Wie schon gesagt wurde, reifen platzen nicht einfach so. ;)

Also wäre ich die versicherung würde ich direkt denken das mir der kunde hier was vom pferd erzählen will. Er hat sommerreifen bei winterlichen witterungsverhältnissen genutzt zu einer Jahreszeit wo durchaus schon mit winterlichem wetter gerechnet werden kann. Pech würde ich da mal sagen.

Wenn die versicherung seiner aussage zufolge sagt das das kein problem wäre dann hat er eine sehr sehr kulante versicherung. Denn im allgemeinen zeigt die Kasko dir da den finger.

Zitat:
Es handelt sich ja um einen Neuwagen, und da gibt der Händler garantie das beim kauf alles einwandfrei funktioniert.
Zuerstmal gewährleistung und garantie unterscheiden. Und dann sind im allgemeinen verschleißteile, wozu auch reifen gehören, eh ausgeschlossen. Also will er wirklich auf den geplatzten reifen bestehen muss er nachweisen das ein fabrikationsfehler bestand. Viel spaß.

Zitat:
Sowas passiert unverhofft, wenn dein Reifen als bei 100 km/h Platzt, und das Auto an der Stelle absagt und man vor Schreck das Lenkrad verreißt oder sonstiges dann Schleuderst du, ob du willst oder nicht und da spielt der Antrieb keine rolle.
das auto sackt nicht einfach ab wenn ein reifen platzt, schon gar nicht wenn es ein hinterrad betrifft.
Mir selbst ist bei 160 km/h ein reifen hinten links flöten gegangen und da ist nix abgesackt und ich bin auch nicht ins schleudern gekommen. (ja okay war sommer)


Zitat:
Für sowas ist man Versichert, und solange kein Alkohol/Drogen oder sonstiges im Spiel ist was deine Fahrtauglichkeit beeinträchtigt und einen Führerschein besitzt zahlt man rein gar nichts
oder wenn man nicht gerade dummerweise noch sommerreifen drauf hat obwohl schon mit winterlichen witterungsverhältnissen zu rechnen war. Also sollte die versicherung auch nur ansatzweise beweisen können das die witterungsverhältnisse nicht aus dem nichts kamen sondern z.b. schon am vortag durch den wetterdienst angekündigt waren hat der kunde pech.

Zitat:
Es war ja keine absicht, und selbst wenn könnte man es ihm wohl nicht nachweisen
muss ja auch keine absicht gewesen sein, grobe fahrlässigkeit reicht schon um den versicherungsschutz zu verlieren. Sommerreifen im Oktober...beweis abgeschlossen.



edit:

90-100 km/h mit sommerreifen auf der mittelspur wenn plötzlich schneefall einsetzt... unverantworlich meiner meinung nach.


Bearbeitet von Kev777 (16.10.2015, 01:20:34)
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