Guten Tag.
Meine Frage lautet: Ist es eigentlich erlaubt dass die Admins sich Beamten nennen? Denn Amtsanmaßung ist gemäß § 132 StGB eine Straftat.
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Admins sind doch keine Beamten, sondern nur Admins im Bezug auf diesen Chat. Das heißt: Sie verfügen interne Rechte und können z.b Nicknames mit Grund sperren und auch andere Sachen.
Beamten sind staatlich anerkannte Menschen und werden vom Staat zum Beamten benannt. Die Admins allerdings sind keine Amtspersonen.
Nabend zusammen,
so langsam mache ich mir echt sorgen wenn i schon wieder so einen sinnfreien Thread hier von dir lese.
Entweder hast du echt zu viel Langeweile, du hast ernsthafte Probleme oder du hast irgendwie Spass daran deinen Postcounter mit sinnfreien Threads und Beiträgen hoch zu pushen und andere User mit so einem Blödsinn zu veräppeln.
Sollten beide letzteren oder eines der beiden letzeren deine Intention für diesen geistigen Unfug gewesen sein, sollten die Forum Mods mal schnell etwas unternehmen. =)
Denn die Frage die du eigentlich gestellt hast hast du dir selber beantwortet. Vllt. solltest du dir künftig deine Beiträge nochmal vorher durchlesen bevor du den Absende-Button drückst damit künftig die leser von so einem Schwachsinn verschont bleiben.