Es geht ja nicht um die Knuddel als Zahlungsmittel, sondern darum:

1. Es werden in Videochanneln Filme gestreamt. Soweit ich nicht ganz doof bin, ist die öffentliche Vorführung von Filmen ohne Lizenz ebenfalls untersagt.

2. Es werden Videospiele gestreamed. Ob das nun ebenfalls erlaubt ist?

3. Bei Youtube ist es erlaubt, entsprechende Lieder einzustellen, sofern man den Titel dazuschreibt. Ferner ist es ebenfalls möglich, Youtubevideos in Videochanneln direkt zu streamen. Da diese normalerweise sogar über Ton verfügen, wäre dies im Grunde exakt dasselbe.

Von Kommerziell hat niemand etwas gesagt, dies ist auch nicht das Ziel. Die Frage von : x F E N 0 M E N 4 L ist eher: Warum sind die drei genannten Punkte erlaubt, das Streamen von Musik (selbst mit Titel) allerdings plötzlich nicht?

Besonders unter der Betrachtung der Tatsache, dass es eben kein externes Webradio ist, welche hier dem Anschein nach geduldet werden (werden diese explizit ebenfalls nach Lizenzen überprüft?)