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Rechte der Eltern und Schueler. - #1954109 - 10.03.2010, 19:18:42
Kiddy Kai
Elfen​lied.​

Registriert: 04.12.2006
Beiträge: 374
Folgendes. Ich hab ein paar Fragen zu den Grundsaetzlichen Rechten der Kinder & Jugendlichen in bestimmten Situationen.
Poste das hier im Youth Corner, weils ja eigentlich um die Jugend geht.
Stell nun meine Fragen und hoff mal auf Antworten, evtl. auch einen Beweis dazu.

1. Duerfen Eltern, ihren Kindern Hausarrest geben? (Gemäß Gesetz ist ja jeder Mensch gleich. Bezieht sich Arrest nicht da auf Freiheitsentzug?)
2. Was & wieviel müssen Kinder im haushalt tun? (Damit meine ich z.B. Kochen, Aufraeumen, Hund ausfuehren etc.)
3. Duerfen die Lehrer, die Schueler zwingen sich die Jacken auszuziehen? Ich mein, es ist doch die Sache der Schueler ob man die anhat oder nicht, es stoert ja keinen (Mein lehrer agumentiert immer damit das wenn du die Jacke im Raum anhast, und dann raus gehst das du Krank wirst, was natuerlich totaler Unsinn ist...)
4. Duerfen die Lehrer einen Schueler zwingen nach vorne zu gehen, obwohl der Schueler nicht will und auch weiß das er es nicht kann? (z.B. zum Referat, vorlesen. usw.)
5. Bis wie lang darf man mit 14 raus und mit 16. Waehrend der Schule & am Wochenende oder Ferien?

5 Fragen .. erstmal.

Nun, sind halt Sachen die sind im taeglichen Leben halt dabei, bezieht sich jetzt nicht auf mich, nicht alles, es interessiert einen aber doch trotzdem irgendwie.

Freu mich auf Antworten.

Kai.
_________________________
Die Struktur einer ambivalenten Beziehung beeinträchtigt das visuelle und kognitive Wahrnehmungsvermögen extrem.

[Liebe macht blind.]

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #1954123 - 10.03.2010, 19:51:35
Volvic für Unicef

Registriert: 13.01.2010
Beiträge: 637
Hallo,

Zur Frage 1.
Es gibt natürlich Eltern die ihren kleinen Hausarrest erteilen - Ich halte es teils/teils Richtig
Wenn man etwas Falsch gemacht hat ist es Natürlich eine Erziehungsmaßnahme damit man drüber nachdenken kann. im gemäßigten Rahmen, diese 1-2 Wochen Hausareste finden ich aber weniger gut.

Frage 2:
Ich finde es (Persönlich) gut seine Kinder im gemäßigten Rahmen im Haushalt einzubeziehen,
Weil man dadurch einfach Lernt, es ist für die Eltern eine Hilfe und für das Kind später ebendfalls, von nix kommt nix,
Und so weit ich weiß ist es nicht Gesetzlich festgelegt ob ein Kind im Haushalt helfen darf oder nicht

Frage 3:
Natürlich kann er dich nicht zwingen die Jacke auszuziehen,für Lehrer macht es halt das Gesamtbild her ob welche die Jacke anhaben oder nicht, scheint so rüber zu komm als wenn man gleich wieder geht.
Also lieber n dicken Pulli einpacken wenn es Kalt wird um unnötigen Ärger aus dem Weg zugehn.

Frag 4:
Wenn er weiß das du es nicht kannst, und dich trotzdem vorruft, ist es in seinen Augen ein Lernprozess -
Ich mein, wer steht Allgemein schon gern vorne?
Der Lehrer will damit sicherlich nix Böses bezwecken, man soll das halt verstehen, indem man es mit den Eigenen worten anderen leuten erklären kann, und wenn das Falsch ist, wird er dich Korrigieren und somit bleibts nunmal besser im Kopf Hängen.

Frage 5:
Das Jugendschutzgesetz schreibt nur die Verweildauer in Gaststätten, Diskotheken usw. vor; wenn Du z.B. bei einem Freund bist und auch nach 24.00 Uhr nach Hause gehst ist das kein Problem; beim Jugendschutz geht es um den Schutz vor bestimmten (möglicherweise) schädlichen Einflüssen, aber nicht um den Aufenthalt auf dem Heimweg usw.
_________________________
Lieber Nasebohren als Arschkriechen ;-)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Volvic für Unicef] - #1954164 - 10.03.2010, 20:30:56
charmin-6
Nicht registriert


Frage 1:
Naja, eine Dauerlösung ist dies natürlich nicht, aber 'ne Woche oder so, wenn man was angestellt hat, finde ich nicht schlimm bzw. sehe ich jetzt auch nicht als Straftat an. (Keine Ahnung - wie das ist, ich krieg nie Hausarest)

Frage 2:
Sowas ist ja nicht festgelegt. Die Eltern können das selbst bestimmen, von daher keine Ahnung. So lange sie es nicht übertreiben, geht es doch. - Mal die Spülmaschine ausräumen etc. ist ja auch nicht die Arbeit. :D Auch wenn ich sowas nicht tun muss, haha :D

Frage 3:
Meine Meinung, ganz klar: NEIN! - Es ist den Schülern überlassen, was sie anziehen, wenn ihnen kalt ist, sollen sie die Jacke anlassen - da hat auch ein Lehrer nicht zu sagen, zieh die aus! &' So lange der Lehrer kein sinnvolles Argument findet, wieso die Jacke ausgezogen werden soll, würde ich sie auch nicht ausziehen! :)

Frage 4:
Zwingen generell können die Lehrer niemanden, aber wenn ein Schüler nach vorne gerufen wird, um ein Referat vorzustellen o.Ä sollte derjenige das auch tun - wirkt sich ja nur positiv auf die Note dann aus, wer sich weigert trägt die Konsequenzen, aber zwingen generell, nein! (:

Frage 5:
Wie VP schon erwähnt, gibt da das Jugendschutzgesetz nur die Zeit vor - die man in Gaststätten etc. verbringen darf. Wie lang Jugendliche in der Freizeit draußen sind - hängt von den Eltern ab, wie die das erlauben. - Obwohl ich auch nicht glaube, dass die Polizei nichts unternimmt wenn sie nachts um 2 auf Jugendliche trifft. :o

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #1954172 - 10.03.2010, 20:41:34
LadyNo
Nicht registriert



1. Duerfen Eltern, ihren Kindern Hausarrest geben? (Gemäß Gesetz ist ja jeder Mensch gleich. Bezieht sich Arrest nicht da auf Freiheitsentzug?)

google sagt:

"Ein Hausarrest ist ja meistens nur die Aufforderung, das Haus nicht oder nur zu bestimmten Zwecken zu verlassen. Solange das Kind nicht wirklich eingesperrt/eingeschlossen ist, ist es auch noch keine Freiheitsberaubung.

Wenn die Eltern das Kind doch einschließen, stehen sich das Recht auf Unverletzlichkeit der Freiheit (Art. 2 (2) GG) und das Erziehungsrecht der Eltern gegenüber. Nun muss man im Einzelfall entscheiden, welches Recht für genau diesen Fall den Vorzug haben soll.
Die Eltern müssten jetzt nachweisen, dass ihr Eingriff in die Freiheit des Kindes nur zu dessen Wohl erfolgt und auch das Bedürfnis des Kindes nach Eigenverantwortung hinreichend berücksichtigt wurde, denn nur das ist der Sinn von Erziehung (§§ 1626, 1627 BGB, Art. 6 (2) GG).

Haben die Eltern das Kind also ohne eine solche "erzieherische Rechtfertigung" eingesperrt, dann ist es Freiheitsberaubung."


2. Was & wieviel müssen Kinder im haushalt tun? (Damit meine ich z.B. Kochen, Aufraeumen, Hund ausfuehren etc.)

Soweit ich weiss gibt es keine gesetzlichen Regelungen für sowas, das ist etwas das in den Familien geklärt werden muss.


3. Duerfen die Lehrer, die Schueler zwingen sich die Jacken auszuziehen? Ich mein, es ist doch die Sache der Schueler ob man die anhat oder nicht, es stoert ja keinen (Mein lehrer agumentiert immer damit das wenn du die Jacke im Raum anhast, und dann raus gehst das du Krank wirst, was natuerlich totaler Unsinn ist...)

Solange es keine Schuluniform an der Schule gibt und die Jacke nicht den Unterricht stört gibt es eigentlich keinen Grund warum der Lehrer dich zwingen könnte.


4. Duerfen die Lehrer einen Schueler zwingen nach vorne zu gehen, obwohl der Schueler nicht will und auch weiß das er es nicht kann? (z.B. zum Referat, vorlesen. usw.)

Theoretisch ja, aber das wäre dann Arbeitsverweigerung (=6).

5. Bis wie lang darf man mit 14 raus und mit 16. Waehrend der Schule & am Wochenende oder Ferien?

Kommt drauf an ob du auf der Straße meinst oder auf öffentlichen Veranstaltungen?


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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #1954188 - 10.03.2010, 20:58:50
Data
Nicht registriert


Frage 1 und 2 sind im BGB geregelt. Bis zu deiner Volljährigkeit können Eltern generell entscheiden wo und wann du wohin darfst. Das gilt aber natürlich nur solange, wie deine Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde) nicht eingeschränkt werden. Bei 2 Wochen Hausarrest sehe ich das aber generell nicht.
Vergleich dazu: § 1631 Abs. 2 BGB "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."


Noch krasser zur Frage 2. Du musst im Haushalt helfen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet laut § 1619 BGB: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.


Zu Frage 3: Unmittelbaren Zwang kann dein Lehrer nicht ausüben. Er hat aber einen Fürsorgeauftrag für dich. Das heißt er kann dich, sofern er es begründen kann, solange damit nerven, bis du deine Jacke ausziehst. Wenn du dich weigerst kann er sich überlegen, wie er dich dazu bekommt. Zum Beispiel dass du aufstehen sollst und dich bewegen, dass dir warm wird...;) Aber sie dir direkt ausziehen kann er nicht.

Frage 4: Auch hier wieder. Der Lehrer hat einen Fürsorge- und Lehrauftrag. Er kann dich nicht körperlich dazu zwingen. Natürlich ist das eine nicht erbrachte Leistung und wird mit 0 Punkten bewertet.

Und Frage 5: Jugendschutzgesetz bezieht sich nicht nur auf Gaststätten etc. sondern meineserachtens auch auf die Öffentlichkeit. Das heißt die Regeln gelten auch für Parks, Plätze, etc. Auf Privatgrundstücken ist auch das wieder was anderes.

Entschuldige, wenn das nicht die Antworten sind, die du hören willst ^^'


Bearbeitet von Data (10.03.2010, 21:02:04)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #1954205 - 10.03.2010, 21:16:16
Partygirl24
Nicht registriert


Frage 3:

Meine Lehrerin hatte immer gesagt "Wir sind hier nicht im Wartezimmer" und glaubt mir Leute wir hatten immer in Bio-,Chemie-,Physikräumen unterricht und dort ist es ARSCHKALT. Wir hatten schonmal ne ganze Std damit verbracht, wie lächerlisch das ist und bla..bla.. und sie hat immer damit gedroht, dass man zum Schulleiter geht und dann Eltern und dies das....

Das ist viel zu erbärmlich.. Wir wissen bis heute nicht, was sie gegen Jacken hat... Denn manche zb. sind krank und müssen in diesen kalten räumen das ertragen....


Aber normalerweise darf dein Lehrer nicht gegen dein Willen das machen ;)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #1965148 - 29.03.2010, 11:29:21
pepiinchen
silve​sterk​rache​r.​

Registriert: 02.08.2009
Beiträge: 742
Ort: Bünde, Kreis Herford
Wenn die Schüler es trotzdem tun, würde ich es darauf ankommen lassen mit den Eltern & Schulleiter. Am Besten sofort im Unterricht als Beweis: Hier Herr Schulleiter es ist mega kalt! ;-)

Mein Lehrer will nie, das wir Fenster aufhaben, obwohl es stickig ist und es strinkt. Er muss es aushalten, sonst arbeitet niemand mehr mit. Sein Problem, gibt ja für uns keine Strafe.

1+1 macht 2, da kann er mich persönlich noch so doof finden!
_________________________
Liebe das Leben so, wie es ist, und nicht so, wie du es gerne hättest!

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #1965224 - 29.03.2010, 12:36:27
The Master3333

Registriert: 11.06.2006
Beiträge: 3.073
Zitat:


1. Duerfen Eltern, ihren Kindern Hausarrest geben? (Gemäß Gesetz ist ja jeder Mensch gleich. Bezieht sich Arrest nicht da auf Freiheitsentzug?)



Ja. Eltern dürfen bestrafen.

Zitat:


5. Bis wie lang darf man mit 14 raus und mit 16. Waehrend der Schule & am Wochenende oder Ferien?



Mit 14 Gesetzlich bis 22 Uhr, und mit 16 bis 00 Uhr.

Aber wenn du jetzt z.B 14 bist und bei einer geschlossenen Veranstaltung, z.B von der Schule, bist, wird der Weg nach Hause nicht mitgerechnet. Bedeutet du musst um 22 Uhr gehen, aber die kann nichts passieren wenn Polizisten dich um 22:21 Uhr auf dem nach Hause Weg oder an der Bushaltestelle sehen.. jedoch musst du sofort nach Hause, soweit ich das verstanden hab. :-)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: The Master3333] - #1975669 - 10.04.2010, 21:04:47
Kiddy Kai
Elfen​lied.​

Registriert: 04.12.2006
Beiträge: 374
Was verstehst du unter bestrafen?

Grundsaetze gelten doch fuer jeden, also muss es doch verboten sein Hausarrest zu geben. Wieso wird da das gesetz ausser Kraft gesetzt? Wuerd ich gern ne Quelle haben. x)
_________________________
Die Struktur einer ambivalenten Beziehung beeinträchtigt das visuelle und kognitive Wahrnehmungsvermögen extrem.

[Liebe macht blind.]

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #1977457 - 13.04.2010, 12:52:05
The Master3333

Registriert: 11.06.2006
Beiträge: 3.073
Weil die Eltern dafür sorgen müssen das das Kind sich der Gesellschaft gegenüber entsprechend benimmt, und wenn dies nicht klappt darf bestraft werden.. Eltern dürfen auch das Kind ins Heim stecken lassen wenn selbst dies nicht hilft.. aber ich hoffe für keinen das die Lage in der Familie so angespannt ist das das passieren muss. ;-)

Kinder haben aber Recht auf Gewalt freie Erziehung, sprich wo körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen verboten sind. :-)

Richtige Quellen finde ich nicht, vielleicht ein anderer.. ich kann nur z.B diesen Text hier zeigen..

Was aber nicht heißt das ich dies von da weiß. ;-)


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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: The Master3333] - #1986888 - 27.04.2010, 18:12:40
Beamz ++ Beam <3
Nicht registriert


Ich hab mal 'ne Frage ..
Also:
Wenn in der Schulordnung steht, dass Handys verboten sind mitzubringen. Ich mein Handy aber trozdem mit habe und es im Unterricht/in der Pause klingelt, weil ich z.B vergessen habe den Wecker uauszustellen, oder sowas.. dürfen die Leher mir das für 3 Wochen abnehmen, oder müssen sie es mir nach dem Unterricht wiedergeben, da es ja mein Eigentum ist?

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #1987444 - 28.04.2010, 15:53:03
WiNo2k glücklich
​Knuddelsteam

Registriert: 28.04.2006
Beiträge: 1.122
Ort: North Cost
Hi,

grundsätzlich ist vorab schon zu sagen, dass die Schulordnung einzuhalten ist.

Das Mobiltelefon jedoch für drei Wochen oder länger als 24h einzubehalten ist schon rechtswidrig.

Es ist dein Eigentum und die Lehrer haben kein Recht, es dir für längere Zeit zu verwehren.

Richtige Handlung wäre:

a) es dir nach dem Unterricht; spätestens nach Schulschluss unversehrt wieder zu übergeben
b) es deinen Eltern zu übergeben.


Um nun noch genaueres zu sagen, wäre es sinnvoll, wenn du noch dein Bundesland nennst, denn jedes unserer 16 Bundesländer hat leider verschiedene Schulgesetze. Also insgesamt 16 Schulgesetze.

Bei mir in Niedersachsen gibt es z. B. das NSchG und dort ist geregelt, dass "Erziehungsmaßnahmen" auch einen pädagogischen Sinn, also sinnvoll sein sollen.

Die Wegnahme eines Handys für 3 Wochen ist jedoch ganz klar nicht im Verhältnis.

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #2013473 - 28.05.2010, 15:02:41
Mimihopps 23774
Nicht registriert


Bei mir ist das mit den hausarrest so ne sache ich bekomme für ne 5/6 hausarrest und wenn ich pampig werde.Aber leider auch wenn ich mich nur ein paar minuten verspätet habe.
Was echt dumm ist !

Im haushalt mit helfen ist bei mir schon häfftig wenn meine mutter frühschicht hat muss ich das meiste machen und wehe ich hab was vergessen dann gibt es ärger aber ganz ehrlich? das sit mir egal solange das aufräumen nicht 1-3 stunden dauert.Ich finde jeder sollt etwas inm haushalt mithelfen entlasstet nach der arbeit eure eltern auch =)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #2032563 - 30.06.2010, 01:20:47
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Kiddy Kai
Was verstehst du unter bestrafen?

Grundsaetze gelten doch fuer jeden, also muss es doch verboten sein Hausarrest zu geben. Wieso wird da das gesetz ausser Kraft gesetzt? Wuerd ich gern ne Quelle haben. x)


Wie schon von Data erklärt hat in diesem Fall die Elterliche Sorge Vorrang.
Alles, was du dazu wissen musst, steht im BGB 4 Abschnitt 2, Titel 5 - Elterliche Sorge (das wären §§ 1626 - 1698b)

So, das war die Quelle. Hier noch einige Anmerkungen:

Strafen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen das Kind weder physisch noch psychisch beeinträchtigen.
Eltern und Kinder sind gesetzlich(!) dazu verpflichtet, rücksichtsvoll miteinander umzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden.
Eigentlich kann man sagen, dass Eltern für alle Strafen und Verbote, die sie aussprechen, einen Grund haben müssen.
So dürfen dir Eltern den Umgang mit bestimmten Personen verbieten, wenn diese schädigend für deine Entwicklung sein können.
Nicht jedoch dürfen sie dir beispielsweise den Umgang mit deinem Freund/deiner Freundin verbieten, nur weil diese/r ihrem Ermessen anch nicht für dich geeignet ist.
Das Gleiche gilt für Strafen: Strafen sollen Fehlverhalten des Kindes sanktionieren und müssen daher pädagogisch begründet und verhältnismäßig sein.
Dadurch ist ein Hausarrest erlaubt, wenn er beispielsweise eine Sanktion auf ein verspätetes Nachhausekommen des Kindes ist.
Es kommt immer darauf an, wofür und wie lange du Hausarrest bekommst (wieder die Verhältnismäßigkeit). Diese Einschätzungen sind Fallspezifisch und müssen im Ernstfall vom Familiengericht geklärt werden

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: Kiddy Kai] - #2047781 - 26.07.2010, 22:05:21
süllord
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Andere Frage ist folgendes Recht?

2. Klasse ich hatte die beiden Hausaufgaben nicht die auf waren.
Es war fünf nach halb 10 und alle Kinder waren schon draußen.
nur ich war noch drinnen weil ich die Aufgaben nicht konnte.
Die Lehrerin stand die ganze Zeit bei mir und hatte mich überwacht.
schließlich als ich die letze Aufgabe gemacht hatte.
Sagte die zu mir.
"Ich werde jetzt deine Mutter anrufen und vielleicht auch die Polizei"

Ist das rechtens?

Ich glaube nicht.

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #2047928 - 27.07.2010, 00:24:46
Jojo093
Nicht registriert


Antwort auf: süllord
Andere Frage ist folgendes Recht?

2. Klasse ich hatte die beiden Hausaufgaben nicht die auf waren.
Es war fünf nach halb 10 und alle Kinder waren schon draußen.
nur ich war noch drinnen weil ich die Aufgaben nicht konnte.
Die Lehrerin stand die ganze Zeit bei mir und hatte mich überwacht.
schließlich als ich die letze Aufgabe gemacht hatte.
Sagte die zu mir.
"Ich werde jetzt deine Mutter anrufen und vielleicht auch die Polizei"

Ist das rechtens?

Ich glaube nicht.


Deine Lehrerin darf dich in der Klasse behalten, aber wenn es während der Pause ist darfst du essen & trinken, da die Pause ja dazu da ist. Deine Mutter kann sie auch anrufen, aber ich verstehe nicht wieso sie das machen will? Gut, du hast die Hausaufgaben nicht, aber du hast sie ja in der Pause nachgeholt, wo ist das Problem? Außer das ist schon öfter passiert. Und die Polizei ruft man wegen sowas wie Hausaufgaben vergessen nicht an! ?-)

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Re: Rechte der Eltern und Schueler. [Re: ] - #2050558 - 29.07.2010, 21:51:13
süllord
Nicht registriert


Jo seh ich genauso

Gut ich war nicht so der Musterschüler.
Ich hatte schon öfter die Hausaufgabe nicht.
Die hatte schön öfters auch anderen mit der Polizei gedroht, will sich scheinbar Respekt verschaffen oder so ?-)
Ich finde das wirft ein ganz anderes Licht auf die Polizei.
Da haben doch die Kinder schon Angst vor der Polizei.

Ach hier noch eine andere Stelle auch witzig.

Es ist 5 nach eins ich hatte gerade religion was wir immer in einem anderen Klassenzimmer hatten.
Ich wollte noch meine Schultasche holen da fängt mich die Lehrerin ab und sagt zu mir.
"sag mal warst du das mit den Tintenflecken?"
Ich sag "welche tintenflecken?"
Lehrerin: "Sag mir mal wo du sitzt."
Ich zeig es ihr.
Die tintenflecken waren übrigends schon vorher drauf!
Lehrerin "So das putzt du jetzt"
Und ich musste putzen obwohl ich gar nichts gemacht habe!
Aber sagen konnte ich nix.
Als ich fertig war meinte sie noch.
"Wenn das noch mal passiert rufe ich die Polizei und du bleibst für das ganze Wocheende bei der Polizei."

Ist übrigends echt passiert!
Aber ich mein wie kann eine Lehrerin in der 2. klasse ihren Schülern mit Polizei drohen.

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