungen zu kassieren, viel eher geht es mir darum, ein klares Signal zu senden, dass das Jobcenter endlich aufhört arme Leute zu hintergehen, ja sogar richtig dreckig zu verarschen (sorry für diesen Ausdruck aber es ist nun mal so), es geht mir um Gerechtigkeit, welche ich mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen, auch durchboxen werde. Es muss endlich damit Schluss sein, das Menschen (viele die auch bedürftig sind) so hintergangen und verarscht werden und einige dadurch in den kompletten Ruin getrieben werden.

Wenn ich eins gelernt habe: Nicht mehr weg gucken und denken ,,Ja, das wird schon...", sondern es ein bis zwei mal auf die nette Art versuchen und wenn das nicht fruchtet den radikalen Weg zu gehen d. h. Strafanzeige (wenn nötig), Klagen vor dem Gericht, Abmahnungen, Einstweilige Verfügung etc. Ich werde mir nichts mehr gefallen lassen und erst recht nicht von irgendwelchen Behörden.

Da das Jobcenter dem Urteil nicht nachkam oder nachkommen will, muss ich nun leider diese harten Schritte einleiten.

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