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Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen - #2528933 - 06.12.2012, 01:41:06
Bigg Boss
Nicht registriert


Guten Tag.

Ich suche eine seriöse, professionelle Formulierung (Musterschreiben) des Widerrufes der Einwilligung zur Übermittlung von persönlichen Daten gemäß § 4a BDSG.

Ich kann es zwar selber formulieren, aber wenn ich z.b ein Fehler mache kann es sein dass es z.b nicht akzeptiert wird, deshalb brauche ich eine perfekte Formulierung der Widerrufserklärung meiner Einwilligung.

Hat jemand so ein Musterschreiben?

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Re: Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen [Re: ] - #2529022 - 06.12.2012, 11:06:22
BundSchuh
Nicht registriert


Ist es nicht sinnlos, einer Nutzung deiner personenbezogenen Daten zu widersprechen? Rechtlich kannst du ja eh nichts machen, immerhin warst es du, der uns rechtswissenschaftlich fundiert und empirisch belegt dargelegt hat, dass unsere Gerichte keinerlei Befugnisse mehr haben :(
Würde ich sagen: Pech gehabt!

Ich frage mich auch, was dieses persönliche Anliegen von dir zu suchen hat im Subforum "Weltgeschehen", denn unsere Welt dreht sich - meines Wissens nach - nicht um dich, sondern um die Sonne.
Ebensowenig stellt es ein gesellschaftlich relevantes, politisches oder religiöses Thema dar.

Und zu guter Letzt: Du kannst nicht willkürlich jede Einwilligung zur Verwendung deiner personenbezogenen Daten Widersprechen. Wenn du z.B. einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen hast, der das Unternehmen im Gegenzug für die Bereitstellung einer Leistung berechtigt, deine personenbezogenen Daten für Werbezwecke zu verwenden, hast du deine Vertragspflichten zu erfüllen. Irgendwo sind dann die Rahmenbedingungen geregelt.
Ein bisschen mehr Info wäre also nicht schlecht.

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Re: Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen [Re: ] - #2529029 - 06.12.2012, 11:42:39
Sir Drako
» AFD​FCH -​ seit​ 1965​!​

Registriert: 08.07.2003
Beiträge: 5.191
Ort: Anon!
Einfach mal so aus Neugier gefragt, warum bzw. wozu möchtest du denn solch ein Musterschreiben? Also für welche Seite / Anliegen oder wie auch immer. Dass es um das BDSG geht weiß ich, aber etwas mehr Infos wären schon nett.
_________________________
···[-»[> M.f.G. Sir Drako :-] <]«-]···




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Re: Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen [Re: Sir Drako] - #2529048 - 06.12.2012, 13:04:39
Bigg Boss
Nicht registriert


Laut Einwilligungsschreiben steht folgendes:

*Ich wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist und von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.*

Das heißt also dass ich jederzeit die Einwilligung widerrufen kann.

Weshalb ich so ein Musterschreiben haben will habe ich oben erklärt. Ist es eine Voraussetzung dass ich mehr über die Einwilligung erzähle? Immerhin weiß doch jeder was das § 4a BDSG ist, oder?

Ich kann euch nur erzählen, dass ich die freiwillige Einwilligung machen musste, um mir ein Vorteil verschaffen zu können. Da ich das Ziel erreicht hatte, kann ich die Einwilligung nun widerrufen.

Mit Vorteil verschaffen ist keine böse Absicht gemeint, also nicht falsch verstehen.

Warnung! Spoiler!
§ 4a Einwilligung

(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

(2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten.

(3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.


Die Einwilligung kann für vieles stehen. Muss ich unbedingt genau sagen für was meine Daten verwendet werden? Ist das eine Voraussetzung?

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Re: Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen [Re: ] - #2529061 - 06.12.2012, 14:08:23
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
ein einfache

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meine Einwilligung vom xx.xx.xxx zwecks Datenspeicherung meiner persönlichen Daten!
Mit freundlichem Gruß xxxxx"

reicht auch.
da müssen sie daten löschen.

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Re: Datenerhebung gemäß § 4a BDSG widerrufen [Re: TobiasHH14] - #2529087 - 06.12.2012, 16:52:25
BundSchuh
Nicht registriert


Wenn es so wie von dir vorgetragen formuliert ist (sie können die Verwendung Ihrer Daten für zukünftige Zwecke widerrufen), reicht der kurze Dreizeiler von TobiasHH.
Deinen Nutzernamen/Kundennummer/was auch immer du bekommen hast nennen und mitteilen, dass du deine frühere Einwilligung widerrufst. Je nachdem, ob du dort eine registrierte E-Mail-Adresse hinterlegt hast, oder nicht, muss das Ganze halt schriftlich per Post oder zumindest per Fax geschickt werden (zwecks Unterschrift und Beweis, dass du es bist, der widerruft)
Ein Problem wäre es z.B. gewesen, wenn du dich als Statist für eine Fernsehsendung gemeldet hättest, alles abgefilmt ist und du jetzt die Einwilligung zur Veröffentlichung des Filmmaterials widerrufen willst.

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