Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt?

Posted by: Anonym

Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 13:46:28

Hallo, meine freundin meine beste freundin in der Klasse hat angst asitzen zu bleiben also sie ist in der 7klasse realschule Baden-Württenberg, also ich bin jetzt auf dem Gym.

fächer:

Mathe: 4.0
Deutsch:4,0
Englisch:4,0
Nwa:4,0
reli:4
sport:2 oder 3
Kunst:2 oder 3
Gesch.:4
Franz:4
Ewg:4

Es heisst das ab dem durchschnitt 4,0man sitzen bleibt aber sie hat 3,9 bleibt man trodzdem sitzen?

Edit: Topic verdeutlicht. 2ocean
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 13:50:29

ich glaub net ^^ aber das müsste sie doch wissen soll se mal ihrn lehrer fragen

Edit: Topic angepasst. 2ocean
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 14:01:18

Wenn man gar keine 5 oder 6 hat bleibt man auf jeden Fall NICHT sitzen.

Edit: Topic angepasst. 2ocean
Posted by: PeachDream

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 14:39:21

Zitat:
Es heisst das ab dem durchschnitt 4,0man sitzen bleibt aber sie hat 3,9 bleibt man trodzdem sitzen?


Ist das wirklich so? Bei uns (Realschule, Niedersachsen) war es so, das man mit einer 5 noch durchkommt. Wenn man 2 Fünfen hat, liegt es an dem Rest. Wenn der Rest nur aus Zweien oder Dreien besteht, kann man eine Nachprüfung in einem Fünfer-Fach machen. Ist der Rest auch auf 4,0 oder so, bleibt man sitzen. Bei drei Fünfen gibt es keine Möglichkeit mehr und man bleibt auf jedenfall sitzen.
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:07:14

Es heißt SCHLECHTER als 4,0
Das kriegt man aber auch nur mit 'ner 5 oder so hin.
& wenn man dann eben nicht ausgleichen kann DANN bleibt man sitzen.
Posted by: vW2

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:15:20

Zitat:
Wenn man gar keine 5 oder 6 hat bleibt man auf jeden Fall NICHT sitzen.

Edit: Topic angepasst. 2ocean


Richtig. Und die fünfen kann man bisher auch ausgleichen, außer man hat 2 fünfen in 2 Hauptfächern, dann bleibt man definitiv sitzen, außer man darf eine Nacholprüfung machen.

Mit der zukünftigen Profiloberstufe sieht das aber wieder ganz anderes aus: Wenn jemand - egal in welchem Fach - eine 5 auf dem Zeugnis hat, kann beschlossen werden, dass er/sie sitzen bleibt.. (Wie lächerlich, die Fächer Sport, Kunst und Musik mit Mathe, Deutsch und Englisch zu vergleichen rolleyes). Sprich: Mit einer Sport 5 kann man sitzen bleiben, wenn die Lehrer das so entscheiden. Man kann aber auch mit Mathe 5, Deutsch 5, Englisch 5 nicht sitzenbleiben, wenn die Lehrer der Meinung sind, das man das Abi noch schaffen kann ^^
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:21:09

Ich hatte im letzten halbjahr fünf 5er und bin trotzdem weitergekommen confusedweiß auch net warum confused aber dann habe ich zum glück alle rausbekommen
Posted by: Indy J

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:33:42

Hallo

Zitat:
Richtig. Und die fünfen kann man bisher auch ausgleichen, außer man hat 2 fünfen in 2 Hauptfächern, dann bleibt man definitiv sitzen, außer man darf eine Nacholprüfung machen.


Unwahrscheinlich, aber möglich: Bei einer 6 in einem Hauptfach gibt es auch keine Möglichkeit diese auszugleichen, man bleibt also auch sitzen.
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:40:19

Zitat:
Unwahrscheinlich, aber möglich: Bei einer 6 in einem Hauptfach gibt es auch keine Möglichkeit diese auszugleichen, man bleibt also auch sitzen.

Ist es nicht generell so, dass man bei einer 6 - egal in welchem Fach - keine Möglichkeit zum Ausgleich erhält und direkt sitzenbleibt?

Oder ist dies wirklich nur in Hauptfächern der Fall?
Posted by: Indy J

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:49:12

Hallo

Bei uns im Abijahrgang stand jemand auf der Kippe und war kurz davor eine 6 in Englisch zu bekommen. Da hat es dann auch Diskussionen drum gegeben. Aber ich meine, dass die Lehrer gesagt haben, dass eine 6 in einem Nebenfach nicht zwingend zur Folge hätte, dass man sitzen bleibt.
Vielleicht habe ich mich da verhört, aber das ist mein Kenntnisstand.

Aber wer, egal wo, eine 6 bekommt, der sollte sich ernsthaft überlegen, warum er die 6 wohl bekommen hat.
Posted by: chrrischi

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 16:55:29

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HeyHo! (:


Sitzenbleiben tut man, wenn der Notendurchschnitt ingesamt schlechter als 4,0 ausfällt. Sollte man in einem Fach die Note 'mangelhaft' bekommen, so kann man diese mit einer 'befriedigend' ausgleichen. Hat man jedoch zwei mal die Note 'mangelhaft', so benötigt man mindestens zweimal die Note 'gut' - entsprechend dem Fach. Außerdem unterscheidet man generell in drei verschiedene Kategorieren. Hauptfächer, Nebenfächer und Begabungsfächer. Bei den Begabungsfächern ist es irrelevant, ob man eine 'ungenügend' hat, da dort nur die beste Note ausschlaggebend ist. Sollte man beispielsweise zwei mal 'mangelhaft' haben, und zwar in einem Haupt- und in einem Nebenfach, so muss man jeweils eine 'gut' in einem Haupt- und in einem Nebenfach haben, damit man diese anderen Noten ausgleichen kann. Hat man die Note 'ungenügend', muss man die Klasse unwiderbringlich widerholen, egal welche andere Noten im Zeugnis stehen - Ausnahme: Begabungsfach.


#chrrischi

[i]
Posted by: 2ocean

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 19:22:52

Ich weiß ja nicht, wer von denen, die hier bisher gepostet haben, ebenfalls [so wie der Threadersteller] aus BaWü kommt, aber bei wem das nicht der Fall ist, der sollte ggf. nochmal drüber nachdenken, ob das, was er so sagt, denn in diesem Bundesland überhaupt auch so ist.
Meiner Erfahrung nach variieren solche Bestimmungen nämlich von BL zu BL ziemlich stark und in sofern ist es ziemlich unsinnig, wenn nun jeder etwas anderes behauptet, weil er in einem anderen Bundesland zur Schule geht.
Ansonsten empfehle ich das Schulgesetz Baden-Württemberg, da müsste sowas ja drinstehen. zwinker
Posted by: vW2

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 20:29:48

Zitat:
Ist es nicht generell so, dass man bei einer 6 - egal in welchem Fach - keine Möglichkeit zum Ausgleich erhält und direkt sitzenbleibt?


Man kann in SH bisher in Kunst, Musik und Sport gleichzeitig eine 6 haben und kann nicht sitzen bleiben, da dies nur C-fächer sind, welche für die Versetzung irrelevant sind. So hat einer Bei uns in Mathematik eine 5, in Kunst eine 2, in Sport eine 1, sonst nur vieren. Er konnte Mathe nicht mit der Kunst 2 und Sport 1 ausgleichen, da das nur C-Fächer sind (find ich auch gut so)

Aber jetzt mit dieser doofen Profiloberstufe ändert sich das ja alles, nur damit man mehr Lehrer einsparen kann -.- (Das ist zumindest laut unserem stellvertrendenden Schulleiter der einzige Sinn der Profiloberstufe ^^)

Zitat:
Ich hatte im letzten halbjahr fünf 5er und bin trotzdem weitergekommen weiß auch net warum aber dann habe ich zum glück alle rausbekomme


Normalerweise bleibt man zum Halbjahr nicht sitzen, da gibts aber auch Ausnahmen ...
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 13.07.2007, 20:57:27

Also ich komme aus BaWue.
Und war auch auf der Realschule.
Chris kommt genauso aus Bawue. ^^

Aber was von Begabungsfaechern hab' ich bei uns trotzdem net gehoert.. ^^
'Ne 6 im Nebenfach war "erlaubt", man muss aber 'ne 1 zum ausgleichen haben.

Und wie gesagt ganz ohne 5 bleibt man denke ich in keinem Bundesland sitzen..
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 14.07.2007, 00:04:14

Zitat:
Normalerweise bleibt man zum Halbjahr nicht sitzen, da gibts aber auch Ausnahmen ...

Sie hätte mich zurückstellen können oder? ich weis net genau lach
Posted by: Schnuckeline5008

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 14.07.2007, 18:24:34

Zitat:
Sie hätte mich zurückstellen können oder? ich weis net genau


In meiner Parallelklasse hatte jemand im Halbjahr 5-7 (weiß nich genau) 5en und ist nicht zurückgestellt worden, ich denke mal, dass man im Halbjahr zurückgestellt werden kann, wenn man möchte, aber Lehrer nicht sagen "du wirst jetzt zurückgestellt"...
Na ja jedenfalls bleibt die jetzt mit 5 (?) 5en im Ganzjahreszeugnis sitzen. Ich frag mich immer wie man es schafft, so schlecht zusein, auch wenn ich selbst nicht gerade die Beste bin. ^^
Posted by: vW2

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 14.07.2007, 22:11:33

Ich würde sagen, dass man man 5 fünfen definitiv an der falschen Schule ist, es sei denn man schwänztzt jeden Tag oder so rolleyes
Posted by: chrrischi

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 14.07.2007, 22:19:15

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HeyHo! (:


Jael, ich komme aus dem Bundesland Baden-Württemberg und habe diese Angaben aus dem Einlegeblatt, welches hinten im Zeugnis eingeheftet ist. Ich habe mir dieses Blatt schon desöfteren durchgelesen und ich kann dir versichern, dass diese Angaben - welche ich oben postete - so auch in dieser Anlage stehen.


#chrrischi

[i]
Posted by: vW2

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 14.07.2007, 22:41:20

Zitat:

Aber was von Begabungsfaechern hab' ich bei uns trotzdem net gehoert..


Wie ich es aus chrrishis Text entnehme, sind das wie hier in SH die C-Fächer, sprich: Sport, Musik, Kunst.
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 15.07.2007, 08:34:42

hoi,

unter folgendem PDF-Dokument findet man diesen Abschnitt:

Zitat:
§ 1 Versetzungsanforderungen
(1) In die nächsthöhere Klasse werden nur diejenigen Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächst höheren Klasse gewachsen sind. Die Fächerverbünde Erdkunde-Wirtschaftskunde-Gemeinschaftskunde (EWG)
und Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) gelten insoweit als Fächer.

(2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis

1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und
3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note "ungenügend" bewertet sind und
4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der
Note "ausreichend" bewertet sind; trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für jedes dieser drei Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist.

Ausgeglichen werden können

a) die Note "ungenügend" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note "sehr gut" in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note "gut" in zwei anderen maßgebenden Fächern,
b) die Note "mangelhaft" in einem Kernfach durch mindestens die Note "gut" in einem anderen Kernfach,
c) die Note "mangelhaft" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note "gut" in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note "befriedigend" in zwei anderen maßgebenden Fächern.


Quelle: Realschulversetzungsordnung Baden-Württemberg

Zitat:
Aber was von Begabungsfaechern hab' ich bei uns trotzdem net gehoert


Ich ebenso nicht und mein Realschulabschluss liegt erst vier Jahre zurück, also auch noch nicht sehr lange. Eine Erklärung zu oben vielleicht noch:

Als Kernfächer wurden bei uns Deutsch, Englisch, Mathematik und ab der siebten Klasse das vierte Wahlpflichtfach [Mensch & Umwelt, Technik oder Französisch] gesehen. Alle anderen Fächer waren sogenannte maßgebende Fächer. Dazu aber noch folgendes Zitat aus dem oben gennanten PDF-Dokument:

Zitat:
§ 2 Maßgebende Fächer
(1) Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten
1. im Pflichtbereich, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Erdkunde-Wirtschaftskunde-Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaftliches Arbeiten, Sport, Musik und Bildende Kunst;

2. im Wahlpflichtbereich entsprechend den Bestimmungen der Kontingentstundentafel Technik oder Mensch und Umwelt oder die Wahlpflichtfremdsprache nach Maßgabe von Absatz 3. Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. Für Schüler, die während der Klasse 4 der Grundschule keinen Fremdsprachenunterricht in der in Klasse 5 fortgeführten Fremdsprache hatten, wird die Versetzungserheblichkeit dieses Faches in dieser Klassenstufe ausgesetzt, wenn andernfalls eine Versetzung nicht möglich wäre.
(2) Als Kernfächer gelten Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs sowie Naturwissenschaftliches Arbeiten.
(3) Ist die Versetzung eines Schülers am Ende der Klasse 7 nur wegen der Leistungen in der Wahlpflichtfremdsprache nicht möglich, kann er trotzdem versetzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten für die Klasse 8 für ihn ein anderes Fach des Wahlpflichtbereichs wählen.


Grüße,
präfix
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 15.07.2007, 16:44:26

Hey,
bei uns ist es so:
bei zwei (oder drei?) fünfen oder einer sechs fällst du durch.

Ansonsten wird geguckt, ob man es dir zutraut, dass du das nächste Schuljahr ohne Quälerei schaffen kannst oder nicht.
Aber das wird nur bei Schülern geguckt, die 3,5 oder schlechter sind.

>Marius
Posted by: BlueSheep1

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 18.07.2007, 13:19:43

Zitat:

Mathe: 4.0
Deutsch:4,0
Englisch:4,0
Nwa:4,0
reli:4
sport:2 oder 3
Kunst:2 oder 3
Gesch.:4
Franz:4
Ewg:4

Edit: Topic verdeutlicht. 2ocean


Der Durchschnitt darf aller schlechtestens 4,0 sein, ab einer 4,1 oder 2 x die Note 5 (oder schlechter) bleibt man sitzen.
Solange du ausgleichen kannst ist eine Fünf kein Problem, hast glücklicherweise keine 5.

Bei einer 6 im Zeugnis bleibt man auf jedenfall sitzen, selbst wenn man gut ausgleichen kann.

Bei den Noten würde ich dir aber raten vlt freiwillig zu wiederholen... sry das ich das mal so schreib aber das ist wirklich schlecht.
Und im Grunde braucht man den ganze Stoff in den späteren Jahren wieder und mit 4rern in allen wichtigen Fächern kommst du nicht weit und das rächst sich spätestens in den nächsten Jahren.
Posted by: chrrischi

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 20.07.2007, 16:40:26

[/i]

HeyHo! (:


Da heute an meiner Schule die Zeugnisausgabe war und ich sagte, dass die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst bei einer Versetzung irrelevant sind, da nur die beste Note zählt, möchte ich dies einmal manifestieren, indem ich einen Auszug aus der Zeugniseinlage zitiere:

  • §2 Maßgebende Fächer

    (1)Maßgebende Fächer für die Versetzung sind, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse als Unterrichtsfächer ausgewiesen sind, Religionslehre, Ehtik, Deutsch, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik, Naturphänomene, Biologie, Chemie, Physik, Naturwissenschaft und Technik, Sport, Musik und Bildende Kunst. Wäre eine Versetzung wegen der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend; ist eines dieser Fächer Kernfach, gilt Halbsatz 1 nur für die beiden übrigen Fächer. [...]
Quelle: Versetzungsordnung Gymnasien

Ansonsten ist hier der andere Auszug, der beschreibt, welche Dinge notwendig sind, damit man versetzt wird. Ist eine dieser Kritierien nicht erfüllt, muss man die Klasse wiederholen:

  • §1 Versetzungsanforderungen

    (1)In die nächsthöhere Klasse werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen solche Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind

    (2)Der Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis
    1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
    2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und
    3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note "ungenügend" bewertet sind und
    4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als der Note "ausreichend" bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können
    a) die Note "ungenügend" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note "sehr gut" in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note "gut" in zwei anderen maßgebenden Fächern,
    b) die Note "mangelhaft" in einem Kernfach durch mindestens die Note "gut" in einem anderen Kernfach,
    c) die Note "mangelhaft" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note "gut" in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note "befriedigend" in zwei anderen maßgebenden Fächern. [...]
Quelle: Versetzungsordnung Gymnasien


#chrrischi

[i]
Posted by: vW2

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 20.07.2007, 21:33:54

Bei uns in SH war bisher Kunst, Sport und Musik definitiv Versetzungsirrelevant

Diese Fächer sind sowieso total sinnlos -.- Werken, Kochen, und Nähen (was man alles auf der Real und Hauptschule lernt) kann man da wohl deutlich mehr gebrauchen. Und am lächerlichsten überhaupt ist, dass man kein Fach hat, was sich auf die Arbeit am Computer konzentriert. Das ist ja wohl deutlich wichtiger als die anderen eben erwähnten Fächer. Meine Mutter kann bsplw. nichtmal ne Tabelle in Word/Open Office erstellen... ^^
Posted by: Anonym

Re: Sitzenbleiben ab bestimmtem Notendurchschnitt? - 31.07.2007, 15:28:36

Zitat:
Hallo, meine freundin meine beste freundin in der Klasse hat angst asitzen zu bleiben also sie ist in der 7klasse realschule Baden-Württenberg, also ich bin jetzt auf dem Gym.

fächer:

Mathe: 4.0
Deutsch:4,0
Englisch:4,0
Nwa:4,0
reli:4
sport:2 oder 3
Kunst:2 oder 3
Gesch.:4
Franz:4
Ewg:4

Es heisst das ab dem durchschnitt 4,0man sitzen bleibt aber sie hat 3,9 bleibt man trodzdem sitzen?

Edit: Topic verdeutlicht. 2ocean


Bei uns ist 2 5en Nachprüfung, und 1. 5 kann man mindestens haben um weiter zu kommen. Ohne 5en kein sitzenbleiben ^^