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garantie auf bemahlte geräte? - #2069027 - 21.08.2010, 19:20:31
manofsolo
Nicht registriert


Wenn man ein teures gerät, zb. ein DVD player oder radio kauft und den mit farbe anmahlt oder ihn mit stickern beklebt und der irgentwann mal kaputt geht, ist die garantie dann trotzdem noch normal da; kann man den dann noch umtauschen oder gibt es dann da irgentwelche einschränkungen weil der nichtmehr neu wie original aussieht?
wird der dann nur noch eingeschickt!?

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069031 - 21.08.2010, 19:32:28
SweetAngelSilke
Nicht registriert


Sobald man ein Gerät verändert, erlischt die Garantie automatisch(Steht in jeder Garantiebeschreibung).
Umtausch ist auch Ausgeschlossen wenn man ein Gerät bemalt/beklebt, da bei einem Umtausch muss man die Wahre ja wieder Verkaufen können(gegegebfalls nach Reperatur) was aber nicht mehr machbar is nach bekleben und Bemalen.

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069033 - 21.08.2010, 19:33:13
Titankavu
Forum​sspam​mer​

Registriert: 27.07.2005
Beiträge: 2.342
Ich denke mal, dass die Garantieansprüche mit der Veränderung des Aussehens verfallen, aber wenn du z.B. bei einem Einzelhändler gekauft hast und du keine wichtigen Stellen (wie z.B. Lüftungsschlitze) verklebt hast, kann es sein, dass er es dir trotzdem umtauscht oder kostenlos repariert.


Bearbeitet von Titankavu (21.08.2010, 19:34:45)

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: Titankavu] - #2069052 - 21.08.2010, 19:58:52
Jennyhamster
Nicht registriert


Wenn diese "Bemalungen" nichts mit dem Garabntiefall zu tun haben (wie angesprochen zum Beispiel Lüftungsöffnungen, Stecker usw.), dann gilt die Garanhtie.

Zumindest das erste halbe Jahr. Im ersten halben Jahr muss der Händler, wenn er nicht Garantie leisten will, beweisen, dass der fehler beim Kauf NICHT am/im Gerät war, die restlichen 1 ein halb Jahreder sogenannten Garantie muss dann der Käufer beweisen, dass der Fehler vorher drin war. In der Praxis ist das aber kein Problem .. sofern das wirklich nichts mit dem Garantiefall zu tun hast, kannst du es optisch ändern, soviel du magst.

Alles andere wäre blödsinnig, Beispiel aus unserem Bereich: Wenn jemand ein Auto bei uns kauft, dann mit 100 Aufklebern "verschönt" und die Motorhaube schwarz-matt lackiert, rosa Wölkchen auf den Kofferraum malt und so weiter, so bekommt der bei einem Motorschaden natürlich die Garantie unter den normalen Bedingungen, weil das eben nix miteinander zu tun hat. Allerdings kann er später, FALLS sowas kommt, Probleme mit der Durchrostungsgarantie bekommen, denn da KANN es einen Zusammenhang mit neuen, anderen Lackierungen oder Bemalungen geben.

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069091 - 21.08.2010, 20:40:54
SweetAngelSilke
Nicht registriert


Du kannst Autos nicht mit Elektronischen Geräten und Co vergleichen Jennyhamster. ;)
Da sind ganz andere Garantievorschriften und Möglichkeiten als bei solch kleinstgeräten um die es hier geht und auch sonst ganz Unterschiedliche Preisleistungsverhältnisse.
Aber egal...

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069109 - 21.08.2010, 20:55:08
Jennyhamster
Nicht registriert


War auch nur ein Beispiel. Wie gesagt, es hängt davon ab, ob das was mit dem Schaden zu tun hat.

Wenn nein .. Garantie gilt.
Wenn ja ... Garantie erloschen.

Das gilt allgemein.

Nächstes Beispiel wäre ein Koffer für 20 Euro .. den beklebst du wie wild, und wenn dann das SCHARNIER hin ist, gilt deshalb die Garantie nicht?

Nope!

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069133 - 21.08.2010, 21:28:28
manofsolo
Nicht registriert


Ich hab bei einen DVD brenner von Netto ausversehen als ich meinen tisch angemahlt hab da ein bischen farbe rangeschmiert und die dann mit benzin wieder weg gemacht und das war so ein glänzendes plastik und an der stelle glänzt das nun nichtmehr.. da ist so ein fleck der nicht weg geht!
und da wollt ich nen aufkleber raufkleben! also ist da jetzt schon die garantie weg weils ja schon mit dem fleck eine Veränderung des Aussehens ist; oder ist sowas egal oder kann ich den raufkleben und die garantie bleibt oder wie genau???

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069139 - 21.08.2010, 21:33:12
SweetAngelSilke
Nicht registriert


Nein denn bei einem Fleck ist ja keine Mutwilligkeit entstanden, sondern ein versehen.
Das wäre was anderes wenn dadurch die technik im eimer gegangen wäre, dann wäre das kein Garantiefall mehr.

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2069180 - 21.08.2010, 22:12:48
DoUgHbOyS
Nicht registriert


Naja,

da hat mein VP Recht, den wenn die Garantielaufzeit abgelaufen ist, und du ein Geraet das Technisch einen Defekt hat wiedergeben moechtest, ist es unmoeglich es wieder durch ein neues Geraet einzutauschen.

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2070013 - 22.08.2010, 21:57:34
slim17
Megap​ixel​

Registriert: 11.08.2003
Beiträge: 2.065
Ort: Berlin - Spandau
Hallo,

sofern durch deine Bemalungen oder Aufkleber die Funktion des Geräts an sich nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden, kannst du was das angeht machen was du möchtest.
Bedenke nur; durch einen Defekt hast du noch lange nicht das Recht auf Rückgabe/Umtausch. Und bedenke bitte auch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Das sind zwei absolut voneinander unabhängige paar Schuhe.

Bei einem Defekt hat der Hersteller prinzipiell das Recht auf dreimalige Nachbesserung und dabei ist es bei einem Radio auch egal, ob dort Aufkleber drauf sind, oder nicht.

Fallbeispiel: Hast du einen Hifi-Receiver und hast die Lüftungsschlitze mit deinen Aufklebern überdeckt und das Gerät nahm davon Schaden, ist der Defekt aufgrund unsachgemäßer Handhabung aufgetreten und somit weder innerhalb der Garantie, noch Gewährleistung regulierbar. Sofern das allerdings nicht der Fall ist, ist es völlig egal.

Zitat:
Zumindest das erste halbe Jahr. Im ersten halben Jahr muss der Händler, wenn er nicht Garantie leisten will, beweisen, dass der fehler beim Kauf NICHT am/im Gerät war, die restlichen 1 ein halb Jahreder sogenannten Garantie muss dann der Käufer beweisen, dass der Fehler vorher drin war. In der Praxis ist das aber kein Problem .. sofern das wirklich nichts mit dem Garantiefall zu tun hast, kannst du es optisch ändern, soviel du magst.


Ich weiß was du damit sagen möchtest, ist so aber falsch. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Deine Ausführungen beziehen sich auf die Gewährleistung.


Benny


Bearbeitet von slim17 (22.08.2010, 22:03:21)

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: slim17] - #2070210 - 23.08.2010, 06:54:32
Jennyhamster
Nicht registriert


Ja, es wird üblicherweise so verstanden, aber natürlich hast du recht. Wie man es genau nennen muss, ist in DIESEM Zusammenhang auch unerheblich.

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: ] - #2070336 - 23.08.2010, 12:33:36
Oberflirtmaster
​Wadenbeisser

Registriert: 13.12.2004
Beiträge: 8.474
Ort: Couch
benny als kaufhausmensch kennt sich da aus ;-)

ich denke wo es vielleicht probleme geben könnte das wär bei einem gerätetausch.
_________________________
Die Signatur hat Insolvenz angemeldet

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Re: garantie auf bemahlte geräte? [Re: Oberflirtmaster] - #2070517 - 23.08.2010, 15:55:34
slim17
Megap​ixel​

Registriert: 11.08.2003
Beiträge: 2.065
Ort: Berlin - Spandau
Huhu,

Antwort auf: Oberflirtmaster
ich denke wo es vielleicht probleme geben könnte das wär bei einem gerätetausch.


sofern der Defekt wie gesagt nicht durch die Aufkleber entstanden ist und das Gerät im Rahmen der Gewährleistung getauscht wird, spielt dies auch keine Rolle.


Benny

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