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16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze - #2170349 - 31.01.2011, 14:54:18
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

Registriert: 25.04.2007
Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
Hallo ihr lieben,
ich werde ende Februar 16 und wollte den Geburtstag richtig groß feiern. Viele meiner Freunde haben ihren 16ten bereits hinter sich, einige feierten nicht, andere feierten fast alle im Ost. Das Ost ist in Wolfsburg ein Jugendhaus welches von der "Gruftiszene" besetzt wird. Wenn man dieses mietet kann man ja jedoch selbst bestimmen wer rein kommt, und was für Musk gespielt wird. Nun, das mieten und alles ist im grunde genommen kein Problem, nur mir stellt sich jetzt die Frage, wie ist das mit dem Juschu Gesetzt?
In Diskos darf man mit 16 ja nur bis 24 Uhr bleiben, wenn ich das Ost mietet, ist das dann anders weil es eine Privatparty ist? Dürfen dann alle so lange bleiben wie sie sollen? Oder gibt es da noch wieder ganz andere Regeln und Gesetze?

Ich würd mich über eure Gedanken freuen und mich gerne an eurem Wissen weiterbilden. Außerdem hab ich keine Lust auf meiner Party dann Disskusionen mit der Polizei zu haben.

#' Hannes.
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Yesterday is history, tomorrow is mystery, but today is a gift - that's why we call it the present!

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: WoB BoY 24] - #2170633 - 31.01.2011, 21:11:08
Showmaster
Nicht registriert


Antwort auf: WoB BoY 24
Außerdem hab ich keine Lust auf meiner Party dann Disskusionen mit der Polizei zu haben.

Dann würde ich genau dort oder beim Ordnungsamt (die müssten sich damit auch auskennen) nachfragen. Hier kann man dir viel erzählen, aber ob das am Ende auch wirklich stimmt, weiß man nicht - Gesetze und Regelungen ändern sich. So kannst du auf Nummer sicher gehen.

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: WoB BoY 24] - #2174630 - 07.02.2011, 09:01:13
DeepSlider
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Antwort auf: WoB BoY 24

In Diskos darf man mit 16 ja nur bis 24 Uhr bleiben, wenn ich das Ost mietet, ist das dann anders weil es eine Privatparty ist? Dürfen dann alle so lange bleiben wie sie sollen? Oder gibt es da noch wieder ganz andere Regeln und Gesetze?

Das mit der Disco ist halb richtig. Wenn die minderjährige Person von einer volljährigen Person begleitet wird, welche für den Abend die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten übertragen bekommen hat, kann der Minderjährige auch länger in einer Disco bleiben - nämlich so lange, wie die volljährige Person das erlaubt.

Ähnlich wird es auch bei eurer Feier sein. Wenn ich jemand Volljähriges (z.B. deine Eltern) bereit erklärt die Aufsicht zu übernehmen, dürfte das kein Problem sein.

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2175809 - 08.02.2011, 22:57:10
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

Registriert: 25.04.2007
Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
Hallo,

Antwort auf: DeepSlider

Das mit der Disco ist halb richtig. Wenn die minderjährige Person von einer volljährigen Person begleitet wird, welche für den Abend die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten übertragen bekommen hat, kann der Minderjährige auch länger in einer Disco bleiben - nämlich so lange, wie die volljährige Person das erlaubt.


Das war mir auch klar, jedoch kann eine über volljährige jährige Person nur für eine minderjährige Person die Aufsichtspflicht übernehmen, daher ging ich davon aus, das diese Regel außen vor ist, da ich nur 2 Eltern habe.

Ich habe am Freitag einen Termin mir den Club anzugucken, und dann werde ich da mal nachfragen.

#' Hannes.
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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: WoB BoY 24] - #2175813 - 08.02.2011, 23:09:38
Mann @ Mail
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Bei Privatpartys ist es erlaubt ... Soweit deine Erziehungsberechtigten für mögliche scheiße gerade stehen, denn bei dir zuhause darf auch Peter Hans und Klaus die 12 sind schlafen. :-)
Also ich bin mir sicher, das es wenn es eine Privatparty ist, erlaubt ist, wie das mit dem nachhause gehen ist, weiß ich nicht, weil öffentlich auf der Straße darf man nur bis 24 Uhr mit 16 ... (alleine)

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2175848 - 09.02.2011, 00:17:57
chrixix

Registriert: 25.10.2005
Beiträge: 12.620
Ich würde mich dennoch offiziell erkunden und nicht bei dem Partyservice, den ich ja dafür bezahle, mir die Räumlichkeit für die Party zu mieten. Kann nicht schaden und ist vor allem eleganter als nachher auf der Party Probleme mit den Gesetzeshütern zu haben (auch wenn das in einer gewissen Altersgruppe als durchaus positiv aufgenommen wird :-D ).

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2176784 - 10.02.2011, 16:12:48
Tidus90
Nicht registriert


Antwort auf: Mann @ Mail
[...]weil öffentlich auf der Straße darf man nur bis 24 Uhr mit 16 ... (alleine)


Wäre mir neu. ;-)

chrixix hat's schon gesagt, vorsichtshalber einfach bei einer richtigen Stelle (nicht den Veranstalter) nachfragen. Nachher gibt's doch Ärger und man ärgert sich doppelt, weil man schon vorher Bedenken hat. Fragen kostet ja nichts.
Ich frage mich gerade eh, ob man das so unbedingt mit einer Hausparty vergleichen kann, ist ja irgendwie ein (besetztes?!) Jugendhaus? Mhhh... Einfach mal nachfragen!

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: chrixix] - #2178759 - 13.02.2011, 17:50:38
WoB BoY 24
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Registriert: 25.04.2007
Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
Hallo,

Antwort auf: chrixix
Ich würde mich dennoch offiziell erkunden und nicht bei dem Partyservice, den ich ja dafür bezahle, mir die Räumlichkeit für die Party zu mieten. [...]


Da in diesem Fall die Stadt Wolfsburg bzw. der Bereich der sich mit Jugend udn Erziehung beschäftigt für die Vermietung zuständig ist konnte ich gleich nachfragen.

Die Party an sich ist kein Problem, da ich den Raum ja gemietet habe. Es darf wie bei einer Hausparty Alk ausgeschenkt werden, sofern eine Aufsichtsperson Aufsicht übernimmt. Mit dem nach Hause kommen, müssen alle abgeholt werden, jedoch meinten sie noch, dass man ja uach so ggf. mal nachts nach Hause muss, und daher die Gefahr erwischt zu werden nicht so groß ist. Tolerieren werden sie es trotzdem nicht.

Im den Gespräch wurde noch einiges mehr gesagt, aber das wäre zu viel und ist hier auch irrelevant.

#' Hannes.

P.S.: Danke für die ganzen Beiträge.
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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2178772 - 13.02.2011, 18:10:51
Mann @ Mail
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Antwort auf: Tidus90
Antwort auf: Mann @ Mail
[...]weil öffentlich auf der Straße darf man nur bis 24 Uhr mit 16 ... (alleine)


Wäre mir neu. ;-)

Dann lies das Jugendschutzgesetzt, bei uns in Berlin ist es jedenfalls so ... Ich wurde auch immer artig nachhause gefahren, da ich mit 15 nur bis 22 Uhr darf ... (Wenn sie mich erwischt haben) :-D

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2178941 - 13.02.2011, 22:58:49
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Hier ist es auch so, mir ist es auch schon passiert.
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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2179425 - 14.02.2011, 20:49:02
Gismo the first
Nicht registriert


Die Zeitbegrenzungen beziehen sich nur auf die öffentlichkeit und öffentliche Gaststätten, Tanzveranstaltungen, ... miete ich den Raum, dann ist das nicht öffentlich sondern privat.

Zitat:
Ich wurde auch immer artig nachhause gefahren, da ich mit 15 nur bis 22 Uhr darf


...wenn die sonst nichts zu tun haben. Und für solche Sachen muss ich bezahlen - gibts da wenigstens ne Rechnung zu, die man für die staatliche Taxileistung zahlen muss?

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2180357 - 16.02.2011, 14:11:27
Zudu
Nicht registriert


Das geht schon klar im OST ;)
Es ist eine Einrichtung, die du mieten kannst wie jede andere in Wolfsburg. Wir hatten mal eine weiter unten am Erste-Hilfe-Zentrum und solange "Erwachsene" dabei sind und ihr euch im inneren aufhaelt (Ich weiß nciht wie es mit Rauchen dort ist - darf man es dort drinne?) ist es okay. Solltet wer raus wegen Luft schnappen oder eben dem Rauchen ist halt die Ruhe zu gewahren und es ist vielleicht besser wenn Bier- oder andere Flaschen besser im Inneren bleiben. Achtet drauf, dass am naechsten Tag nicht zusehen ist dass ihr dort gefeietrt habt - sprich Vandalismus o.ä.


Wuensche viel Spaß ;)

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Re: 16ter Geburtstag - Wie sind die Gesetze [Re: ] - #2180358 - 16.02.2011, 14:14:06
Mann @ Mail
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first


Zitat:
Ich wurde auch immer artig nachhause gefahren, da ich mit 15 nur bis 22 Uhr darf


...wenn die sonst nichts zu tun haben. Und für solche Sachen muss ich bezahlen - gibts da wenigstens ne Rechnung zu, die man für die staatliche Taxileistung zahlen muss?
>
Also ich musste nichts bezahlen, aber sie haben mich nur nach Hause gefahren wenn sie mich in besonderen Situationen (ich drücke es mal so aus) angetroffen haben. :-D
Es ist ja nicht so, das sie mal einfach anhalten und sage "Höh - Alterskontrolle!" :D

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