schau dir das mal an das ist das melderechtsrahmengesetz.
dies stellt aber nur den rahmen dar die länder haben dann nochmal gesonderte meldegesetze.
zwar soll wie ich gelesen habe nun ein einheitliches kommen ein bundesmeldegesetz aber das ist wohl noch nicht gültig.
speziell zu deinem fall fand ich nichts was klarstellen würde wie sich das in deinem fall verhält da sich das gesetz auf wohnsitze innerhalb deutschlands bezieht und von studenten dort auch nicht die rede ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/index.html

auf der webseite kannst du oben im menü anklicken um das gesetzblatt als pdf anzusehn in einem stück.

wie ich grad lese kann wohl auf einen neben/zweitwohnsitz in deutschland auch eine steuer erhoben werden und manche komunen tun das auch.
das trifft vermutlich allerdings nur zu wenn man haupt und neben/zweit in deutschland hat.
die hand ins feuer würde ich dafür aber auch nicht legen.
das heisst also deine komune könnte da du dann bei deinen eltern zweitwohnung hättest möglicherweise eine steuer erheben wenn es eine grundlage dafür gibt.
es könnte also sein das das bestreben des amtes darauf aufbaut dir eine steuer zu entlocken.

der gang zu einer beratung/anwalt auch wenn der ein paar euro kosten sollte sollte also der zwingend wichtigste weg für dich sein bevor du irgendwas anfasst.
oder du findest jemanden bestenfalls einen studenten aus deinem bundesland der das schon durch hat.
das ganze ist nämlich offenbar komplexer wie es den anschein macht und ist nicht mit puren ummelden getan denn es geht da wohl auch um rechte und pflichten wie wahlrecht und steuerrecht etc.pp.

was man auch bedenken muss das wäre der rückweg nach deutschland welcher steiniger werden könnte wenn man in deutschland keinen hauptwohnsitz mehr hat.




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Die Signatur hat Insolvenz angemeldet