Antwort auf: Wilco
Weil wir hier alle Hobbyjuristen sind und das Thema des Threads eh mittlerweile etwas aus dem Ruder gelaufen ist, würde ich das doch gerne klarstellen. Wenn man den § 23 II KunstUhrG liest, dann stolpert man über den Begriff des "berechtigten Interesses". Menschen, die etwas über die Hobbyjuristerei hinaus gekommen sind, ahnen bei dieser Begrifflichkeit, dass das der springende Punkt ist und dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff - wie so oft - einer Auslegung und Interpretation bedarf.

Heißt auf gut Deutsch übersetzt: Es reicht nicht unbedingt, wenn sich jemand beschwert. Da wird dann im Regelfall und in der Praxis abgewägt zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Bild und den Interessen der Person, die sich beschwert. Grundsätzlich werden die Rechte der Personen aber sehr weitreichend geschützt, aber es gibt auch die Fälle, in denen jemand gegen ein Bild vorgehen wollte, auf dem er abgebildet war, ohne dass das Bild danach verboten wurde.

PS: Juristisches Hintergrundwissen tatsächlich vorhanden... (trotzdem leider nicht klug genug, um die eigentliche Frage des Threads gewissenhaft zu beantworten)

*shake hands* Auch bei mir ist aus beruflichen Gründen juristisches Hintergrundwissen vorhanden, aber für ein Anwaltstitel hat es nicht gereicht ;-) Dennoch treffe ich aus beruflichen Gründen rechtliche Entscheidungen und bin in einem eng abgesteckten Rahmen rechtsberatend tätig.

Soweit driften wir aber nicht ab, da die Frage des TE sich auf die Verwendung von Mitschnitten bezieht, und da denke ich, die im Verlauf angesprochenen Gesetztestexte treffen das Thema schon, zum einen eben der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (Chat aufzeichnen und ungefragt veröffentlichen) und das Urheberschutzgesetz (Auftauchen als nicht Beteiligter durch bloße zufällige Anwesenheit). Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an und in welcher Art man eben von einem Videomitschnitt betroffen ist. Um das ganze aber wasserfest zu machen und eine rechtlich fundierte Beurteilung zu erhalten wäre schon ein Fachanwalt (Internet-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht) der richtige Adressat. Wir können hier eh nur unverbindlich und nicht rechtssicher darüber diskutieren.