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Frage bzgl. Jobcenter - #2551598 - 18.02.2013, 17:50:53
Dave20009
Nicht registriert


Hi, (Sorry wegen dem Titel, ich wusste nicht wie ich es am besten bezeichnen kann/soll...)

nun zu meinem anliegen:
Am 11. September 2012 habe ich beim Jobcenter in meiner gegend einen ALG II Antrag gestellt (da ich leider in eine Notsituation geraten bin), nach 3 Wochen kam ein Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wird, dann habe ich ein Widerspruch eingelegt, diesem Widerspruch wurde stattgegeben und ich wurde zum Jobcenter eingeladen um alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, also habe ich dies auch (teilweise) getan, da meine Eltern sich permanent weigern Daten von sich anzugeben (ja, ich wohne noch zuhause). Darauf hin wurde mein Antrag sogesagt in "Pause" gesetzt, bis alle Unterlagen da sind.
Dann schrieb ich dem Jobcenter einen Brief, dass ich gerne eine eigene Wohnung möchte und diese auch ganz dringend benötige, daraufhin kamen 3 Aussendienst Mitarbeiter vom Jobcenter zu mir nach Hause um zu prüfen ob ich eine eigene Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt werden soll haben darf, nach einer Minute sagte einer der Mitarbeiter zu mir: ,,Ok, Sie dürfen sich eine eigene Wohnung suchen!", danach sind die wieder gefahren, daraufhin schrieb ich eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter und fragte wie viel die Wohnung kosten darf, wie groß, ob ich mir hier oder in ganz Deutschland eine suchen muss/darf. Der Sachbearbeiter nannte mir dann alle Daten und das ich in ganz Deutschland eine suchen darf. Nun war ich letztens beim Jobcenter hier in meiner gegend und habe denen erzählt, dass ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, daraufhin erhielt ich einen Zettel vom Jobcenter mit Stempel und Begründung drauf: "Aufgrund der aktuellen Lebenssituation ist ein umzug notwendig", das habe ich am 01. Februar 2013 kopiert und den Zettel von der Wohnung mit allen Daten drauf und ans Jobcenter dort per Post gesendet, ich habe dann noch ein Brief hinzugefügt, das ich auf eine sofortige bearbeitung bestehe, da die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird. Am 05. Februar 2013 habe ich dies auch nochmal per Fax ans Jobcenter gesendet und bekam keine Antwort, dann habe ich die nacht erneut ein Fax ans Jobcenter dort gesendet und nachgefragt wie es aussieht mit der bearbeitung und das die sich bitte beeilen sollen mit der bestätigung ob die Wohnung ok ist oder nicht und ich habe immernoch keine Antwort, obwohl ich nun schon 3x darauf hingewiesen habe das es dringend ist und die Wohnung sonst vor meiner Nase weiter vermietet wird aber das scheint dem Jobcenter dort scheiß egal zu sein, ich habe langsam auch das Gefühl, die melden sich mit absicht nicht, nur damit die Geld sparen können und mir keine Miete zahlen müssen bzw. dem Vermieter der Wohnung etc. und dabei ist eine Wohnung (wie das Jobcenter bei mir schon schrieb) absolut NOTWENDIG!

Nun meine Frage:
Was kann ich da machen? Also das die sich beeilen oder mal melden? Persönlich vorbei gehen kann ich nicht, da Essen von mir ca. 300km entfernt ist, anrufen würde ich ja gerne aber geht nicht, da meine Eltern seit November Krankgeschrieben sind und jeden Tag zu hause sind, diese wissen nichts davon, das ich umziehen will und ich möchte auch nicht das die es erfahren, warum ist egal, es hat seine Gründe. Die werden das eines Tages eh merken wenn ich weg bin aber das ist mir egal.

Und ab wie vielen Wochen/Monaten kann man was gegen das Jobcenter unternehmen? Schreiben vom Anwalt oder vor dem Sozialgericht klagen?

Ich habe langsam echt die Nase voll und fühle mich extrem verarscht vom Jobcenter dort und total ignoriert, es kann doch nicht wahr sein, dass man 3 Wochen oder noch mehr brauch um ein einziges Blatt Papier zu lesen und zu gucken ob die Wohnung den Richtlinien entspricht, das ist eine Sache von 2 Minuten.. langsam werde ich echt sauer. Zumal die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird und ich wieder von 0 anfangen muss aber wenn Jobcenter ständig solange brauch kann ich mir Millionen Wohnungen suchen aber bekommen tu ich die nicht, weil das Jobcenter mir die Erlaubnis nicht zuschickt, das die Wohnung ok ist, ich finde das ehrlich gesagt auch eine ziemliche Frechheit von dem Jobcenter


Bearbeitet von Dave20009 (18.02.2013, 17:52:47)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551600 - 18.02.2013, 18:27:27
Chr1si 15

Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
Eine festgelegte Bearbeitungsdauer gibt es da glaube ich nicht, bei alg. 2 Anträgen beträgt sie bis zu 6 Monate und da ist die Genehmigung wesentlich essentieller als so eine Wohnungsbestätigung, schließlich hat man aktuell noch eine, Geld aber i. d. R. nicht.

Grundsätzlich hast du natürlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur machen kann. Das "Zubomben" mit Nachrichten führt weder bei Knuddels, noch bei Unternehmen und schon gar nicht bei Jobcentern zu einer schnelleren Bearbeitung, eher ganz im Gegenteil. Darauf, dass du auf eine schnelle Bearbeitung "bestehst", könnte man auch allergisch reagieren, da kein Recht dazu. Daher wäre es schlauer gewesen, darum zu bitten aus Gründen die man dem anfügt.

Ps. Mann kann sich auch ein Handy schnappen, eine Telefonzelle nehmen oder bei einem Freund telefonieren oder hast du Ausgangssperre? :-O


Bearbeitet von Chr1si 15 (18.02.2013, 18:28:30)
_________________________
I amar prestar aen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: Chr1si 15] - #2551602 - 18.02.2013, 18:36:07
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: Chr1si 15
Eine festgelegte Bearbeitungsdauer gibt es da glaube ich nicht, bei alg. 2 Anträgen beträgt sie bis zu 6 Monate und da ist die Genehmigung wesentlich essentieller als so eine Wohnungsbestätigung, schließlich hat man aktuell noch eine, Geld aber i. d. R. nicht.

Grundsätzlich hast du natürlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur machen kann. Das "Zubomben" mit Nachrichten führt weder bei Knuddels, noch bei Unternehmen und schon gar nicht bei Jobcentern zu einer schnelleren Bearbeitung, eher ganz im Gegenteil. Darauf, dass du auf eine schnelle Bearbeitung "bestehst", könnte man auch allergisch reagieren, da kein Recht dazu. Daher wäre es schlauer gewesen, darum zu bitten aus Gründen die man dem anfügt.

Ps. Mann kann sich auch ein Handy schnappen, eine Telefonzelle nehmen oder bei einem Freund telefonieren oder hast du Ausgangssperre? :-O


Ja, ich habe lebenslänglich! :(( spaß XD

Jetzt mal im ernst:
Ich habe die ja nicht zugebombt, es waren nur 1 oder 2 Erinnerungsbriefe, ich war in den Briefen Nett gewesen, nicht frech, unhöflich etc. im gegenteil.

Naja... ich will endlich die Wohnung bzw. Erlaubnis dazu vom Jobcenter Essen da die Lebensverhältnisse bei mir hier zuhause (wie sich die Aussendienst Mitarbeiter ausdrückten) Katastrophal! Sogar mein Sachbearbeiter sagte zu mir: Wir haben Ihnen ja die Erlaubnis erteilt, da die Lebensverhältnisse bei Ihnen zuhause Katastrophal sind. Aber die sind nicht nur Katastrophal sondern auch Gesundheitsschädlich aber weitere Details erspare ich mir... das Jobcenter hier und das in Essen (glaube ich zumindest) wissen darüber bescheid, das reicht vollkommen. Der Umzug ist wie gesagt ja nicht umsonst als NOTWENDIG eingestuft worden vom Jobcenter.

Ich würde ja gerne beim Jobcenter vom Handy oder so anrufen, nur das Problem sind die guten alten abzockmaschen (in Warteschleife knallen) und darauf hab ich kein bock, ich finde das Geld ja schließlich nicht bei mir im Garten, das ich mir sowas erlauben kann...

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551624 - 18.02.2013, 20:11:49
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Ich kann mich meinem Vorposter nur anschließen.. so oft schreiben bringt eher das Gegenteil.
Ich hätte da echt mal angerufen..

Und gerade zu Beginn des Jahres (dazu zähle ich den Februar noch) kann es eben auch mal dauern, da über die Feiertage (Weihnachten/Neujahr) eben sicherlich mal was liegen geblieben ist.

Mag sein, dass du es vielleicht alles schnell willst, aber manchmal geht es im Leben eben nicht immer alles so schnell.. besonders nicht, wenn man vom Amt abhängig ist.
Du musst dir klar machen, wenn DIE was VON DIR wollen, geht es meistens schneller, als wenn DU was VON DENEN möchtest..

Wir können schlecht einschätzen, ob die Verhältnisse echt katastrophal sind oder nicht und wie dringend das ist..

Aber du kannst doch schonmal froh sein, dass das Amt dir eben erlaubt hat, dass du ausziehen darfst und das sogar deutschlandweit.. Da die ja dann nicht nur Wohnung, sondern sicherlich auch den Umzug + Einrichtung bezahlen dürfen..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2551637 - 18.02.2013, 20:43:03
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

danke :), ja, ich hab Angst das Jobcenter da anzurufen weil ich ja schon Brief schrieb :x nicht das die denken "Oh man... der geht mir echt aufn Keks.." :x vllt nächste Woche oder so mal, mal abwarten ob diese Woche ein Brief kommt..


Ja, das Jobcenter bezahlt mir die Miete, Nebenkosten (glaube ich), Umzug, Erstausstattung und Monatlich halt die 374€ :x solange ich in Essen ein sogenanntes Werkstattjahr mache, danach will ich dort eine Ausbildung machen um nicht mehr weiter abhängig vom Amt zu sein bzw. nicht mehr so sehr, ich bin auch sehr ungerne von wem abhängig aber geht leider nicht anders derzeit.

Nach 2 oder 3 Monaten wenn das Jobcenter sich nicht gemeldet hat kann man vor dem Sozialgericht klagen (Untätigkeitsklage), ist das korrekt? Ich glaube dann muss das Jobcenter innerhalb von 5 Tagen oder 24 Stunden (weiß gerade nicht mehr) eine Entscheidung fällen und diese mir mitteilen (Eilverfahren).


Wie du schon sagtest: Wenn das Amt von uns Bürgern etwas will, sollen wir sofort springen, da wir sonst mit saftigen Sanktionen o.ä. rechnen müssen aber wenn wir was von denen wollen lassen die sich gefühlte 6987 Jahre zeit, das kann irgendwie auch nicht sein und ist ziemlich Unfair und dass das Jobcenter immer so viel zu tun hat stimmt garnicht und das weiß jeder! Immer wenn ich hier bei mir zum Jobcenter ging waren kaum Leute da... also gemütlich zeit für die Mitarbeiter um Anträge etc. zu bearbeiten aber lieber trinken die Kaffee, schnacken mit Mitarbeitern oder hängen am Internet, ich hab das schon sehr oft selbst gesehn als ich da war...


Bearbeitet von Dave20009 (18.02.2013, 20:46:05)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551683 - 18.02.2013, 21:41:30
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Also die haben sicherlich schon einiges zu tun, da ja nicht nur eine Person ALG2 bekommt..
und wie gesagt, zu Beginn des Jahres kann eben schonmal mehr liegen geblieben sein, was zu Weihnachten/Neujahr reinkam..

und ich kann mir eben vorstellen, dass es eben vielleicht aus Sicht derer zurzeit noch wichtigere Fälle gibt, da du zurzeit ja noch in einer Wohnung lebst und nicht auf der Straße oder sonst was..

Und 3 Wochen finde ich persönlich, was so Amtskram angeht echt noch keine lange Zeit, auch wenn ich es aus deiner sicht natürlich nachvollziehen kann, dass es für dich lange und dringlich ist..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2551750 - 19.02.2013, 00:03:43
BundSchuh
Nicht registriert


Moin Dave!

Wie ich sehe, hast du das typische Problem eines unter 25-jährigen Leistungsbeziehers, der bei einem Umzug die vorherige Zusicherung des Jobcenters (zwingend) benötigt.
Ich hätte erst einmal ein, zwei Fragen an dich:
Hast du von deinem jetzigen Jobcenter eineN festeN AnsprechtpartnerIn beim Jobcenter Essen vermittelt bekommen? Und hast du die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft (Solltest du bei deiner Antragsbewilligung an deinem Wohnort bekommen haben) mit angegeben, als du dich an das Jobcenter Essen gewandt hast? Liegt die Umzugsbewilligung des für dich aktuell noch zuständigen Jobcenters dem Jobcenter Essen definitiv vor?

Es besteht allgemein die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir die Kosten der Unterkunft auch im Nachhinein bewilligt, wenn du überzeugend argumentieren kannst, dass es nicht zumutbar war, auf die Zusicherung des Essener Jobcenters zu warten. Dazu sollte sich die Wohnung aber definitiv im Rahmen der Mietobergrenze bewegen, die in Essen bei derzeit 230,50€ kalt liegt (Ohne Neben-/Betriebskosten).
Aber: Aufgrund deines Alters ist das Jobcenter nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, das Gegenteil ist der Fall. Es ist vorgesehen, dass die Kosten in diesem Fall nicht übernommen werden.
Aber du hast ja zumindest die Bescheinigung vom jetzt zuständigen Jobcenter, dass ein Auszug aus der elterlichen Wohnung dort genehmigt wird.
All das sind jedoch Ermessensentscheidungen und wenn du einen Paragrafenfetischisten erwischst in Essen, stehst du mit ner Wohnung da, die dir nicht bezahlt wird.
Von daher bleibt dir wirklich nur, so schnell wie möglich im Jobcenter Essen anzurufen. Vielleicht kennst du ja auch wen, der eine Flatrate ins Festnetz hat und von dem aus du anrufen kannst.
Deine verschiedenen Ausreden verstehe ich auch nicht ganz (Eltern sollen nix mitbekommen, Anruf ist zu teuer, magst keinen faschen Eindruck machen).
Entweder, die Wohnung und der Umzug sind dir wichtig, dann bewegst du jetzt deinen Hintern und kümmerst dich drum, oder du wartest, bis die Wohnung definitiv weg ist.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551757 - 19.02.2013, 00:38:15
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
Moin Dave!

Wie ich sehe, hast du das typische Problem eines unter 25-jährigen Leistungsbeziehers, der bei einem Umzug die vorherige Zusicherung des Jobcenters (zwingend) benötigt.
Ich hätte erst einmal ein, zwei Fragen an dich:
Hast du von deinem jetzigen Jobcenter eineN festeN AnsprechtpartnerIn beim Jobcenter Essen vermittelt bekommen? Und hast du die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft (Solltest du bei deiner Antragsbewilligung an deinem Wohnort bekommen haben) mit angegeben, als du dich an das Jobcenter Essen gewandt hast? Liegt die Umzugsbewilligung des für dich aktuell noch zuständigen Jobcenters dem Jobcenter Essen definitiv vor?

Es besteht allgemein die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir die Kosten der Unterkunft auch im Nachhinein bewilligt, wenn du überzeugend argumentieren kannst, dass es nicht zumutbar war, auf die Zusicherung des Essener Jobcenters zu warten. Dazu sollte sich die Wohnung aber definitiv im Rahmen der Mietobergrenze bewegen, die in Essen bei derzeit 230,50€ kalt liegt (Ohne Neben-/Betriebskosten).
Aber: Aufgrund deines Alters ist das Jobcenter nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, das Gegenteil ist der Fall. Es ist vorgesehen, dass die Kosten in diesem Fall nicht übernommen werden.
Aber du hast ja zumindest die Bescheinigung vom jetzt zuständigen Jobcenter, dass ein Auszug aus der elterlichen Wohnung dort genehmigt wird.
All das sind jedoch Ermessensentscheidungen und wenn du einen Paragrafenfetischisten erwischst in Essen, stehst du mit ner Wohnung da, die dir nicht bezahlt wird.
Von daher bleibt dir wirklich nur, so schnell wie möglich im Jobcenter Essen anzurufen. Vielleicht kennst du ja auch wen, der eine Flatrate ins Festnetz hat und von dem aus du anrufen kannst.
Deine verschiedenen Ausreden verstehe ich auch nicht ganz (Eltern sollen nix mitbekommen, Anruf ist zu teuer, magst keinen faschen Eindruck machen).
Entweder, die Wohnung und der Umzug sind dir wichtig, dann bewegst du jetzt deinen Hintern und kümmerst dich drum, oder du wartest, bis die Wohnung definitiv weg ist.


Hi :-)

ich versuche dir nun auf all deine Fragen zu Antworten :-D

Beginnen wir mit Frage 1:
Einen festen Ansprechpartner habe ich nicht vermittelt bekommen, ich habe seltsamerweise zwei Sachbearbeiter bei dem Jobcenter hier in der Gegend, der eine ist ein Mann, das ist mein hauptansprechparter und das andere ist eine Frau, die hat als Vertretung für ihn sich um mich gekümmert.
Als ich zu meinem Jobcenter ging und sagte das ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, ging der junge nette Mann an der Information zu meinem Sachbearbeiter und hat ihm das berichtet, da dieser aber zu dieser Zeit in einem Gespräch mit einem anderen "Kunden" oder wie man das dort nennt war, kam die Frau (die mich zuvor auch paar mal beraten hat etc.) und hat mich gefragt ob ich schon Kontakt mit dem Jobcenter in Essen aufgenommen habe und ob ich zufällig die Adresse von dem Jobcenter in Essen wüsste?
Darauf habe ich dann geantwortet das ich die Papiere vom Vermieter und ein Brief an das Jobcenter dort gesendet habe und das ich die Adresse nicht wüsste, dann hat die Frau auf einer Karte geguckt und im Internet und mir die Adresse vom Jobcenter Essen aufgeschrieben und mir dann die Bescheinigung ausgestellt das ich umziehen darf.

Frage 2:
Ja, ich habe die BG-Nummer etc. bekommen.
Auf der schriftlichen Genehmigung steht folgendes bzw. ist so aufgebaut:

Warnung! Spoiler!
Jobcenter Trier-Saarburg

Ablaufplan bei Umzug

Name: MEIN NACHNAME BG-Nr. Meine BG NUMMER
Vorname: David

Das folgende Verfahren ist zu durchlaufen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.

Begründung der erforderlichkeit:
Der Umzug ist aus meiner Sicht erforderlich weil
Die derzeitige Wohnsituation erfordert einen Umzug

Der Umzug ist erforderlich weil (das ist angekreuzt vom Jobcenter)




Name: i.A. UNTERSCHRIFT BG-NR: NUMMER


Der Grund warum meine Eltern nichts davon erfahren sollen ist folgender:
Ich mag meine Mum zwar, mein Dad nich so aber meine Eltern sind irgendwie komisch... denen wäre es am liebsten ich würde ewig, am besten bis ich als Opa sterbe zuhause im Elternhaus wohnen bleiben soll aber ich will das nicht, ich bin 20 Jahre alt und ich will langsam meinen Freiraum, ich will mein eigenes Leben führen, mein eigenen Haushalt führen, das machen was ich will und für richtig halte in meiner eigenen Wohnung, ausserdem sind meine Eltern auch so, dass diese dann heimlich alles versuchen um den Umzug zu stoppen, das geht von heimlich Briefe an Person X schreiben bis heimlich Briefe vom Amt etc. an mich verschwinden zu lassen, das dies Kriminell ist, ist mir bewusst aber da ich es nicht beweisen kann, kann ich auch nicht rechtlich gegen meine Eltern vorgehen wegen Unterschlagung von Amtspost etc. ich weiß das zwar, dass die das machen aber ich habe keinerlei Beweise dafür, also würde das verfahren so oder so eingestellt werden.

Warum ich nich so gerne anrufen mag ist wie du schon sagtest, ich will kein falsches Eindruck machen ala BOAH der Kerl nervt uns!

Das schreiben vom Jobcenter hier das ich umziehen darf mit BG-Nr. und Stempel etc. drauf habe ich als Kopie ans Jobcenter Essen geschickt per Post und nochmal als Fax, beides kam dort auch an. Auch habe ich ein schreiben zwischen mir und meinem Sachbearbeiter als Kopie ans Jobcenter Essen dort geschickt, wo deutlich hervor geht, dass die Lebensverhältnisse bei mir zuhause Katastrophal sind.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551761 - 19.02.2013, 00:52:44
BundSchuh
Nicht registriert


Dann brauchst du dich vor einem Anruf nicht zu fürchten. Du beantragst ja kein Almosen, sondern forderst eine Leistung ein, die dir gesetzlich zusteht. Denn die Zustimmung ist ja, sofern deine neue Wohnung angemessen ist, eine reine Formalität. Das Jobcenter Essen ist verpflichtet, dem zuzustimmen, wenn die Notwendigkeit eines Umzugs bereits festgestellt wurde (was ja der Fall ist).
Zwei Wochen sollten mehr als angemessen sein, deine Anfrage zu beantworten.

Fakt ist: Das Jobcenter Trier-Saarburg kann dir da auch nur beratend zur Seite stehen, weil sie da keine Entscheidung treffen dürfen, sie sind nur dafür zuständig, den Umzug zu zahlen, sofern du denn eine Wohnung bekommst. Von daher bleibt nur der Weg zum Jobcenter Essen. Du kannst natürlich einen Anwalt beauftragen, aber den musst du auch selber bezahlen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist zu diesem Zeitpunkt und in diesem Fall allgemein auch nicht zielführend.

Ergo: Morgen anrufen und nachfragen, warum die Bearbeitung so lange dauert.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551764 - 19.02.2013, 01:08:13
Dave20009
Nicht registriert


Vielen Dank BundSchuh, ich glaube ich werde dort echt mal anrufen und nachfragen warum es solange dauert.

Ich habe mal die Erlaubnis hochgeladen, aus Sicherheitsgründen habe ich alles zensiert, BG-Nr., Name, Nachname, Stempel, Unterschrift und Logo des Jobcenter Trier und die Begründung, die begründung stimmt schon so wie ich es eben schrieb, ich habe die deshalb zensiert, damit niemand die schriftart erkennt und eventuell rückschlüsse auf die Sachbearbeiterin oder mich schließen kann, da ich nicht so genau weiß ob so ein schreiben öffentlich gestellt werden darf, ich habe es aber auch noch unzensiert auf dem Laptop, als Beweis das ich mir nichts ausgedacht habe etc.

Hier die Erlaubnis:
Warnung! Spoiler!
[img]http://s14.directupload.net/images/130219/9j3xyt8n.jpg[/img]



Den Vermieter habe ich bereits darüber informiert, das es etwas dauern kann bis ich die Erlaubnis vom Jobcenter Essen habe, da diese das erst prüfen müssen und er bitte Verständnis dafür haben soll.

Die Wohnung müsste den Richtlinien entsprechen..

Kaltmiete: 247€
Heizkosten: 50€
Nebenkosten: 101€

2 Zimmer, Küche, Bad und 49m²

Die Kaltmiete liegt ca. 17€ drüber aber das sollte noch im Rahmen sein, ich müsste dann von meinem Geld Monatlich die 17€ selbst dazu zahlen aber das sollte kein Problem darstellen, da mein Onkel und ein Kumpel (der auch ü25 ist) paar € selbst dazu zahlen muss bei ihren Wohnungen.


Bearbeitet von Dave20009 (19.02.2013, 01:11:32)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551768 - 19.02.2013, 01:33:44
BundSchuh
Nicht registriert


Ja, liegt etwas über der Angemessenheitsgrenze, aber 16.50€ fallen nicht so sehr ins Gewicht. bei 382€ Regelsatz bleiben dir immer noch 275.50€ zur freien Verfügung.
Aber da du über der Höchstgrenze liegst, solltest du dir definitiv die Erlaubnis vom Amt holen, bevor du unterschreibst.
Mit nachträglicher Genehmigung schauts in den Fällen meist schlecht aus.


Edit: Informiere dich auf jeden Fall auch, wie in deiner neuen Wohnung das Wasser gewärmt wird. Wenn Strom zur Warmwasserbereitung verwendet wird, hast du Anspruch auf einen "Stromkostenzuschuss", damit dir kein Nachteil gegenüber LeistungsempfängerInnen entsteht, die ihr Warmwasser über die Heizkosten abrechnen.


Bearbeitet von BundSchuh (19.02.2013, 01:36:54)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551771 - 19.02.2013, 01:50:12
Dave20009
Nicht registriert


Ok O.O da muss ich mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen später und mal nachfragen wegen warmwasser etc. das weiß ich jetzt nicht, ich weiß nur wegen Heizung das es Zentralheizung ist die mit Gas "befeuert" wird. Ich werde dann nachher wohl mal nach Essen beim Jobcenter anrufen und nachfragen wie es mit meiner Genehmigung zur Wohnung aussieht, ich hoffe nur die sind nicht genervt von mir :-D ich muss dann wenn ich die Erlaubnis habe auch noch Erstausstattung beantragen und auf den bescheid warten, das Jobcenter die Kaution von 400€ zahlt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551859 - 19.02.2013, 14:45:27
Bigg Boss
Nicht registriert


Warnung! Spoiler!
Antwort auf: Dave20009
Hi, (Sorry wegen dem Titel, ich wusste nicht wie ich es am besten bezeichnen kann/soll...)

nun zu meinem anliegen:
Am 11. September 2012 habe ich beim Jobcenter in meiner gegend einen ALG II Antrag gestellt (da ich leider in eine Notsituation geraten bin), nach 3 Wochen kam ein Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt wird, dann habe ich ein Widerspruch eingelegt, diesem Widerspruch wurde stattgegeben und ich wurde zum Jobcenter eingeladen um alle fehlenden Unterlagen nachzureichen, also habe ich dies auch (teilweise) getan, da meine Eltern sich permanent weigern Daten von sich anzugeben (ja, ich wohne noch zuhause). Darauf hin wurde mein Antrag sogesagt in "Pause" gesetzt, bis alle Unterlagen da sind.
Dann schrieb ich dem Jobcenter einen Brief, dass ich gerne eine eigene Wohnung möchte und diese auch ganz dringend benötige, daraufhin kamen 3 Aussendienst Mitarbeiter vom Jobcenter zu mir nach Hause um zu prüfen ob ich eine eigene Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt werden soll haben darf, nach einer Minute sagte einer der Mitarbeiter zu mir: ,,Ok, Sie dürfen sich eine eigene Wohnung suchen!", danach sind die wieder gefahren, daraufhin schrieb ich eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter und fragte wie viel die Wohnung kosten darf, wie groß, ob ich mir hier oder in ganz Deutschland eine suchen muss/darf. Der Sachbearbeiter nannte mir dann alle Daten und das ich in ganz Deutschland eine suchen darf. Nun war ich letztens beim Jobcenter hier in meiner gegend und habe denen erzählt, dass ich eine Wohnung in Essen gefunden habe, daraufhin erhielt ich einen Zettel vom Jobcenter mit Stempel und Begründung drauf: "Aufgrund der aktuellen Lebenssituation ist ein umzug notwendig", das habe ich am 01. Februar 2013 kopiert und den Zettel von der Wohnung mit allen Daten drauf und ans Jobcenter dort per Post gesendet, ich habe dann noch ein Brief hinzugefügt, das ich auf eine sofortige bearbeitung bestehe, da die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird. Am 05. Februar 2013 habe ich dies auch nochmal per Fax ans Jobcenter gesendet und bekam keine Antwort, dann habe ich die nacht erneut ein Fax ans Jobcenter dort gesendet und nachgefragt wie es aussieht mit der bearbeitung und das die sich bitte beeilen sollen mit der bestätigung ob die Wohnung ok ist oder nicht und ich habe immernoch keine Antwort, obwohl ich nun schon 3x darauf hingewiesen habe das es dringend ist und die Wohnung sonst vor meiner Nase weiter vermietet wird aber das scheint dem Jobcenter dort scheiß egal zu sein, ich habe langsam auch das Gefühl, die melden sich mit absicht nicht, nur damit die Geld sparen können und mir keine Miete zahlen müssen bzw. dem Vermieter der Wohnung etc. und dabei ist eine Wohnung (wie das Jobcenter bei mir schon schrieb) absolut NOTWENDIG!

Nun meine Frage:
Was kann ich da machen? Also das die sich beeilen oder mal melden? Persönlich vorbei gehen kann ich nicht, da Essen von mir ca. 300km entfernt ist, anrufen würde ich ja gerne aber geht nicht, da meine Eltern seit November Krankgeschrieben sind und jeden Tag zu hause sind, diese wissen nichts davon, das ich umziehen will und ich möchte auch nicht das die es erfahren, warum ist egal, es hat seine Gründe. Die werden das eines Tages eh merken wenn ich weg bin aber das ist mir egal.

Und ab wie vielen Wochen/Monaten kann man was gegen das Jobcenter unternehmen? Schreiben vom Anwalt oder vor dem Sozialgericht klagen?

Ich habe langsam echt die Nase voll und fühle mich extrem verarscht vom Jobcenter dort und total ignoriert, es kann doch nicht wahr sein, dass man 3 Wochen oder noch mehr brauch um ein einziges Blatt Papier zu lesen und zu gucken ob die Wohnung den Richtlinien entspricht, das ist eine Sache von 2 Minuten.. langsam werde ich echt sauer. Zumal die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird und ich wieder von 0 anfangen muss aber wenn Jobcenter ständig solange brauch kann ich mir Millionen Wohnungen suchen aber bekommen tu ich die nicht, weil das Jobcenter mir die Erlaubnis nicht zuschickt, das die Wohnung ok ist, ich finde das ehrlich gesagt auch eine ziemliche Frechheit von dem Jobcenter



Nach dem deutschen sogenannten Gesetz gilt nach § 22 Absatz 2a des zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II das Folgende:

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551950 - 19.02.2013, 18:33:28
BundSchuh
Nicht registriert


Danke Bigg Boss, dass du den Gesetzestext 1:1 einkopierst, obwohl dessen Inhalt bereits weiter oben kommentiert und verständlich dargestellt wurde^^
Dass er die Zustimmung braucht, weiß er ja bereits.

Das bringt hier leider auch nicht weiter, wenn man nicht weiß, was die Rechtswissenschaft mit "wichtigem Grund" meint, aus dem "nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen".
Auch beantwortet das in keiner Weise die Frage des TE, wie er nun weiter vorgehen soll, wenn das Amt weder zustimmt, noch ablehnt, sondern sich gar nicht rührt.


An Dave: Und, heute angerufen? Was kam raus? :)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2551963 - 19.02.2013, 19:05:22
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

erstmal zu Bigg Boss, das die Gründe schwerwiegend sind, dass ich nicht mehr zuhause bei meinen Eltern wohnen kann habe ich ja bereits schon geschrieben und wurde auch durch eine Prüfung von 3 Mitarbeitern des Jobcenters bestätigt, ich könnte zwar die Gründe alle auflisten, die ich dem Jobcenter auch schilderte und die es bestätigten aber damit würde ich mich selbst bloßstellen, deswegen lasse ich es.

Bundschuh, ich habe heute nicht angerufen, da ich zu tun hatte und deswegen es nicht zeitlich schaffte, dafür werde ich aber Morgen dort mal anrufen und hier berichten was bei rauskam.
Aber zum Vermieter habe ich per Fax kontakt aufgenommen, dieser hat mir per E-Mail geantwortet, dass die Wohnung noch frei ist, er diese aber leider nicht verbindlich reservieren kann, da ich ihm auch schilderte, dass das Jobcenter einfach nicht in Gänge kommt und ich jeden Tag auf die schriftliche Genehmigung für die Wohnung warte, auch habe ich gefragt wegen Warmwasser, der Vermieter meinte das wird über die Zentralheizung die mit Gas "befeuert" wird erwärmt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552178 - 20.02.2013, 15:15:46
Dave20009
Nicht registriert


Soo.....

Ich habe gerade beim Jobcenter in Essen angerufen und fühle mich gerade schön verarscht...
Sagt der Mitarbeiter zu mir: Ich kann Ihren Namen nirgends im System finden, tut mir leid und Anträge können eigentlich nicht per Post gestellt werden! Habe zu ihm gesagt das es ca. 300km bis Essen sind. Ich würde mal gerne wissen was die mit meinem ALG II Antrag und Wohnungsantrag da gemacht haben und mit meinen Faxen? Bestimmt in den Müll geworfen -.- echt schön, habe ich das Geld für Brief, Papier, Tinte usw. ausm Fenster geworfen, die Wohnung kann ich damit wohl auch knicken... schön wie man da mit Neukunden umgeht -.-

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552239 - 20.02.2013, 18:20:34
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Dann geh doch morgen nochmal bei deinem Jobcenter vorbei und schilder denen die Situation. Vielleicht könnten die ja dann mal in Essen anrufen?!
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552244 - 20.02.2013, 18:38:14
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: SüsseKathy1987
Dann geh doch morgen nochmal bei deinem Jobcenter vorbei und schilder denen die Situation. Vielleicht könnten die ja dann mal in Essen anrufen?!


Ich schreibe nachher mal eine E-Mail an meinen Sachbearbeiter vom Jobcenter hier, hab ja seine E-Mail Adresse.
Morgen geht ein Kumpel der in Essen wohnt für mich da zu Jobcenter und gibt meine Anträge erneut ab und er versucht das sofort ne Entscheidung fällt ob ich die Wohnung haben darf, der hat eine Vollmacht von mir die ich Unterschrieben habe, dass er in meiner Abwesenheit alle Behördengänge und Besichtigungen für mich tätigen darf und Sachen für mich Unterschreiben darf, morgen will er das ja alles in meinem Auftrag machen, sollte es Probleme geben, können die vom Jobcenter da mich ja gerne anrufen und nachfragen.

Sollte das Jobcenter wieder scheiße bauen, werde ich härtere Wege einschlagen (Anwalt etc.)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552338 - 21.02.2013, 00:16:04
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Dave20009
Sagt der Mitarbeiter zu mir: Ich kann Ihren Namen nirgends im System finden, tut mir leid und Anträge können eigentlich nicht per Post gestellt werden!


Da würde ich dem Mitarbeiter aber was husten.

Nach §20 Abs. 3 SGB X ist eine Behörde verpflichtet, Anträge anzunehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Wenn du in deinem Schreiben glaubhaft gemacht hast, dass "du wirklich du" bist, sollte dies auch für Anträge per Post gelten.

Nach §9 S. 1 SGB X sind Behörden sogar verpflichtet, formlose Anträge anzunehmen. Du musst nur IRGENDWIE einen Antrag stellen, wenn die Behörde zur Bearbeitung mehr Infos von dir braucht, ist sie verpflichtet, dir nach deiner Antragstellung entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, die du dann im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht nach §60 SGB I ausfüllen musst.
Nach §61 SGB I können sie dich auch zum persönlichen Gespräch einladen, aber den Antrag müssen sie erst einmal annehmen.


Keine Gewähr, dass die Angaben so komplett zutreffen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies der Fall ist.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552342 - 21.02.2013, 00:35:36
BundSchuh
Nicht registriert


Ergänzung: Ich bin mir gerade jedoch unsicher bei einem anderen rechtlichen Aspekt: Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann i.d.R. nur beim für dich zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Da du in Essen nicht wohnhaft bist, kannst du beim Jobcenter Essen auch keinen Antrag auf Leistungen stellen.

Ich hab mich gerade noch einmal ins Gesetz vertieft und im Internet recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Das bisher für dich zuständige Jobcenter muss (!) für dich beim Jobcenter Essen die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft prüfen lassen. Das heißt, du reichst dein Wohnungsangebot bei deinem alten Jobcenter ein und dieses lässt die Angemessenheit vom Essener Jobcenter prüfen.
Wenn das geschehen ist, kannst du den Mietvertrag unterschreiben und kannst umziehen. Sobald du umgezogen bist, lässt du dir von deinem "alten" Jobcenter einen Bescheid über die Leistungsaufhebung geben und gehst mit diesem und deinem neuen Mietvertrag zum Jobcenter Essen.
Rechtlich habe ich dazu in §16 Abs. 2 SGB I eine Grundlage gefunden: Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger eingehen, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten.


Entschuldige die bisher unzureichenden Auskünfte, ich werde selber noch ausgebildet :P

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