Ich hab mal eine etwas andere Frage, hat mit dem Amtsgericht zu tun.

Ich hatte vor einiger Zeit mal eine Anzeige gegen Person A gestellt. Die Anzeige habe ich selber verfasst und mit allen nötigen Beweisen bei der Polizei eingereicht.

Als es zur Verhandlung kam, hab ich zwar die Ladung als Zeuge erhalten, kurz darauf aber noch einen weiteren Brief in dem Erklärt wurde, dass ich vom persönlichem Erscheinen befreit bin, da meine Aussage detailliert und unterschrieben in Schriftform vorliegt und ich aufgrund der Entfernung des Gerichts nicht dazu gekommen wäre dort wirklich zu erscheinen.

Da ich die Anzeige aufgrund einer Straftat gegen meine Person gestellt habe, habe ich da nicht ein Recht darauf zu erfahren, was bei der Verhandlung geschehen ist? Bzw. wenigstens das Urteil und die Begründung zu erhalten?

Erhalten habe ich nämlich nichts von alledem - wäre ich als Zeuge da gewesen, hätte ich das ja auch mitbekommen - und die Verhandlung ist auch bereits seit rund 6 Monaten vorbei.

Und wenn ich dieses Recht habe: Wo und wie kann ich mir die Einsicht dazu besorgen?