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mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? - #3099467 - 03.09.2019, 07:47:54
lexx
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 19.01.2005
Beiträge: 12
Hier in knuddels gibt es ja zB mychannels mit den namen Facebook, opel, Jobcenter, Adidas, instagram usw.

Kürzlich erhielt ich eine Mail von einem Admin:

Wie du vielleicht mitbekommen hast, wurde neulich unsere Android App aus dem Playstore genommen. Wir wollen nun natürlich mit allen Mitteln vermeiden, dass so etwas noch mal passiert. Daher achten wir jetzt auch verstärkt auf Markenrechte. /T*** ist so ein Name, der rechtlich gesichert ist.
Falls du eine Genehmigung des Rechteinhabers hast, die dir erlaubt, den Namen zu verwenden, ist alles in Ordnung. Ansonsten benenn den Channel bitte um.

Zuerstmal: würde der Channel umbenannt werden, würde sich sofort ein anderer User von hier den Namen nehmen. Daher wurde der noch nicht umbenannt.


Dennoch sind wir vom Channel nun verunsichert.
Ein User, der gekickt wurde hat gedroht, uns wegen dem ChannelNamen einem Admin zu melden, wenn er nicht wieder entsperrt wird. Bisher hatte sowas niemandem gestört und kein Amdin hatte sich beklagt.

Wir wissen nicht, ob solche Namen nun wirklich ein Problem sind, denn zB facebook und solche ähnlichen Namen gibt es schon lange hier und dadurch wird das echte facebook,Opel etc. ja nicht gefaket oder kopiert.

Nun haben wir Sorge, dass der Channel gelöscht oder gesperrt wird. Würde der Admin ihn löschen, würde ein anderer User sich den Namen sofort schnappen.

Müsste die CL im Ernstfall nicht alle Markennamen direkt sperren für immer?

Bitte um Aufklärung.

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: lexx] - #3099477 - 03.09.2019, 10:38:58
Maexxchen

Registriert: 03.12.2008
Beiträge: 1.293
Antwort auf: lexx

Kürzlich erhielt ich eine Mail von einem Admin:

Wie du vielleicht mitbekommen hast, wurde neulich unsere Android App aus dem Playstore genommen. Wir wollen nun natürlich mit allen Mitteln vermeiden, dass so etwas noch mal passiert. Daher achten wir jetzt auch verstärkt auf Markenrechte. /T*** ist so ein Name, der rechtlich gesichert ist.
Falls du eine Genehmigung des Rechteinhabers hast, die dir erlaubt, den Namen zu verwenden, ist alles in Ordnung. Ansonsten benenn den Channel bitte um.

Ohne jetzt die genaue rechtliche Lage zu kennen, ergeben sich einige der Antworten schon aus der Nachricht des Admins.

Warum sowas bisher niemanden gestört hat, liegt einfach daran, dass es bisher keine Probleme gab. Und wie der Admin richtig schrieb, wurde die App erst vor kurzem aus dem Playstore entfernt, da sie gegen Richtlinien verstoßen hat. Daher achtet man nun vermehrt auf solche "kritischen" Dinge, um dies eben zu vermeiden.

Inwiefern andere dieser Channel existieren, kann ich gerade nicht beurteilen, aber da sollte dann natürlich ähnlich verfahren werden.
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Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: lexx] - #3099480 - 03.09.2019, 11:29:08
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Guten Morgen, :-)

Tatsächlich kann das Thema Markenrecht an sich ein sehr kompliziertes, rechtliches Thema sein. Aus der Wortmeldung des Admins ist aber erkennbar, das der/die Admin(s) die o.g. Anweisung von der Chatleitung erhalten haben (und diesem auch nachgehen müssen).

Meine persönliche Eindruck aus der Vergangenheit zu diesem Thema war, das damals mehr oder weniger drüber oftmals hinweg-geguckt worden ist; da es oftmals sozusagen keine Partei gab - die ihr Markenrecht verletzt gesehen hatte oder hätte. Also nach dem Prinzip: "Wo kein Kläger, auch kein Richter".

Jedoch wurde schon damals bei direkten (Notruf-)Meldungen wenn ein solcher Fall eingetreten ist - auch um Änderung/Löschung bei dem betreffenden Mychannel-Besitzer gebeten. Hier hatte ich selber vor vielen Jahren bei Knuddels den Fall (als die Knuddels-Android-App noch in den Kinderschuhen steckte) - das ich in meinen damaligen ?-Channel ein Hintergrundbild raus-nehmen musste. Bei dem Hintergrund hat es sich damals vor vielen Jahren um den "GreenRobot" gehandelt. Hier hatte ich damals wohl unbeabsichtigt und aus Nicht-Wissen darüber gegen eine der Markenrichtlinien (aus dem Brand Guidelines) verstoßen.

Der Bitte bin ich in dem Fall (und nach Aufklärung) sofort nachgekommen, da sich ja auch andere Alternativen hier angeboten haben.

Insofern ist diese Vorgehensweise bzw. die Bitte darum, jetzt (auch bei anderen Markennamen) an sich diesbezüglich nicht so neu; sondern sie ist eher aufgrund des Vorfalls im PlayStore wojl omni-präsenter ins Augenmerk gerutscht. Das ist natürlich für den ein oder anderen Betreffenden Channelbesitzer sehr unschön und verständlicherweise auch sehr ärgerlich; anderseits finde ich es auch in Ordnung - das man hier andere Marken (und deren Rechteinhaber) insoweit schützt; wenn man nicht deren Besitzer ist - und vllt. sogar auf Nummer sicher geht - das solch eine Ausblendung aus dem PlayStore nicht nochmal stattfindet..

Hier bietet es sich für dich natürlich an ggf. beim Rechteinhaber der Marke um eine Nutzungsgenehmigung zu bitten. Eine Sperrung aller Markennamen würde ich aus meiner Sicht für Fragwürdig halten, da viele Markennamen auch normale Wörter im Sprachgebrau sind, es dazu etliche Millionen Markennamen gibt - und hier tatsächlich auch immer der individuelle Einzelfall betrachtet werden müsste - ob hier ein Verstoß dieser Art wirklich vorliegt.

Insgesamt hat hier Knuddels aber was das betrifft dann diesbezüglich erst mal das "Hausrecht" eine Nutzung dieses Channelnamens zu unterbinden. Es könnte daher gut möglich sein das der alte betreffende Channelname (nach eurer Umbenennung) evtl. nicht mehr für eine Channelregistrierung zugänglich gemacht wird. Sollte dies trotzdem weiterhin noch möglich sein, würde ich persönlich die Weiterbenutzung des Channelnamens keineswegs anraten - da hier vorab schon eine Bitte in der Hinsicht ja erfolgt ist - und im Endeffekt der dann evtl. neue Besitzer hier einen (möglicherweise) bewussten Verstoß begeht. Deine Sorge um das "wegschnappen" des Channelnamens kann man in jedem Fall nachvollziehen, würde diesen aber auch für denjenigen/diejenige die diesen neu registriert - wohl wahrscheinlich vor die gleiche Bitte der Entfernung durch die Adminstration stellen.

In jedem Fall bietet sich hier aber zusätzlich noch an, die Kommunikation mit dem MyChannel-Team zu suchen. Jene müsste in deinem Sonderfall bessere Eindrücke haben und könnte dir hier hoffentlich persönlich, besser zur Seite stehen - als es vllt. als oftmals Außenstehender so in diesem Forum möglich ist. Die Teamleitung ist hier: Innerlichboese, Maxigirl90, SchildkröteMitKleptomanie.



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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: ] - #3099489 - 03.09.2019, 15:17:56
lexx
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 19.01.2005
Beiträge: 12
Wird dann auch unterschieden, ob die channels wie zB Facebook das echte Facebook mit Farben und Hintergrundbild richtig Kopieren, während Opel einfach nur den Namen besitzt und keine Opel Grafiken hat?

Es gibt ja auch einen Unterschied, wenn man Zb auf einem Schuh einen Adidas Schriftzug genaustens drauf kopiert, oder einfach nur Adidas in eigener Handschrift draufschreibt. Das erstere wäre ein Verstoß/Fälschung. Beim zweiten glaube ich eher nicht. Bei Channels hier ist das doch auch so?

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: lexx] - #3099491 - 03.09.2019, 15:27:28
--- geloeschter Benutzer ---
Nicht registriert


Die Nutzung des Namens kann bereits ein Verstoß gegen das Markenrecht sein. Wenn du dazu noch Grafiken oder sonstiges verwendest, dann hast du ggf. auch noch einen Urheberrechtsverstoß begangen.

Du wurdest von einem Admin oder der Chatleitung darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Namens nicht erwünscht ist, sofern du nicht vom Rechteinhaber das Einverständnis eingeholt hast. Das ist eine klare Aussage. Da muss man nicht weiter diskutieren.

Du hast also genau zwei Optionen: Du benennst den Channel um oder holst dir, von wem auch immer, das Einverständnis, dass du den Markennamen hier für deinen Channel nutzen darfst.

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: ] - #3099492 - 03.09.2019, 15:28:10
lexx
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 19.01.2005
Beiträge: 12
Wie holt man sich das Einverständnis?

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: lexx] - #3099494 - 03.09.2019, 15:34:57
--- geloeschter Benutzer ---
Nicht registriert


In dem man sich an denjenigen wendet, der die Rechte an den Namen hält. Bei facebook wäre das logischerweise Facebook. Da ruft man an oder schreibe eine Mail, erklärt worum es geht und hofft, dass man die Zustimmung zur Nutzung des Namens für den Channel bekommt.

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: ] - #3099607 - 04.09.2019, 09:40:24
wiesu
​*flying*turtle*

Registriert: 22.08.2004
Beiträge: 2.735
Ort: HRO
Wenn man so eine Genehmigung wirklich kriegen würde, wie weist man das nach.
Macht man dann ein Screen davon in seinem Profil/Fotoordner?
Und was ist mit Nicks die einen Markennamen beinhalten, habe mal nur schnell Facebook/Adidas gegoogelt und dieser Nick exestiert.
Werden wir diese Nicks dann löschen?

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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: wiesu] - #3099630 - 04.09.2019, 14:21:16
Maexxchen

Registriert: 03.12.2008
Beiträge: 1.293
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Grob zusammengefasst (und nach meinem Verständnis): Die Nutzung von Marken als Nickname (und übrigens auch als Channel), sollte eigentlich kein Problem darstellen, da es sich hier nicht um "geschäftlichen Verkehr", sondern die private Nutzung handelt. Es werden ja unter diesem Namen keine Produkte oder Dienstleistungen angeboten. Der Markenschutz sollte also in den hier genannten Fällen gar nicht erst greifen.
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Re: mychannel namen - was ist rechtlich geschützt? [Re: wiesu] - #3099632 - 04.09.2019, 14:44:46
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Hey, :-)

ich würde hier den einfachsten Weg vermuten:

Das man solch einen Nachweis (etwa die Kopie, eines eingescannten Dokumentes/virtuellen Schriftsatzes) den Chatbetreiber per Email/postialisch zukommen lassen müsste. Die genaue exakte Vorgehensweise und/ob bzw welchen genauen Bedingungen hier gelten - dürfte sich in solchen Fällen durch den Bearbeiter oder alternativ das MyChannel-Team in Erfahrung bringen lassen. Eine Anfrage an community@knuddels.de ist hierzu immer möglich.

Was das Thema: "Nicks die Markennamen enthalten" betrifft; in der Regel orientieren sich Firmen in solchen Fällen auf dafür spezialisierte Anwälte (welche z.Bsp. für Medien-/Urheberrecht bzw. T-Recht spezialisiert sind). Diese wiederum berufen sich auf das von Maexxchen beschriebene Gesetz & danach auf auf rechtlich ähnliche Fälle (welche zu einem abschließenden Urteil kamen).

U.a. gab es vor über 10 Jahren was diese Thematik betrifft bei einer anderen Plattform (Sportforum), einen Abmahnversuch, der im folgenden Urteil, samt negativer Feststellungsklage für die Klägerseite endete. Tatsächlich wird sich auf gerade dieses Urteil in einigen Rechtsberatungen (mit Details zu diesem Urteil) darauf berufen. In diesem Fall das die Nennung eines Markennamens bei Nicknamen i.d.R wohl aus den dort (in der Quelle) benannten Gründen hinnehmbar. Dies unterstützt auch den von Maexxchen verlinkten Gesetztestext.

Jedoch muss man auch hier erwähnen, das die o.g. MyChannel-Problematik nicht unbedingt immer was mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun haben muss - sondern das die vom Threadersteller benannte Vorgehensweise u.a den separate Bedingungen seitens Google geschuldet sein könnten. Das ist zumindest meine Vermutung.

Google stellt mit seiner Vertriebsplattform (den Google-PlayStore) eine App-Bezugsquelle für die meisten mobilen Android-Geräte her - so das sich auch Knuddels hier bestimmten Restriktionen/Verpflichtungen binden muss - sofern jene die App selber noch weiter im PlayStore betreiben möchten. Deswegen kann die Verwendung von Markennamen bei MyChanneln/Nicknamen zueinander auch ganz unterschiedlich und individuell betrachtet/bewertet werden - je nach Ausgangslage (und wer der Betreiber oder der Vertrieb ist). Sollte Google hier ein Problem (in einigen MyChannels oder gewissen Hintergrundbildern) gesehen haben & möchte Knuddels nicht komplett aus dem System fliegen, ist es aus der Sicht einer Firma - tatsächlich erstmals um einiges "besser" - sich diesen Restriktionen zu fügen. Keine schöne Angelegenheit, aber das sind in solchen Fällen manchmal die Nachteile einer solchen Monopolstellung die Google nun mal besitzt. Das Knuddels sich ggf. genau danach richtet, geschieht wahrscheinlich nicht mal aus Böswilligkeit gegenüber den Channelbetreibern, sondern eher dem Umstand das dies ein hart umkämpfter Markt ist und außerhalb des PlayStores es wenig gute StoreAlternativen für die breite Masse an Nutzern gibt. Jenes ist daher leider in diesem Bereich oftmals eine Existensgrundlage - weswegen es für mich daher nachvollziehbar, das Knuddels hier in diesen Fällen nun verstärkt vorgeht und solche Fälle nun detaillierter betrachtet.

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