Laut Einwilligungsschreiben steht folgendes:
*Ich wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist und von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.*
Das heißt also dass ich jederzeit die Einwilligung widerrufen kann.
Weshalb ich so ein Musterschreiben haben will habe ich oben erklärt. Ist es eine Voraussetzung dass ich mehr über die Einwilligung erzähle? Immerhin weiß doch jeder was das § 4a BDSG ist, oder?
Ich kann euch nur erzählen, dass ich die freiwillige Einwilligung machen musste, um mir ein Vorteil verschaffen zu können. Da ich das Ziel erreicht hatte, kann ich die Einwilligung nun widerrufen.
Mit Vorteil verschaffen ist keine böse Absicht gemeint, also nicht falsch verstehen.
§ 4a Einwilligung
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
(2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten.
(3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
Die Einwilligung kann für vieles stehen. Muss ich unbedingt genau sagen für was meine Daten verwendet werden? Ist das eine Voraussetzung?