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Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? - #2544477 - 26.01.2013, 18:23:26
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Guten Abend,

ich wusste nicht wohin mit dem Thread, deswegen öffne ich es in diesem Subforum und hoffe auf Aufklärung.

Darf bzw. muss ein Lebensmittelgeschäft Tiefkühlware z.B. eine Pizza zurück nehmen. Den das ist mir grade passiert, ich habe mir eine Pizza gekauft bin aus dem Laden raus, nach Hause (Nachhauseweg ca. 1 Minute), dann habe ich aber noch was vergessen und mein Geld reichte nicht.

So ging ich mit der Pizza zurück nahm meine vergessenen Sachen und wollte die Pizza zurück geben, Kassenbonn hatte ich dabei.

Nun sagte die nette Verkäuferin die seit 4 Stunden keine mehr geraucht hatte das sie die nicht mehr zurücknehmen darf aufgrund dessen das es Tiefkühlware ist und die Gefrierkette unterbrochen ist.

Möchte nun wissen ob das so gerecht ist und wo ich den Pharagrafen § finden kann, dass, das gesetztlich regelt.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: DNA 328] - #2544485 - 26.01.2013, 18:39:41
Wacken Open Air
Nicht registriert


Grundsätzlich muss ein Laden gar nichts zurücknehmen, solange das Produkt heile ist. Das ist eine Frage der Kulanz in deinem Fall: du hast ein Produkt erworben, dass komplett in Ordnung war und wolltest es aus irgendwelchen Gründen zurückgeben. Das ist bei einer Tüte Erdnüsse nicht das Problem - die können die notfalls wieder ins Regal stellen.
Bei TK-Ware ist das aber nicht drin, da wie gesagt die Kühlkette ja unterbrochen wurde. Und dann nehmen die das auch nicht zurück, wäre ja dann ein Verlust. ;-)


Richtlinie: Fehlerhafte Ware MUSS zurückgenommen werde, fehlerlose Ware KANN zurückgenommen werden (Kulanz):

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2544497 - 26.01.2013, 19:10:35
Chr1si 15

Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
Antwort auf: Wacken Open Air
Grundsätzlich muss ein Laden gar nichts zurücknehmen, solange das Produkt heile ist.


Wenn du mit Läden die meinst, in die man reingehen kann, ja, sonst nein. vgl. § 312d BGB i.V.m. § 355 BGB.

Gerade bei solchen Gütern wird es auch eher keine Kulanz geben, da sie danach nur noch mit schlechtem Gewissen weiter verkauft werden könnten, deshalb schließt § 312b z. B. auch das Rückgaberecht selbst bei Fernabsatzverträgen von Lebensmitteln aus.

Lebensmittel kann man natürlich zurückgeben, wenn sie verdorben sind oder wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist und man nicht (!) darauf hingewiesen wurden ist. Es ist nämlich nicht verboten diese Produkte zu verkaufen, die Qualitätsgewährleistung geht in dem Fall nur vom Hersteller zum Verkäufer über.

Ansonsten gibt es keinen Paragraphen der Rückgaberechte o. ä. bei "normalen" Geschäften ausschließt, da der Grundsatz pacta sunt servanda (Vertrag ist Vertrag) gilt, muss es in dem Fall einen Pragraphen geben, der dieses Recht einräumt und nicht umgekehrt.


Bearbeitet von Chr1si 15 (26.01.2013, 19:14:41)
_________________________
I amar prestar aen.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2544829 - 27.01.2013, 18:24:34
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
Antwort auf: Wacken Open Air
Das ist bei einer Tüte Erdnüsse nicht das Problem - die können die notfalls wieder ins Regal stellen.

zurückgegebene lebensmittel müssen immer in den müll.
man weiss ja nicht, was der kunde damit angestellt hat.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: TobiasHH14] - #2544835 - 27.01.2013, 18:45:51
Moorengelchen
Nicht registriert


Huhu,

grundsätzlich muss die Filiale den TK-Artikel nicht zurücknehmen, auch nicht, sofern du den Kassenbon vorlegen kannst. Diese Artikel sind, genauso wie beispielsweise Hygieneartikel (Kosmetik, Ohrstöpsel ...) in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen, da sie nicht weiter verkauft werden können. Besonders bei Lebensmitteln spielt hier das Wörtchen Kühlkette/HACCP eine Rolle.
Es gibt durchaus Handelsketten, die diese Artikel aus Kulanz zurücknehmen und dann selbst vernichten. Einen Anspruch auf die Rücknahme hast du jedoch nicht, es sei denn, der Artikel ist nachweislich beschädigt oder defekt.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2550165 - 12.02.2013, 19:02:14
html

Registriert: 07.12.2008
Beiträge: 4.093
Sobald ein nahrungstechnisch einwandtfreier Artikel der sog. Kühlkette entnommen wurde, ist die Filialleitung bzw. der Handel nicht weiter dazu verpflichtet, den Artikel wieder zurückzunehmen. Unter Umständen kann dies aber aus Kulanzgründen doch geschehen. Der entgegengenommene Artikel darf dann nicht wieder zurück in die Kühlung gelegt werden, da hier der kühltechnische Zustand des gekühlten Artikels nicht mehr gewährleistet werden kann.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: html] - #2550499 - 14.02.2013, 10:42:06
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
Antwort auf: html
Sobald ein nahrungstechnisch einwandtfreier Artikel der sog. Kühlkette entnommen wurde, ist die Filialleitung bzw. der Handel nicht weiter dazu verpflichtet, den Artikel wieder zurückzunehmen. Unter Umständen kann dies aber aus Kulanzgründen doch geschehen. Der entgegengenommene Artikel darf dann nicht wieder zurück in die Kühlung gelegt werden, da hier der kühltechnische Zustand des gekühlten Artikels nicht mehr gewährleistet werden kann.

ausser die ware ist wirklich nicht qualitativ hoch oder man hat pferdefleisch gefunden 8-)

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: TobiasHH14] - #2550503 - 14.02.2013, 11:30:47
Nicoherz
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 27.08.2006
Beiträge: 339
Ort: Berlinaaaaaaaaa. :-D
Antwort auf: TobiasHH14
Antwort auf: Wacken Open Air
Das ist bei einer Tüte Erdnüsse nicht das Problem - die können die notfalls wieder ins Regal stellen.

zurückgegebene lebensmittel müssen immer in den müll.
man weiss ja nicht, was der kunde damit angestellt hat.


Falsch. Z.b Erdnüsse werden nicht entsorgt. Solange noch alles zu ist, kann die Ware weiter verkauft werden! Somit ist deine Aussage leider falsch! :-)
_________________________
Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. :-)

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: TobiasHH14] - #2550608 - 14.02.2013, 20:48:12
html

Registriert: 07.12.2008
Beiträge: 4.093
Durch die Herstellung verunreinigte Ware (z.B. der letzte Skandal mit der Bolognese-Lasagne) muss ohnehin ausnahmslos an die Filiale zurückgegeben und von der Filialleitung vernichtet werden. Hinzu kommt, dass die Ware dann noch für den weiteren Verkauf gesperrt wird bzw. gesperrt werden muss!

Aber das ist hier nicht das eigentliche Thema. :-)

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: Nicoherz] - #2550616 - 14.02.2013, 21:16:27
Moorengelchen
Nicht registriert


Antwort auf: Nicoherz
Antwort auf: TobiasHH14
Antwort auf: Wacken Open Air
Das ist bei einer Tüte Erdnüsse nicht das Problem - die können die notfalls wieder ins Regal stellen.

zurückgegebene lebensmittel müssen immer in den müll.
man weiss ja nicht, was der kunde damit angestellt hat.


Falsch. Z.b Erdnüsse werden nicht entsorgt. Solange noch alles zu ist, kann die Ware weiter verkauft werden! Somit ist deine Aussage leider falsch! :-)



Wo hast du denn das her, dass die Ware zurück in den Verkauf geht? Im Sinne der "Eigensicherung" eines Unternehmens sollte dies generell vernichtet werden, denn auch augenscheinlich geschlossene Ware kann negativ verändert worden sein.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2550648 - 14.02.2013, 22:53:09
farinurlaubgirl 15
Nicht registriert


So muss beispielsweise auch McDonalds, wenn du deinen Ketchup noch nachträglich gegen Mayo eintauschst, die Packung, die du unbeaufsichtigt bei dir hattest, wegwerfen.
Tun sie zwar nicht, aber man kann sich durchaus vorstellen, dass jemand das Produk mithilfe einer Injektion o.ä. verunreinigt haben könnte.

Aber ich kann mir halt vorstellen, dass sich auch Supermärkte nur bedingt dran halten, aus Geldgründen. Gutheißen mag ich das natürlich nicht.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2567663 - 08.04.2013, 23:07:14
Bathory19
Forum​user​

Registriert: 14.06.2007
Beiträge: 210
Ort: Spandau
Also die Großenketten halten sich daran, da dies im normal Fall auch in einer Arbeitsanweisung geregelt ist und der Verstoß mindestens mit einer Abmahnung bestraft wird.
Wie es in kleineren Supermäkrten ist oder bei privaten Kaufleuten die Ihren Supermarkt über Franchise laufen lassen weiss ich nicht. Selber arbeite ich bei einem etwas größeren Lebensmittelhersteller und Händler, wo ich weiss das die Ware im Fall einer Retoure vernichtet wird egal welchen Zustand diese hat. Ein anderes Handeln wäre verantwortungslos, wenn man sich den Bereich Food Defense anschaut.
_________________________
Wer Bergauf will muss erst einmal Berg an gehen

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: Bathory19] - #2567713 - 09.04.2013, 07:44:24
Jennyhamster
Nicht registriert


Gerade bei Penny Brötchen gekauft und mal drauf geachtet :

Im Eingang hängt ein riesiges Schild, Aufschrift:

"Wir nehmen Lebensmittel ohne wenn und aber zurück. Non-Food-Artikel gegen Kasenbon innerhalb von 3 Monaten"

(Aus der Erinnerung)

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2569697 - 15.04.2013, 14:40:31
Moorengelchen
Nicht registriert


Das ist dann aber reine Kulanz des Händlers zur Kundenbindung, wobei die Ware vernichtet werden muss. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.

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Re: Muss ein Laden Tiefkühlkost zurücknehmen? [Re: ] - #2613878 - 25.10.2013, 21:20:00
Shining Gold

Registriert: 04.09.2013
Beiträge: 60
Wir nehmen Tiefkühlkost generell nicht zurück, es sei denn der Kunde ist 5 Minuten die Tür raus und kommt dann wieder und sagt er hat die falsche Sorte o.ä. gekauft, je nach dem um was es sich handelt geht die Ware dann zurück in den Verkauf(Wenn die Packung nicht geöffnet wurde, z.B. bei diesen Gemüsemischungen, wenn der Beutel ungeöffnet ist kann auch nichts dran gekommen sein).
Arbeite beim Netto. :-D

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