Du bist nicht angemeldet. [Anmelden]
Optionen
Thema bewerten
Eigenartiger Verkehrsunfall - #2623425 - 02.12.2013, 18:10:02
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

Registriert: 21.04.2011
Beiträge: 1.158
Ort: Nähe Göttingen - Süd-Niedersac...
hallöchen liebe forumsgemeinde :-]

vorab möchte ich erwähnen das ich nicht genau wusste wo dieser beitrag hingehört und hoffe einfach mal das er hier richtig ist ^^

in diesem beitrag schildere ich in sachlicher form einen verkehrsunfall und bitte um eure stellungnahmen wer laut eurer meinung an diesem unfall der schuldige ist

fahrzeugführer a fährt innerhalb geschlossender ortschaft auf einer nebenstrasse fahrzeugführer b mit einer geschwindigkit von etwa 30 km/h hinterher

der vorwegfahrende fahrer bremst ab und fährt leicht rechts rüber - einen blinker setzt dieser laut späterer aussage vom hinterher fahrenden nicht

weiterhin geht der hinterher fahrende fahrer laut eigener aussage davon aus das der vor ihm fahrende fahrer am straßenrand halten möchte

daher setzt dieser den linken blinker als zeichen des überholens / vorbeifahrens und setzt zu diesen manöver an - gegenverkehr gibt es auf der langen gerade keinen

als fahrzeugführer a schon fast an fahrzeugführer b vorbeigefahren ist schert dieser nach links aus mit dem ziel auf dem links befindlichen parkplatz zu fahren - es kracht

fahrzeugführer b gibt später an das er die ganze zeit die absicht hatte auf den parkplatz zu fahren und entsprechend die ganze zeit blinkte

unfallspuren

der wagen vom überholenden ist ausschliesslich an der rechten seite beschädigt - beginnend an der hinteren tür endend an der heckstoßstange (seitlich)

der wagen vom langsam fahrenden fahrer ist ausschliesslich VORNE beschädigt - rad / achsenbruch und das gitter sowie die linken scheinwerfer



mein ziel ist es wie gesagt zu erreichen wer laut eurer ansicht nach der schuldige ist :-O

sollte noch irgendwas unklar sein bitte nachfragen :-)
_________________________
Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen 8-)

Direkter Kontakt: Auch erreichbar unter ~> /m 0001 ALO 1000 <~

in Liebe, der sehr engagierte Deny :-]

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: 0011 Deny 1100] - #2623434 - 02.12.2013, 18:31:17
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hi.
Bei diesem Fall ist es nahezu unmöglich zu beurteilen, wen die Schuld trifft. Man kann deiner Schilderung nicht entnehmen, wer nun die Wahrheit sagt und einen entsprechenden Schuldspruch geben. Für mich klingt es aber so, dass sich beide in der Situation nicht korrekt verhalten haben. Wenn Du selbst Autofahrer bist, solltest Du ja wissen dass wenn ein Auto vor Dir bremst, Du selbst auch deine Geschwindigkeit reduzieren solltest. Fahrer B hat laut deiner Aussage dies aber nicht getan, sondern hat (''in der Annahme der Vordere fährt rechts ran'') spontan einfach Gas gegeben und setzt zum Vorbeifahren an. Mir stellt sich die Frage dabei: Warum macht er das, wenn er sich nicht sicher ist, was der andere vor hat? Immerhin gab er ja an, dass Fahrer A nicht geblinkt hätte, also gab es auch kein Anzeichen, dass Fahrer A am Seitenrand anhalten möchte.
Durch die Schilderung des Unfallvorgangs, ergeben sich die Schäden der Fahrzeuge übrigens. Wieso Du sie extra benannt hast, ist mir etwas unklar.
Was ist denn deine Meinung, wer der Schuldige in diesem Fall ist? Bist Du selbst involviert in den Fall oder fragst Du nur aus reinem Interesse?

Gruß,
# Maddin.

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: ChaosKücken <3] - #2623468 - 02.12.2013, 19:53:02
x Deluxe Boy x3
​Royal Bunker

Registriert: 09.03.2010
Beiträge: 874
Nach deiner Erläuterung erkennt man direkt, dass beide Fahrer dran schuld sind.
Ich könnte nun keine Schuldzuweisung machen.
Wie mein Vorposter schon in seinem Beispiel erwähnt hat. Aber ich verstehe auch nicht, warum Fahrer B von der rechten Seite auf die linke Seite zum Parken möchte. Ich mein Nachweisen kann man dies sicherlich nicht, ob er wirklich nun die ganze Zeit seinen Blinker anhatte. Vielleicht hatte er ihn auch an nur sein Blinklicht war defekt und Fahrer A konnte dadurch nicht sehen, dass Fahrer B die ganze Zeit geblinkt hat.

Meiner Meinung nach steht hier Aussage gegen Aussage.
_________________________
Mit freundlichen Grüßen

x Deluxe Boy x3

- Foto-Teammitglied -

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: x Deluxe Boy x3] - #2623474 - 02.12.2013, 20:06:01
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Antwort auf: x Deluxe Boy x3
Aber ich verstehe auch nicht, warum Fahrer B von der rechten Seite auf die linke Seite zum Parken möchte.
Das kann man sich doch denken, wenn sich auf der linken Seite ein Parkplatz befand. Ich finde auch, dass das hier eigentlich keine Rolle spielt. Es geht dabei ja eher um das Anzeigen des Abbiegens und der Handlung des zweiten Fahrers, Gas zu geben statt abzuwarten was er vor hat, wenn er sich nicht sicher ist, zumindest meiner Meinung nach. ;-)

# Maddin.

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: 0011 Deny 1100] - #2623512 - 02.12.2013, 22:07:54
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Dann schreib ich mal wie ich das seh. Ich geh hier davon aus das die fakten der wahrheit entsprechen.

Ganz klar ist für mich Fahrer B schuld.

Fahrer B fährt an den rechten Rand seiner Fahrbahn um dann auf den Parkplatz der an die linke Straßenseite mündet zu fahren. (Ich geh erstmal davon aus das mit Parkplatz hier sowas wie die Einfahrt zu einem Grundstück (meinetwegen Lidl?) handelt?
Es handelt sich also hier um einen Abbiegevorgang den Fahrer B vorhatte?
Fahrer B ist, wie geschrieben, an den rechten Rand gefahren und hat seine Geschwindigkeit verlangsamt und hat keinen Blinker gesetzt, weder nach recht noch nach links.

Fahrer A kann sich also ausschließlich an dem orientieren wie sich das Fahrzeug selbst verhält und kann logische Regeln im Verkehr zugrunde legen.
Dazu zählt das wer links abbiegen will dies auch mit Blinker anzeigt und auch wer nach links abbiegen will sich links einordnet und nicht an den rechten Rand fährt.
Alle Anzeichen von Fahrer B deuten also eher darauf hin das er rechts ran fahren will als das er links abbiegen will.

Fahrer A entschließt sich das Fahrzeug von Fahrer B zu überholen, dazu wird er wohl sicherlich auch vorher gecheckt haben ob die Gegenspur frei ist.

Fahrer A setzt den blinker links und beginnt den Überholvorgang.

Fahrer A hat den Überholvorgang fast abgeschlossen als Fahrer B entschließt links abzubiegen.

Fahrer B schert offensichtlich links aus ohne sich über die Lage um sich herrum zu informieren, und scheint wohl auch nix von Schulterblick zu halten.

Schließlich erwischt Fahrer B das Fahrzeug von Fahrer A an der hinteren rechten Tür mit seiner vorderen linken Fahrzeugecke. Das heißt das das Fahrzeug von Fahrer A mit dem Heck in etwa eine Linie mit der Vorderen Tür von Fahrzeug B bildet. Also das Fahrzeug von Fahrer A befindet sich im vollen Sichtfeld von Fahrer B. Gehen wir ein paar Millisekunden zurück und berücksichtigen die Bewegen der Fahrzeuge muss sich wohl mindestens die hintere Tür von Fahrzeug A in gleicher Höhe mit der Vordertür von Fahrzeug B befunden haben.
Fahrer B hätte eigentlich mindestens die hälfte von Fahrzeug A sehen müssen wenn Fahrer B vor dem einlenken nochmal seinen Kopf nach links gedreht hätte.

Da Fahrer A schon zu mehr als 50% an Fahrzeug B vorbei, also mindestens auf gleicher höhe mit Fahrzeug B, ist kann Fahrer A wohl kaum noch davon ausgehen das Fahrzeug B einfach ausschert. Ein simpler Schulterblick bzw. Blick nach links hätte ja Fahrer B gezeigt das abbiegen in dem moment eine schlechte idee ist.

Fahrer B hat sich hier also grob fahrlässig verhalten, er hat sich nicht korrekt eingeordnet, er hat keinen Blinker gesetzt, er hat direkt vor dem Abbiegevorgang auch nicht nach links geschaut, auch keinen Schulterblick und wohl auch keinen Blick in den Rückspiegel getätigt.
_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: Kev777] - #2623529 - 02.12.2013, 23:35:45
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hey Kev!

Interessante Theorie.
Was ich mich frage: Woher nimmst Du die Sicherheit, dass er nicht geblinkt hat? Denn das steht ja da:
Antwort auf: 0011 Deny 1100
fahrzeugführer b gibt später an das er die ganze zeit die absicht hatte auf den parkplatz zu fahren und entsprechend die ganze zeit blinkte
..

Klar guckt man vor dem Abbiegen zumindest mal in den Spiegel, wenn man keinen Schulterblick macht (wer macht den schon in der täglichen Praxis? :-D ) aber ihm nun die Schuld zu geben weil der Andere denkt, dass er anhält .. wozu es ja keine Anzeichen gab. Ja, er bremst in der Ortschaft runter - wobei das auch nicht ungewöhnlich ist, bedenkt man wie viele (20-30.er-) Zonen Deutschland besitzt. Aber daran festzumachen, dass er nun unbedingt anhalten wollte, ist meiner Meinung nach verkehrt.
Was heißt eigentlich, dass er an den Rand fährt, 0011 Deny 1100? Ich mein, eine normale Straße hat so circa 2.25 Meter Breite, die man auch voll ausnutzen darf. Wenn er natürlich schon halb von der Straße runter war, wäre es anders, aber das scheint nicht der Fall gewesen sein?
Ich bleib bislang dabei, beide haben Schuld und sich nicht korrekt verhalten. ;-)

# Maddin.

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: ChaosKücken <3] - #2623538 - 03.12.2013, 00:19:55
Vampiric Desire
​ChannelMaster

Registriert: 15.09.2013
Beiträge: 1.681
Blinker <-> Aussage gegen Aussage
Bleiben die restlichen Punkte. Verhalten von Fahrer A ist schlüssig begründet. Überholen soll man nur mit ausreichend Abstand und bestimmt auch nicht an Einfahrten zu größeren Parkplätzen. Daher sehe ich die Schuld bei Fahrer B.
_________________________
/apps install 30559674.ChannelMaster

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: Vampiric Desire] - #2623539 - 03.12.2013, 00:40:50
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Antwort auf: Vampiric Desire
Blinker <-> Aussage gegen Aussage
Bleiben die restlichen Punkte. Verhalten von Fahrer A ist schlüssig begründet. Überholen soll man nur mit ausreichend Abstand und bestimmt auch nicht an Einfahrten zu größeren Parkplätzen. Daher sehe ich die Schuld bei Fahrer B.

wo is das bitte schlüssig begründet?

wer fährt bitte an den rechten fahrbahnrand wenn er links abbiegen will? oO

und wo steht das nicht ausreichend abstand gehalten wurde? wie weit weg soll der fahrer denn beim überholen sein? soll er am besten den fußweg gegenüber benutzen?

seit wann ist es nicht erlaubt bei grundstückseinfahren zu überholen? wozu gibts durchgezogene linien? war da eine? denke eher nicht, wenn man davon ausgeht das sich B an die regeln gehalten hat.

der überholvorgang war fast abgeschlossen somit hat der der mit einmal links abbiegt ohne sich zu vergewissern das auch platz zum abbiegen da ist die schuld.
sähe vielleicht anders aus wenn der überholende dem der links abbiegt dann reingerammelt wäre, aber es war ja genau andersrum...
_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: Vampiric Desire] - #2623540 - 03.12.2013, 00:41:31
Vampiric Desire
​ChannelMaster

Registriert: 15.09.2013
Beiträge: 1.681
Antwort auf: Vampiric Desire
Blinker <-> Aussage gegen Aussage
Bleiben die restlichen Punkte. Verhalten von Fahrer A ist schlüssig begründet. Überholen soll man nur mit ausreichend Abstand und bestimmt auch nicht an Einfahrten zu größeren Parkplätzen. Daher sehe ich die Schuld bei Fahrer B.

A und B vertauscht. A ist Schuld, der abbiegende unschuldig.



Antwort auf: Kev777
Antwort auf: Vampiric Desire
Blinker <-> Aussage gegen Aussage
Bleiben die restlichen Punkte. Verhalten von Fahrer A ist schlüssig begründet. Überholen soll man nur mit ausreichend Abstand und bestimmt auch nicht an Einfahrten zu größeren Parkplätzen. Daher sehe ich die Schuld bei Fahrer B.

wo is das bitte schlüssig begründet?

wer fährt bitte an den rechten fahrbahnrand wenn er links abbiegen will? oO

und wo steht das nicht ausreichend abstand gehalten wurde? wie weit weg soll der fahrer denn beim überholen sein? soll er am besten den fußweg gegenüber benutzen?

seit wann ist es nicht erlaubt bei grundstückseinfahren zu überholen? wozu gibts durchgezogene linien? war da eine? denke eher nicht, wenn man davon ausgeht das sich B an die regeln gehalten hat.

der überholvorgang war fast abgeschlossen somit hat der der mit einmal links abbiegt ohne sich zu vergewissern das auch platz zum abbiegen da ist die schuld.
sähe vielleicht anders aus wenn der überholende dem der links abbiegt dann reingerammelt wäre, aber es war ja genau andersrum...


Abbremsen kann aus mehreren Punkten passieren, z.B. weil man die Einfahrt noch sucht. Wenn genug Platz gewesen wäre, wäre es wohl kaum zum Unfall gekommen. Ich sprach auch nicht von Grundstückseinfahrten, sondern von größeren Parkplätzen (kam hier nicht schlüssig raus).
Und wieso ist der Abbieger schuld? Er muss beim Links abbiegen auf den entgegenkommenden Verkehr achten und vorher mit einem Schulterblick den Totenwinkel prüfen. Abbieger schaut also zurück, der andere ist hinter einem und dann wird er langsamer zum abbiegen. Im gleichen Moment beschleunigt der andere, was aber der abbieger nicht mehr sehen kann. Und bam unfall.


Bearbeitet von Vampiric Desire (03.12.2013, 00:47:20)
_________________________
/apps install 30559674.ChannelMaster

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: Vampiric Desire] - #2623544 - 03.12.2013, 01:05:33
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Zitat:
Abbremsen kann aus mehreren Punkten passieren, z.B. weil man die Einfahrt noch sucht.
genau, man fährt erstmal rechts ran und sucht die einfahrt. Oo

Zitat:

Wenn genug Platz gewesen wäre, wäre es wohl kaum zum Unfall gekommen.
achso, dann ist in jedem fall der überholende schuld weil er keine 30 meter platz gelassen hat, interessanrt. Im übrigen sind ca. 1,50m abstand zu halten wenn ich mich recht erinner.

Zitat:

Ich sprach auch nicht von Grundstückseinfahrten, sondern von größeren Parkplätzen (kam hier nicht schlüssig raus).
eine einfahrt zu einem parkplatz ist eine grundstückseinfahrt.

Zitat:

Und wieso ist der Abbieger schuld? Er muss beim Links abbiegen auf den entgegenkommenden Verkehr achten und vorher mit einem Schulterblick den Totenwinkel prüfen.
schulterblick ist die letzte aktion vor spurwechsel oder abbiegen. hätte der fahrer dies getan wär ihm wohl das auto aufgefallen was da neben ihm ist.

Zitat:

Im gleichen Moment beschleunigt der andere, was aber der abbieger nicht mehr sehen kann. Und bam unfall.
wie gesagt ist der schulterblick der letzte blick vorm abbiegen. dazwischen kann im grunde nicht genug zeit sein das sich das hintere fahrzeug bis auf gleiche höhe des abbiegenden (und weiter) schiebt sodas der abbieger in den überholenden reinbatscht...

...deine argumentation wäre nachvollziehbar wenn der überholende dem abbieger reingerammelt wäre, isser aber net.


Bearbeitet von Kev777 (03.12.2013, 01:06:18)
_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: Kev777] - #2623555 - 03.12.2013, 02:20:06
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hi.

Antwort auf: Kev777
genau, man fährt erstmal rechts ran und sucht die einfahrt. Oo
Bei nicht vorhandener Ortskenntnis, durchaus denkbar. Wir wissen nicht, ob sich der Fahrer in der Ortschaft auskannte.

Antwort auf: Kev777
wie gesagt ist der schulterblick der letzte blick vorm abbiegen
Machst Du ihn wirklich jedes Mal, wenn Du abbiegst? Mir persönlich reicht meistens der kurze Blick in den Rückspiegel, um sicher zu gehen. Ob überhaupt einer dieser Blicke stattfand, kann uns wenn (höchstens) 0011 Deny 1100 mitteilen. Darüber zu spekulieren, hat meiner Meinung nach wenig Sinn, da sich auf Spekulationen nur schwer ordentliche Diskussionen aufbauen lassen.

Gruß,
# Maddin.

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: ChaosKücken <3] - #2623592 - 03.12.2013, 10:55:04
Herr Tod
Nicht registriert


Antwort auf: ChaosKücken <3
Antwort auf: Kev777
wie gesagt ist der schulterblick der letzte blick vorm abbiegen
Machst Du ihn wirklich jedes Mal, wenn Du abbiegst? Mir persönlich reicht meistens der kurze Blick in den Rückspiegel, um sicher zu gehen. Ob überhaupt einer dieser Blicke stattfand, kann uns wenn (höchstens) 0011 Deny 1100 mitteilen.


Völlig Laterne, ob ein solcher Blick stattfand oder nicht, er ist Pflicht, wer ihn versäumt und darauf aufbauend einen Unfall (mit)verschuldet, trägt (einen Teil der) Schuld.

Ich weiß übrigens auch nicht, was an diesem Unfall so besonders eigenartig sein soll, solche Situation dürfte es beinahe täglich geben. Noch rätselhafter ist für mich die Intention des TE, wieso möchte er die Situation online mit Leuten diskutieren, die nicht dabei waren? Klingt für mich so, als müsse er sich gegenüber irgendjemandem für diesen Unfall rechtfertigen und möchte vorher noch ausloten, ob er in der Geschichte gut oder weniger gut rüberkommt..

[zum Seitenanfang]  
Re: Eigenartiger Verkehrsunfall [Re: ] - #2624442 - 06.12.2013, 18:16:45
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

Registriert: 21.04.2011
Beiträge: 1.158
Ort: Nähe Göttingen - Süd-Niedersac...
hallo und vielen dank das ihr euch meinen beitrag angenommen habt :-)

leider konnte ich nicht näher auf auftauchende rückfragen eingehen da ich in letzter zeit viel zu tun hatte - bitte entschuldigt dies :-|

jetzt möchte ich aber auf für dieses thema relevante fragen eingehen und hoffe dabei nichts übersehen zu haben ;-)

zuerst kam die frage wieso ich die unfallspuren nochmal hervorhebe?

die tatsache das beim abbiegenden vorne (front) und vorne (links) schäden sind scheint nicht weiter wichtig zu sein .... anders aber beim überholer

die tatsache das die spuren auf der rechten seite ERST in der hinteren tür begangen zeigt laut einem gutachter das das fahrzeug von führer a sich zum zeitpunkt der kollision bereits vor dem anderen fahrzeug befunden haben muss - daher auch meine formulierung ''der unfall kam zu stande als der überholvorgang schon fast beendet war''

die nächste frage beruhte sich auf das blinken .... wurde die ganze zeit geblinkt war der blinker vielleicht kaputt etc.

laut fahrzeugführer b wurde die ganze zeit geblinkt und laut fahrzeugführer a nicht ....

nachdem der unfall geschah machte der fahrer von fahrzeug b alle blinker an um (laut eigener aussage) zu demonstrieren das alle blinker funktionieren

dazu ein kleiner auszug aus der späteren polizeilichen vernehmung :-)

>zitat: als beide fahrzeuge auf gleicher höhe waren betätigte herr *name zensiert* den linken blinker und setzte zum abbiegen ein

die 3. frage ging darum ob ortskenntnisse vorhanden waren?

der parkplatz auf den abgebogen werden wollte ist ein mitarbeiterparkplatz einer grosen firma - der unfallbeteiligte arbeitete dort - demnach JA es gab ortskenntnisse ;-)

zudem hatten beide fahrzeuge das kennzeichen des landkreises in dessen ort der unfall geschah - demnach konnte vor dem unfall bereits davon ausgegangen werden

die letzte frage ist schon etwas schwieriger zu beantworten - nämlich ob es einen schulterblick gab :-O

sicherlich mag der schulterblick PFLiCHT sein aber ob er tatsächlich stattfand wissen wir leider nicht .... danach gefragt hatte auch niemand

sollten noch weitere fragen sein bitte einfach erneut fragen ansonsten bitte ich um weitere stellungnahmen :-]
_________________________
Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen 8-)

Direkter Kontakt: Auch erreichbar unter ~> /m 0001 ALO 1000 <~

in Liebe, der sehr engagierte Deny :-]

[zum Seitenanfang]  


Moderator(en):  Misterious, Plueschzombie