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Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? - #2141585 - 12.12.2010, 21:02:31
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Erstmal ein paar wichtige Details:
Meine Schule befindet sich in Niedersachsen und ist eine KGS, ich selbst bin 18 Jahre (also volljährig!) und besuche die 13 Klasse (Aktueller Abiturjahrgang).
Ich habe bei Eintritt der Schule in der Klasse 7 die Schulordnung per Unterschrift bestätigt, in welche vor ca. einem Jahr folgender Punkt aufgenommen wurde (sinngemäßes Zitat):
"Handys und Multimediageräte sind im Schulgebäude nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, werden diese Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und können von den Eltern der Schüler sofort, von den Schülern selbst nach 7 Tagen abgeholt werden."

Nun haben wir (mein Englischkurs) am Freitag mit unserer Lehrerin darüber diskutiert, wie es denn jetzt bei volljährigen Schülern aussieht und ich habe wie folgt argumentiert: "Da ich ja durch meine Volljährigkeit auch selbst Entschuldigungen für's Fehlen schreiben kann und somit mein eigener Erziehungsberechtigter bin, dürfte ich dieses Gerät sofort wiederbekommen. - Also dem Lehrer eine Sekunde geben und sofort zurückgeben lassen."

Zudem habe ich als weiteres Argument aufgeführt, dass ausserdem in der Schulordnung steht, dass die Klassenräume um genau 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was in der Realität NIE der Fall ist. - Somit liegt doch auch von allen Lehrkräften ein Verstoß gegen die Schulordnung vor. - Oder dürfen Lehrkräfte dagegen verstoßen?

Meine Lehrerin hat letzteres Argument sofort abgewürgt und meinte, dass es komplett rechtens wäre, das Handy einzubehalten. - Ist dies wirklich so, dass die von der Schule selbst entworfene Schulordnung aktuelle Gesetze des Bundes ausser Kraft setzt, welche (bei Volljährigkeit!) sagen, dass dies ja ein klarer Diebstahl ist?
Das Recht, dafür die Zensuren in gewisser Weise zu verändern, wenn Handys klingeln etc. bleibt dabei unberührt.

Ich möchte hier keine Meinungen dazu hören, dass es richtig von den Lehrern (Erziehung & bla( ist oder sonst was, ich möchte Antworten haben, welche auf rechtlichen Grundlagen beruhen. Vielen Dank

Liebe Grüße
Markus
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141592 - 12.12.2010, 21:11:45
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
es ist dein eigentum. diebstahl wäre es dann nicht, sie hat es dir ja nicht weggenommen, darf sie auch nicht.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141596 - 12.12.2010, 21:16:54
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
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Okay, das wäre eine Maßnahme.
Mir fällt gerade noch ein weiterer Aspekt ein, wie sieht es denn aus, wenn ich nun eine Freistunde hätte und dort mein Handy nutzen würde, dürfte es dann eingesammelt werden, obwohl ich laut dem offiziellen Leisten / Stundenplan gar nicht in der Schule sein müsste? (Was ich so ja eigentlich auch nicht muss...)

Noch ein weiterer Aspekt: Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141607 - 12.12.2010, 21:31:14
Gismo the first
Nicht registriert


Theoretisch dürfte der Lehrer Dir nichtmal Dein Handy wegnehmen. Auch keine 10 Minuten. Es ist Dein Eigentum.

Wenn Du aber die Schulordnung unterschrieben hast und in dieser stand diese Regelung schon, dass das Handy ausgeschaltet sein muss, dann hast Du Dich auch daran zu halten. Das ist in dem Fall wie ein Vertrag, verstößt Du gegen Deinen Teil des Vertrags, kann das auch eine Strafe nach sich ziehen. Verlangen, dass Du Dein Handy hergibst ist allerdings nicht drin.

Tust Du es doch (freiwillig) kannst Du am Ende des Schultages bereits Dein Handy wieder verlangen, selbst wenn in der Schulordnung was von 7 Tagen steht, so ist das nicht gültig. Der Eigentümer darf jederzeit die Herausgabe vom Besitzer verlangen. (Du wärst in dem Fall der Eigentümer und der Lehrer der Besitzer)

Wenn mein Handy aber nicht stört - und das kann es nicht, wenn ich es ausgeschaltet habe - dann gibts auch keinen Grund es einzuziehen oder sonstiges. Das sollte man in dem Alter vielleicht mal lernen, ich kann auf der Arbeit auch nicht einfach ne SMS an einen Freund schicken.

Zitat:
Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.


Also, als ich zur Schule gegangen bin gabs das nicht - und wir kamen trotzdem super zu Recht. Wir haben uns immer so komische Dinger geholt... na, wie hießen die noch...? Achja, Bücher.
Und nur mal so als Tipp nebenbei: Was man jetzt nicht kann, das lernt man auch in 5 Minuten nicht. Die beste Möglichkeit ist sich darauf zu konzentrieren was man kann, so kurz vor den Tests. Wenn man sich statt dessen noch auf etwas konzentriert was man nicht kann, schneidet man in der Regel schlechter ab als hätte man es gelassen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141610 - 12.12.2010, 21:36:36
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Okay, also dürfen dies Lehrkräfte schonmal nicht tun, dankeschön!

Antwort auf: Gismo the first

Zitat:
Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.


Also, als ich zur Schule gegangen bin gabs das nicht - und wir kamen trotzdem super zu Recht. Wir haben uns immer so komische Dinger geholt... na, wie hießen die noch...? Achja, Bücher.


Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann, um z.B. in Freistunden meine Hausaufgaben zu erledigen. - Aber das ist ein anderes Thema.

Du sagtest, dass die Schulordnung eine Art Vertrag ist.

- Wie sieht es dann mit dem von mir erwähnten Punkt aus, dass die Klassenräume um 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was jedoch in der Realität NIE der Fall ist? Kann ich jetzt die Schulleitung dazu zwingen, die Schulordnung abzuschreiben oder habe ich da gar keine Rechte?
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141616 - 12.12.2010, 21:47:42
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann


...also als ich zur Schule gegangen bin, wurden die Bücher alle 3 - 4 Jahre durch neue ersetzt.

Zum Thema Wikipedia: Da schreibt teilweise der Typ, der den Star Wars Artikel verfasst hat, gleichzeitig Preisverdächtige Medizinartikel. Da muss man genau gucken, was man da wirklich für voll nehmen kann.

Zitat:
Du sagtest, dass die Schulordnung eine Art Vertrag ist.


Ja, zwischen Dir und der Schule.

Zitat:
Wie sieht es dann mit dem von mir erwähnten Punkt aus, dass die Klassenräume um 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was jedoch in der Realität NIE der Fall ist?


Auch das ist ein Vertragsbruch, ausgelöst durch den Lehrer, der in dem Fall die Schule vertritt. Kommt das permanent vor und es steht ausdrücklich da, dass die Klassenräume um Punkt 7:45 geöffnet werden, kannst Du Dich darüber auch beim Schulleiter beschweren. In der realität bringt das leider selten etwas.

Allerdings erinner ich mich an einige Schulordnungen, in denen stand der selbe Satz, allerdings immer in etwa so formuliert:

"Die Klassenräume werden gegen 7:45 Uhr durch die Lehrkräfte geöffnet"

Wodurch man hier einen gewissen Spielraum hat, die Uhrzeit wurde nicht verbindlich erklärt sondern für "ungefähr um die Uhrzeit machen wir die Türen auf".

Das hat auch eigentlich nur den Sinn, dass die Schüler sich vorbereiten können, auf den Unterricht und ihre Sachen nicht um 8:10 Uhr rauskramen. Ist die Tür nicht früh genug auf, kann Dir also auch keiner was, wenn Du Deine Sachen erst um 8 auf den Tisch legen kannst, denn es ging ja vorher nicht.

Nur deswegen existiert diese "Regel", damit die Lehrer verlangen können, dass Du vorbereitet bist, wenn der Unterricht anfängt, damit er seine Unterrichtszeit nicht damit verplempern muss, Dir zu sagen "hol Deine Sachen raus".

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141624 - 12.12.2010, 21:55:17
Bitter12
​The Legend of Beach

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Ort: Erfurt
kurzer einwurf

laut grund gesetzt darf neimanden das handy abgenommen werden egal ob schüler oder nicht! es zählt unter privat eigentum

zumal es ab 18 noch komplizierter wird


bespiel:
eine frau hat ein kind und das kind verletzt sich. vater kann nicht benachrichtigt werden mutter aber schon.so hat die mutter das recht bei den anruf oder der sms dran zu gehen oder zu anzworten
würde dir die schule oder der betrieb dir das handy weg nehmen könntest du sie soagr deswegen anzeigen (unterlasse hilfeleistung)

fall hatten wir schonmal in unseren betrieb


das einzigste was der chef oder die schule machen darf
dir eine abmahnung geben oder dich vor die tür stellen


Bearbeitet von Bitter12 (12.12.2010, 22:00:35)
_________________________
Liebe Grüße Kai :-)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141628 - 12.12.2010, 22:00:02
Mann @ Mail
Nicht registriert


Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
es ist dein eigentum. diebstahl wäre es dann nicht, sie hat es dir ja nicht weggenommen, darf sie auch nicht.


Unterschlagung wäre es ...

Die Lehrer dürfen die Handys auch nicht Abnehmen! Sie dürfen sie Einsammeln, wenn du es Freiwillig abgibst, abnehmen dürfen sie es dir nicht. :-)

Mein ehemaliger Lehrer hat mir Zigaretten mit vier weiteren Lehrern Gewaltsam abgenommen, diese wurden nach Anzeige vom Unterricht Suspendiert.


Selbst wenn es Drogen oder Waffen sind, dürfen sie es dir nicht abnehmen! In einem solchen fall müssen sie die Polizei einschalten.


Bei dem Handy, wenn du es dem Lehrer nicht gibst, kann er dich Suspendieren etc. aber sonst hat er keine Möglichkeiten dir das abzunehmen (rechtliche)
Selbst als U18 und wenn du es ihm Freiwillig gibst und sagst du willst es nach dem Unterricht wieder und er dies nicht tut, kannst du die Polizei hinzu ziehen und eine Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Bitter12] - #2141644 - 12.12.2010, 22:29:18
LadyNo
Nicht registriert


Zitat:

...also als ich zur Schule gegangen bin, wurden die Bücher alle 3 - 4 Jahre durch neue ersetzt.


Wieviel Geld hatte deine Schule denn zur Verfügung..??! Wir haben im Englisch Unterricht in den ersten Jahren noch Bücher aus den 80ern benutzt und die andern Bücher waren auch so ca 8-10 Jahre alt. Die wurden erst als ich in der 10. Klasse war teilweise durch neuere ersetzt.
Bei andern Schulen wars auch nicht anders wie ich das gesehen hab, die haben ja normalerweise nicht das Geld nach 4 Jahren alles neu zu kaufen, das muss ja Unmengen als Geld fressen.


Antwort auf: Bitter12



das einzigste was der chef oder die schule machen darf
dir eine abmahnung geben oder dich vor die tür stellen


Ne, vor die Tür stellen geht auch nicht, da wird die Aufsichtspflicht verletzt und dann gibts Probleme mit der Versicherung falls was passiert..
Aber sowas gabs bei uns in der Oberstufe eh nicht, das kann man vielleicht mit 14jährigen machen aber nicht mit Abiturienten.


Finds aber komisch wie streng die Handyregeln mittlerweile sind. Als ich noch Abi gemacht hab hatten wir die Handys selbst bei Klassenarbeiten draussen, die durften wir aber eben nur für die Uhrzeit benutzen und am Rand des Tisches liegen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141668 - 12.12.2010, 22:53:26
Brösl

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 3.344
Bei mir an der Berufsschule gilt auch ein ziemlich strenges Mobiltelefonverbot. Begründet wurde oder wird das strikte Verbot mit diesen (ehemals) kursierenden Gewaltvideos und der möglichen Störung des Unterrichts. Wir dürf(t)en es nicht einmal nutzen, um kurz(!) die aktuelle Uhrzeit abzulesen.

Daran halten tun sich jedoch die wenigsten, wobei sich die meisten Schüler auch nicht dabei erwischen lassen. Wobei - letztens wurde ein Schüler mit seinem angeschalteten Mobiltelefon erwischt und der Lehrer wollte es ihm abnehmen. Der Schüler verweigerte jedoch die Herausgabe und hat sich so einen Verweis eingehandelt.

Ich habe in einem anderen Forum ein paar andere/gegensätzliche Ansichten gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-l...-gesetz-und-wie

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Brösl] - #2141673 - 12.12.2010, 23:07:27
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Brösl

Ich habe in einem anderen Forum ein paar andere/gegensätzliche Ansichten gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-lehrer-laut-gesetz-schuelern-das-handy-abnehmen-falls-nein-wo-steht-das-im-gesetz-und-wie


Hier geht es ja explizit um den § 53 des Schulgesetzes in NRW mit dem Titel "Erzieherisches Einwirken" - Hier ist doch aber die Frage, ob Lehrer dazu berechtigt sind, volljährige Schüler noch zu erziehen.
Auch sind in diesem Paragraphen nur Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, welche nichts mit dem Einziehen eines Handys o. anderen Elektrogeräten zutun haben -> http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141719 - 13.12.2010, 00:39:02
illuu
Nicht registriert


Antwort auf: Watermelon

Ich habe bei Eintritt der Schule in der Klasse 7 die Schulordnung per Unterschrift bestätigt, in welche vor ca. einem Jahr folgender Punkt aufgenommen wurde (sinngemäßes Zitat):
"Handys und Multimediageräte sind im Schulgebäude nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, werden diese Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und können von den Eltern der Schüler sofort, von den Schülern selbst nach 7 Tagen abgeholt werden."
tja ums mit den worten zu sagen wie es die admins tun ... du hast den regeln zugestimmt ... hast du der änderung widersprochen? nein? .. gut dann ist ja alles korrekt .. kein grund zum weinen .. halte dich an von dir zugestimmten regeln

Antwort auf: Watermelon

Zudem habe ich als weiteres Argument aufgeführt, dass ausserdem in der Schulordnung steht, dass die Klassenräume um genau 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was in der Realität NIE der Fall ist. - Somit liegt doch auch von allen Lehrkräften ein Verstoß gegen die Schulordnung vor. - Oder dürfen Lehrkräfte dagegen verstoßen?
du solltest mal den unterschied lehrer <==> schüler lernen ... sie sind die autoritäten .. nicht du ... du kannst nicht verlangen mit ihnen gleichgestellt zu sein.

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

Antwort auf: Watermelon

Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann
stimmt wieso bücher und fachliteratur nehmen .. wikipedia ist ja auch geiler als eine wissenschaftliche quelle ...wo jeder drin rumschreiben kann wie er lustig ist .. ich frag mich grade wie ich die schule ohne wikipedia und smartphone schaffte.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141734 - 13.12.2010, 01:45:31
2ocean
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Es stimmt natürlich, dass man sich nicht unnötig mit seinen Lehrern anlegen sollte. Also ich würde lieber mein Handy für den Rest des Tages abgeben, als mir nen Verweis einzufangen, zumal ich ja tatsächlich den Fehler gemacht habe.
Allerdings finde ich die Ausgangsfrage schon interessant, denn wer volljährig ist, hat nunmal keinen Erziehungsberechtigten. Meine Schule hat da auch ziemlich viel Wert drauf gelegt - beispielsweise dürfen Schulen ja auf Nachfrage immer Informationen über die Leistungen und das Verhalten der jeweiligen Schüler an deren Eötern rausgeben - aber eben nur, solange diese nicht volljährig sind. Bei uns mussten wir in der Oberstufe alle unterschreiben, dass wir dies dennoch weiterhin gestatten; wenn wir das nicht unterschrieben haben, dann wurden den Eltern auch keine Informationen gegeben.
Insofern glaube ich schon, dass der Threadersteller eigentlich im Recht ist. Mein Vater hätte da ziemlich sicher auch gesagt "Du bist erwachsen, wieso soll ich in die Schule fahren, um dein Handy abzuholen?". Nicht zu Unrecht, wie ich finde.
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Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141742 - 13.12.2010, 02:42:42
TobiasHH14

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Beiträge: 2.724
Antwort auf: illuu

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

wenn dadurch punkte unterdrückt werden, ab zur schulleitung, wenn da auch nichts unternommen wird, ab zur schulbehörde ;)
und in der abschlussprüfung hat man 3 fremde prüfer, also da kann der lehrer/die lehrerin nicht schummeln ;)


Bearbeitet von TobiasHH14 (13.12.2010, 02:43:45)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141749 - 13.12.2010, 04:49:14
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
Naja, natürlich kann einem in ner Matheklausur keiner Sympathiepunkte anziehen. Aber in anderen Fächern ist das teilweise ganz anders, da gibt's viel Spielraum für die Lehrer und da kann man auch schlecht bis gar nicht beweisen, dass der Lehrer einem nun einen reinwürgen will.
Abgesehen davon wurden bei uns (Hessen) die Abiklausuren von unseren jeweiligen Fachlehrern korrigiert und es gab danach nur einen weiteren Korrektor (der auch nicht unbedingt fremd sein muss - kam nämlich auch von der Schule).

Ganz so einfach würde ich es mir also nicht machen, und es sich grundlos verscherzen halte ich wie bereits erwähnt für eine ganze schlechte Idee.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: 2ocean] - #2141783 - 13.12.2010, 08:31:53
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Wieviel Geld hatte deine Schule denn zur Verfügung..??!


Ich hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Es wurden nicht generell alle Bücher ersetzt. Aber, wenn irgendein Buch veraltet war (z.B aufgrund der Informationen die es hergibt, wenn es dazu neue Erkentnisse gibt und das was im alten Buch steht somit falsch ist) dann wurde die komplette Reihe des Buches ersetzt. Z.B wenn sich etwas grundlegend im Erdkundebuch der 8. Klasse geändert hat, dann wurden die i.d.R so schnell es ging komplett ersetzt. Dann gab es da noch die Regel "bei zu starker beschädigung, werden die Bücher ersetzt". Aber ansonsten wurden die Bücher auch generell Regelmäßig ausgetauscht. Ich hab nie ein Buch gesehen, das älter als 6 Jahre war (bei uns gab es in den Büchern immer die Stempel, da konnte man sehen wann sie gekauft wurden)

Zitat:
du hast den regeln zugestimmt ... hast du der änderung widersprochen? nein? .. gut dann ist ja alles korrekt


Komplett falsch. Nur weil ich etwas unterschreibe, ist das noch nicht gültig. Verstößt ein Vertrag gegen ein Gesetz und ich hab den unterschrieben, dann ist das egal. Das Gesetz steht in dem Fall höher als der Vertrag.

Was Änderungen angeht: Nicht ich muss hingehen und sagen "ich widerspreche", die Schule muss mich über die Änderung unterrichten und meine Zustimmung einholen. Man kann nicht einfach einen Vertrag ändern, wie man lustig ist. Ich kritzel ja auch nicht in meinem Telefonvertrag rum und sag dann "hier, ich hab mal unseren Vertrag geändert, ich zahl jetzt einfach nur noch 3€ im Monat statt 30€".


Zitat:
Abgesehen davon wurden bei uns (Hessen) die Abiklausuren von unseren jeweiligen Fachlehrern korrigiert und es gab danach nur einen weiteren Korrektor


Das war bei uns anders. Als ich meinen Schulabschluss gemacht habe, war da immer der Lehrer der uns in dem Fach unterrichtet hat, irgendein Direktor von einer anderen Schule und eine direkt vom Schulamt. Allerdings hatte auch keiner vor einem das Leben schwer zu machen - im Gegenteil, die haben bei der Prüfung noch etwas geholfen.
Genauso war es als ich meine Ausbildung gemacht habe, da war der Lehrer, irgendjemand (ich weiss gar nicht mehr obs einer von der IHK war) und ein "unabhängiger" Prüfer (ich hatte ja das Glück, es war die Bezirksmanagerin von dem Rewe bei dem ich gelernt habe :D)

Übrigens finde ich es erschreckend wie oft Man@Mail seine Lehrer angezeigt hat. Der schreibt ja fast in jedem 2. Beitrag "ich hab meine Lehrer angezeigt".... wie glaubwürdig das wohl ist?!

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141853 - 13.12.2010, 13:35:14
Gangsta Hamster 91
Hmm..​.​

Registriert: 06.05.2006
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Ort: Berlin

Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen, so wie z.B. zwei in unserer Schule die ständig Schüler von der Treppe holen das man da nicht sitzen darf (es sind noch 2 Meter Platz daneben frei zu vorbeilaufen).

Dann gibts natürlich auch Lehrer die die Schüler nicht hassen und sich nicht den komplett falschen Beruf ausgesucht haben. Die setzen sich dann mit an den Tisch (z.B: in Pausen) und fragen ob man ein Spiel aufm Smartphone hat das man zu zweit spielen kann.

Das hat hier alles nix mit Schulordnung usw zu tun sondern nur wie normal oder gestört die einzelnen Lehrkörper sind.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141855 - 13.12.2010, 13:36:20
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Da ich das ganze auch in einem Rechtsforum gefragt habe, habe ich nun ein paar interessante Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW von den Usern da bekommen, die ich einfach mal zitiere:

Zitat:
Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

und
Zitat:
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht


Quelle: §53, 2g

Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob eine "konkrete Störung des Unterrichts" gegeben ist, wenn ich in der Pause mal eben nen Wörtchen google oder eine SMS schreibe.

michael61s (recht.de):
Zitat:
Damit ist die Aufnahme des Handyverbotes in die Schulordnung nur ein pädagogisches Mittel, und hat rechtlich keinen Bestand, da den Lehrkräften zur Durchsetzung die rechtlichen Mittel fehlen.




Antwort auf: Gangsta Hamster 91

Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.

Dann gibts natürlich auch Lehrer die die Schüler nicht hassen und sich nicht den komplett falschen Beruf ausgesucht haben. Die setzen sich dann mit an den Tisch (z.B: in Pausen) und fragen ob man ein Spiel aufm Smartphone hat das man zu zweit spielen kann.


Oder es geht darum, zu zeigen, wer man ist. - Aber darum geht es mir ja gar nicht, sondern nur darum, wie es rechtlich aussieht. Wobei ich die Lehrer, die du als zweites aufführst, auch kenne! :-)
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Gangsta Hamster 91] - #2141879 - 13.12.2010, 14:28:20
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.


Genau!

Es geht darum, dass eine Schulstunde einen Haufen Kohle kostet. Es geht auch darum, dass die Lehrer kein Bock haben sich 2.000x am Tag zu wiederholen, nur weil ein kleiner dummer Junge mit seinem Handy im Unterricht rumspielt.

Hey, ich bin ja für eine drastischere Methode als Handys wegnehmen: Den Unterricht wegnehmen. Den Schüler der es nicht lernt, einfach permanent vom Unterricht ausschließen und statt dessen eine 6 zu erteilen - mal sehen wie sich das bei der Jobsuche macht! Zusätzlich würd ich noch einen Eintrag in das Zeugnis setzen lassen, sowas wie "Störte permanent den Unterricht, durch sein Handy. Außerdem war er nicht bereit, Regeln einzusehen und einzuhalten". Damit wirst Du niemals im Leben irgendwo ne Ausbildung geschweige denn einen Job bekommen. Nichtmal der hirnloseste Arbeitgeber würde Dir noch einen Job geben.

Das wäre ja mein Vorschlag. Der wäre sicher deutlich effektiver.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141883 - 13.12.2010, 14:34:03
i have no mentor
Forumuser

Registriert: 11.09.2010
Beiträge: 33
Ort: Deutschland, Brandenburg, Stra...
Das ist ja schon eine nette Idee.
Aber die Lehrer greifen heutzutage nicht mehr durch.
Die Schüler werden immer schlimmer. Manchmal merkt man auch, dass die Lehrer richtig Angst haben.
z.B.: im Winter, die Lehrer haben Hofaufsicht und die Schüler werfen mit steinharten Schneebällen, die Lehrer sagen nichts, weil sie Angst haben, selbst einen abzubekommen.
Genauso haben wir eine in unsere Klasse die beleidigt und schreit die Lehrer an.
Was machen die Lehrer? Die kriechen der sozusagen noch in den Arsch.
Und wenn du dich einmal mit deiner Banknachbarin unterhälst wird man gleich angeblufft.
Ungerechtigkeit und das heutige Verhalten. Schule bringt nichts mehr.
Man kann garnicht richtig lernen.. :-|
_________________________
Niveau liegt im Kopf des Denkers.
& nicht in der Cremetube eines Modepüppchens. :-]

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: i have no mentor] - #2141888 - 13.12.2010, 14:43:26
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.

Klassenlehrer hat Eiskalt gesagt "Handy klingelt im Unterricht, 24 Stunden weg. Kopfhörer im Ohr, 24 stunden weg.
:x
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2141890 - 13.12.2010, 14:46:58
i have no mentor
Forumuser

Registriert: 11.09.2010
Beiträge: 33
Ort: Deutschland, Brandenburg, Stra...
Antwort auf: Vicktori
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.

Klassenlehrer hat Eiskalt gesagt "Handy klingelt im Unterricht, 24 Stunden weg. Kopfhörer im Ohr, 24 stunden weg.
:x


Das ist ja garnichts :-D
Wenn unsere Lehrer schlechte Laune haben,
dann müssen die Eltern extra in die Schule um die Sachen zu holen. :((
_________________________
Niveau liegt im Kopf des Denkers.
& nicht in der Cremetube eines Modepüppchens. :-]

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141901 - 13.12.2010, 14:59:32
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.


Genau!

Hey, ich bin ja für eine drastischere Methode als Handys wegnehmen: Den Unterricht wegnehmen. Den Schüler der es nicht lernt, einfach permanent vom Unterricht ausschließen und statt dessen eine 6 zu erteilen - mal sehen wie sich das bei der Jobsuche macht!


Es ist vielleicht nicht genau in meinem Beitrag hervorgegangen, aber mir geht es um das allgemeine Verbot derartiger Geräte in der Schule. - also in den Pausen, Freistunden etc.
Dass es im Unterricht verboten ist und auch bleiben soll, sehe ich genauso. Aber ich und die Gesetze sehen es so, dass Handys nur bei Störung des Unterrichts und nur für diesen einen Schultag einbehalten werden dürfen. - Keine Sekunde länger. Und dies laut den Gesetzen in NRW. In Niedersachsen ist von Einbehalten von Gegenständen keinerlei Rede, wodurch ein Richter im Endeffekt nicht anders entscheiden würde, als das SchulG in NRW: Also maximal dieser eine Schultag.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2141923 - 13.12.2010, 15:41:50
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.


Und genau hier würd ich gepflegt die Backen halten, wenn mir das Handy abgenommen wird. Denn machst Du da noch groß Stress wird er sicher auch Deinen Chef anrufen. Denn der bezahlt Dich auch für die Schulzeit, das ist in der Ausbildung nichts anderes als Arbeit. Und für Fehlverhalten in der Berufsschule kann Dir Dein Chef durchaus auch ne Abmahnung schreiben. Besonders toll wirds in der Probezeit - da kann er Dich auch einfach rausschmeißen. Du wärst innerhalb von wenigen Tagen durch einen neuen Auszubildenen ersetzt.

Zitat:
Es ist vielleicht nicht genau in meinem Beitrag hervorgegangen, aber mir geht es um das allgemeine Verbot derartiger Geräte in der Schule. - also in den Pausen, Freistunden etc.


Ich hab Dich schon verstanden. Ich bezog mich eher auf die schwachsinnige Aussage des Hamsters.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141924 - 13.12.2010, 15:45:02
Truthähnchen
Nicht registriert


DIe Lehrer sind berechtigt unterricht fremdes bis zum Ende der Stunde (Ende des Unterrichtes) einzubehalten. Dabei spielt es keine Rolle ob der Schüler volljährig oder minderjährig ist. Anerfalls wäre es Diebstahl bzw Vorenthaltung von Eigentum.

Solltest du dein Gerät nicht abgeben wollen, kannst du auch alternativ die Klasse verlassen ;)


Bearbeitet von Truthähnchen (13.12.2010, 15:45:45)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141930 - 13.12.2010, 15:52:35
Mann @ Mail
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first
[quote]

Übrigens finde ich es erschreckend wie oft Man@Mail seine Lehrer angezeigt hat. Der schreibt ja fast in jedem 2. Beitrag "ich hab meine Lehrer angezeigt".... wie glaubwürdig das wohl ist?!


Ach wie Witzig wir doch heute wieder sind :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141935 - 13.12.2010, 16:03:35
Mann @ Mail
Nicht registriert


Entschuldige Bearbeitungszeit war Vorbei! :)


LiebeS Gismo dings, ich habe dies einmal Beschrieben, vor deiner Aussage, da ich SO OFT meine Lehrer Angeblich Angezeigt habe, hab ich dies EINMAL Geschrieben.
Auch danach nicht wiederholt.
Aber wenn du spaß dran hast, lies dir meinen Beitrag halt noch 5x durch, dann hast du schon das gefühl das ich dies oft erwähne :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141953 - 13.12.2010, 16:27:06
Silverstorm93
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Registriert: 11.09.2007
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Huhu,

@ TE

Die Lehrer dürfen nichtmal minderjährigen ihr Handy einfach abnehmen, dass einzige was sie wirklich dürfen ist das Handy zu fordern wenn es stört, gibst du es aber nicht freiwillig ab, darf der Lehrer es dir auch nicht aus der Tasche, Hand, Federmappe etc. nehmen. Das einzige was ein Lehrer wirklich tun kann ist, dich aus dem Unterricht zu schmeißen bzw dich zur Schulleitung oder aber auch eine Nachricht an die Eltern schicken usw usw.

Ich habe sowas schon oft mitgemacht und bin mir zu 100% sicher, dass Lehrer das auf keinen Fall einfach so dürfen. Nichtmal dann, wenn du mitten im Unterricht telefonieren würdest. :-)


Liebe Grüße.
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Uns fällt auf, was nicht funktioniert. Was funktioniert, fällt uns nicht auf.

- Douglas Adams -

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Silverstorm93] - #2141974 - 13.12.2010, 17:13:23
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Hallo :)

viele haben gesagt, dass die Lehrer einem das Handy nicht abnehmen dürfen, könnt ihr eure Aussagen irgendwie stützen?

Wir haben an unserer Schule das selbe Problem. Dort gilt auch ein striktes Handyverbot. Über Verwandte habe ich mal erfahren, dass dir das Handy abgenommen werden darf, aber es nach der letzten Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt werden muss.


Wäre eben toll, wenn hier mal Paragraphen o. ä. genannt werden würde.

_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141992 - 13.12.2010, 17:34:07
vW2

Registriert: 12.05.2004
Beiträge: 6.610
Antwort auf: TobiasHH14
Antwort auf: illuu

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

wenn dadurch punkte unterdrückt werden, ab zur schulleitung, wenn da auch nichts unternommen wird, ab zur schulbehörde ;)
und in der abschlussprüfung hat man 3 fremde prüfer, also da kann der lehrer/die lehrerin nicht schummeln ;)


Dann beweis mal, dass der Lehrer die in der mündlichen Leistung, die in einigen Bundesländern überwiegt, Punkte unterdrückt hat^^

Bei einigen Lehrern hatten wir es schon, dass die mal zu einer Mitschülerin meinten, sie solle mal schnell den Begriff übers iphone googlen, weil sie das selber gerade nicht wussten. Also bei uns ist man da nicht so streng. Aber manche Schulen & Lehrer leben halt noch hinterm Mond ;)


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2142105 - 13.12.2010, 20:48:17
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
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Antwort auf: DW2005
Hallo :)

viele haben gesagt, dass die Lehrer einem das Handy nicht abnehmen dürfen, könnt ihr eure Aussagen irgendwie stützen?

Wir haben an unserer Schule das selbe Problem. Dort gilt auch ein striktes Handyverbot. Über Verwandte habe ich mal erfahren, dass dir das Handy abgenommen werden darf, aber es nach der letzten Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt werden muss.


Wäre eben toll, wenn hier mal Paragraphen o. ä. genannt werden würde.



Hättest du den Thread von Anfang an gelesen, wäre dir folgender Beitrag von mir nicht entgangen, in welchem ich genau das getan habe, was du gerade forderst. Nämlich die Aussagen mit Paragraphen belegt, ich zitiere ihn einfach nochmal...


Antwort auf: Watermelon
Da ich das ganze auch in einem Rechtsforum gefragt habe, habe ich nun ein paar interessante Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW von den Usern da bekommen, die ich einfach mal zitiere:

Zitat:
Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

und
Zitat:
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht


Quelle: §53, 2g

Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob eine "konkrete Störung des Unterrichts" gegeben ist, wenn ich in der Pause mal eben nen Wörtchen google oder eine SMS schreibe.

michael61s (recht.de):
Zitat:
Damit ist die Aufnahme des Handyverbotes in die Schulordnung nur ein pädagogisches Mittel, und hat rechtlich keinen Bestand, da den Lehrkräften zur Durchsetzung die rechtlichen Mittel fehlen.




Dies gilt für NRW. In Niedersachsen ist laut Gesetz als Ordnungsmaßnahme generell kein Einbehalten von Gegenständen vorgesehen sondern nur:

Zitat:
(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
Überweisung in eine Parallelklasse,
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Androhung der Verweisung von allen Schulen,
Verweisung von allen Schulen.


Quelle hierfür: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg42.htm
Wichtig bleibt aber weiterhin der Zusatz "eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein", was beim Nutzen der Geräte in Pausen nicht zutrifft.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142524 - 14.12.2010, 21:12:29
Kipo14
Dageg​en.​

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Warum hast du die Schulordnung denn unterschrieben wenn du eigentlich dagegen bist? X-)
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Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Kipo14] - #2142708 - 15.12.2010, 13:41:53
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

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Ort: Hannover
Antwort auf: Kipo14
Warum hast du die Schulordnung denn unterschrieben wenn du eigentlich dagegen bist? X-)


Weil schulpflichtige Schüler gar keine andere Möglichkeit haben, als die Schulordnung zu unterschreiben. Zudem habe ich diesen Punkt nicht unterschrieben, da er nachträglich eingefügt wurde. - Eine neue Unterschrift wurde dort nicht gefordert.

Im Prinzip geht es aber darum, dass dieser Punkt in der Schulordnung gegen Gesetze verstößt und somit sowieso ungültig ist.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142780 - 15.12.2010, 15:48:14
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Danke Watermelon für die ausfürliche Beantwortung. :-)


Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?
Darf die Schulordnung (= Hausordnung) das Schulgesetzt weiter eingrenzen? Im Grunde wird ja gesagt, dass nur das öffentliche Mitführen von elektronischen Geräten verboten ist.
Ich persönlich versteh das nicht. Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.

Wäre toll, wenn ihr eine Antwort auf die von mir oben gestellten Fragen hättet.



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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2142794 - 15.12.2010, 16:19:01
Truthähnchen
Nicht registriert


Die Schulordnung darf das Schulgesetz weiter eingrenzen, aber nicht gegen geltende Gesetze (GG, JuschG, SchulGesetz etc.) verstoßen.
Das gleiche gilt für Lockerungen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142814 - 15.12.2010, 16:53:10
Der Graf1987
Nicht registriert


Hey,

Zitat:
Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?


Das Schulgesetz ist der Schulordnung überstellt, jedoch kann die Schulordnung das Schulgesetz ergänzen. Ist zum Beispiel im Gesetz die rede vom Verbot von einzelnen Geräten im Unterricht, kann die Schulordnung ergänzend dazu Handys oder ähnliches im Unterricht verbieten. Das Gesetz ist maßgebend, aber die Schulordnung bestimmt näheres zu den Pflichten und Rechten der Schüler.

Zitat:
Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.



Zwischen dem, was man selber sieht, und dem, was Tatsache ist, liegen manchmal Welten. Und ich denke auch, dass es immer schlimmer an den Schulen wird, was Aufmerksamkeit, Mitarbeit und sämtliche andere Grundregeln anbelangt.

Und eins muss ich hier wirklich mal loswerden. Ihr pocht so sehr auf eure Rechte als Schüler und Volljährigkeit, aber es werden die Pflichten und die möglichen Strafen vergessen. Gismo hat es zwar etwas seltsam formuliert, aber es ist nunmal so, dass die Lehrer die für euch harmlosesten Strafen einsetzen.

Ich frage mich, ob es für einen Schüler schlimmer ist, ohne Handy zu sein oder ob die anderen Strafen besser sind.

Antwort auf: D.A.S. Rechtsportal

Von zart ...
Bevor man dich aber ins Gefängnis steckt, wird man dich erst versuchen, mit so genannten Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Schulgesetze gefügig zu machen.

Dabei stehen als Erziehungsmittel deinem Lehrer oder Klassenlehrer, als pädagogische Maßnahmen nach dem Schulgesetz, zum Beispiel

* die mündliche Ermahnungen
* das Nachsitzen
* Briefe an die Eltern
* der Ausschluss vom Unterricht

zur Verfügung.

... bis hart
Treffen dich von der Klassenkonferenz verhängte Ordnungsmaßnahmen, wird es ernst.

In Niedersachsen konfrontiert man dich dann womöglich mit der

* Überweisung in eine Parallelklasse
* Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform
* das Nachsitzen
* Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Verweisung vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Androhung der Verweisung von allen Schulen und Verweisung von allen Schulen.


Die Lehrer ziehen sozusagen ersteinmal harmlose Maßnahmen durch, bevor sie zu ernsten Mittel greifen. Ihr habt die Chance, vergleichsweise harm- und schadlos durchzukommen, wenn ihr mit dem Handy im Unterricht stört. Stellt euch mal vor, was passiert, wenn ihr euren Lehrern mit Gesetzen kommen wollt. Ich denke, die wissen schon, was sie dürfen und was nicht. Und wenn ihr dann auf einmal mit so etwas ankommt, müsst ihr auch mit anderen Strafen leben.

Und jede Schule hat eine Hausordnung (nochmal etwas anderes), wobei hier die Möglichkeit besteht, Handys komplett im Schulgelände zu verbieten (öffentlich tragen usw.). Es ist zwar eine drastische Regel, aber an einigen Schulen so verlangt. Und da mit einen Handyverbot keine Gesetze verletzt werden, ist das sogar vollkommen legitim. Ganz genau heißt es:

Zitat:
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.


Und ich glaube, dass es kein Gesetz gibt, welches Besagt, dass man ein Recht auf die Handynutzung hat. Es gibt für jede Handyfunktion eine Alternative, welche die Schule zur Verfügung stellen kann bei Notfällen. Und sofern es kein Notfall ist, schränkt das Handyverbot keine Grundrechte ein.

Ich will einfach damit sagen, dass SMS wie "Was machst du heute abend?" usw. auch bis nach dem Unterricht warten können.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2142839 - 15.12.2010, 17:20:16
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
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Antwort auf: Der Graf1987

a) Und jede Schule hat eine Hausordnung (nochmal etwas anderes), wobei hier die Möglichkeit besteht, Handys komplett im Schulgelände zu verbieten (öffentlich tragen usw.). Es ist zwar eine drastische Regel, aber an einigen Schulen so verlangt. Und da mit einen Handyverbot keine Gesetze verletzt werden, ist das sogar vollkommen legitim. Ganz genau heißt es:

Zitat:
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.


b) Ich will einfach damit sagen, dass SMS wie "Was machst du heute abend?" usw. auch bis nach dem Unterricht warten können.


a) Sie haben eine Hausordnung, welche es in meinem Fall ja verbietet, das Handy sichtbar und offen - egal ob in den Pausen, den Freistunden oder im Unterricht zu tragen und damit droht, dass das Handy für bis zu 1 Woche eingesammelt wird. Und genau DAS ist gegen geltende Gesetze, denn Gegenstände dürfen auf Grund eines Verstoßes gegen eine Hausordnung nicht eingesammelt werden. Dem Eigentümer des Hauses steht nur zu,
1) zu bitten, das Gerät einzupacken
2) des Hauses zu verweisen
wobei bei Punkt 2) wieder der Fall ist, dass die Schule staatlich ist und das SchulG in Niedersachsen es nicht vorsieht, Geräte einzusammeln. - Wären wir jetzt in NRW, so dürfen Geräte für max. einen Tag eingesammelt werden und NICHT für eine Woche!

b) Ich bestreite nicht, dass Maßnahmen für die Nutzung von Handys während des Unterrichts okay sind. Mir geht es darum, dass ich auch in Pausen / Freistunden mein Handy nicht nutzen darf. Somit kann ich auch bis nach dem Unterricht warten und darf noch immer mein Handy laut Schulordnung nicht nutzen!
Dass man sein Handy während des Unterrichts in der Tasche lässt, ist doch normal. Es geht um die Zeit zwischen dem Unterricht!



Bearbeitet von Watermelon (15.12.2010, 17:21:41)
Bearbeitungsgrund: RSfix: "tag" in "Tag" verändert.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142944 - 15.12.2010, 21:26:35
Der Graf1987
Nicht registriert


Es ist bei so einen Thema ein regelrechtes Schattenboxen, da es zum einen nur wenige wirklich brauchbare Gesetzesvorlagen im Internet gibt und dann noch, dass in jeden Bundesland es etwas anders gehandhabt zu werden scheint.

Ich kann nur einmal kurz im Raum werfen, was ich eben noch entdeckt habe.

Antwort auf: Schulgesetz Baden-Württenberg

- Mitbringen eines Handys kann nicht verboten werden (Erreichbarkeit vor und nach der Schule, Schulweg ...)
- Im Unterricht muss das Handy ausgeschaltet bleiben
- Einschränkungen der Handynutzung in Pausen sind durch die Schulordnung möglich
- Bei Zuwiderhandlung (d. h. wenn das Handy schulordnungswidrig gebraucht wird) kann das Handy auch eingezogen werden => Aushändigung zeitnah an Schüler/innen oder Eltern
- Mitnahme von Handys in Prüfungen gilt als Täuschungsversuch


Quelle

Zwangsläufig landen wir bei der nächsten Frage. Was ist zeitnah?
Zeitnah bedeutet für das Gesetz, dass es in einer Relation zum Vergehen stehen muss und das keine weitere Zuwiderhandlung stattfinden kann.

Jetzt kommen wir zur entscheidenden Frage:
Warum darf ein Handy abgenommen werden?

Handys (zumindest die Mehrzahl davon) enthalten Aufnahmemöglichkeiten in Ton und Bild. Dadurch, dass die auch immer kleiner werden, ist so etwas schwer zu entdecken.

Hier wird die damit auftretende Problematik erlärt. Folgende Verstöße können mit einen Handy begangen werden, ohne zu telefonieren und SMS zu schreiben.
Ich füge die hier einmal bei, zusammen mit der Erklärung und der Auswirkung, welche entstehen können.

Heimliche Bildaufnahmen
Zitat:
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufnahmen mit der Absicht erstellt werden, sie später der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Erfährt der Betroffene von der heimlichen Aufnahme, kann er hiergegen zivilrechtlich vorgehen.


Warnung! Spoiler! (Veröffentlichung (Zu groß, daher im Spoiler)
Veröffentlichen der Fotos oder Filme
Dagegen liegt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) erst vor, wenn eine Aufnahme ohne Einwilligung des Betroffenen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Ein Verbreiten ist zum Beispiel anzunehmen, wenn von den mit dem Fotohandy erstellten digitalen Bildern Papierabzüge angefertigt und diese anschließend dritten Personen zur Verfügung gestellt werden. Ein Verbreiten setzt also stets die Weitergabe in körperlicher Form voraus, sodass insbesondere der elektronische Versand nicht das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt. Hier kann allerdings ein öffentliches Zurschaustellen vorliegen. Ein öffentliches Zurschaustellen ist zum Beispiel zu bejahen, wenn die digitalen Bilder auf einer Homepage frei zugänglich zum Abruf bereitgestellt würden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein bloßes "Herumzeigen" heimlich gemachter Personenfotos im nicht-öffentlichen Bereich keinen Verstoß gegen § 22 KunstUrhG darstellt. Eine Abgrenzung des öffentlichen vom nicht-öffentlichen Bereich - etwa wenn heimlich mit dem Handy erstellte Personenfotos per MMS an Mitschüler weitergeschickt werden -, hat dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz zu erfolgen, das heißt es kommt darauf an, ob der Empfänger eines Bildes mit dem Ersteller persönlich verbunden ist. Eine persönliche Verbundenheit ist bei Verwandten und engen Freunden gegeben und wird wohl auch für die Mitglieder einer einzelnen Schulklasse zu bejahen sein. Die Einzelheiten sind insoweit aber in der Rechtsprechung nicht geklärt beziehungsweise umstritten. Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild löst insbesondere zivilrechtliche Rechtsfolgen aus (vor allem einen Unterlassungsanspruch). Liegt eine vorsätzliche Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, kann dies sogar zu einer Strafbarkeit nach § 33 KunstUrhG führen.



Heimliche Tonaufnahmen


Antwort auf: Persönlichkeitsrechtsverletzung und Straftat
Wesentlicher klarer ist die Rechtslage, wenn mittels digitaler Aufzeichnungsgeräte heimlich das im Unterricht gesprochene Wort einer Lehrkraft aufgezeichnet oder die Aufzeichnung anderen Personen zur Verfügung gestellt wird. Denn nach § 201 StGB ist es strafbar das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder die Aufnahme gebraucht (zum Beispiel vorgespielt) beziehungsweise Dritten zugänglich zu machen (zum Beispiel Überlassen des Tonträgers). Das Gesetz sieht dabei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Eine Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis, der etwa aufgrund der sachlicher Beziehungen miteinander verbunden ist, gerichtet ist. Damit erfolgt wohl auch der Vortrag einer Lehrkraft vor der Schulklasse in der Nichtöffentlichkeit, zumal § 201 StGB gerade keine Vertraulichkeit voraussetzt. Rechtsprechung zu dem speziellen Fall der heimlichen Tonaufnahme im Unterricht gibt es aber - soweit ersichtlich - bislang nicht. Im Übrigen scheidet eine Strafbarkeit nach § 201 StGB aus, wenn der Täter befugt eine Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes erstellt. Eine Befugnis ist insbesondere zu bejahen, wenn der Betroffene (auch stillschweigend) einwilligt oder Rechtfertigungsgründe, wie Notwehr, vorliegen. Schließlich können sich insoweit noch komplizierte Abwägungsfragen im Einzelfall ergeben, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Im Übrigen ist zu beachten, dass auch das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt und zum anderen Personen erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig sind.


Anders gesagt, man versucht Gesetzesverstöße vorbeugend zu verhindern. Vor allem bei den unter 14-jährigen ist also ein Handyverbot vollkommen okay, da diese ansonsten gar nicht belangt werden können. Und darüber hinaus, sprich ab 14 aufsteigend, macht es Sinn, Handys auch in den Pausen zu verbieten, zum einen zur Gleichberechtigung, und zum anderen zum Schutz der Schüler. Denn Unwissenheit schütz nicht vor Strafe und ich denke mit 15 oder (in diesem Fall hier) mit 18 braucht man keinen Prozess am Hals.
Voraussetzung ist, dass die Hausordnung ein Handyverbot vorschreibt.

Warnung! Spoiler! (Inhalt der Hausordnung)

In der Hausordnung sollten zum einen Vorgaben gemacht werden, ob und in welchem Umfang Handys und digitale Abspiel- und Aufzeichnungsgeräte in die Schule mitgebracht sowie dort verwendet werden dürfen. Hier sehen die meisten heute an Schulen existierenden Hausordnungen für Handys vor, dass diese zumindest im Unterricht vollständig ausgeschaltet zu sein haben (Stummschalten reicht also nicht). Dies ist rechtlich unproblematisch. Es gibt aber auch Schulen, deren Hausordnungen generell verlangen, dass solche Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben (was rechtlich wohl ebenfalls noch zulässig ist). Ob im Übrigen schon das bloße Mitbringen solcher Geräte (im ausgeschalteten Zustand) untersagt werden kann, erscheint fraglich.

Weiterhin empfiehlt sich die Festlegung, welche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen. Dabei muss beachtet werden, dass zunächst Erziehungsmaßnahmen (auch pädagogische Maßnahmen oder erzieherische Einwirkungen genannt) in Betracht zu ziehen sind. Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW). Zu den Erziehungsmaßnahmen gehört die Ermahnung, aber auch die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht stören ( § 53 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz NRW). In der Hausordnung kann also problemlos vorgesehen werden, dass etwa ein Handy der betreffenden Schülerin oder dem Schüler durch eine Lehrkraft wegzunehmen ist, wenn es entgegen den Regelungen der Hausordnung verwendet wird.


Warnung! Spoiler! (Längerfristiges Einziehen von Geräten problematisch)

Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.


Einfach gesagt: Es ist möglich nach der Gesetzeslage ein Handy einzuziehen, egal ob es in der Pause oder im Unterricht zu sehen ist, wenn es in der Schulordnung verboten ist. Die Dauer ist variabel und muss im Verhältnis zum Vergehen stehen. Wobei hier wieder ein Problem auftritt. Jeder findet etwas anderes als verhältnismäßig passend.

Ich fasse ganz kurz zusammen:
Handy wegnehmen im Unterricht- grundsätzlich ja, wenn dadurch Betrug bei Test´s oder Störungen im Unterricht stattfindet
Handy wegnehmen in Pausen - ja, wenn die Hausordnung ein Handyverbot vorsieht
Dauer der Einbehaltung des Handys richtet sich nach dem Verhältnis des Verstoßes oder, wenn in der Hausordnung eine Dauer angegeben ist, nach der vorgegebenen Zeit.

Nachposter: Ja sind sie, wie ich hier jetzt erklärt habe.


Bearbeitet von Der Graf1987 (15.12.2010, 21:29:20)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142945 - 15.12.2010, 21:27:01
DW2005
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Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Gut, die Schulordnung darf also Regeln ergänzen. Jetzt wird gesagt, dass das offene Tragen von elektronischen Geräten verboten ist. Auch während Freistunden und Pausen.
Sind die Lehrer dann dazu berechtigt (nicht nur befugt) diese einzusammeln?

Liebe Grüße
_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2143449 - 16.12.2010, 19:21:00
Caramelbonbon
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Hey,

ich finde Der Graf1987 hat bereits gut dargestellt und erläutert, warum es legitim ist, wenn Lehrer das Handy von Schülern einfordern, wenn du dich damit nun immer noch nicht zufrieden geben kannst, Watermelon, dann solltest dich einfach an Leute vom Fach (Juristen) wenden, die dir da vielleicht noch besser Auskunft geben können, als es uns möglich ist.

Des Weiteren ist mir immer noch nicht klar, was daran so schlimm ist, sein Handy in den Pausen nicht zu benutzen und zur Verfügung zu haben, du hast das Internetargument angebracht, aber verfügt eure Schule über keinen Computerraum und du wirst wohl kaum für all deine Hausaufgaben Internet benötigen und falls es euch nicht möglich ist, von der Schule aus ins Internet zu gehen, kannst du diese Aufgaben immer noch Zuhause erledigen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2143489 - 16.12.2010, 20:07:17
DW2005
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Antwort auf: Caramelbonbon


[...]


Des Weiteren ist mir immer noch nicht klar, was daran so schlimm ist, sein Handy in den Pausen nicht zu benutzen und zur Verfügung zu haben, du hast das Internetargument angebracht, aber verfügt eure Schule über keinen Computerraum und du wirst wohl kaum für all deine Hausaufgaben Internet benötigen und falls es euch nicht möglich ist, von der Schule aus ins Internet zu gehen, kannst du diese Aufgaben immer noch Zuhause erledigen.


Hey, viele gucken auch mal auf ihr Handy, um die Uhrzeit zu wissen oder man guckt eben nach, ob man einen Anruf oder eine Sms bekommen hat.
Ich finde es ziemlich nervig, das Schulgelände dafür extra verlassen zu müssen - klar, aufwendig ist es nicht, aber eben nervig und meiner Meinung nach sinnlos.

Das Hausafgabenargument kann ich so nur zum Teil nachvollziehen. Um Wörter nachzuschlagen ist es sicherlich sehr praktisch, aber ansonsten kann man - wie bereits erwähnt - den Oberstufenraum aufsuchen und dort seine Aufgaben erledigen.
_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2143505 - 16.12.2010, 20:35:04
Der Graf1987
Nicht registriert


Also ihr könnt mich altmodisch nennen, aber waren Hausaufgaben nicht Aufgaben, die man zu Hause erledigte, damit man das im Unterricht erlernte festugen kann?

Klar kommt es mal vor, dass man die schnell in der Schule macht, aber es ist nicht der eigentliche Sinn.

Und seltsamerweise kamen vor 10 Jahren auch alle ohne Handys aus, wenn sie Hausaufgaben machen sollte oder wenn sie in der Schule waren.

Mann muss sich mal vorstellen, dass es Uhren gibt um die Zeit zu erfahren und das Stundenklingeln ersetzt sogar das im großen und ganzen. Gut es ist irgendwo modern geworden, dass man lieber aufs Handy schaut als auf eine normale Uhr.

Die Grundfrage aber wurde beantwortet. Alles andere, warum man nicht aufs Handy schauen darf usw. erklärt sich aus meinen vorigen Beitrag.

Zitat:
Hier sehen die meisten heute an Schulen existierenden Hausordnungen für Handys vor, dass diese zumindest im Unterricht vollständig ausgeschaltet zu sein haben (Stummschalten reicht also nicht). Dies ist rechtlich unproblematisch. Es gibt aber auch Schulen, deren Hausordnungen generell verlangen, dass solche Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben (was rechtlich wohl ebenfalls noch zulässig ist).

Ich finde eigentlich diese Aussage am bedeutensten. Denn mit einen ausgeschalteten Handy kann man weder SMS lesen und schreiben, noch auf die Uhr schauen oder dergleichen.

Die Schule ist immer noch ein Ort zum vermitteln von Wissen, nicht um SMS zu schreiben und damit auch nicht zum organisieren der Freizeitaktivitäten. Und schon gar nicht, um dort die Hausaufgaben zu machen. Letzteres ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Und ohne Internet kommt man doch auch aus. Oder sehe ich das falsch?

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2143513 - 16.12.2010, 20:45:12
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

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Antwort auf: Caramelbonbon
Hey,

ich finde Der Graf1987 hat bereits gut dargestellt und erläutert, warum es legitim ist, wenn Lehrer das Handy von Schülern einfordern, wenn du dich damit nun immer noch nicht zufrieden geben kannst, Watermelon, dann solltest dich einfach an Leute vom Fach (Juristen) wenden, die dir da vielleicht noch besser Auskunft geben können, als es uns möglich ist.

Des Weiteren ist mir immer noch nicht klar, was daran so schlimm ist, sein Handy in den Pausen nicht zu benutzen und zur Verfügung zu haben, du hast das Internetargument angebracht, aber verfügt eure Schule über keinen Computerraum und du wirst wohl kaum für all deine Hausaufgaben Internet benötigen und falls es euch nicht möglich ist, von der Schule aus ins Internet zu gehen, kannst du diese Aufgaben immer noch Zuhause erledigen.


Wo habe ich gesagt, dass mir die ausführliche Erläuterung von Der Graf1987 nicht ausreicht? Richtig: Nirgends. Denn die leitet meine Kenntnisse wieder in eine ganz andere Richtung.

Zum anderen: Nein, meine Schule verfügt über keine offenen Computerräumen die für diese Zwecke genutzt werden können (Sie sind nur im Fach Informatik und Seminarfach mit entsprechenden Kurslehrern zugänglich).

Und zum letzten von Der Graf1987, wie du sicherlich den Medien entnehmen konntest, werden immer mehr Schulen zu Ganztagsschulen umstrukturiert und bieten somit mehrere Freistunden an, welche für Hausaufgaben genutzt werden sollten. Insbesondere in der Oberstufe kommt es nahezu täglich vor, dass man sinnlose 60 Minuten am Stück frei hat, die man meiner Meinung nach zum online lernen (Unsere schule bietet extra ein Onlineforum an, welches insbesondere in der Oberstufe von einigen Lehrern zum Verteilen von Arbeitsmaterialien genutzt wird) nutzen soll.
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2143524 - 16.12.2010, 21:02:17
Der Graf1987
Nicht registriert


Ich kann ja deine Denkweise verstehen, aber wenn die Schule euch Freistunden gibt in der das Handy verboten ist und zeitgleich aber auch kein Internetzugang zur Verfügung steht, dann spricht doch vieles dafür, dass die Freistunde nicht für Internetbenutzung dient.

Aber Hausaufgaben kann man dann ja trotzdem machen, wenn es denn so zur Verfügung steht. Und ich glaube, dass man auch ohne Internet Hausaufgaben machen kann. Und falls man wirklich ein Handy für Hausaufgaben braucht, oder Internet, dann sollte man es auf zu Hause verschieben, diese Aufgaben zu erledigen.

Nachtrag: Zum lernen würde ich bevorzugt stillere Orte wählen anstatt Räumen, die möglicherweise von Schule zu Verfügung gestellt werden um die Freistunde zu verbringen.

In den Freistunden ist es meist nicht leicht, ohne Ablenkung zu lernen, daher würde ich das trotzdem zu Hause machen


Bearbeitet von Der Graf1987 (16.12.2010, 21:07:06)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2143814 - 17.12.2010, 13:56:29
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Natürlich konnte man früher seine Aufgaben auch ohne Internet machen. Aber
  • 1. werden die Generationen heute mit dem Handy und den damit verbunden Freiheiten und Möglichkeiten groß - und wenn man von klein auf gewöhnt es zu benutzen, fällt es einem "schwer", darauf zu verzichten.
  • 2. sind bereits viele Schulaufgaben daraus ausgelegt, sie mit dem Internet zu nutzen. Grade in der Oberstufe und wie bereits ein weiterer User schrieb, nutzen auch viele Lehrer bzw. die Schulen an sich eine eigene Plattform, um dort die Hausaufgaben hochzuladen.


Und da eben die Möglichkeit besteht, mit den Handys ins Internet zu gehen, sollte man das auch nutzen. Weiterhin finde ich es nicht schlimm, wenn man in der Pause bzw. in einer Freistunde (nicht während des Unterrichts!) eben auf die Uhr guckt oder nachguckt, ob man einen Anruf oder eine Sms bekommen hat.
Dafür hat man das Handy ja (zumindest ist das der Grundgedanke ;-) )

_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2150559 - 29.12.2010, 15:05:23
Investition
Nicht registriert


Hallo.

An meiner Schule ist es bisweilen so geregelt worden, dass die Benutzung von derartigen Geräten (Mobiltelefone, Spielekonsole) nur mit dem Einverständnis der Schulleitung benutzt werden dürfen. (Bei Gefahrensituationen, dringendes Telefonat nach Hause).


Gruß, Investition.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2189644 - 02.03.2011, 22:06:30
ich lebe noch
SGE F​rankf​urt​

Registriert: 11.10.2006
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Ort: niedersachsen
Also wir hatten in der schule mal den Fall. Lehrerin hat einer Schülerin(ü18) handy abgenommen. Und da ist das handy geklaut worden. Ja die Lehrkraft hat eine anzeige bekommen und musste das Handy Bezahlen.
_________________________
"Pyrotechnik Legalisieren! Emotion Respektieren!"

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ich lebe noch] - #2189649 - 02.03.2011, 22:15:22
xXStriker2Xx
Nicht registriert


Bisher war an meiner Schule (Wirtschaftliches Berufsgymnasium) aller Art von Nutzung von Handys oder Handy-ähnlichen Geräten untersagt.
Doch folgendes kam dann mal vor den Schulrat (interne Gruppierung von Lehrern, Schülervertretern und dem Rektoriat) [Meine Angelegenheit]:
Da ich zur Feuerwehr gehöre habe ich einen sogenannten "Piepser" mitzuführen. Zzgl. zu dem Alarm durch den "Piepser" erhalte ich ebenfalls eine SMS mit allen nötigen Informationen zugeschickt. Die Schule musste mir du Nutzung meines Handys zzgl. des Piepers während des laufenden Schulbetriebs erlauben da sie verantwortlich gemacht werden könnten wenn der Fall eintritt, dass ich zu einem Einsatz müsste (Weil halt z.B. viele Leute nötig sind oder nicht direkt erreichbar sind) und ich nur nicht kommen kann weil eine Schulleiterin sagt, dass Handys den Unterricht stören. Eine Nutzung von Handys ist dennoch ohne Ausdrückliche Genehmigung seitens der Schulleitung untersagt. Sollten die Lehrer aber dein Handy beim "abnehmen" beschäden, haben diese auch für den Schaden zu haften. Auch wenn in der Hausordnung steht dass Handys ausgeschaltet sein müssen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2189659 - 02.03.2011, 22:28:01
niceangel123
​hello autumn.

Registriert: 22.08.2007
Beiträge: 5.078
Ich habs ein Schuljahr miterlebt, da hat ein Klassenkamerade von mir in Musik eine Gesangsleistungskontrolle per Tonaufnahme mit dem Handy mitgeschnitten und meine Musiklehrerin hat es herausgefunden - Kann auch sein, dass es in dem Fall ein Sonderfall ist, auf jeden Fall mussten wir ab da alle unsere Handys vor jeder Musikstunde ausgeschaltet auf den Lehrertisch legen und durften es erst nach der Stunde wieder nehmen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: niceangel123] - #2189680 - 02.03.2011, 22:45:58
BundSchuh
Nicht registriert


Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber:

Volljährige Schüler sind nicht mehr schulpflichtig und nehmen deshalb freiwillig an jeder Art von Unterricht teil. Wenn sie dann die Hausordnung unterschreiben, in der steht, dass sie sich verpflichten, ihre Handys im Unterricht auszuschalten, dürfen ihnen diese bei Nichtbefolgung abgenommen werden.
Weiteres regelt das Schulrecht des jeweiligen Landes.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2189710 - 02.03.2011, 23:14:08
Plate2004
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 03.05.2005
Beiträge: 391
Gerade lief doch auf RTL die Sendung "Einspruch".
Dort war ein ähnlicher Fall.
Ein Lehrer hatte einem Schüler das Handy weggenommen, weil der Schüler kurz im Unterricht auf das Handy geschaut hatte. Daraufhin hatte der Lehrer das Handy weggenommen und erst nach 4 Tagen wieder gegeben.

Die Frage war; darf der Lehrer das Handy so lange wegnehmen?
Der Anwalt antwortete so. Wegnehmen ja, aber das Handy sollte sofort nach Unterrichtsende wiedergegeben werden und nicht erst nach 4 Tagen. So wird dem Schüler ja die Freizeit weggenommen.

Es ist auch nicht verboten Handys mit in die Schule zu nehmen. Sie sollten nur nicht in Betrieb sein.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Plate2004] - #2190001 - 03.03.2011, 16:53:33
Skaiy
Nicht registriert


Ich denke mal wenn in den Schulregeln steht das Handy in bzw. auf der Schule verboten sind dürfen sie dir dein Handy einkassieren.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Plate2004] - #2190238 - 03.03.2011, 22:26:59
Plate2004
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 03.05.2005
Beiträge: 391
Ich zitiere mich ja ungern, aber hier nochmal.

Antwort auf: Plate2004

Die Frage war; darf der Lehrer das Handy so lange wegnehmen?
Der Anwalt antwortete so. Wegnehmen ja, aber das Handy sollte sofort nach Unterrichtsende wiedergegeben werden und nicht erst nach 4 Tagen. So wird dem Schüler ja die Freizeit weggenommen.

Es ist auch nicht verboten Handys mit in die Schule zu nehmen. Sie sollten nur nicht in Betrieb sein.



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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Plate2004] - #2193110 - 09.03.2011, 02:09:55
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

bei uns auf der einen Schule durfte man Handys dabei haben und auch in Betrieb haben, auf der 2. Schule jedoch war striktes Handy verbot (warum auch immer...). Sobald man das Handy kurz aus der Tasche nahm und der Lehrer es gesehn hatte hieß es: Herr/Frau (Nachname des Schülers), handy abgeben!

Ein Beispiel:
In der Schule da hat meine Schwester neben mir gesessen in der Klasse (ich ging erst mit 7 Jahren in die schule, also nicht wundern^^) und kurz auf ihr Handy geschaut wie viel uhr es ist und genau in dem Augenblick hat der Lehrer es gesehn und sie sollte es abgeben aber hat sie nicht. Dann kam der Lehrer an unseren tisch und hat es ihr mit gewalt aus der hand gerissen. Dann in der Pause hat sie ein anderes Handy rausgenommen und unsere Mum angerufen und ihr das erzählt und dann hat so ein Lehrer es wieder gesehen und wollte das handy aber sie hat es wieder nich gegeben, dann musste sie ins Büro zum Direktor (Der Direktor und 2. Direktor waren streng und Koleriker), dann hat der Direktor meine sis angebrüllt wenn sie das Handy nicht abgibt darf sie das Büro nichtmehr verlassen (sowas ist verboten und freiheitsberaubung), dann hat meine sis wieder unsere mum angerufen (hat dem Direktor garnicht gepasst) und dann sagte meine mum zum Direktor der soll sofort das andere Handy wieder rausrücken und sie gehen lassen, dann irgendwann hat er ihr das handy zurück gegeben und sie gehen lassen. Am nächsten tag kamen unsere Eltern dann mit in die Schule und gingen zum Direktor um das zu klären und der hat nix besseres zu tun gehabt als meiner sis unterstellungen zu machen, dann wollten meine eltern beweise für die unterstellungen sehen und der direktor histerisch darum gelaufen und so getan als ob er nen "Beweis" sucht obwohl er gelogen hat und dann kam er mit der ausrede: Ich finde es gerade nicht. Dann hat meine Schwester dem Direktor den Vogel gezeigt und der hat sie wieder angebrüllt im bei sein unserer Eltern und wollte das mal wieder dem Jugendamt petzen weil die eh sonst keine hobbys haben... Als wir dann zuhause waren haben meine Eltern gesagt: Was ist das denn für ein A....loch? Die haben ihren Job als Direktor aber extrem verfehlt und seit wann rufen Schulen für jeden kleinen scheiß gleich das Jugendamt an und heulen, sie kennt keine einzige Schule die so krank is. Und dann sagten sie: Wenn alle direktoren so krank sind dann wundert es sie garnicht das welche dann so einen hass bekommen und amok laufen. Jemanden anbrüllen, einsperren und gewalt anwenden ist und kann niemals eine Pädagogische Maßnahme sein, so etwas ist schon geisteskrank.

Ganz ehrlich? Ich würde mir von niemandem das Handy weg nehmen lassen! Und wenn es jemand mit gewalt versucht würde ich wegen Diebstahl und Nötigung anzeige machen o.o


Bearbeitet von Dave20009 (09.03.2011, 02:11:25)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: i have no mentor] - #2193114 - 09.03.2011, 02:20:58
red grün
Nicht registriert


Hey, :-)

Also bei mir in der schule gibt es nur 16-17 jährige...Und ja den wird das handy auch weggenommen, die lehrer dürfen bei uns in der schule das handy nicht anberhalten... :-) naja....aber lautlos! :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193234 - 09.03.2011, 12:14:55
Dunkler Donner
Nicht registriert


Wenn mit einer "Abnahme" des Handys ein eventeller Betrugsversuchsvorwurf unterbunden werden kann, ist es nicht mal sinnlos.
In dem Fall sollten für alle die gleichen Regeln gelten. So kann sich später auch keiner beschweren, dass jemand mit seinem Handy heimlich bei google nachgeschaut hat. Viele Handys könne heute inÄs Internet und FLats sind preislich vertretbar.

Allerdings sollte man es wirklich nur in solchen "Prüfungssituationen" machen. In anderen Situationen, wenn es also als pädagogisches Mittel dienen soll, das kann man machen, wenn kein Schüler einer Klasse 18 ist. (andernfalls ist das wieder mit der Gleichberechtigung etwas fragwürdig - warum darf er und ich nicht?).
Profitieren natürlich die jüngsten einer Klasse von, aber wenn sich das Alter der jeweiligen nun sehr stark unterscheidet (Mindestalter 15, Höchstalter 18 - ist theoretisch möglich), dann sollte man natürlich schon überlegen, ob man bei den Schülern unter 16 dann anders "bestraft".

So oder so sollte das Wegnehmen eines Handys nur vorübergehend sein, also nicht länger als bis zum Stundenende, denn die Pausen sind bekanntlich Zeit zur freien Verfügung und da darf man bekanntlich auch telefonieren.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193279 - 09.03.2011, 14:08:01
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Dunkler Donner

So oder so sollte das Wegnehmen eines Handys nur vorübergehend sein, also nicht länger als bis zum Stundenende, denn die Pausen sind bekanntlich Zeit zur freien Verfügung und da darf man bekanntlich auch telefonieren.


Dabei vergisst du, aus welchem Grund dieses Verbot in vielen Bundesländern eingeführt wurde, nämlich aus der Gefahr heraus, dass am Schulhof via Bluetooth Gewalt- und Pornofilmchen getauscht werden.
Daher herrscht an vielen Schulen ein komplettes Verbot digitaler Speichermedien aller Art.
Über den Sinn mag sich streiten lassen, aber es ist nunmal so.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193294 - 09.03.2011, 14:35:17
Dunkler Donner
Nicht registriert


zweifellos wird mit den Handys auch jede Menge Blödsinn angestellt, allerings ging ich schon von anderen Grundkriterien aus.
Ich habe die von dir angesprochenen Sachen komplett ausser Acht gelassen und bin hauptsächlich auf die Benutzung und den Entzug im Unterricht eingegangen. Rechtlich gesehen ist es egal, was die Schüler in den Pausen mit den Handys anstellen und wenn sie solche Sachen tauschen wollen, machen sie es eben nach der Schule. Fakt ist, dass die Pause halt zur freien Verfügung ist und ein Handy in der Zeit nicht vorenthalten werden darf.
Das es in einigen Bundesländern ein generelles Verbot gibt, ein Handy in die Schule zu nehmen ist mir bekannt, aber auch diese Medaille hat 2 Seiten. Was ist, wenn man nach der Schule nicht gleich nach Hause zu seinem Handy geht oder auf dem Weg nach Hause etwas passiert und man dringend jemanden anrufen muss??

Es hat alles immr zwei Seiten, und um die Freizeit habe ich mich genau aus den Gründen in der obigen Argumentation nicht gekümmert.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193367 - 09.03.2011, 16:13:48
BundSchuh
Nicht registriert


Deshalb schrieb ich im letzten Satz meines letzten Posts auch, dass sich über den Sinn streiten lässt :P
Fakt ist jedoch, dass in einigen Bundesländern das Handy auch und vor allem in der Pause ausgeschaltet bleiben muss.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193444 - 09.03.2011, 17:43:02
SweetKissMichelle

Registriert: 03.02.2008
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Ort: Bad Orb
Bis zur 10. Klasse war's bei uns auch noch so, dass Handys lautlos sein mussten. Kam aber auf den Lehrer an. Manche haben einem das Handy abgenommen und die Eltern durften es dann abholen und andere Lehrer haben einfach gesagt: "Pack das Handy weg". Wenns geklingelt hat musste man einen Kuchen backen^^ Da hatte dann jeder was davon :)
Auf meinen neuen Schule ist es einfach nur locker. Mein Handy liegt immer auf dem Tisch. Letztens haben wir Gruppenarbeit gemacht und meine Gruppe war als erstes fertig. Da kam unser Lehrer und hat gemeint, wir können Pause machen und das erste was einer aus meiner Klasse macht: Holt sein Handy raus und sagt: "Ich geh in Facebook" Ein Freund von mir (18) hat sein Handy rausgeholt und der Lehrer hat es ihm abgenommen. Mein Freund ist dann zum Direktor gegangen und der Lehrer musste ihm das Handy sofort zurückgeben. Letztes hat im Unterricht ein Handy geklingelt, der Typ geht voll gechillt dran und telefoniert 10 Minuten um einen Termin für die nächste Fahrstunde auszumachen^^ Alles was unsere Lehrerin gesagt hat: "Das nächste Mal gehst du bitte raus zum telefonieren" 2 Wochen später hat dann das Handy unserer Lehrerin geklingelt. Die hat auch in aller Ruhe telefoniert^^ Nur bei den Klausuren muss das Handy aus sein. Wenns während der Klausur klingelt wird das als Betrug gesehen. 0 Punkte -.-

Antwort auf: BundSchuh
Fakt ist jedoch, dass in einigen Bundesländern das Handy auch und vor allem in der Pause ausgeschaltet bleiben muss.


Und wer kontrolliert das?! Da hält sich eh niemand dran. Vor allem, weil man in der Pause ja auch nicht immer in der Schule ist. Wenn ich mich ins nächste Cafe setze bekommt das kein Lehrer mit.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: SweetKissMichelle] - #2193460 - 09.03.2011, 17:59:24
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: SweetKissMichelle

Antwort auf: BundSchuh
Fakt ist jedoch, dass in einigen Bundesländern das Handy auch und vor allem in der Pause ausgeschaltet bleiben muss.


Und wer kontrolliert das?! Da hält sich eh niemand dran. Vor allem, weil man in der Pause ja auch nicht immer in der Schule ist. Wenn ich mich ins nächste Cafe setze bekommt das kein Lehrer mit.


Es ist ja völlig irrelevant, ob es jemand kontrolliert oder eben nicht. Wenn man sich den Threadtitel anschaut, merkt man schnell, dass danach gefragt ist, ob Lehrer einem das Handy wegnehmen dürfen, nicht, ob sie dies im Ernstfall auch tun.
(Davon abgesehen bist du, wenn du im Cafe sitzt, auch nicht mehr auf dem Schulgelände, wodurch es eh irrelevant wird, ob du dein Handy an hast oder nicht. In dem Fall würde ich mir mehr Sorgen um meinen Versicherungsschutz machen, der höchstwahrscheinlich nicht mehr gegeben ist.)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193464 - 09.03.2011, 18:07:42
Bushido&Chakuza 2
Nicht registriert


Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2195654 - 13.03.2011, 13:34:53
fvbmanuel92
Nicht registriert


Antwort auf: Bushido&Chakuza 2
Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer


So ist das mit allen dingen. Dein Lehrer darf es dir wegnehmen bis zum Unterrichtsende, muss es aber am gleichen Tag zurück geben. Also sind so Regelungen, wie du kannst dein Handy im Sommer abholen oder so, verboten !

Auch intressant war, die Schule kann dir nicht verbieten ein Handy mitzubringen, wie es in manchen Hausordnungen steht. Da man es eventuell für Notfälle brauch, Das Handy muss aber aus sein.


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2199530 - 19.03.2011, 21:45:54
Bushido&Chakuza 2
Nicht registriert


Antwort auf: fvbmanuel92
Antwort auf: Bushido&Chakuza 2
Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer


So ist das mit allen dingen. Dein Lehrer darf es dir wegnehmen bis zum Unterrichtsende, muss es aber am gleichen Tag zurück geben. Also sind so Regelungen, wie du kannst dein Handy im Sommer abholen oder so, verboten !

Auch intressant war, die Schule kann dir nicht verbieten ein Handy mitzubringen, wie es in manchen Hausordnungen steht. Da man es eventuell für Notfälle brauch, Das Handy muss aber aus sein.




Richtig :-]

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200464 - 21.03.2011, 17:12:50
Skaiy
Nicht registriert


Unsere Rektorin hat heute preisgegeben das, wenn man sich mit sein Handy beschäftigt, die das bis Ende der Woche einkassieren.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200476 - 21.03.2011, 17:25:45
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Heyho,
bei uns behalten sie es auch bis zum ende der Woche. Allerdings ist es erlaubt es einzukassieren, da es den Unterricht stört und die Lehrer dürfen alles unterbinden, was den Unterricht stört. :b
Sollte es einen Notfall geben, weshalb man das Handy anhaben muss, musst du das bei dem Lehrer vor der Stunden "anmelden".

Gruß Paul
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200505 - 21.03.2011, 17:56:05
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Es ist erlaubt das Handy bis zum Schultagende zu behalten aber nicht länger. Also nicht über mehrere Tage. Das kam letztens noch bei RTL (Einspruch). Das wird ja wohl nicht länderabhängig sein sondern einheitlich?!^^


Bearbeitet von Jag (21.03.2011, 19:18:09)
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler korrigiert.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Colamonster] - #2200511 - 21.03.2011, 18:06:36
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.645
Wie von Colamonster schon gesagt - man darf es für eine gewisse Zeit einkassieren, es soll eine erzieherische Maßnahme sein - das heißt jedoch nur wenige Stunden, wenn man die Schule verlässt muss es einem wieder ausgehändigt werden.
Aber ein Lehrer darf es nicht wegnehmen, wenn man es nicht freiwillig hergibt. Er kann dann sicher andere Maßnahmen in die Wege leiten, man ist aber nicht verpflichtet es abzugeben. Und abnehmen darf er es auch nicht - nur auf freiwilliger Basis.

Jag

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Jag] - #2200517 - 21.03.2011, 18:10:28
danny58
Nicht registriert


Antwort auf: Jag
Wie von Colamonster schon gesagt - man darf es für eine gewisse Zeit einkassieren, es soll eine erzieherische Maßnahme sein - das heißt jedoch nur wenige Stunden, wenn man die Schule verlässt muss es einem wieder ausgehändigt werden.
Aber ein Lehrer darf es nicht wegnehmen, wenn man es nicht freiwillig hergibt. Er kann dann sicher andere Maßnahmen in die Wege leiten, man ist aber nicht verpflichtet es abzugeben. Und abnehmen darf er es auch nicht - nur auf freiwilliger Basis.

Jag


Gilt die für alle oder nur für volljährige?

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200570 - 21.03.2011, 19:13:06
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.645
Das gilt für alle, denn wenn die Hausordnung (in dem Fall die Schulordnung) Handys verbietet, dann gilt diese Regel (was man wie ein Gesetz sehen kann) für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.

Jag

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Jag] - #2200879 - 22.03.2011, 09:44:22
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.


Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200883 - 22.03.2011, 09:49:36
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Warnung! Spoiler!
wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.


Mag wohl stimmen. Allerdings werden die Regeln mit dem Aushängen bekannt gegeben. Sollten auf dem Zettel dann stehen:"Beim betreten des Supermarktes, haben sie die Regeln gelesen und sind mit diesen Einverstanden. Bei einem Regelbruch kann eine Hausordnung ausgesprochen werden." So was machst du denn dann? Du bist ja damit einverstanden gewesen, als du den Laden betreten hast. Zu mal gibt es keine Pflicht mit Pfeilen oder anderen Aufdrücken auf die Hausordnung hinzuweisen. Ein normaler A4 Zettel reicht auch.

Paul.
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200888 - 22.03.2011, 10:03:49
Gismo the first
Nicht registriert


Wenn es Regeln sind, die nicht dem Gesetz entsprechen und ich mich deswegen nicht dran halte, was mein gutes Recht ist und man mir dann blöd kommt, dann komm ich noch blöder und ruf beim Ordnungsamt an und dann such ich mir anderen Laden. :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200889 - 22.03.2011, 10:10:01
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Moinsen.
Keine schlechte Denkweise. Deshalb würde kein Laden solch eine Regel aufstellen, da sie sonst viele Kunden verlieren würde. Rechtlich wäre aber alles legitim.

Man hat also gesehen, dass es von den Lehrern meist eine Abschreckungsweise ist. Zu mal würde kein Schüler mit dem Lehrer in der Stunde die ganze Zeit diskutieren ob das Handy wegkommt oder nicht. Meiner Meinung nach ist es richtig was ihr erzählt. Dennoch würde kein Schüler sagen "Ich geb ihm mein Handy nicht, im Knuddelsforum haben mir Leute gesagt, sie dürfen mir nur freiwillig das Handy abnehmen und müssen es mir auch am Schultagsende wiedergeben!", wenn das einer von euch vor der ganzen Klasse sagt, mein Respekt! :-D

Gruß
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200893 - 22.03.2011, 10:25:07
theblackdevil909851
​United States of America

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Ich frage mich hier, ob der Lehrer berechtigt ist die Hausordnung durchzusetzen. Ist das nicht nur der Rektor?
_________________________
Das Lesen ist eine Tugend!

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: theblackdevil909851] - #2200894 - 22.03.2011, 10:27:31
Vicktori
​» Flupp

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Hey,

bei uns auf der Hausordnung steht, dass sowohl das Lehrpersonal und auch der Hausmeister dazu berechtigt sind das durchzusetzen. Der Hausmeister aber nur begrenzt, sprich was das Schulgelände angeht & das rauchen auf diesem oder nicht in der vorgesehenen Zone.

Paul
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201365 - 22.03.2011, 23:11:28
Showmaster
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Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.

Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". %-) Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden. Wäre ja noch schöner, wenn diese Regeln nur einzuhalten sind, wenn man sie akzeptiert.

In Supermärkten ist es anders. Selbst die Polizei darf Taschen und Rucksäcke nur durchsuchen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Die Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind also nicht zulässig, weil der Gesetzgeber es so vorsieht.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201369 - 22.03.2011, 23:16:59
Dissozial
Nicht registriert


Antwort auf: Showmaster

Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden.

Eingezogen kann es gar nicht werden!!!
Es kann aufbewahrt werden, wenn man es freiwillig abgibt.




Man kann das Telefon dann auch jeder Zeit zurück fordern ... Mein Lehrer wollte es mir nicht mehr aushändigen nach dem Unterricht, ich habe ohne Flax die Polzei gerufen und eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht. :-D (Ja ich bin Stolz drauf, ich mag Machtkämpfe ;D)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201373 - 22.03.2011, 23:25:04
257ner
» Sup​port​

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Beiträge: 406
Ort: Deutschland
Zitat:
Eingezogen kann es gar nicht werden!!!
Es kann aufbewahrt werden, wenn man es freiwillig abgibt.




Man kann das Telefon dann auch jeder Zeit zurück fordern ... Mein Lehrer wollte es mir nicht mehr aushändigen nach dem Unterricht, ich habe ohne Flax die Polzei gerufen und eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht. :-D (Ja ich bin Stolz drauf, ich mag Machtkämpfe ;D)


Sorry für die eventuell etwas sinnlose Frage aber womit hast du die Polizei angerufen wenn dein Handy weg war :-D ?

Und was hast du bei der Polizei gesagt ?


Bearbeitet von 257ner (22.03.2011, 23:26:16)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: 257ner] - #2201376 - 22.03.2011, 23:31:50
Dissozial
Nicht registriert


Also .... Ich bin keiner ohne Freunde gewesen und jeder hat ein Handy (es wird ja nicht von 30 Schülern jedes Handy abgenommen) und es sind auch Telefonzellen im Umfeld ... :-D

Na ich hab angerufen und habe gesagt, mein Lehrer hat mein Handy (was ich abgegeben habe) nun will ich es wieder, aber er gibt es mir nicht und deswegen möchte ich das man mir zu dem Handy verhilft und ich möchte eine Anzeige stellen wegen Unterschlagung. :-]
Genauso habe ich eine Anzeige gemacht wo sie mir zu VIERT (!!!) Die Zigaretten abgenommen haben unter starker Gewalt :)
Weil bei uns in Berlin jedenfalls niemand außer die Polizei und das Ordnungsamt befugt ist, mir die Sachen abzunehmen, auch wenn es Zigaretten sind.


Bearbeitet von Dissozial (22.03.2011, 23:35:17)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201385 - 22.03.2011, 23:44:52
Wayko15
Nicht registriert


Ich denke eher, du hattest pures Glück, dass dieser Lehrer das handy nicht sofort zum Direktor gebracht hat und dich des Unterrichts verwiesen hat. Denn das wäre ein Eintrag in Klassenbuch geworden, auch wenns keine Kopfnoten, zumindest in NRW, mehr gibt.

Und alleine an deiner Art hier bemerkt man doch recht schnell und eindeutig, dass du nicht das Unschuldsgenclehn bist, was du hier miemen willst.. zumindest kommts einen vor.
Außerdem: Es ist so ziemlich egal wie alt man ist. Wenn in deinem späteren Job das private Telefonieren /Simsen / Internet gehen verboten ist, wirst du noch viel mehr erleben als ein entzogenes Handy.


Wayko

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201399 - 23.03.2011, 00:19:27
Dissozial
Nicht registriert


Ich kann auch auf ein Klassenbucheintrag scheißen. :-D
Also solang ich nur ein Eintrag habe und am Ende nichts anderes habe stört es mich nicht ..
Genau wie immer gesagt wird "Nach drei Verweisen fliegt man" hatte ich ca. 10 - 15 Verweise und komm trotzdem durch die Schule.
Ich bin so oft von Schulen geflogen und verweise blaaa, blaaa, blupp! - Trotzdem komm ich durch, also was solls?


Ich tu doch gar nicht auf Unschuldslamm?

Ja, die alte "Später auf der Arbeit" leier .... Natürlich! ;-)
Immer schön bei der Sache bleiben.


Bearbeitet von Dissozial (23.03.2011, 00:20:48)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201497 - 23.03.2011, 11:53:22
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Das gilt vielleicht bei Dir zu Hause, sonst aber nirgends so richtig. Selbst bei Gesetzen können, unter bestimmten Voraussetzungen, Ausnahmen gemacht werden, so dass ein Unwissender nicht bestraft wird. Das wurde z.B desöfteren gemacht, bei Imigranten die gerade ins Land kamen und etwas taten was bei ihnen ganz normal ist - was nun eigentlich nichts schlimmes war, aber in Deutschland eigentlich nicht erlaubt ist - dort gibt es dann unter Umständen erstmal keine Strafe oder sonstiges.

Zitat:
Wäre ja noch schöner, wenn diese Regeln nur einzuhalten sind, wenn man sie akzeptiert.


Aber genau so ist es. Eine Hausordnung ist ein Vertrag. Dieser Vertrag gilt nur, wenn er mit beiderseitigem Einverständnis geschlossen wurde. Will ich aber einen Vertrag nicht akzeptieren und die Gegenseite will nicht verhandeln, dann können mir natürlich auch Rechte entzogen werden. In einem Einkaufsladen wäre das z.B das Recht dort einzukaufen, in der Straßenbahn darf ich nicht mitfahren, wenn ich den Vertrag nicht akzeptieren will.
Deswegen haben wir in unserer Schule auch immer die Hausordnung 2x bekommen, einmal zum behalten, einmal mussten wir und ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Eine Unterschrift ist aber keine Pflicht, es gibt auch stillschweigende und mündliche Verträge.

Zitat:
Ja, die alte "Später auf der Arbeit" leier .... Natürlich!


Stimmt, die brauchen wir hier nicht. Mit so einem Verhalten wird Dich nämlich niemand einstellen. Denn mit so einem Verhalten ist man dann entweder Arbeitslos, oder ein Genie. Letzteres bezweifel ich bei Dir einfach mal.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201500 - 23.03.2011, 11:55:41
Dissozial
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first


Zitat:
Ja, die alte "Später auf der Arbeit" leier .... Natürlich!


Stimmt, die brauchen wir hier nicht. Mit so einem Verhalten wird Dich nämlich niemand einstellen. Denn mit so einem Verhalten ist man dann entweder Arbeitslos, oder ein Genie. Letzteres bezweifel ich bei Dir einfach mal.


Oder bist wohl eher du das Genie, dass du mich aus ein paar Forumsbeiträgen (IM INTERNET !!!!) beurteilen kannst? ;-)
Ich kann hier gepflegt die Sau raus lassen, mich aber in der Praxis total anständig benehmen.
Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss. : )

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201511 - 23.03.2011, 12:40:26
Tidus90
Nicht registriert


Antwort auf: Dissozial

Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss. : )


Stimmt, sieht man an den Verweisen. %-)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201512 - 23.03.2011, 12:44:01
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Ich bin so oft von Schulen geflogen und verweise blaaa, blaaa, blupp!


..jemand der so oft von Schulen fliegt, der ist ganz sicher kein Genie. Denn ein Genie wüsste, dass umso öfter er von einer Schule fliegt, umso geringer seine Chancen stehen einmal einen brauchbaren Job zu bekommen. Denn selbst Genies kommen nicht mit allem durch, bei ihnen wird die Tolleranzgrenze nur etwas höher gelegt.

Zitat:
Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss.


Das ist sehr schön - nur ich würde Dich schon nicht einstellen wegen der Papiere. Wenn jemand in einem Jahr 4 Zeugnisse von 4 verschiedenen Schulen hat und die Schulen sich über schlechtes Sozial-/Arbeitsverhalten beschweren, dann würdest Du nichtmal die Chance kriegen zu zeigen, dass Du das kannst. Denn was soll ich als Chef mit jemanden, der mir das Leben unnötig schwer macht, weil er schon bei seinen Lehrern glaubte, er müsste sehen wer der Stärkere ist. So jemanden würd ich einfach zeigen "ich bin der stärkere, Dir zeig ich nichtmal wie der Vertrag aussieht und nun weisst Du auch, dass Deine Lehrer die Stärleren waren".

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201547 - 23.03.2011, 14:30:32
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
die meisten arbeitgeber wollen doch heute nur noch das abschlusszeugnis haben und da sieht man sowas nicht.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2201571 - 23.03.2011, 15:27:37
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
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Ort: Niebüll
Heyho.

Es gibt aber eine gewisse Bewertung des Sozialverhaltens etc. also bei meiner Schule gab es sowas. Sollte man dort dann eine 2 oder schlechter haben, wirft das kein gutes Licht auf dich. Zu mal bringt es hier nichts, sich zu streiten ob er "hart" ist oder nicht. Lassen wir das bei Seite, da wir damit nur vom Thema abschweifen.
Meiner Meinung nach, geb deinem Lehrer das Handy und verlang es nach dem Schultag wieder. Sollte er es nicht zurückgeben kannst du immer noch deinen Eltern bescheid sagen oder einfach mal im Gesetzbuch schauen, wie es mit deinem Eigentum ausschaut. Aber zu sagen "Nein. Ich geb es ihnen nicht, sie dürfen das nicht.." bla bla, bringt nichts! Geben, bis zum Ende der Stunde / des Schultages warten, fertig!

Paul.
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201579 - 23.03.2011, 15:38:49
Wayko15
Nicht registriert


Zitat:
Ich kann hier gepflegt die Sau raus lassen, mich aber in der Praxis total anständig benehmen.

Da bist du leider auf dem vollkommenen Uralt Dampfer gelandet.

Jenach dem was und wo du später mal arbeiten willst, gibt es sogar ganze Abteilungen die sich nur darum kümmern Informationen aus dem Internetverhalten über dich zu bekommen, um daraus Rückschlüsse zu ziehen.

Wayko



Bearbeitet von Wayko15 (23.03.2011, 15:39:18)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201599 - 23.03.2011, 16:16:23
NoodlesHB
Schru​mpfhi​rn​

Registriert: 18.06.2005
Beiträge: 3.081
Zitat:
Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss.
Offensichtlich nicht, sonst hättest dein olles Handy einfach abgegeben und nach der Std. wiedergeholt. Aber dein Benehmen ging wohl ehr zu nem Machtkampf mit dem Lehrer über.

Der Lehrer darf erwachsenen das Handy nicht per Zwang abnehmen, aber dafür den Schüler rauswerfen. Im Berufsleben ist es genauso. Nur da ist es dann gleich die Kündigung ;) Ich glaube das mit dem zusammennehmen musst du noch kräftig verbessern, denn die Schule ist wichtiger, als mit dem Handy rumzuspielen. Leier hin, Leier her... am Ende bist NUR du selber der gearschte, wenn du diese "Leier" weiter so abtust. Bald wird sich keiner mehr zum diskutieren hinreissen lassen, wenn du die Regeln nicht befolgen willst. Genauso, wie du die Leier nicht mehr hören willst, will dann keiner dein Gerede hören.
_________________________
... Außerdem ist es so, dass wir, wie auch jedes andere Unternehmen, das Ziel haben, Gewinne mit unserer Arbeit zu erzielen. Euer Holgi << nun verstanden? :-)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: NoodlesHB] - #2201651 - 23.03.2011, 18:30:29
Dissozial
Nicht registriert


Antwort auf: Tidus90
Antwort auf: Dissozial

Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss. : )


Stimmt, sieht man an den Verweisen. %-)


Die habe ich ... Bekomme aber keine mehr. - Also alles schick. ;-)


Antwort auf: Wayko15
Zitat:
Ich kann hier gepflegt die Sau raus lassen, mich aber in der Praxis total anständig benehmen.

Da bist du leider auf dem vollkommenen Uralt Dampfer gelandet.

Jenach dem was und wo du später mal arbeiten willst, gibt es sogar ganze Abteilungen die sich nur darum kümmern Informationen aus dem Internetverhalten über dich zu bekommen, um daraus Rückschlüsse zu ziehen.

Wayko



Okay, ich sage dann meinem Chef bescheid, das ich Dissozial heiße. :-)
Vorallem weil mein Chef nicht irgendein Chef sein wird ...
In meiner großen Famillie sind ca. 10 Firmen die meinem Berufswunsch entsprechen.


Antwort auf: NoodlesHB
Zitat:
Ich kann anders, ich weiß auch in welchen Situationen ich mich dann zusammennehmen muss.
Offensichtlich nicht, sonst hättest dein olles Handy einfach abgegeben und nach der Std. wiedergeholt. Aber dein Benehmen ging wohl ehr zu nem Machtkampf mit dem Lehrer über.

Ich sagte doch dass ich das Handy abgegeben habe, aber nicht wiederbekommen? Wenn du schon liest, dann lies nicht nur die Hälfte mein Freund. : )


Und nun denke ich, brauch ich hier gar nicht mehr antworten, weil es anscheinend keine schlagfertigen Argumente gibt und man sich nur die Hälfte durchliest weil man denkt man sei der Oberbringer und kann dann den Rest hellsehen.



Gruß Marc,

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2214572 - 14.04.2011, 16:36:16
bapugoma
Nicht registriert


Das handy musst du abgeben da es eine schulregel ist die in der hausordnung festgemacht ist und auch wenn du 18 jahre alt bist dürfen die lehrer es dir weg nehmen aber am ende des tages musst du es wieder bekommen

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2217499 - 20.04.2011, 13:54:34
G-town boy 13
Nicht registriert


hallo erstmal

kommt drauf an welche schule du gehst und auf die Lehrer an weil jeder Lehrer ist anders

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2217506 - 20.04.2011, 13:59:52
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
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Ort: Niebüll
Antwort auf: G-town boy 13
hallo erstmal

kommt drauf an welche schule du gehst und auf die Lehrer an weil jeder Lehrer ist anders


Darf ich fragen, was das mit der Schule zu tun hat? Auf einer reinen Mädchenschule wird es genauso wie auf einer reinen Jungenschule nicht gerne gesehen, wenn der Unterricht durchs rumhanteln mit dem Handy gestört wird.

Paul.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2218073 - 21.04.2011, 13:20:17
G-town boy 13
Nicht registriert


aso Vicktori wir haben ja in Unterricht alle unsere Handys in der Tasche und in der Pause hören wir Musik telefonieren ECT

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2232821 - 08.05.2011, 21:34:11
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Ort: Wolfsburg
Hallo,
ich habe den Thread jetzt nur im ganzen überflogen aber ich meine nichts derartiges gefunden zu haben.

Ich habe mich an die RTL-Show Einspruch erinnert und wenn man der Glauben schenken darf, darf das handy nur bis zum Ende des Unterrichtstages eingesammelt werden. In wiefern Ü18 Schüler davon ausgenommen sind weiß ich nicht. Hier ist noch einmal der Link von dem Ausschnitt aus Einspruch.

RTL Einspruch - Wie lange dürfen Lehrer ein Handy dem Schüler abnehmen?

#' Hannes.
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