Beruf: Diplom Verwaltungswirt (FH) - Beamter im gehobenen, nichttechnischen Dienst

Voraussetzungen: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (Fachrichtung Verwaltung und Wirtschaft), Staatsangehörigkeit eines EG-Mitgliedstaates

Besoldung: Anwärter erhalten Bezüge. Dieses Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

Ablauf Ausbildung/Studium:

Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelegt. Ausbildungsstellen sind Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes (FHöV) und Stadtverwaltungen/Kreisverwaltungen/Struktur- und Genehmigungdirektionen (SGD), Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen (ADD), Landesversicherungsanstalten (LVA/ heute: Deutsche Rentenversicherung)

Im Einzelnen gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

1 Monat Praxiseinführung beim jeweiligen Dienstherren
7 Monate Grundstuidum an der FHöV
6 Monate Einführungspraktium bei der Dienstelle
8 Monate Hauptstudium an der FHöV
6 Monate Hauptpraktikum bei der Dienstelle
6 Monate Abschlussstudium an der FHöV mit schriftlicher Laufbahnprüfung (Examen)
2 Monate Abschlusspraktikum bei der Dienststelle mit mündlicher Abschlussprüfung

Unterichtsfächer während der Studienzeit sind:

-Allgemeines Verwaltungsrecht
-Interaktion und Kommunikation
-Methodik der Rechtsanwendung
-Öffentliche Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
-Privatrecht
-Recht der sozialen Sicherung
-Staats- und Verfassungsrecht
-Beamtenrecht (Arbeits- und Tarifrecht)
-Verwaltungsbetriebslehre
-Organisation- und Personalwesen
-Volkswirtschaftslehre
-Polizei- und Ordnungsrecht
-Baurecht
-Kommunales Abgabenrecht
-Kommunalrecht
-Finanzrecht

Während der Praxiszeit durchläuft man, je nach Dienststelle und Dienstherr, in alle möglichen Abteilung (bei der Kreisverwaltung zB KFZ- Zulassungsstelle, Ordnungsamt, Standesamt....).
Bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung schreibt man insgesamt 11 Klausuren; im Hauptstudium kommt dazu noch 1 Seminararbeit.

Wieso habe ich mich für diesen Beruf entschieden:
Mir war es wichtig, eine Kombination aus Ausbildung und Studium zu haben - dass das Ganze dann noch im öffentlichen Dienst und als Beamter auf Widerruf erfolgt, ist für mich sozusagen ein zusätzliches 'Bonbon'.
Man sollte schon etwas Interesse am Wälzen von Gesetzestexten mitbringen, denn Gesetze sind die Ermächtigungsgrundlage für die öffentliche Verwaltung.

Weitere Infos kann man natürlich über die Seite des Arbeitsamtes beziehen: Arbeitsamt - Dipl. Verwaltungswirt


Bearbeitet von Dark Kurai (19.10.2007, 20:32:57)
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