Zitat:
Nur das der Knuddels-/Smileyverkauf bei Ebay eigentlich verboten ist, denn der verstoeßt gegen die AGB.


Smiley(ver)kauf ist nun definitiv nicht verboten.

Zitat:

Ich persoenlich finde die Wertsteigerung des Knuddels durch die TB nach der kurzen Zeit bereits sehr stark.

würde mich immernoch brenennd interessieren wie die firma den wertverlauf der knuddels berechnet...

anfangswert war 0.035 euro je knuddel...angeblich sei der wert nun aber gestiegen...frage: anhand welcher kriterien hat die firma dies feststellen können?
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Orwell war ein Optimist
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford