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Re: Vom Freund geschlagen [Re: Dragonmaster gideos] - #2083742 - 09.09.2010, 18:53:12
xXblondyyXx
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Hey, ich hab es heute meiner Oma erzählt. Sie geht mit mir zu einer Beratungsstelle.
Also allgemein wie er über frauen denkt weiss ich nicht. er ist sehr eifersüchtig, sogar auf meinen bruder... kontrolle über mich hat er schon, wenn er will dass ich was nicht anziehe dann mach ich das auch. Wenn ich mal nicht mache was er sagt, wie z.b. nichtmehr ins volleyball-team zu gehen, dann flippt er ziemlich aus.

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2083832 - 09.09.2010, 20:58:21
schmusegirl-65479
Nicht registriert


Ernsthaft, ich glaube der Typ hat eher die Minderwertigkeitskomplexe, nicht das Mädchen.

ER ist abhängig von DIR ! Nicht andersherum.
Er hat nur seine Aggression nicht unter Kontrolle. Ich denke, er hat in seinem Leben einiges durchmachen müssen, dass er so ein (sorry für den Ausdruck, aber besser kann man das einfach nicht ausdrücken) Psycho ist.

Er ist besitzergreifend & deshalb so extrem eifersüchtig. Er will dich für sich alleine. Und ich kann verstehen dass du das irgendwo total süß findest & angst hast, so etwas nicht wieder zu finden.
Aber - ich kann dir von ähnlichen Erfahrungen selber sagen: Du bist noch jung. Vielleicht wirst du nicht einen wieder finden, der dir so extreme Liebesschwüre an den Kopf knallt (ich nehme einfach mal an, dass er dich damit in der Hand hat) bzw. dich von A nach B fährt, dafür es dir aber umso mehr zeigt und zwar in dem er RESPEKTVOLL und LIEBEVOLL ist. Indem er nichts böses für dich will & dir niemals weh tun wollen würde.

Das soll deine große Liebe sein, mit der du für immer sein willst? Ist es das, was du dir unter große Liebe vorgestellt hast? Schläge zu kassieren, dafür angekackt zu werden dass man in einem Verein geht? Aufpassen was man zum EIGENEN BRUDER (????!!!!!!!!!) sagt, weil sonst der FREUND, DIE GROSSE LIEBE, austicken könnte & dich mit Gegenständen bewerfen könnte? So gefällt dir das also?
Natürlich hat eure Beziehung auch gute Seiten. Das sind dann vielleicht so 4 Tage im Monat, die wirklich schön sind mit ihm & so weiter. Aber das schlechte überwiegt hier definitiv das GUTE. Krall dich nicht an diese Beziehung fest nur weil er vielleicht EINEN positiven Aspekt hat. Schläge zu kassieren & dafür sich nicht mal entschuldigen, da würde ICH doch lieber auf das Auto verzichten. Und du kannst auf SO eine "Liebe" echt verzichten. Wofür brauchst du das?

Ich will dich damit nicht angreifen - auf gar keinen Fall. Es muss auch nicht alles so bei dir laufen, wie ich es behaupte & es tut mir auch leid, wenn du jetzt denkst dass ich mich total einmische etc. aber ich war eigentlich fast in der selben Situation wie du, zumindest vom Prinzip her. Ich verstehe dich sehr gut. Du bist noch so jung, ich hoffe einfach nur dass du wirklich begreifst, wo du gerade drin steckst. Selbst ich, mit 17 Jahren (will jetzt nicht behaupten dass ich die reifste bin, im Gegenteil), konnte das alles nie sehen, bis man es mir gesagt hat, mit voller Wucht. Man muss lernen die Sachen als Aussenstehender zu betrachten; stell dir vor deine Freundin hätte dieses Problem, was würdest du ihr raten?

Genau.

Edit: Ich finde es aber gut; dass du dich wenigstens an deine Oma gewendet hast! :)


Bearbeitet von schmusegirl-65479 (09.09.2010, 21:01:08)

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2083864 - 09.09.2010, 21:28:28
xXblondyyXx
Nicht registriert


Ja, ich gehe morgen mit meiner Oma zu einer Beratungsstelle, das hat sie mir geraten - und die hat immer recht :-)

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2083896 - 09.09.2010, 22:14:20
Amy Lee 701
Hurt ​me, i​f you​ can.​

Registriert: 21.06.2004
Beiträge: 609
Das ist wohl das Beste was du tun kannst,
jedoch, ich glaube waere ich an deiner Stelle wuerde ich mit meinem Freund Schluss machen.
Soviel Respekt gehoert dazu seinen Freund, seine Freundin nicht zu schlagen.
_________________________
I hurt her, but I didn't know.
I hurt her, 'cause it's time to go, to face the cold within. <3

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2083946 - 09.09.2010, 23:30:14
Leigh Whannell
Esper​anca.​

Registriert: 26.04.2009
Beiträge: 616
Antwort auf: xXblondyyXx
Ja, ich gehe morgen mit meiner Oma zu einer Beratungsstelle, das hat sie mir geraten - und die hat immer recht :-)

Haben wir dir doch auch gesagt?! Uns wolltest du nicht glauben? Hm..

Naja, ich wünsche dir viel Glück und dass du das alles in den Griff bekommst.
Vielleicht ist ein jüngerer Freund ja doch besser.
_________________________
Du weißt, es ist unmöglich, und doch, es ist zum Lachen, versuchst du beinah täglich, es jedem recht zu machen.

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: Leigh Whannell] - #2084033 - 10.09.2010, 07:17:43
xXblondyyXx
Nicht registriert


Wenn meine Oma das sagt dann muss das stimmen :D Um 9.00 hab ich einen Termin :-)
Danke euch!

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: Leigh Whannell] - #2084222 - 10.09.2010, 14:47:11
loka
Nicht registriert


Ich will auch mal was sagen und somit eigentlich nur an die vernunft der TE apelieren. Es ist nicht in ordnung das er dich schlägt und schon gleich garnicht wenn du sagst das ihr erst seid juni zusammen seid, in der kurzen zeit sind andere pärchen noch auf wolke 7 mit ihrer verliebtheit und bei euch gibt es schon schläge. Wenn es schon nach 2- 3 monaten schläge gibt kann ich nur das schlimmste erwarten für die nächsten jahre. Er hat kein respekt vor dir noch scheint es ihm was auszumachen dir weh zu tun.

Ich kann dir nur als rat geben aufzupassen, denn wenn er merkt das er dich in den händen hat und machen kann was er will wird er es auch nicht akzeptieren wenn du ihn nach längerer zeit versuchst zu vermitteln das es nichtmehr so weiter geht oder sogar schluss machst. Ich sag nur vergewaltigung, und andere sachen die ich nicht mal erwähnen will.

Wenn du mit ihm nicht schluss machen willst wird er dich immer weiter erniedrigen. Und ich hoffe du weisst das dass was er da mit dir macht vom gesetz her total verboten ist und er richtig bestraft werden könnte dafür, und das nicht ohne grund.

Ich wünsche dir das beste....

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2084234 - 10.09.2010, 15:07:51
Polareis
Bettp​rinze​ssin​

Registriert: 14.07.2007
Beiträge: 320
Ort: nähe München
Hey du...

Ich finde dich ja so vom Schreiben im Forum ganz sympatisch, du spammst ja gerne mal mit mir. :)
Von daher frage ich mich auch, was du mit so nem Typen zu tun hast. Ich meine, klar, du bist verliebt. Aber spätestens wenn du geschlagen wirst dann sollte schluss sein. Bei aller verliebtheit... Ich mein, du bist doch nicht dumm...

Mein Freund fasst mich auch nicht immer mit Samthandschuhen an. Aber trozdem, wenn mir was nicht passt, und vorallem wenn er mir wehtut, entschuldigt er sich. Und das ist das Minimum in solchen Fällen. Das dir jemand dann noch so viel Respekt entgegenbringt das sich derjenige, in diesem Fall dein Freund, bei dir entschuldigt.

Ich kann dir nur raten dich von ihm zu trennen. Auch wenn du ihn liebst. Du musst einen Schlussstrich ziehen, wenn dir die Beziehung nicht mehr gut tut. Und ich würde sagen, die Grenze wurde schon überschritten.

Viel Glück auf der Beratungsstelle. Ich hoffe sie können dir helfen.

Lg
_________________________
Glück ist das höchste Gut des Menschen.

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: Polareis] - #2084504 - 10.09.2010, 21:17:34
xXblondyyXx
Nicht registriert


Durch die Seite www.Erste-Hilfe.tk bekomme ich große unterstützung, echt klasse =) danke auch an euch!!

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2085543 - 12.09.2010, 14:04:21
Leigh Whannell
Esper​anca.​

Registriert: 26.04.2009
Beiträge: 616
Hast du dich denn von ihm getrennt?
Oder wollt ihr euch gemeinsam ändern?
_________________________
Du weißt, es ist unmöglich, und doch, es ist zum Lachen, versuchst du beinah täglich, es jedem recht zu machen.

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: Leigh Whannell] - #2085572 - 12.09.2010, 14:35:29
Dave20009
Nicht registriert


(Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
neu seit dem 01. 01. 2002

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen


(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhalten muss,
4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2. wenn eine Person widerrechtlich und vorsätzlich
a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass er ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung


(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen.

(2) Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zu befristen, wenn der verletzten Person mit dem Täter das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, zusteht oder die verletzte Person mit dem Täter die Wohnung gemietet hat. Steht dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. Konnte die verletzte Person innerhalb der vom Gericht nach Satz 2 bestimmten Frist anderen angemessenen Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen, so kann das Gericht die Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängern, es sei denn, überwiegende Belange des Täters oder des Dritten stehen entgegen.
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.

(3) Der Anspruch nach Abs. 1 ist ausgeschlossen,

1. wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, dass der verletzten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist oder.BMJ - Gewaltschutzgesetz Seite 6 von 87
2. wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder
3. soweit der Überlassung der Wohnung an die verletzte Person besonders schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen.

(4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden, so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.

(5) Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.

(6) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von in Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.

§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen


(1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschriften.

(2) Weitergehende Ansprüche der verletzten Person werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

§ 4 Strafvorschriften


Wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
Warnung! Spoiler!
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231)


§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen



(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,


quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung


bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

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Re: Vom Freund geschlagen [Re: ] - #2099829 - 03.10.2010, 13:39:36
M@RiUS DÄ u@Beste@hLiChÖ
Nicht registriert


Hallo,

also ich denke dass man sich es auf keinen Fall bieten lassen sollte von seinem Freund geschlagen zu werden. Das sind Typen die nichts auf dem Kasten haben und im Leben es zu nichts bringen werden. Von nichts kommt nichts ist das Sprichwort. *gg*

Typen die ihre Freundin / Frau schlagen sind gestört und begehen eine Straftat damit sind sie Straftäter innerhalb der Gesellschaft und werden auch als solche ( wenns dann bekannt wird ) von der Gesellschaft außgestoßen! Solche Typen sollte man strafrechtlich Anzeigen ab zum Gericht, der Staatsanwalt eröffnet das Ermittlungsverfahren, Verurteilung und Ende im Gelände.

Ich habe eine sehr gute Freundin die sich das hat auch sehr lange Zeit bieten lassen es ist ein Teufelskreislauf in dem man gelangt. Wenn man sich das einmal oder mehrmals bieten lässt dann besteht die Gefahr, dass man es als selbstverständlich ansieht.

Es sind gestörte Persönlichkeiten die zu schwach sind und an ihrer eigenen Kompetenz zweifeln.

Der Werdegang die man bei solchen burtalen Leuten anwenden sollte.
Verlassen - > Anzeige --> Staatsanwalt macht Anklage --> Verurteilung --> Eintrag ins Bundeszentralregister --> Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt --> Harz IV evtl. Gefängnis , und dann wünsche ich diesen brutalen Frauenschlägern weiterhin viel Spaß in ihrem erbärmlichen Leben. :-D

soviel dazu ,)

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