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Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? - #1730711 - 06.04.2009, 22:19:10
Martini Sprite
​natural selection.

Registriert: 13.08.2008
Beiträge: 1.586
Hallo.

Und zwar beschaeftigt mich die Frage, ob es rechtens ist, wenn ein Schulleiter einen Schueler ohne irgendeine Verwarnung oder eines Verbots der Schule verweist bzw. fuer einige Tage vom Unterricht suspendiert, weil dieser ein T-Shirt traegt, das dem Schulleiter nicht passt? Damit sind keine T-Shirts von verbotenen Organisationen/Bands oder mit anstoessigen Bildern gemeint. Sondern z.B. das T-Shirt mit der Aufschrift "AntiFa" (oder als Pendant dazu "Anti-AntiFa") - wie gesagt, dient nur als Beispiel. Koennten genauso gut auch Nirvana-Shirts sein oder was weiss ich nicht alles.

Greift dort das Hausrecht des Schulleiters oder das Grundgesetz mit dem Recht auf "freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit"? Denn man schraenkt ja hier niemanden ein oder sonst was. Man traegt eben einfach nur ein T-Shirt, welches dem Schulleiter nicht passt.

Ist es also rechtens, wenn man ohne Verwarnung verwiesen wird oder nicht?


Marc. :-)


P.s.: Ach, und hier geht's nicht um mich - eh hier wieder Sprueche wie "Trag's einfach nicht" erscheinen.
_________________________
»Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und
keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.«
Kurt Marti

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Martini Sprite] - #1730736 - 06.04.2009, 22:41:52
Krenzke
Nicht registriert


Ich hatte mal einen solch ähnlichen Thread und da wurde mir gesagt, dass die Lehrer sowas eigentlich nicht verbieten können. Ich habe auf meinem T-Shirt stehen: Amateur Pornstar. Und ich sollte es entweder ausziehen oder auf die andere Seite umdrehen.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Martini Sprite] - #1730738 - 06.04.2009, 22:42:40
getd
Nicht registriert


Naja, Dafür müsste man nun wissen was Anti-FA bedeutet bzw. Was der Schulleiter meint was Anti-FA bedeuetet.

Grundsätzlich ist es mir aber neu das der Schul leiter Alleine aus diesem Grund jemanden von der Schule verweist. Vielleicht einfach mal fragen warum er das gemacht hat. Erklären muss er es. Wenn nicht fast jede Schule hat vertrauenslehrer zu nut einfach die fragen.

Gruß Dennis

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1730756 - 06.04.2009, 23:05:05
didi210
Nicht registriert


Hallooo,

ich hatte mal ein T-Shirt (ich habs immernoch, geh aber nicht mehr zur Schule) auf dem "Motherfucker" stand. Niemanden hats gestört, außer unseren Schulleiter, welcher meinte, dass dies beleidigend ist (obwohl das in einem ganz anderen Zusammenhang auf dem T-Shirt stand und an niemanden gerichtet war, der sich gerade den Spruch durchliest) und er gerne möchte, dass ich das nicht mehr anziehe. Es war nur eine Bitte von ihm & ich habs' dann auch gelassen, von (rechtlichen?) Konsequenzen hat er allerdings nichts gesagt.
Also ich für meinen Teil denke, dass du anziehen kannst, was du möchtest. Eben wegen dem Gesetz, welches sich auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit beläuft.
Bei EMP gabs auch mal so ein Pornoshirt, weiß nicht mehr genau, was da drauf war. Jedenfalls hatte das einer aus meiner Klasse und der hat keine Vorträge von unserem Schulleiter bekommen, dass sein T-Shirt nicht rechtens ist.
Ich denke auch, dass das von Schule zu Schule abhängt & wie der Schulleiter "drauf" ist.
Hier hab ich übrigens einen sehr amüsanten Thread aus einem anderen Forum gefunden, wo jemand wegen zu schwarzer Kleidung massig Ärger bekommen hat. Sehr amüsant *g


lg, didi

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1730888 - 07.04.2009, 09:06:52
jellybaby1987
Nicht registriert


Naja, es mussten ja auch schon so einige Mädels nach Hause gehen, weil ihr Shirt zu freizügig war... ;)
denke mal schon, dass es rechtens ist...
Was provoziert muss unterlassen werden... und gerade wo viele die Bedeutung von Antifa... oder Bands wie Boehse Onkelz nicht kennen, ist es wohl so, dass viele Rektoren einschreiten werden...

und letztendlich kann man das wahrscheinlich auch respektieren und sich diese tshirts, egal ob sie provozieren sollen oder nicht, für die freizeit aufsparen oder ;)

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1731125 - 07.04.2009, 15:52:05
Wacken Open Air
Nicht registriert






Die Schule ist ein öffentliches Gebäude/eine öffentliche Einrichtung, ich denke daher, dass gewisse Dinge durchaus seitens der Schulleitung verboten werden können. Politische Bekenntnisse in einer solchen Form ist meines Wissens nicht zulässig (Lehrer dürfen ja z.B auch keine Buttons mit Bekenntnissen tragen).

Auch Schimpfworte (didi210 brauchte ja ein Beispiel, ich hab ein T-Shirt, auf welchem 'Fuck Off' steht, inklusive Stinkefinger) können wohl unterbunden werden. Kleiderordnung gibts da wohl. Im Bikini wird man nicht unterrichtet werden, mit politisch extremen Bekleidungen wohl auch nicht.

Genauer weiß ichs aber auch nicht, muss ich mal recherchieren. :-)


Manu.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1731636 - 08.04.2009, 11:59:31
XxHiMxX
Forum​user​

Registriert: 14.09.2008
Beiträge: 1
1. Ich habs jetzt persönlich an unserer Schule auch so mitbekommen, dass politische Meinungsäußerungen, in der Schule nichts zu suchen haben... Es ist ja auch verboten, wenn Lehrer IHRE persönliche Meinung zur Politik äußern.

2. Jmd. von unserer Schule hatte auf seinem Cam "SuckIt" stehen gehabt, und hat direkt nen Verweis bekommen... Einerseits isses ok, wenn er "bestraft" wird, aber gleich mit nem Verweis zu handeln, ist einfach total übertrieben.

MfG.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1731790 - 08.04.2009, 14:38:40
Martini Sprite
​natural selection.

Registriert: 13.08.2008
Beiträge: 1.586
Antwort auf: Wacken Open Air
Lehrer dürfen ja z.B auch keine Buttons mit Bekenntnissen tragen


Ja, weil die Schule zur Bildung einer eigenen politischen Meinung dient und die Lehrer neutral lehren sollen, was bei 'nem Bekenntnis dahingehend wohl schwierig scheint. Aber doch nicht, weil's generell verboten ist und Schueler ihre politische Meinung nicht offen zeigen duerfen?! Aber es geht mir ja generell um T-Shirts - nicht speziell um jene, die eine politische Richtung angeben.

Mir kommt's trotzdem ein wenig komisch vor, dass das Hausrecht des Direktors scheinbar ueber das Grundrecht eines Einzelnen gestellt wird - wenn's denn wirklich so ist. Nur bis jetzt kam ja noch keine vernuenftige Quelle - und ich hab auch noch nix Handfestes gefunden.


Marc.


Bearbeitet von Martini Sprite (08.04.2009, 14:40:41)
Bearbeitungsgrund: Dem ersten Abschnitt noch was hinzugefuegt.
_________________________
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Kurt Marti

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Martini Sprite] - #1731823 - 08.04.2009, 15:08:58
Wacken Open Air
Nicht registriert




Ich kann aber auch nicht im Bikini ins Rathaus gehen - mit einer solch unangemessenen Kleidung muss man damit rechnen, nicht bedient und des Raumes verwiesen zu werden.
Grundsätzlich MUSS man auch mal Abstriche machen in der persönlichen, freien Entfaltung des Einzelnen - nämlich dann, wenn andere Leute 'verletzt' werden dadurch (Merkgrundsatz: die eigenen Freiheit endet bei der Freiheit des anderen). Und da anstößige T-Shirts nunmal - haha - Anstoß erregen können und dies den schulischen Ablauf stören kann wirds wohl trotz der freien Entfaltung machbar sein.
Generell sollte einige Rebellen aufhören sich selber zu entfalten - wenn sie nicht gerade exzentrische Künstler werden, werden sie es auf dem Berufsmarkt später schwer haben.

Manu.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1731843 - 08.04.2009, 15:38:37
jellybaby1987
Nicht registriert


... wobei ich dich schon gern im Bikini sehen würde ;-)

Aber mit Grundrecht über Einzelrecht hat das wohl kaum was zu tun, denke ich, Martini Sprite...
Man darf ja schon ziemlich viel tragen. Aber alles nun mal nicht, bestimmte Symbole sind ja auch verboten und das überall!
Und gerade in der Schule treiben sich viele Kinder rum (weiß auch nicht, wie das kommt) und diese lassen sich nun mal schnell von anderen leiten.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Ein Direktor kann nicht bei jeder Gruppe, Organisation etc. wissen, ob sie rechtens ist. Und so ist es wohl besser, zweifelhaftes zu untersagen, statt einen Fehler zu machen.

Und selbst im Restaurant kann mir die Geschäftsführung vorschreiben, was ich zu tragen habe. Zwar ist die Schule öffentlich, aber in einem Land wo man gezwungen werden kann Schuluniformen zu tragen, kann man sicher auch einzelne Shirts verbieten.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1732561 - 09.04.2009, 16:02:34
Grabroiber
Nicht registriert


ich denke eher weniger, ich würde mich sofort mit meinen eltern in verbindung setzen und dann die zuständigen behörden informieren ...
wenn das nicht hilft hatt ja jedes kaff noch seinen so wichtigen BM und dessen ausshilfspolitiker xD ...

ui so nen direks würde bei mir net froh werden ;p

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Martini Sprite] - #1734291 - 12.04.2009, 14:25:27
MichiLi
​I don't really care.

Registriert: 27.12.2005
Beiträge: 3.278
Ort: Herrenberg - Baden-Württemberg...
Antwort auf: Martini Sprite
Sondern z.B. das T-Shirt mit der Aufschrift "AntiFa" (oder als Pendant dazu "Anti-AntiFa")


Was jetzt? AntiFa oder Anti-AntiFa?! Letzteres ist eine rechtsextreme Organisation, siehe auch hier. Aber ich glaub das staqnd da nicht, oder?! Generell würde ich aber sagen, dass der Schulleiter nicht 'einfach so' jemanden verweist. Wäre interessant zu wissen, was denn genau draufstand. Ich glaub nur dann ist ne Beurteilung möglich..


Michi
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Je höher die Stellung eines Vorgesetzten, desto mehr Fehler darf er machen. Und wenn er nur noch Fehler macht, dann ist das sein Stil.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: MichiLi] - #1734323 - 12.04.2009, 15:16:19
Puma88

Registriert: 30.07.2003
Beiträge: 5.637
Hallo,

habe mich mal bei meiner Mutter schlau gemacht, sie arbeitet in der Landesschulbehörde Niedersachsen und sitzt genau in dem Dezernat, dass sich um Strafen gegen Schüler befasst.

Laut ihr ist es (zumindest in Niedersachsen) so, dass der Schulleiter in seiner Funktion eine kurzfristige Suspendierung aussprechen kann, sie danach allerdings in einer Konferenz gegen den ausgeschlossenen Schüler begründen muss.

Grundsätzlich ist es so, dass es den Lehrern verboten ist die Schüler in irgendeiner Weise politisch oder religiös zu beeinflussen. D.h. ein solches T-Shirt wäre bei einem Lehrer wahrscheinlich ein Fall für die Schulaufsicht.

Bei Schülern stellt sich das allerdings grundsätzlich anders dar. In diesem speziellen Fall geht es um die AntiFa, die ja als Organisation an sich nicht verboten ist - daher darf man es dem Schüler nicht verbieten, dieses T-Shirt in der Schule zu tragen. Es gehört einfach zu seiner freien Meinungsäußerung, unter die er ja fällt, wenn er eine öffentliche Schule besucht.
Anders sieht es aus, wenn eben Namen oder Symbole von verbotenen Gruppierungen getragen werden - wie z.B. der Anti-Antifa, oder eben ein Hakenkreuz etc. In diesem Fall kann der Schulleiter dann durchaus ein Verbot aussprechen und müsste es sogar.

Solange die getragenen Symbole oder Namen allerdings nicht verboten sind, darf der Schulleiter nichts unternehmen. Wie erfolgversprechend eine nachträgliche Beschwerde über die Suspendierung aber ist, steht auf einem anderen Blatt..

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Puma88] - #1734405 - 12.04.2009, 18:09:11
X Homer Simpson X
Nicht registriert


Keine Ahnung wie die Rechtslage ist, aber ich würd mir das von so nem doofen Schulleiter nicht gefallen lassen xD Einfach weiterhin anhaben...
Ich z.B habe ein K.I.Z T-Shirt wo ein Penis drauf ist xD Hat noch niemand was gesagt, aber ich trage es extra in der Schule, weil ich es darauf anlege STreit mit dem Schulleiter zu haben :D

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1734463 - 12.04.2009, 20:23:44
Afra
Nicht registriert


Antwort auf: X Homer Simpson X
Keine Ahnung wie die Rechtslage ist, aber ich würd mir das von so nem doofen Schulleiter nicht gefallen lassen xD Einfach weiterhin anhaben...
Ich z.B habe ein K.I.Z T-Shirt wo ein Penis drauf ist xD Hat noch niemand was gesagt, aber ich trage es extra in der Schule, weil ich es darauf anlege STreit mit dem Schulleiter zu haben :D


Man bist DU cool.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1734644 - 13.04.2009, 00:44:51
Hasi90
Nicht registriert


Ich hatte damals ein T-Shirt mit der Aufschrift "Montags könnt ich kotzen". Mein Klassenlehrer meinte dann darüber mit mir diskutieren zu müssen bzw über mein Verhalten blabla. Ein anderer Lehrer meinte dazu nur irgendwas Lustiges..

aber gibt ja auch Schulen an denen man keine Spaghettiträger-Tops tragen darf. Sieht wohl jede Schule unterschiedlich streng.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: XxHiMxX] - #1734674 - 13.04.2009, 02:57:02
Hopper14994
Nicht registriert


Antwort auf: XxHiMxX
Es ist ja auch verboten, wenn Lehrer IHRE persönliche Meinung zur Politik äußern.


Meine Sozialkunde Lehrerin hat einen Button mit "Rechtsweg Ausgeschlossen!"
An ihrer Tasche..
Wäre dies dann auch verboten?

Aber es gibt ja auch viele Schüler mit Buttons wie "88 Durchgestrichen" o.ä.
Da wird (bei uns) auch nichts gesagt...

Frage --> "darf" die Lehrerin das tragen?

mfg.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Puma88] - #1734675 - 13.04.2009, 02:57:51
Martini Sprite
​natural selection.

Registriert: 13.08.2008
Beiträge: 1.586
Hallo. :-)

Antwort auf: MichiLi
Was jetzt? AntiFa oder Anti-AntiFa?! Letzteres ist eine rechtsextreme Organisation, siehe auch hier. Aber ich glaub das staqnd da nicht, oder?! Generell würde ich aber sagen, dass der Schulleiter nicht 'einfach so' jemanden verweist. Wäre interessant zu wissen, was denn genau draufstand. Ich glaub nur dann ist ne Beurteilung möglich

  • 1. Bezeichnet die AntiFa unter anderem auch linksradikale Gruppierungen und Organisationen.
  • 2. Ist die Anti-AntiFa keine verbotene Organisation [weder auf Bundes- noch auf Landesebene (siehe hier)].
  • 3. War der Fall nur angenommen. Also kein Fall, der mich selbst oder andere Personen betrifft, die ich kenne.

    Alles rein hypothetisch.

    Und da unter beiden Namen radikale Kreise eingeordnet werden (beide "Organisationen" allerdings nicht verboten sind), kann man diese zwei Aufschriften durchaus vergleichen.

Antwort auf: Puma88
habe mich mal bei meiner Mutter schlau gemacht, sie arbeitet in der Landesschulbehörde Niedersachsen und sitzt genau in dem Dezernat, dass sich um Strafen gegen Schüler befasst.

Laut ihr ist es (zumindest in Niedersachsen) so, dass der Schulleiter in seiner Funktion eine kurzfristige Suspendierung aussprechen kann, sie danach allerdings in einer Konferenz gegen den ausgeschlossenen Schüler begründen muss.

Grundsätzlich ist es so, dass es den Lehrern verboten ist die Schüler in irgendeiner Weise politisch oder religiös zu beeinflussen. D.h. ein solches T-Shirt wäre bei einem Lehrer wahrscheinlich ein Fall für die Schulaufsicht.

Bei Schülern stellt sich das allerdings grundsätzlich anders dar. In diesem speziellen Fall geht es um die AntiFa, die ja als Organisation an sich nicht verboten ist - daher darf man es dem Schüler nicht verbieten, dieses T-Shirt in der Schule zu tragen. Es gehört einfach zu seiner freien Meinungsäußerung, unter die er ja fällt, wenn er eine öffentliche Schule besucht.

Danke - endlich mal 'ne vernuenftige Antwort, mit der man was anfangen kann.

Antwort auf: Puma88
Anders sieht es aus, wenn eben Namen oder Symbole von verbotenen Gruppierungen getragen werden - wie z.B. der Anti-Antifa, oder eben ein Hakenkreuz etc. In diesem Fall kann der Schulleiter dann durchaus ein Verbot aussprechen und müsste es sogar.

Siehe dazu weiter oben. Die Anti-AntiFa ist nicht verboten. Und wie ich bereits im Anfangsbeitrag schrieb:

Antwort auf: Martini Sprite
Damit sind keine T-Shirts von verbotenen Organisationen/Bands oder mit anstoessigen Bildern gemeint.

Und da das Hakenkreuz auf der Parteiflagge der NSDAP steht, faellt das fuer mich schon unter "verbotene Organisation". Ausserdem ist das Hakenkreuz generell auch so verboten. Und von jemandem, der mit 'nem Hakenkreuz auf der Brust in die Schule geht, kann man nicht behaupten, dass das ein Streitfall ist. Hoechstens ein Fall groesster Idiotie.

Antwort auf: Puma88
Solange die getragenen Symbole oder Namen allerdings nicht verboten sind, darf der Schulleiter nichts unternehmen.

Genau darum geht's ja hier. Mir geht's wie gesagt nicht darum, irgendwas Verbotenes in der Schule zu tragen.


Marc. :-)
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Kurt Marti

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Martini Sprite] - #1746416 - 28.04.2009, 15:57:00
Jersy 104
Nicht registriert


ich glaub nicht das der schulleiter das daf.
außer wenn da steht: der schulleiter *** stinkt.
aber ich glaub selbst dann darf er das nicht^^

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1746736 - 28.04.2009, 21:41:17
Bluephoenix1982
​Chris

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Ort: Duisburg/Ratingen
zu allererst muss es in der Schulordnung verankert sein, vorher darf man euch keines wegs von der Schule verweisen oder der gleichen, maximal ein unkenntlich machen oder ein fahr nach hause und zieh dich um, wäre ok...

Im Normalfall ist es aber so, dass man sich den Schüler beiseite nimmt und bittet, am nächsten Tag etwas anderes zu tragen...

Ich erinnere mich noch an den alten Thread.. damals schrieb ich, dass man es so machen solle, indem man einfach mal mit 10 T-Shirts kommen sollte, wenn ein Lehrer meckert, zieht man es aus und *ups* kommt das nächste zum Vorschein :-P
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Der einzige Weg, einen Freund zu haben, ist der, selbst ein solcher zu sein.

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: Bluephoenix1982] - #1746929 - 29.04.2009, 08:14:01
yoshie
Nicht registriert


Hm. Hatte mal son Shirt bzw habs noch, n Original handsigniertes Tourshirt von J.B.O., da steht hinten drauf "**schloch und Spaß dabei"... Moral von der Geschichte war, dass ich beim Stufenleiter antanzen durfte.

Der: Das is beleidigend.
Ich: Das is nurn Shirt.
Der: Das is Beleidigend!!!
Ich: Das is nurn gottverdammtes T-Shirt. Mann. Soll ichs ausziehn?
Der: Nein! Heimgehn.
Ich: Ich hätt Ihre neidischen Blicke eh net ertragen. Sowas will ich net verantworten. Oder dass sie feuchte Träume...
Der: ... RAUS!
Ich, beim rausgehn: Möchten Sie es mir abkaufen? Sie scheinen Interesse daran zu haben.
Der: RAAAAAUUUS!

Bin ich gegangen. Aus dem Raum. Zurück in die Klasse. Mir doch egal. ^^ Am nächsten Tag kam ich dann mitm Shirt "HEUL DOCH!". Das zieh ich dann auch aufm CT an. %-) Gelle?

Man muss dazu sagen, des war Berufsschule. Da überragt der Schüler den Lehrer generell um einen Kopf. Außerdem sind 98% der Schüler volljährig, was zu einem gewissen generellen Autoritätsproblem führt.

Moral von der Geschichte: Alles, was unter Berufsschule is, hat den Lehrern unbedingt Folge zu leisten. Doch find ichs übertrieben, jemanden wegen nem Shirt nach Hause zu schicken. Das is ja wie wenn man hier nen Administrator wegen nem Offtopic-Beitrag das Amt entzieht, und das wird ja hier auch niemals passiern, ne? ;)

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Re: Wegen eines T-Shirts der Schule verweisen - rechtens? [Re: ] - #1747082 - 29.04.2009, 14:59:30
Wacken Open Air
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Nunja, trotz Puma88s sach- und fachkundiger Klarstellung bleibt für mich die Frage offen, ob es rechtlich nicht durchaus legitim ist, anstößige Inhalte, und damit auch T-Shirts, aus Schulgebäuden zu verbannen.
Ich meine nämlich, dass nicht nur 'Verbotene Organisationen' unerwünscht sind, sondern auch Dinge, die gegen den 'allgemeingültigen guten Geschmack' verstoßen, oder differenzierter, Anstoß erregen können. Das bezieht sich sowohl auf Bikinis als auch auf derlei T-Shirts.

Da würde ich mich noch eine weitere Klarstellung wünschen - könntest du da deine Mami nochmal genauer fragen, Puma88?

Manu.

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