Antwort auf: phoenixsoul w
Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



Man gerät nicht nur durch Mahnung in Zahlungsverzug, sondern auch wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, außerdem auch automatisch 30 Tage nach Rechnungseingang.
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"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)