Re: Antibiotika
[Re: ]
- #1945729 - 23.02.2010, 18:18:33
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[rock'n'roll queen]
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Also ich habe die Yasminelle und habe auch von diesen Todesfällen gehört. Nach einiger Recherche im Internet bin ich jedoch zu dem Entschluss gekommen, dass ich nicht wechseln werde. Ein gewisses Thromboserisiko hat man bei der Pille sowieso immer, und da ich nicht rauche und mich viel bewege bin ich der Meinung, dass das für mich nicht ernsthaft problematisch ist.
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Pille - drigend.
- #1968617 - 01.04.2010, 20:07:49
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cool and krass
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Hallo, ich nehme die Pille schon seit über 2 Jahren, aber in den letzen Tagen kamen ein paar Fragen auf.
1. Man nimmt die Pille ja 3 Wochen, dann macht man eine Woche Pause, ich habe die Pille 2 Mal vergessen und dadurch auch früher meine Regel bekommen, morgen nehme ich die wieder ein. Bin ich direkt verhütet?
2. Können ganz normale Schmerzmittel die Wirkung der Pille beeinträchtigen? z.B. Paracethamol oder Iboprofen
3. Ich habe mich erkältet und habe heute Medikamente genohmen, einmal so AAC Hustenlöser und Paracethamol, aber die können doch nicht die Wirkung der Pille (die ich morgen wieder anfange) beeinträchtigen, oder?
Danke schonmal :)
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Re: Pille - drigend.
[Re: ]
- #1968674 - 01.04.2010, 21:12:52
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Huhu, ich hab mal ne Frage und zwar ob man Zinkaktiv- Tabletten und Apfelessig Kapseln mit der Pille zusammen nehmen kann, in dem fall wäre das die Pille von Bellissima die ich nehme.
Die Zink & Apfelessig Kapseln sind ja sozusagen eig. nur Naturprodukt, also nichts ernstes (?) kann man die zusamm schlucken?
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Re: Pille - drigend.
[Re: Ninschä <3]
- #1969030 - 02.04.2010, 10:58:15
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Freakatronic
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@ cool and krass
zu 2. und 3. Eigentlich beeinflussen frei verkäufliche Mittel wie Ibuprofen oder Paracetamol die Wirkung nicht. Mittel, die das tun stehen eigentlich auch in der Packungsbeilage, also da musst du dir keine Sorgen machen.
Zum 1. Ich weiß ja nicht in welcher Woche du die Pille vergessen hast. Am wenigsten schlimm wäre es in der dritten Woche, da du dann einfach aufhörst und nach der normalen Einnahmepause wieder normal geschützt bist.
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Re: Pille - drigend.
[Re: ]
- #1969059 - 02.04.2010, 11:24:48
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Da sie aber bereits in die Pause gegangen ist, ist es eigentlich egal, in welcher Woche sie die Pille vergessen hat. Zumal es ja wohl sogar zwei waren. cool and krass, du musst erst wieder 7 Pillen korrekt einnehmen, bevor du geschützt bist! Zu den Medikamenten: Da hat meine Vorposterin recht, Ibo o.ä. beeinträchtigt die Wirkung der Pille nicht. Im Zweifelsfall einfach in der Packungsbeilage des Medikaments, das du zusätzlich einnimmst (nicht in dem von deiner Pille!) nachlesen, das muss dort unter "Wechselwirkungen" stehen, wenn es die Wirkung der Pille beinträchtigen kann.
@ Ninschä <3: Meinst du mit "zusammen schlucken", dass du sie gleichzeitig schlucken willst? Klingt irgendwie so. Falls ja: wieso willst du das denn tun? oO Oder willst du auch nur wissen, ob Zink- bzw. Apfelessigtabletten die Wirkung der Pille beeinträchtigen können? Das tun sie nicht. Auch hier gilt: Einfach mal nen Blick in die Packungsbeilage werfen.
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Re: Pille - drigend.
[Re: 2ocean]
- #1969311 - 02.04.2010, 16:21:06
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@2ocean: das sind jeweils alle 3 Packungen 3- Monats packungen, warum ist ja egal. War halt nur meine frage ob man die zusamm schlucken kann sodass die wirkung nicht beeinträchtigt wird.
Aber danke! (:
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1982952 - 21.04.2010, 16:32:46
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hallo Chocelatecake <3s´ kleine schwester,
zunächst ist mir folgendes aufgefallen... du bist 14 und nimmst die pille, richtig? wie um alles in der welt hast du die bekommen? der frauenarzt ist nämlich gesetzlich verspflichtet die einverständniserklärung der eltern bei minderjährigen mädchen einzuholen, die die pille verschrieben bekommen wollen. also wie kannst du die pille nehmen, ohne dass deine eltern davon wissen? Wie kommst du denn darauf? o.O Das ist definitiv falsch. Ab 16 Jahren haben die Eltern da gar nichts mitzureden und zwischen 14 und 16 Jahren liegt es im Ermessen des Arztes. Das Zitat stammt ursprünglich aus diesem Posting, die Diskussion wurde aus Gründen der Übersicht von mir jedoch hierhin verlegt.
Bearbeitet von Chica911 (21.04.2010, 20:41:24)
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983047 - 21.04.2010, 18:46:43
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hallo Chocelatecake <3s´ kleine schwester,
zunächst ist mir folgendes aufgefallen... du bist 14 und nimmst die pille, richtig? wie um alles in der welt hast du die bekommen? der frauenarzt ist nämlich gesetzlich verspflichtet die einverständniserklärung der eltern bei minderjährigen mädchen einzuholen, die die pille verschrieben bekommen wollen. also wie kannst du die pille nehmen, ohne dass deine eltern davon wissen?
oder wissen sie dies? dann find ich deine eltern -verzeih den ausdruck, er ist in keiner weise ehrrührig gemeint- schizophrän. wie können sie denn einerseits billigen, dass du ein verhütungsmittel nutzt und andererseits den sex selber verbieten? ich meine, wenn du schon ein verhütungsmittel zu dir nimmst, dann doch auch sicher, dass es zweckmäßig genutzt wird... a) (sagte Chica911 bereits) - zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen des Arztes, ob er die Pille auch ohne Einverständniserklärung der Eltern verschreibt. Er muss dabei nur erfassen, dass die Jugendliche die Folgen der Einnahme abschätzen kann und sich über die Tragweite der Entscheidung bewusst ist. Es gibt durchaus 14-jährige, die reif genug sind, eine solche Entscheidung zu treffen und zu überblicken. b) Die Pille gibt es u.U. auch nicht unbedingt zum Zweck der Empfängnisverhütung. Von daher kann es ja durchaus sein, dass die Eltern die Einnahme der Pille zu anderen Zwecken erlauben, den Sex aber nicht dulden!?
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: Chica911]
- #1983059 - 21.04.2010, 19:13:31
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Spacy-w
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hallo Chocelatecake <3s´ kleine schwester,
zunächst ist mir folgendes aufgefallen... du bist 14 und nimmst die pille, richtig? wie um alles in der welt hast du die bekommen? der frauenarzt ist nämlich gesetzlich verspflichtet die einverständniserklärung der eltern bei minderjährigen mädchen einzuholen, die die pille verschrieben bekommen wollen. also wie kannst du die pille nehmen, ohne dass deine eltern davon wissen? Wie kommst du denn darauf? o.O Das ist definitiv falsch. Ab 16 Jahren haben die Eltern da gar nichts mitzureden und zwischen 14 und 16 Jahren liegt es im Ermessen des Arztes. das kann ich dir sagen: ich bin zufällig vom fach und weiß das. ich hab es aber auch noch mal aus anderer quelle, extra für dich hier noch mal etwas genauer: Zusammenfassend ist nach den genannten Quellen bei der Verordnung von Kontrazeptiva die "Einwilligungsfähigkeit" ausschlaggebend, nicht die "Geschäftsfähigkeit". Zwischen dem 7.-18.Lj. besteht eine beschränkte Geschäftsfähigkeit, betreffend vorrangig den "Behandlungsvertrag" und damit auch die Abrechenbarkeit von Leistungen. Bekanntlich ist bis zur Vollendung des 20. Lj. für Pflichtversicherte der Bezug von rezeptpflichtigen Kontrazeptiva (hormonale Kontrazeptiva, IUP, Postkoitalpille) im Sinne einer Kassenleistung frei. Privat versicherte Kinder unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Das ärztliche Honorar muß hier vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden, was bei Nichtzahlung bei Minderjährigen jedoch nicht durchgesetzt werden kann ("Taschengeldparagraph"). (quelle: http://www.institut-frauengesundheit.org...-14-jahren.html) Ab welchem Alter für Jugendliche eine "Einwillungsfähigkeit" vorliegt, ist bis heute gesetzlich nicht geregelt ? d.h. dies muß individuell ermittelt werden. Unter 14 Jahren ist eine "Einwilligungsfähigkeit" nur selten gegeben, d.h. ein Elternteil sollte möglichst am Beratungs- und Aufklärungsgespräch bezüglich der Verordung einer Kontrazeption teilnehmen. was sagt uns das? wenn man privatversichert ist müssen die eltern also bis zum 18. lebensjahr einwilligen (da sonst kein wirksameer behandlungsvertrag geschlossen wird)- d.h. sie müssen kenntnis haben. bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung.
Bearbeitet von Spacy-w (21.04.2010, 19:14:57)
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983067 - 21.04.2010, 19:20:24
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farinurlaubgirl 15
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bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung. "In aller Regel" kann man hier nicht sagen, vermute ich. Also mein Frauenarzt wollte keine Einverständniserklärung. Bin gesetzlich krankenversichert (über meinen Vater gewesen) und war mit 16 beim Frauenarzt, um sie mir das erste Mal verschreiben zu lassen. Und so, wie zum Bsp Nadis Beitrag (Chica911) rüberkam, wurd sie auch nach keiner Einverständniserklärung gebeten. Allgemein finde ich das aber interessant, dass es anscheinend doch so gesetzlich geregelt ist, davon hab ich beispielsweise eben nix mitbekommen. Ich glaub halt irgendwie, dass so gut wie gar nicht danach gefragt wurde bzw. würd gern mal wissen, wie oft Frauenärzte wirklich nachfragen - also vllt. könnte man das Thema hier ausdehnen bzw. abkoppeln, dass Jede mal sagen kann, wies bei ihr war. 
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: Puma88]
- #1983068 - 21.04.2010, 19:20:34
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Spacy-w
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puma88,
a) lies hierzu meine ausführungen im beitrag über dem hier. es ist nun mal juristisch so. ich hab das gesetz nicht gemacht, ich wende es nur an. das hat auch nix mir reife zu tun. minderjährige können keine wirksamen behandlungsverträge schließen (vgl §§ 104 ff BGB), wenn ihnen aufgrund eines nichtigen vertrags die pille verschrieben wird dann is das mist, da man dann rückgabeansprüche, schadensersatzansprüche und und und hat. das sollte jeder arzt auch wissen. und es hat die eltern insofern was anzugehen, weil diese eben als gesetzliche vertreter zustimmen müssen.
b) das ist mir bekannt. normalerweise nimmt man aber den "leichteren weg" und sucht bei zB hautproblemen zuerst den hautarzt auf und lässt sich dort entsprechende medikamente verschreiben.
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983076 - 21.04.2010, 19:23:55
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I'm the sin.
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Du hast es doch selbst zitiert - bei Privatversicherten mag das ja so sein, kann ich nicht sagen, bin ich nicht und war ich nie, aber wenn das deine Quelle so schreibt... Aber eben auch nur bei Privatversicherten. Ich kenne ungefähr niemanden, dessen Eltern irgendwie einwilligen mussten, und alle meine Freundinnen inkl. mir selbst haben die Pille auch schon genommen, bevor sie volljährig wurden. In sofern möchte ich dir dahin gehend bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung. deutlich widersprechen. Mit wäre jedenfalls kein solcher Fall, dafür aber sehr viele gegenteilige, bekannt. Es hat übrigens auch niemand von Unter-14-Jährigen gesprochen, wie du es zwischenzeitlich tust, da muss tatsächlich eine Einwilligung vorliegen. Ansonsten gilt natürlich auch noch der zweite Punkt, den Puma88 ansprach. > Spacy-w: Ich glaube, du hast überhaupt keinen Überblick darüber, wie viele Mädels und Frauen sich aus den unterschiedlichsten, nicht-verhütungsbedingten Gründen die Pille verschreiben lassen. Hautprobleme, Unterleibsschmerzen während der Periode, extrem unregelmäßige Periode, um nur ein paar zu nennen. Ansonsten gilt auch grundsätzlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Da ihr Freund erst 15 ist, hat sich da auch keiner der beiden strafbar gemacht. Wie die Eltern es aufnehmen, ist aber nunmal eine andere Sache. Auch da muss man vielleicht aber einfach mit Vernunftargumenten kommen - schließlich ist sie nach dem Gesetz alt genug, Sex zu haben und sorgt immerhin offenbar auch für Verhütung. Mal abgesehen davon, dass ich mich irgendwie frage, was die Nachbarn eigentlich für Tratschtanten sein müssen... oO
Bearbeitet von 2ocean (21.04.2010, 19:30:48)
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: 2ocean]
- #1983086 - 21.04.2010, 19:35:57
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Spacy-w
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nur weil viele ärzte das so handhaben heißt das nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. ärzte sind eben medinziner und keine juristen. es mag sein, dass das praktischer usus ist, dann sei dem so, aber MEIN arzt zB will grundsätzlich bei minderjährigen ne einwilligung der eltern.
zum anderen: wenn man hautprobleme oder schmerzen hat,rennt man aber nicht gleich zum frauenarzt, sondern geht meist erst den wohl bequemeren weg des haus- oder hautarztes. eben weil viele junge mädels eine gewisse hemmschwelle haben, zu einem frauenarzt zu gehen.
so, damit genug. ich habe mich zudem an die beitragstellerin gewandt und nicht an dich.
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983120 - 21.04.2010, 20:13:42
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so, damit genug. ich habe mich zudem an die beitragstellerin gewandt und nicht an dich.
Oho, die feine Dame sucht sich aus, mit wem sie spricht und mit wem nicht. Wieso bei einer Empfängerin nicht eine private Nachricht, statt der öffentlichen Forumsdiskussion? Schlussendlich geht es hier nur darum, aufzuklären, wieso die Threaderstellerin mit 14 Jahren die Pille bekommt, wobei ihre Eltern dies augenscheinlich nicht wissen. Dies ist aber eben nicht durch die gültige Rechtslage zu erklären, sondern allein durch das Handeln des Arztes. Wenn er es ihr verschreibt, ist klar, wie sie an die Pille gekommen ist. Mehr brauchen wir doch nicht wissen? Es ist, wenn es rechtlich wackelig ist, Sache des Arztes, mit wievielen Beinen er sich ins Gefängnis stellen möchte. Er muss es letztendlich rechtfertigen.
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983151 - 21.04.2010, 20:56:26
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[rock'n'roll queen]
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das kann ich dir sagen: ich bin zufällig vom fach und weiß das.
Dass du "vom Fach" bist (was genau soll ich mir darunter vorstellen?) tut hier gar nichts zur Sache, du behauptest doch selbst dass eine Vielzahl von Ärzten (die ja auch "vom Fach" sind  ) gesetzeswidrig handeln. Privat versicherte Kinder unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Das ärztliche Honorar muß hier vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden, was bei Nichtzahlung bei Minderjährigen jedoch nicht durchgesetzt werden kann ("Taschengeldparagraph"). Ich war mal so frei und habe die relevante Information markiert  Es geht hierbei um privat Versicherte, dabei sieht die ganze Geschichte natürlich nochmal anders aus, da privat Versicherte die Behandlungskosten ja erst einmal "vorstrecken müssen". Bei gesetzlich Versicherten (was wohl die meisten von uns betreffen dürfte) ist es hingegen so, dass wie ich ja auch schon erwähnte ab 14 Jahren eine Verschreibung ohne Einverständniserklärung der Eltern grundsätzlich möglich ist. Der Arzt muss dann abwägen, ob er es für ratsam erhält und ob das Mädchen bereits den Eindruck macht, genug Verantwortung tragen zu können. Zum Nachlesen: http://www.dr-gumpert.de/html/pille.html http://www.novafeel.de/sexualitaet/verhuetung/antibabypille.htm http://www.jugendserver-dresden.de/templ...e_verschrieben_ Also an alle hier mitlesenden jungen Mädchen: ihr braucht nicht auf eine sichere Verhütung zu verzichten, nur weil ihr dieses Thema nicht mit euren Eltern besprechen könnt/wollt!
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: Puma88]
- #1983153 - 21.04.2010, 20:57:48
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Spacy-w
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Puma88, ja, ich suche mir meine gesprächpartner aus, das wirst du mir zugestehen müssen. und warum ich die nachricht ins forum schreibe und nicht als /m musst du ebenso mir überlassen. zudem wurde die thematik verschoben und bietet rechtslageninterpretation nun raum.
"Dies ist aber eben nicht durch die gültige Rechtslage zu erklären, sondern allein durch das Handeln des Arztes. Wenn er es ihr verschreibt, ist klar, wie sie an die Pille gekommen ist. Mehr brauchen wir doch nicht wissen?"
doch, farinurlaubgirl 15 hat sich dafür ausgesprochen, das thema auszuweiten und da ist es sehr wohl entscheidend WARUM ein arzt handelt und auf WELCHER grundlage.
das die praktische tätigkeit wohl allgemein so gehalten wird, dass da keine einverständniserklärung benötigt wird, heißt ja nicht, dass das auch richtig so ist.
m.E. liegt darin nämlich ein fehler. grundsätzlich sind unter 18-jährige geschäftsunfähig bzw. beschränkt geschäftsfähig; d.h. sie brauchen grundsätzlich die einwilligung ihrer elern wenn sie rechtsgeschäfte vornehmen, die für die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind. ein gegenseitiges rechtsverhältnis (vertrag) ist aufgrund der pflichtenbegründung eben nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf daher einer einwilligung, richtig?
nun schließt man bei jeder behandlung durch einen arzt im rahmen seiner sprechzeiten mit diesem einen behandlungsvertrag. es kann dahinstehen, ob ein arzt nun aufgrund des behandlungsvertrages oder im rahmen des behandlungsvertrages ein rezept für die pille ausstelt. gibt es keine einwilligung der eltern, so ist dieser behandlungsvertrag nichtig. der arzt verschreibt dann entweder unwirksam ein rezept oder leistet ohne rechtsgrund. dies hat zur folge dass entweder das rezept schon nicht wirksam ausgestellt ist oder der arzt eben ohne einen rechtsgrund und damit der vergütungsvoraussetzug handelt. so oder so hat der arzt damit die a...karte gezogen, da er seinem honorar hinterher rennen darf. das ganze geht natürlich solange gut, wie keiner was sagt und die eltern damit einverstanden sind. aber nehmen wir mal an das kind besorgt sich die pille und die eltern genehmigen das eben nicht und machen dann etwaige ansprüche geltend, bedeutet das ne menge stress für alle beteiligten.
das lässt ein arzt genau EINMAL mit sich machen und ab dann wird er einverständniserklärungen verlangen.
meines erachtens ist das nur deshalb usus, weil die meisten eltern das wohl tolerieren bzw. explizit einverstanden sind. aber das geht eben nur solange gut, wie sich keine eltern beschweren.
sollte ich irgendeine lex specialis vorschrift aus dem AMG oder sonstigen relevanten verordnungen nicht kennen bitte ich um nachsicht, medizinrechtler nach vorn, ich nehme kritik gern an.
das ganze hier ist meine einschätzung nach meinem wissenstand zum allgemeinen teil und schuldrecht bzw. bereicherungsrecht des BGB. das das hier keine rechtsberatung ist, ist klar, es ist eben meine meinung zum sachverhalt, der wie ich finde, vertretbar ist, da er sich an den geltenden normen orientiert.
liebe grüße
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983164 - 21.04.2010, 21:17:59
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LadyNo
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was sagt uns das? wenn man privatversichert ist müssen die eltern also bis zum 18. lebensjahr einwilligen (da sonst kein wirksameer behandlungsvertrag geschlossen wird)- d.h. sie müssen kenntnis haben. bei gesetzlich versicherten ist das ermessenssache, da nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber in aller regel gehen ärzte kein risiko (haftung oder regress) ein und verlangen eine elterliche kenntnisnahme und einwilligung.
Ein Behandlungsvertrag beinhaltet theoretisch aber den gesamten Termin bzw ärztliche Hilfe (was total unsinnig ist!?) und nicht die Verschreibung einzelner Medikamente. Ich bin selbst privat versichert und meine Eltern mussten nie bei irgendwas zustimmen, bei meinen Freundinnen genau das selbe von denen der Großteil auch privat ist. Vor den Eltern verstecken kann mans ja auch gar nicht, durch die Rückerstattung der Kosten usw deshalb würden die in jedem Fall davon mitbekommen. Ich weiss nich obs so ganz in den Thread hier passt, aber so wirklich lohnt sich auch nicht ein neues Thema aufzumachen. Hat jemand von euch Erfahrungen mit der 3 Monats Spritze? Ich überlege grade von der Pille umzusteigen...
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983171 - 21.04.2010, 21:31:00
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[rock'n'roll queen]
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Du kannst dir ja mal dieses Dokument durchlesen, vielleicht wird dann einiges klarer. Auch dieses Skript sollte den Sachverhalt genügend klären. Der Behandlungsvertrag kann mit einem beschränkt Geschäftsfähigen abgeschlossen werden, wenn ihm keine Nachteile dadurch entstehen - in diesem Fall eine Zahlungsverpflichtung. Da bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse die Zahlung abdeckt sollte es hierbei kein Problem geben.
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: ]
- #1983173 - 21.04.2010, 21:33:54
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[rock'n'roll queen]
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Ich weiss nich obs so ganz in den Thread hier passt, aber so wirklich lohnt sich auch nicht ein neues Thema aufzumachen. Hat jemand von euch Erfahrungen mit der 3 Monats Spritze? Ich überlege grade von der Pille umzusteigen...
Wieso möchtest du denn umsteigen? Ich habe von dieser Spritze bislang nur schlechtes gehört, da es eine ziemliche "Hormonbombe" ist die einem da verpasst wird. Viele Patientinnen berichten von sehr starken Nebenwirkungen... Da würde ich eher auf das Implanonen (Verhütungsstäbchen) oder noch besser auf den Nuva Ring ausweichen - je nachdem, warum du wechseln möchtest.
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Re: Bitte helft mir !!
[Re: Chica911]
- #1983175 - 21.04.2010, 21:41:59
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Spacy-w
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aber aus dem vertrag ergibt sich nicht nur die zahlungsverpflichtung, sondern auch diverse nebenpflichten, die als rechtlicher nachteil iSd § 107 BGB gesehen werden. somit ist auch bei gesetzlich versicherten der behandlungsvertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft...
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