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Wg Frage. - #2314260 - 05.09.2011, 23:20:46
Tullece
***​

Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Hallo,

da meine Frage etwas mit Wohungen zu tun hat, denke ich mal das hier richtig bin. %-)

Also..., ich und ein Freund könnten im Westen Arbeit bekommen, dürften wir zusammen eine WG machen? :-O
Er meinte zu mir, dass man es nicht darf weil wir keine Partner sind im Sinn von fest zusammen sind.
Wir wollen uns beide nicht extra ne Wohung holen, weil es ja sonst mehr kosten würde als wenn wir uns eine Wohung teilen würden.

Tino.
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2314262 - 05.09.2011, 23:23:40
farinurlaubgirl 15
Nicht registriert


Hey,

in welchem Sinne meinst du "dürfen"?
Prinzipiell kannst du mit jedem zusammen ziehen, mit dem du möchstest.

Meinst du vielleicht irgendwelche Auflagen vom Amt oder vom Arbeitgeber?

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2314265 - 05.09.2011, 23:26:52
Tullece
***​

Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Antwort auf: farinurlaubgirl 15
Hey,

in welchem Sinne meinst du "dürfen"?
Prinzipiell kannst du mit jedem zusammen ziehen, mit dem du möchstest.

Meinst du vielleicht irgendwelche Auflagen vom Amt oder vom Arbeitgeber?

Er meinte zu mir, dass wir keine Wg machen können hösten eine Partnergemeinschaft aber der weder er noch ich Schwul sind wird das nichts.
Er würde dort einen festn Job bekommen und ich würde da meine Ausbildung machen. Dazu sagte er, dass es das Amt gesagt hat, weil er sowas schonmal machen wollte mitn andern kumpel.
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2314270 - 05.09.2011, 23:35:56
Hektor Rottweiler
Nicht registriert


Wenn ich bedenke, wie viele Studenten-WGs mit weitaus mehr als zwei Bewohnern es gibt, bereitet mir der Gedanke daran, dass die Voraussetzung für eine gemeinsame Wohnung eine feste Beziehung sei, Sorgen über deren Sexualmoral . . .
Natürlich kann man mit jedem erdenklichen Menschen eine Wohnung beziehen; kein nicht-blutsverwandtschaftliches Verhältnis außer der Ehe und der Lebenspartnerschaft ist zu dokumentieren, von daher ist eine Beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen, über deren Bestehen kein Amt der Welt zu entscheiden vermag, gar kein gültiger Parameter für solche Angelegenheiten.
Ich begreife nicht, wie man so einen Kram in die Welt setzen kann... wenn ich mit meinem Kumpel eine Studenten-WG beziehen will, dann muss zwischen uns kein homoerotisches Verhältnis bestehen, immerhin wäre das ein Verstoß gegen die Entfaltungsfreiheit und die sexuelle Ausrichtung eines Menschen.


Bearbeitet von Hektor Rottweiler (05.09.2011, 23:39:58)

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2314272 - 05.09.2011, 23:40:07
Tullece
***​

Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Peace,

okok, dass wollte ich eigentlich nur wissen.
Also können wir uns auf die Socken machen für eine Wohung? :D
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2314274 - 05.09.2011, 23:44:09
Hektor Rottweiler
Nicht registriert


So ist es.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2314275 - 05.09.2011, 23:46:21
Tullece
***​

Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Das finde ich mal tight...gleich ne Bude mit <Ironie>400m²</ironie> suchen... :-D
Danke für die schnelle Antwort. :-] Kann dicht gemacht werden.


Bearbeitet von Tullece (05.09.2011, 23:47:11)
Bearbeitungsgrund: 200m² war etwas wenig ;>
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2314821 - 07.09.2011, 14:24:04
smarty1404
​Let's go!

Registriert: 20.11.2004
Beiträge: 11.588
Mich würde ja wirklich noch interessieren, woher er so einen Quatsch hatte? Habe ich ja noch nie gehört. Die Vorstellung ist aber eigentlich ganz witzig. "Ihr seid nicht schwul, also kein Paar?" - "Neee, sorry, dann geht's nicht!" :D

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Re: Wg Frage. [Re: smarty1404] - #2315179 - 08.09.2011, 01:04:40
Tullece
***​

Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Hay,

Antwort auf: smarty1404
Mich würde ja wirklich noch interessieren, woher er so einen Quatsch hatte? Habe ich ja noch nie gehört. Die Vorstellung ist aber eigentlich ganz witzig. "Ihr seid nicht schwul, also kein Paar?" - "Neee, sorry, dann geht's nicht!" :D

wie gesagt - das hat das Amt zu Chris gesagt. Fragt ihn doch selber /w Ach-was-weiß-ich (Nick darf erwähnt werden) :-]
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2315195 - 08.09.2011, 07:13:29
Tidus90
Nicht registriert


Unter 25, lebt von Sozialhilfe? Dann würde es einen Sinn machen...Ansonsten totaler Humbug, den das Amt sicherlich nicht erzählt hat. ?-)

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2315203 - 08.09.2011, 08:16:02
Grabroiber
Nicht registriert


Naja so wie ich das hier verstehe hat doch nur der Kumpel den Job. Der TE selbst müsste ja erst einmal die Lehrstelle finden und solange er die nicht hat bezahlt das Amt auch nichts (wenn er einfach umzieht). Er muss also erst den (gültigen) Lehrvertrag vorweisen ehe er die Kosten für den Umzug und die entstehenden Kosten bis zum ersten Lehrlingsgehalt bezahlt bekommt. Einfach nach belieben den Wohnort wechseln ist nicht.

Roiber.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2315264 - 08.09.2011, 12:16:06
Tullece
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Registriert: 03.07.2011
Beiträge: 1.525
Hoi,

Chris hat ne Ausbildung und bei mir wird jetzt die Tage entschieden ob ich eine bekomme, trotzdem arbeite ich.
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Re: Wg Frage. [Re: Tullece] - #2315281 - 08.09.2011, 13:10:10
Grabroiber
Nicht registriert


Du müsstest dein Job aber aufgeben um umziehen zu können und damit wäre wieder das Amt für dich zuständig und die zahlen nur wenn a) ein driftiger Grund für deine Kündigung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorliegt und b) du einen von beiden Seiten unterschriebenen Lehrvertrag vorweisen kannst und die Ausbildung tatsächlich beginnst.

Roiber.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2317537 - 13.09.2011, 07:12:48
Tidus90
Nicht registriert


Antwort auf: Grabroiber
Du müsstest dein Job aber aufgeben um umziehen zu können und damit wäre wieder das Amt für dich zuständig


Wieso? Wenn er direkt im Anschluss eine Ausbildung bekommt, brauch er doch nichts vom Amt, ergo auch kein Geld. Zumindest lese ich das so heraus...
Wäre wohl mal hilfreich, wenn jetzt vom TE eine eindeutige Aussage kommt, ob man Hilfe vom Amt haben will (wenn ja, für wie lange, warum). Dann wäre es leichter zu durchleuchten, was nun Sache ist.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2317672 - 13.09.2011, 15:14:08
Mordor Ork

Registriert: 26.02.2004
Beiträge: 8.869
Antwort auf: Hektor Rottweiler
Wenn ich bedenke, wie viele Studenten-WGs mit weitaus mehr als zwei Bewohnern es gibt, bereitet mir der Gedanke daran, dass die Voraussetzung für eine gemeinsame Wohnung eine feste Beziehung sei, Sorgen über deren Sexualmoral . .


Made my day :-D.

Selbstverständlich ist es möglich. Und da er überhaupt keine Leistungen beziehen möchte, hat das Amt auch überhaupt kein Mitspracherecht. Daher viel Spaß in eurer WG.

Mordor Ork
_________________________
Nichts auf der Welt ist gerechter verteilt als der Verstand, denn jeder glaubt genug davon zu haben.

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Re: Wg Frage. [Re: Mordor Ork] - #2317719 - 13.09.2011, 16:36:55
Sweet Merkur
Stamm​i​

Registriert: 07.11.2006
Beiträge: 277
Ort: Deutschland
Hallo ihr Lieben,

es ist leider so,das man sobald man auch nur ergänzende Beihilfe beim Amt beantragen möchte
und in ner WG lebt als eheähnliches Verhältnis geführt wird.
Das heisst das das WG-Mitglied solange als Haushaltsvorstand gilt bis der andere selber soviel Geld verdient,
das das Amt seine Hilfe einstellen kann.
Ich habe es selber schon mitgemacht als die Freundin meines Sohnes vorrübergehend bei uns gelebt hat.
Da mein Sohn und mein Mann zu dem Zeitpunkt beide berufstätig waren (sind es beide noch),
hat sie bis auf nen minimalen Mietzuschuss keinen weiteren Cent vom Amt bekommen
und mein Sohn durfte dann für den Rest aufkommen.
Ich finde das sowas von bescheuert,
denn man kann doch eigentlich vom Staat her net sagen,
das jeder der sich mit nem anderen ne Wohnung/Zimmer teilt auch nen sexuelles Verhältnis mit dem/derjenigen hat.
So interprätiere ich jedenfalls eheähnliches Verhältnis.

LG Sweety

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Re: Wg Frage. [Re: Mordor Ork] - #2317729 - 13.09.2011, 16:46:53
Grabroiber
Nicht registriert


Antwort auf: Mordor Ork
Selbstverständlich ist es möglich. Und da er überhaupt keine Leistungen beziehen möchte, hat das Amt auch überhaupt kein Mitspracherecht. Daher viel Spaß in eurer WG.

Mordor Ork


Das würde nur funktionieren wenn sein Job am Ende eines Monates endet und der neue am nächsten Tag beginnt. Da er aber in eine komplett andere Stadt ziehen will stell ich mir das etwas schwierig vor, muss er nicht nur einen Lehre finden sondern auch eine neue Wohnung und diese will dann auch wieder eingerichtet werden. Logisches Schlussfolgerung er muss seinen alten Job etwas eher aufgeben und damit muss er sich wieder arbeitslos melden auch wenn es nur formal zur Überbrückung.


Roiber.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2317739 - 13.09.2011, 16:52:54
CrazyNolly
Nicht registriert


Na und? Das ist ja nicht verboten.
Solang er nichts beziehen will hat ihm auch keiner reinzureden mit wem er zusammen zieht.

Also ists scheiß egal ob er dann nen Monat nichts selbst verdient und von erspartem lebt oder sonstwas.

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Re: Wg Frage. [Re: ] - #2318010 - 14.09.2011, 00:15:24
Mordor Ork

Registriert: 26.02.2004
Beiträge: 8.869
Zitat:
und damit muss er sich wieder arbeitslos melden auch wenn es nur formal zur Überbrückung.


Ob man sich nun tatsächlich arbeitslos melden muss, weiß ich spontan nicht. Habe ich ehrlich gesagt bisher noch nie getan, selbst wenn zwischen Schule und Studienbeginn ein paar Monate lagen. Allerdings habe ich auch keine Leistungen bezogen oder beziehen wollen.
Zu Not ist es also etwas, was man auch einfach umgehen kann.

Wenn er nun irgendwelche Leistungen vom Amt bezieht, mag es da Knackpunkte geben, aber die sehe ich hier nicht gegeben. Wo ich wohne, hat niemand zu entscheiden. Es steht mir jederzeit zu, meinen Wohnort selbst zu wählen, sofern ich eben dafür auch aufkommen kann. Das gilt auch für den Threadersteller.

Mordor Ork
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Nichts auf der Welt ist gerechter verteilt als der Verstand, denn jeder glaubt genug davon zu haben.

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Re: Wg Frage. [Re: Mordor Ork] - #2318070 - 14.09.2011, 07:31:41
Tidus90
Nicht registriert


Antwort auf: Mordor Ork


Ob man sich nun tatsächlich arbeitslos melden muss, weiß ich spontan nicht. Habe ich ehrlich gesagt bisher noch nie getan, selbst wenn zwischen Schule und Studienbeginn ein paar Monate lagen.


Zwischen Schule & Studium muss man das auch nicht. Ansonsten müsste man das reintheoretisch, weil es dann irgendwie um die Berechnung der Rente geht oder irgendso'n Müll... (Weil man dann in dieser Zeit nichts nachweisen kann, auch keine Arbeitslosigkeit)

Aber ist halt alles im Dunkeln tappen, wenn da keine genauen Infos kommen...

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