Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
- #2916413 - 09.09.2018, 21:04:56
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Familymitglied
Registriert: 27.11.2006
Beiträge: 361
Ort: Bayern natürlich :-D
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Hallo, wäre mal interessant, wie Knuddels dazu steht, wenn wegen der Veröffentlichung der Daten von einem Admin, Teamler oder CM, die Emailadresse (besonders die hinter der @Knuddels.de verborgene) gehackt wurde, und interne Daten und Angaben von Usern auch später veröffentlicht werden. Der Beweis ist für den ehrenamtlich tätigen unmöglich zu erbringen das dies darauf zurück zu führen ist. Steht dann Knuddels dafür gerade, oder heist es dann. Arschkarte für den User und eventuelle Strafen haben die zu zahlen? Bin ja zum Glück lange raus aber die Frage kam mir direkt in den Sinn. Wenn die ehrenamtlichen da am Ende die Arschkarte haben sollen, sollten meiner Meinung nach diese auch ausdrücklich darauf hin gewiesen werden, welches Risiko sie eingehen. Verstöße gegen den Datenschutz sind ja inzwischen immer heftiger geahndet, und mögliche Strafen können viele der ehrenamtlichen finanziell auf sehr viele Jahre hinaus ruinieren. Bin mal gespannt ob was offiziellen darauf komm Lg Peter
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: Schnüffel15 01]
- #2916417 - 09.09.2018, 21:14:22
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Tomorrowland!
Registriert: 25.04.2007
Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
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Hi,
ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe... Kannst du deine Frage noch einmal genauer erklären. Ich bin mir nicht sicher welche Daten wer veröffentlichen sollte und weshalb wer Strafen zahlen soll.
Lieben Gruß
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: WoB BoY 24]
- #2916419 - 09.09.2018, 21:39:19
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TheGreenyGP
Registriert: 26.11.2011
Beiträge: 506
Ort: Gießen
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Warum sollen deiner Meinung nach wir ehrenamtlichen dafür haften? Und warum soll Knuddels Strafgelder zahlen, wenn es zu Hackangriffen dritter Personen kommt? Entweder man liest die DSGVO richtig durch oder man lässt es sein. Knuddels muss dafür gar nicht haften punkt aus. ö.o
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: TheGreeny]
- #2916420 - 09.09.2018, 21:48:40
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Familymitglied
Registriert: 27.11.2006
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Ort: Bayern natürlich :-D
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Warum sollen deiner Meinung nach wir ehrenamtlichen dafür haften? Und warum soll Knuddels Strafgelder zahlen, wenn es zu Hackangriffen dritter Personen kommt? Entweder man liest die DSGVO richtig durch oder man lässt es sein. Knuddels muss dafür gar nicht haften punkt aus. ö.o Hey, kleiner Tip, Knuddels ist raus aus der Nummer, du als Admin nicht. Sende ich dir einen Screen an M2K96@Knuddels.de, dann müsstest du eigentlich eine Datenschutzzutimmung von mir einfordern, wenn du den Speichern willst. Auch wenn du den nicht mal selbst speicherst, sondern einer der deine Email gehackt hat, und der das später veröffentlicht, bitte beweis du das dann mal das es eben nicht du warst. Und 2. Tip, musste mich als Versicherungskaufmann sicher mehr mit DSGVO befassen als so mancher anderer, somit finde ich die Aussage da eben etwas sehr daneben, könntest vermutlich eher dir raten das besser durch zu lesen usw. Lg Peter
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: TheGreeny]
- #2916421 - 09.09.2018, 21:53:56
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--- geloeschter Benutzer ---
Nicht registriert
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Kannst du deine Frage noch einmal genauer erklären. Ich bin mir nicht sicher welche Daten wer veröffentlichen sollte und weshalb wer Strafen zahlen soll. Die Frage lautet: Wenn aufgrund der Veröffentlichung der Userdatenbank nun ein Admin-Account abhanden kommt, wer haftet dann für die Schäden? Z.B wenn mithilfe des Admin-Accounts dann weitere Nutzerdaten ausspioniert werden. Knuddels muss dafür gar nicht haften punkt aus. Das würde ich nicht so selbstsicher vertreten. Man könnte im Zweifelsfall durchaus auf Fahrlässigkeit klagen. Betreiber können durchaus für solche Angriffe haftbar gemacht werden. Nämlich immer dann, wenn sie grob Fahrlässig gehandelt haben (veraltete/unsichere Technik, Passwörter im Klartext speichern (was hier der Fall Ist/war), Nutzer-Daten ohne Passwortschutz speichern). Ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt müsste dann ein Gericht entscheiden.
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: Schnüffel15 01]
- #2916422 - 09.09.2018, 21:55:18
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» Terrassenschwein.
Registriert: 29.10.2008
Beiträge: 5.720
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Dann müsstest du als Versicherungskaufmann sicherlich auch wissen, dass solche Fragen über den Weg des E-Mail-Verkehrs mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abzuklären sind, bzw. dir im Forum niemand zu 100% korrekt beantworten kann. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du hier
_________________________ Wenn ich wollen würde, dass du weißt was ich denke, würde ich reden.
(Zitat: Al Bundy)
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: Schnüffel15 01]
- #2916423 - 09.09.2018, 21:55:20
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Tomorrowland!
Registriert: 25.04.2007
Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
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Ich glaube wir können das auch alles schwarzmalen. Sende ich dir einen Screen an M2K96@Knuddels.de, dann müsstest du eigentlich eine Datenschutzzutimmung von mir einfordern, wenn du den Speichern willst.
Auch wenn du den nicht mal selbst speicherst, sondern einer der deine Email gehackt hat, und der das später veröffentlicht, bitte beweis du das dann mal das es eben nicht du warst. Du müsstest dann ja nach meinem Verständnis auch von allen auf dem Screen beteiligten die Zustimmung haben den Screen anzufertigen. Wir sollten aufhören hier mit Halbwissen um uns zu werfen und derartige Themen überlassen die Ahnung davon haben. Und ich denke auch das Knuddels hier kein Statement abgeben muss und wird. Zum einen geht es dich nichts an, zum anderen kann etwas derartiges, wenn es von Relevant sein sollte an die betroffenen User (in dem Fall Teamler und Admins) über die internen Kanäle kommuniziert werden. Lieben Gruß
Bearbeitet von WoB BoY 24 (09.09.2018, 21:56:43)
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: Schnüffel15 01]
- #2916424 - 09.09.2018, 21:58:18
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Der Benny Do
Nicht registriert
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Sende ich dir einen Screen an M2K96@Knuddels.de, dann müsstest du eigentlich eine Datenschutzzutimmung von mir einfordern, wenn du den Speichern willst.
Nö. Es gehört zur Natur der Email dass sie gespeichert wird. Du hingegen müsstest überhaupt das Recht haben, den Screen anzufertigen (was vermutlich gar nicht erlaubt ist) und dann müsste jeder auf dem Screen einverstanden sein mit der Weitergabe des gesprächs. Vertraulichkeit des (geschriebenen) Wortes :D
Bearbeitet von Der Benny Do (09.09.2018, 21:59:31)
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Re: Haftung bei Strafgelder wegen Datenschutzverstoß
[Re: ]
- #2916430 - 09.09.2018, 22:14:09
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Familymitglied
Registriert: 27.11.2006
Beiträge: 361
Ort: Bayern natürlich :-D
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Dann müsstest du als Versicherungskaufmann sicherlich auch wissen, dass solche Fragen über den Weg des E-Mail-Verkehrs mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abzuklären sind, bzw. dir im Forum niemand zu 100% korrekt beantworten kann. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du hier Extrem falsch, eine Email wird aus freien Stücken versendet und nicht aktiv vom Empfänger gespeichert, alleine das sagt einem der hoffentlich vorhandene Verstand. Denken und Nachlesen hilft quote] Du müsstest dann ja nach meinem Verständnis auch von allen auf dem Screen beteiligten die Zustimmung haben den Screen anzufertigen. [/quote] Rechtlich genau korrekt. Wir sollten aufhören hier mit Halbwissen um uns zu werfen
Mehr als das kann ich zu deinem Beitrag leider auch nicht zurück geben. Lg Peter
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