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fragen um die jugendgesetzte - #1863732 - 21.10.2009, 14:05:56
schalkerfreak 2008
Nicht registriert


Wie waren den die gesetze zum jugen schutz ?
hat das den überhaubt einen sinn ?
schütz das und den überhaubt ?
schreibt eure geschicheten über polizei erfahrungen , sauf erlebnisse ,eure meinungen und eure ideen zu besseren regeln





VIel spaß


Bearbeitet von schalkerfreak 2008 (21.10.2009, 14:08:18)

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1864192 - 22.10.2009, 12:45:53
The King of the World95
Nicht registriert


Antwort auf: schalkerfreak 2008
hat das den überhaubt einen sinn ?
schütz das und den überhaubt ?

Klar, hat das Jugendschutzgesetz einen Sinn. Jedes existierende Gesetz hat irgendwo einen Sinn, da der Gesetzgeber sich schon irgendetwas dabei gedacht hat.

Jugendliche werden über das Jugendschutzgesetz eingeschränkt. Der Zweck dieser Einschränkung liegt darin, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden sollen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen.

Antwort auf: schalkerfreak 2008
schreibt eure geschicheten über polizei erfahrungen , sauf erlebnisse ,eure meinungen und eure ideen zu besseren regeln

Da ich noch keine "Polizeierfahrungen", sowie "Sauferlebnisse" hatte, kann ich da schlecht Geschichten erzählen.

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1864219 - 22.10.2009, 13:25:19
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
Beiträge: 569
Ort: Hamburg
_Die meisten_ Jugendschtzgestze sind meiner Meinung nach sinnvoll, wie zum Beispiel dass man keine Kinderarbeit durchführen darf etc.

Bekloppt finde ich, dass man als Jugendlicher über 16 um 0 Uhr zu Hause sein muss. Die meisten halten sich eh nicht daran, wird man allerdings erwischt wird man nach Hause gebracht, PENLICH! :-S
_________________________
Eifersucht ist die Angst zu verlieren.

500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1864258 - 22.10.2009, 14:40:13
LiL bebieh queen
Nicht registriert


Klar sind die Jugendgesetze sinvoll. Wie schon gesagt, diese Gesetze schützen dich bzw. Jugendliche vor Gefahren & allem.


Hier sind die wichtigsten kurz & knapp zusammengefasst Klick mich.


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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1869707 - 29.10.2009, 21:21:41
schalkerfreak 2008
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Okay ich hätte wohl meine frage besser definieren sollen ist das gestzt alkohol erst ap 16 zu machen sinnvoll ? nur dieses eine gesetzt okayyy

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1869759 - 29.10.2009, 23:02:20
CU-Tobi
Nicht registriert


Antwort auf: dark-spider195
Bekloppt finde ich, dass man als Jugendlicher über 16 um 0 Uhr zu Hause sein muss. Die meisten halten sich eh nicht daran, wird man allerdings erwischt wird man nach Hause gebracht, PENLICH! :-S


Nur als Anmerkung: Dieses Gesetz existiert in dieser Form nicht.



Antwort auf: schalkerfreak 2008
Okay ich hätte wohl meine frage besser definieren sollen ist das gestzt alkohol erst ap 16 zu machen sinnvoll ? nur dieses eine gesetzt okayyy



Es ist sinnvoll, dass Kinder noch keinen Alkohol konsumieren sollen, Ihnen keiner überlassen werden darf.
Es ist sinnvoll, dass Jugendliche zwischen unter 16 Jahren Alkohol nur unter Aufsicht Ihrer Erziehungsberechtigten bekommen dürfen.
Es ist sinnvoll, dass "harter Alkohol" Jugendlichen noch nicht freisteht.

Über den Rest kann man sich streiten.


Bearbeitet von CU-Tobi (29.10.2009, 23:02:57)
Bearbeitungsgrund: Hm. Zitieren will gelernt sein :)

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1869866 - 30.10.2009, 08:35:30
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
Beiträge: 569
Ort: Hamburg
? Selbstverständlich ist es so geregelt, dass man als 16-jähriger nicht mehr auf der Straße gesehen werden darf. Wurde ja persönlich auch schon angehalten. :-)
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500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1870038 - 30.10.2009, 15:18:30
LiL bebieh queen
Nicht registriert


Zeig mir mal wo das im Gesetz steht :-D

Ne ich finde es auch sinnvoll, dass man zwischen 16 & 18 Jahren nur Alkohol bekommt, der nicht so schädlich ist, wie Hart-Alk, den man erst ab 18 bekommt. Klar, in großen Mengen ist jede Art von Alkohol schädlich, aber ich glaube (ICH GLAUBE!) Bier & Wein & Sekt sind da nicht ganz so schädlich wie Wodka oder sowas.

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1870045 - 30.10.2009, 15:26:58
Mareike X
Nicht registriert


der ganze jugendschutz ist hier eh eine farce^^..wenn ein 12 jähriger einen nick macht wo er dann 30 (das geht auch umgekehrt^^) ist ist der ganze kram hinfällig^^ und jugendliche neigen halt dazu sich älter zu machen...xD
also kann der jugendschutz hier nicht fruchten!!

und kommt nicht dammit das es strafbar ist..es wird halt so gemacht...und das nicht zu knapp^^

manche sind halt etwas weltfremd^^
schaut euch gerne mal um 2:30 uhr im chat under twelve um...viele angeblich 10-12 jährige die nachts chatten^^ welch klasse jugendschutz...falls die überhaupt so jung sind,nachts^^

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1870048 - 30.10.2009, 15:29:19
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
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Ort: Hamburg
Antwort auf: Mareike X
der ganze jugendschutz ist hier eh eine farce^^..wenn ein 12 jähriger einen nick macht wo er dann 30 (das geht auch umgekehrt^^) ist ist der ganze kram hinfällig^^ und jugendliche neigen halt dazu sich älter zu machen...xD
also kann der jugendschutz hier nicht fruchten!!

und kommt nicht dammit das es strafbar ist..es wird halt so gemacht...und das nicht zu knapp^^

manche sind halt etwas weltfremd^^
schaut euch gerne mal um 2:30 uhr im chat under twelve um...viele angeblich 10-12 jährige die nachts chatten^^ welch klasse jugendschutz...falls die überhaupt so jung sind,nachts^^


Wir reden in diesem Thread über die wahren Jugenschutzgesetze, nicht über die virtuellen. :-D Wann ein Kind ins Bett geht, ist Sache der Eltern. Wann ein Kind wie viel Alkohol trinkt etc. ist gesetzlich festgelegt. ;-)
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500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1870049 - 30.10.2009, 15:33:36
Mareike X
Nicht registriert


richtig,stimmt^^ alkohol und erwachsen ab 21!!!! das wäre sinnvoll...seht euch nur um was die zu jungen leute mit ihrer freiheit anfangen...sinnlos saufen,nachts chatten usw.

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1870053 - 30.10.2009, 15:35:56
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
Beiträge: 569
Ort: Hamburg
Nein, meiner Meinung nach ist es gut so, wie es ist. Aber ich finde, es sollte abgeschafft werden, dass man mit 16 um 0 Uhr aus der Disko geschmissen wird. :-D

Das nächtliche Chatten ist wie gesagt Sache der Eltern, da kann man nichts dran ändern. ;-)
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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1870059 - 30.10.2009, 15:39:19
Mareike X
Nicht registriert


aha...mit 16 ist 0 uhr also zu früh...dann kommt aber die elternache die meint 0 uhr reicht!

und davon ab dürfen dann 14 jährige bis 22 uhr in die disse bleiben... mensch leute mit 18 könnt ihr auch nicht tun und lassen was ihr wollt...

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: ] - #1870064 - 30.10.2009, 15:44:54
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

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Beiträge: 569
Ort: Hamburg
Da beginnt aber der Ernst des Lebens! :-D Arbeiten etc. Ich weiß dass dann auch Disko und so ist, aber jetzt halt auch schon. ;-)
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500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1870069 - 30.10.2009, 15:51:31
Mareike X
Nicht registriert


der ernst des lebens beginnt sich vor vollendung des 18ten...ich sage nur schule xD

aber trotzdem gibt es auch für erwachsene regeln die bekloppt zu sein scheinen...straßenverkehr als bsp.^^ und? kommt da einer und sagt :hey 50kmh in der stadt ist zu lahm,lass uns doch 60 fahren^^- nein! es gibt ja ein gesetzt...und das gesetz gild im falle des jugendschutzes ab 0 uhr^^ damit ist das doch eindeutig geklärt oder nicht^^?

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Re: fragen um die jugendgesetzte [Re: dark-spider195] - #1870352 - 31.10.2009, 02:13:37
CU-Tobi
Nicht registriert


Antwort auf: dark-spider195
? Selbstverständlich ist es so geregelt, dass man als 16-jähriger nicht mehr auf der Straße gesehen werden darf. Wurde ja persönlich auch schon angehalten. :-)


Link zum entsprechenden Gesetz ?


Es ist nicht explizit geregelt sondern liegt im Ermessensspielraum der Beamten, soweit ich weiß..
Aber belehre mich ruhig eines Besseren.

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